Donnerstag, 28. Juli 2011

Black House by Andres Remy Arquitecto

Juicy pendant lamp by Kasper Salto & Thomas Sigsgaard

Modernes Licht für den Speisetisch mit nahtlosem Entwurf: Das saftige hängende Licht


Das saftige hängende Licht gebraucht großen Entwurf und den natürlichen Wunsch nach Licht, das ein fantastisches Ambiente verursacht. Kasper Salto & Thomas Sigsgaard entwarf das hängende Licht für helle Jahre des dänischen Herstellers. Die Idee hinter diesem hängenden hellen Entwurf ist einer, der nach der Berücksichtigung von einem Einzelstück Möbeln - der Speisetisch - und von einem instinktiven Wunsch, der durch moderne Eigenschaften - feinschmeckerische Nahrung abgeschlossen wurde resultierte: „Die Basis für das Herstellen des ersten Anhängers für helle Jahre war konkret: Zu den optimalen, Energie-freundlichen Anhänger für den Speisetisch, den entwerfen die Tabelle mit konzentriert versieht, nicht-Blendung Licht. Der Anhänger muss als wenig Raum aufnehmen, wie möglich, und die Form muss als seiend erfahren werden „flach“.“ So war das vollkommene nichtinvasive hängende Licht für den Speisetisch geboren. Stilvoll, hängend über einem der wichtigsten Momente zusammen mit Ihrer Familie, kennzeichnet das saftige hängende Licht einen nahtlosen Entwurf, der tadellos in einem modernen Haus integriert wird: der Draht, der Kegel und der Farbton vermischen, um ein fantastisches Licht zu formen. Was konnten mehr Sie von einem hängenden Licht für den Speisetisch wünschen?






by Kasper Salto & Thomas Sigsgaard

Dienstag, 26. Juli 2011

DIN 18040-1 Treppen



Treppen, Handlauf

Treppen

Unfälle auf Treppen sind ein Schwerpunkt in der Unfallstatistik.
Sie sind in öffentlich zugänglichen Gebäuden als einzige vertikale Verbindung unzulässig und müssen durch Aufzüge oder Rampen ergänzt werden. Sie sind beidseitig mit Handläufen zu versehen.
Treppen müssen gerade Läufe haben. Erst ab einem Innendurchmesser von 2 m sind gebogene Treppen für Menschen mit begrenzten motorischen Einschränkungen sowie für sehbehinderte Menschen barrierefrei nutzbar.
Offenen Setzstufen oder unterschnittenen Trittstufen sind unzulässig, schräge Setzstufen (bis 2 cm) möglich.
Abbildung Aufmerksamkeitsfelder vor Treppen nach DIN 18040
Aufmerksamkeitsfelder vor Treppen nach DIN 18040
In öffentlich zugänglichen Gebäuden sind Stufenvorderkantenmarkierungen an jeder Stufe von Treppen mit bis zu drei Stufen und Treppen, die frei im Raum beginnen oder enden, Pflicht. In Treppenhäusern betrifft das die erste und letzte Stufe, sinnvoll sind jedoch alle Stufen. Die Markierung ist in voller Breite und umgreifend anzuordnen, d.h. auf der Stirnseite (Setzstufe) in einer Breite von mindestens 1 cm, vorzugsweise 2 cm, auf der Trittstufen eine Breite zwischen 4 cm bis 5 cm. Der Kontrast ist nicht nur gegenüber den Stufen sondern auch gegenüber dem Podest zu wählen.
Bewährt haben sich hierbei eingelassene Stufenvorderkantenmarkierungen. Aufgesetzte (geklebte) Markierungen eignen sich schlecht beim Einsatz von Treppensteigern.
Die Treppen sollten mit Aufmerksamkeitsfeldern mit einer Tiefe von mindestens 60 cm und taktil mit dem Blindenstock erfassbar sein. Die Aufmerksamkeitsfelder für den Antritt sollten direkt vor der untersten Setzstufe liegen und für den Austritt direkt hinter der obersten Trittstufe beginnen.

Handlauf

Handlauf

Die Handläufe sind durchlaufend an Treppenauge oder Rampenauge, Zwischenpodesten und über Fensteröffnungen, Heizflächen und ähnliches hinwegzuführen. Sie müssen am freien Ende mindestens 30 cm über das Treppenende waagrecht und mit einer Rundung zur Wand/ Seite oder nach unten fortgeführt werden.
Sie sind griffsicher, gut umgreifbar, rund oder oval mit einem Durchmesser von 30 bis 45 mm anzufertigen. Der lichte Abstand zur Wand beträgt 50 mm.
Eine kontrastreiche Ausbildung erleichtert die Orientierung.
In öffentlichen Bereichen sollten sie Informationen z.B. über Gebäudegeschosse, auf Anfang und Ende von Rampenläufen und Treppenläufen, auf die Richtung von Rettungswegen erhalten.

DIN 18024-1 Treppe, Rampe, Aufzug



Treppe, Fahrtreppe, Rampe, Aufzug

Unterschiedliche Ebenen sind außer über Treppen und Fahrtreppen auch über Rampen oder Aufzüge zugängig zu machen. Treppen und Aufzüge werden nicht durch Fahrsteige und Fahrtreppen ersetzt.
Bewegungs- und Begegnungsflächen müssen bei jeder Witterung leicht, erschütterungsarm und gefahrlos begeh- und befahrbar sein.
Orientierung und Beleuchtung

Treppe

Treppen dürfen nicht gewendelt sein.
Beidseitig sind Handläufe (Durchmesser 3-4,5 cm) in 85 cm Höhe anzubringen. Anfang und Ende des Treppenlaufs sind rechtzeitig und deutlich erkennbar zu machen (z. B. durch taktile Kennzeichnung an den Handläufen).
Der äußere Handlauf muss 30 cm waagerecht über Anfang und Ende der Treppe hinausragen, der innere Handlauf am Treppenauge darf nicht unterbrochen werden. Orientierungssicherheit muss durch taktile Geschoss- und Wegebezeichnungen gegeben sein.
Treppenläufe mit mehr als 3 Stufen müssen auf der ersten und letzten Stufe über die gesamte Trittbreite durch einen 50 mm bis 80 mm breiten kontrastierenden Streifen gekennzeichnet werden. Bei Treppen bis zu 3 Stufen gilt dies für alle Stufen. Stufenunterschiede sind nicht zulässig.

Niveauwechsel nach DIN 32984
Treppenantritt und Treppenaustritt: sind durch Aufmerksamkeitsfelder AMF zu kennzeichnen Das Aufmerksamkeitsfeld für den Antritt: direkt vor der untersten Setzstufe Das Aufmerksamkeitsfeld für den Austritt: hinter der obersten Trittstufe beginnend
Optimale Treppenmarkierung
Optimale Treppenmarkierung

Stufenunterschneidungen sind unzulässig. An freien seitlichen Stufen ist eine 2 cm hohe Aufkantung nötig.
Die Durchgangshöhe unter Treppen beträgt 230 cm. Die Unterseite des untersten Treppenlaufes muss bis zu einer Höhe von mindestens 230 cm geschlossen sein.
Bewegungsflächen

Fahrtreppe, Fahrsteig

Fahrtreppen dürfen eine Geschwindigkeit von 0,5 m/s nicht überschreiten. Sie müssen einen Vorlauf von min. 3 Stufen haben. Der Steigungswinkel sollte 30° (= 57,7 %) nicht überschreiten. Der Steigungswinkel bei Fahrsteigen darf 7° (= 12,3 %) nicht überschreiten.
Betriebsbereit auf Nutzungsanforderung.

Rampe

Rampe Querschnitt
Rampe Querschnitt
ohne Quergefälle mit maximal 6% Steigung
Zwischenpodest von mindestens 150 cm ab 600 cm Rampenlänge.
Radabweiser beiderseits 10 cm hoch bei Rampen und Zwischenpodesten.
beidseitige Handläufe, Durchmesser 3 bis 4,5 cm, 85 cm hoch, Handläufe und Radabweiser 30 cm in den Plattformbereich hineinragend.
Bewegungsflächen von 150 cm x150 cm sind am Anfang und Ende der Rampe anzuordnen.
In der Verlängerung einer Rampe darf keine abwärtsführende Treppe angeordnet werden.

Abbildung Grundriss, Längsschnitt

Rampen ermöglichen keine nennenswerten Höhenunterschiede. Mit zwei Längen (einschließlich der Bewegungsflächen erreicht man eine Gesamtlänge von 16,50 m) sind maximal 72 cm Höhenunterschied zu überwinden.
Rampen lassen sich ansprechend gestalten. Die Einhaltung der maximalen Steigungen bzw. Gefälle sowie der Längenbegrenzungen der Rampen ist wichtig, um die Steigung zu überwinden. Auch geht es um die Bremssicherheit und den Schutz vor Umkippen.

Aufzug

Bewegungsfläche AufzugFahrkorb lichte Breite 110 cm, lichte Tiefe 140 cm, Türbreite 90 cm
Bedienungstableau und Haltestangen nach DIN 18025-1. Für ein zusätzliches senkrechtes Bedienungstableau gilt DIN 15325, ausgenommen 5.2 von DIN 15325: 1990-12.
Die Bewegungsfläche vor Fahrschachttüren muss so groß sein wie die Grundfläche des Aufzugsfahrkorbs, mindestens aber 150 cm breit und mindestens 150 cm tief. Sie darf sich mit Verkehrswegen und anderen Bewegungsflächen nicht überlagern. Lichte Breite der Fahrschachttüren mindestens 90 cm. Sie darf nicht gegenüber abwärts führenden Treppen und Rampen angeordnet sein.
Orientierungshilfen: Personenaufzüge mit mehr als zwei Haltestellen sind zusätzlich mit Haltestellenansagen auszustatten.
Empfehlung: Im Fahrkorb sollte ein Klappsitz und gegenüber der Fahrkorbtür ein Spiegel zur Orientierung beim Rückwärtsfahren angebracht werden.

DIN 18065 Treppen, Geländer, Handlauf




Auszug DIN 18065 - Treppengeländer und Treppenhandläufe

Treppengeländer

Bei Treppenläufen und Treppenpodesten sind die freien Seiten – soweit vorhanden – als Sicherung gegen Absturz mit Geländern zu versehen, wenn sie an mehr als 1 000 mm tiefer liegende Flächen angrenzen.

Mindestanforderungen Treppengeländerhöhen

Die Maße entsprechen den Anforderungen der Landesbauordnungen bzw. dem Arbeitsschutzrecht des Bundes (insbesondere Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit den Arbeitsstättenrichtlinien).

Gebäude im Allgemeinen

Absturzhöhen Gebäudearten min.
Treppengeländerhöhe
>≤ 12 m Gebäude, die nicht der Arbeitsstättenverordnung unterliegen 900a
>≤ 12 mc Arbeitsstätten 1000b
> 12 mc für alle Gebäudearten 1100
a nach Bauordnungsrecht
b nach Arbeitsschutzrecht
c bei Treppenaugenbreiten ≤ 200 mm gelten die Anforderungen nach Zeile 1, bei Arbeitsstätten nach Zeile 2

Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen

Absturzhöhen min.
Treppengeländerhöhe
≤ 12 m 900
> 12 ma 1100
a bei Treppenaugenbreiten ≤ 200 mm gelten die Anforderungen nach Zeile 1

Lichtraumprofil und Seitenabstände

TreppeTreppeGeländer
  1. Lichtraumprofil
  2. Nutzbare Treppenlaufbreite
  3. Lichte Treppendurchgangshöhe
  4. Obere Begrenzung des Lichtraumprofils, z. B. Unterseite des darüber liegenden Treppenlaufes
  5. Seitliche Begrenzung des Lichtraumprofils, z. B. durch Oberfläche der fertigen Wand (Bekleidung)
  6. Seitliche Begrenzung des Lichtraumprofils, z. B. durch Innenkante eines wandseitigen Handlaufes; Seitenabstand des wandseitigen Handlaufes mindestens 5 cm
  7. Seitliche Begrenzung des Lichtraumprofils durch Innenkante Geländer oder geländerseitigen Handlauf
  8. Untere Begrenzung des Lichtraumprofils
  9. Obere Begrenzung des Lichtraumprofils, z. B. durch Dachschrägen
  10. Untere Begrenzung (Einschränkung) des Lichtraumprofils durch z. B. Treppenwangen oder "Bischofsmützen"
  11. Treppengeländerhöhe
  12. Treppenhandlaufhöhe

Treppengeländer mit Öffnungen

In Gebäuden, in denen mit der Anwesenheit von unbeaufsichtigten Kleinkindern zu rechnen ist, sind Treppengeländer so zu gestalten, dass ein Oberklettern des Treppengeländers durch Kleinkinder erschwert wird.
Dabei darf der lichte Abstand von Geländerteilen in einer Richtung nicht mehr als 12 cm betragen. Dies gilt nicht für Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen.

Treppenhandlauf

Treppenhandlaufhöhe

Treppenhandläufe können in der Höhe so von der Geländerhöhe abweichen, sie sollten bequem benutzt werden können. Sie sollten dabei nicht tiefer als 80 cm und nicht höher als 112 cm angebracht sein, gemessen lotrecht über Stufenvorderkante bis Oberkante Handlauf. Nach DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen werden 85 bis 90 cm empfohlen.

Seitenabstand des Treppenhandlaufes

Der Seitenabstand des Handlaufes von benachbarten Bauteilen (Wand) muss mindestens 5 cm betragen.

Geländer und Handläufe

Die freien Seiten der Treppen, Treppenabsätze und Treppenöffnungen müssen durch Geländer gesichert sein. Die Höhe der Geländer muss lotrecht über der Stufenvorderkante mindestens 0,9 m betragen. Bei möglichen Absturzhöhen von mehr als 12 m muss die Geländerhöhe mindestens 1,10 m betragen.
Geländer müssen so ausgeführt sein, dass Personen nicht hindurchstürzen können. Grundsätzlich ist das Füllstabgeländer mit senkrecht angebrachten Stäben dem Knieleistengeländer vorzuziehen. Treppengeländer in Gebäuden, in denen mit dauernder oder häufiger Anwesenheit von Kindern gerechnet werden muss, dürfen nur Öffnungen aufweisen, die nicht breiter als 12 cm sind.
Handläufe sollen dem Treppenbenutzer einen sicheren Halt bieten. Sie müssen so geformt sein, dass sie ein sicheres Umgreifen ermöglichen. An den freien Seiten der Treppen müssen Handläufe ohne Unterbrechung über den gesamten Treppenlauf geführt werden. Die Enden der Handläufe müssen so gestaltet sein, daß man daran nicht hängen bleiben oder abgleiten kann.( DIN 18040-1 )
Treppen mit mehr als vier Stufen müssen einen Handlauf haben, soweit dieser nicht bereits aufgrund des Bauordnungsrechts der Länder bei einer geringeren Stufenzahl gefordert wird;

Treppensicherheit - beidseitiger Handlauf - Wandhandlauf

"Beidseitige Handläufe werden in fast allen Landesbauordnungen und im "Barrierefreien Bauen" gefordert. So regelt die DIN 18040-1 den beidseitigen Handlauf an Treppen in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden. Dazu gehören nicht nur öffentliche Gebäude, sondern u.a. auch Hotels und Gaststätten, Verkaufsstätten, Büro und Verwaltungsgebäude, Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens, Sport und Freizeitstätten, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Einrichtungen der Kirchen, Versammlungsstätten, aber auch Schulen und Kindergärten. Der beidseitige Handlauf (oftmals auch äußerer Handlauf, 2. Handlauf oder Wandhandlauf genannt) muss 3 cm bis 4,5 cm Durchmesser haben, griffsicher sein, durchgehend ausgeführt und in 85 cm Höhe angebracht werden sowie 30 cm waagrecht über den Anfang und das Ende einer Treppe hinausragen. Anfang und Ende des Treppenlaufs sind rechtzeitig und deutlich erkennbar zu machen z.B. durch taktile Hilfen an den Handläufen."

DIN 18065, Treppenmaße




Maße für nutzbare Treppenlaufbreite, Treppensteigung, Treppenauftritt, Steigungsverhältnisse

Tabelle für Mindestmaße für nutzbare Treppenlaufbreite, Treppenauftritt und Treppensteigung.

Gebäude im Allgemeinen

Treppenart nutzbare
Laufbreite
Steigung
s
Auftritt
a
min min max min max
Baurechtlich notwendige Treppe 1000 140 190 260 370
Baurechtlich nicht notwendige (zusätzliche) Treppe 600 140 210 210 370

Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen

Treppenart nutzbare
Laufbreite
Steigung
s
Auftritt
a
min min max min max
Baurechtlich notwendige Treppe 800 140 200 230 370
Baurechtlich nicht notwendige (zusätzliche) Treppe 500 140 210 210 370

Steigungsverhältnis

Das Steigungsverhältnis kann mit Hilfe der Schrittmaßregel
2s + a = 59 bis 65 cm
  • s = Steigungshöhe [cm], a = Auftrittsbreite [cm], mittlere Schrittlänge
geplant werden.
Als Regel für die bequeme Begehbarkeit gilt a-s = 12 cm,
als Regel für die sichere Begehbarkeit a+s = 46 cm.
Alle 3 Regeln werden vom idealen Steigungverhältnis 17/29 erfüllt.

Treppensteigung s

Das Maß s wird lotrecht von der Vorderkante der Trittfläche einer Stufe zur Vorderkante der Trittfläche der folgenden Stufe im Gehbereich gemessen.

Treppenauftritt a

Das Maß a wird waagerecht von der Vorderkante einer Treppenstufe bis zur Projektion der Vorderkante der folgenden Treppenstufe in der Lauflinie gemessen.

Schwebendes Licht


„Ganzheitlich, offen und kommunikativ“. Neben einer zentralen Treppe ist es die ungewöhnliche Beleuchtung, die die verschiedenen Bereiche miteinander verbindet. So werden Besucher gleich im Eingangsfoyer von einer dreidimensionalen „Lichtwolke“ aus LED-Leuchten empfangen.


Licht-Mobile als verbindendes Element

Unterschiedliche Nutzungsanforderungen

Warme Atmosphäre


hier Artikel lesen

Montag, 25. Juli 2011

Ideenwettbewerb für junge Planer - Nationale-Stadtentwicklungspolitik

Die Beteiligung der Öffentlichkeit an Planungs- und Entscheidungsprozessen in der Stadtentwicklung ist von grundlegender Bedeutung. Die öffentliche Diskussion um städtebauliche Großprojekte wie Stuttgart 21 zeigt einmal mehr, dass in der Bevölkerung ein großes Bedürfnis an Mitwirkung und Mitbestimmung vorhanden ist. Es wird aber auch deutlich, dass die bisher üblichen Beteiligungsverfahren dem Wunsch nach Partizipation nicht mehr entsprechen oder verschiedene Bevölkerungskreise wie etwa Jugendliche oder Migranten mit den gängigen Angeboten nicht erreicht werden.
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) lobt deshalb im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) einen bundesweiten Ideenwettbewerb für junge Planer aus, bei dem neue Ideen und Konzepte für die Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet werden sollen. Der Wettbewerb richtet sich an Absolventen, deren Studienabschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und an Studierende. 

 
http://www.nationale-stadtentwicklungspolitik.de/DE/Wettbewerbe/JungePlaner/junge__planer__node.html

Donnerstag, 7. Juli 2011

Der Dänische Pavillion auf der EXPO2010 in Shanghai - Lorelei (kl.Meerjungfrau) by Bjarke Ingels Group

Der dänische Pavillion ist eine Gelegenheit, dänisches Stadtleben auszuprobieren. Sie können die ursprüngliche und berühmte kleine Nixe durch Fuß oder durch Stadtfahrrad besuchen. Sie können Ihre Kinder auf den Spielplatz stranden lassen. Sie können ein Picknick genießen und Ihre Zehen im Wasser in der Hafen-Lache eintauchen. Der dänische Pavillion wird um die Hafen-Lache eingewickelt. Das Gebäude selbst ist eine monolithische Stahlkonstruktion, die als doppelte Spirale mit dem Fußgänger und einen.Kreislauf.durchmachenwegen nehmen Sie vom Boden und durch zwei Kurven bis zu einem Niveau von 12 Metern und unten wieder entworfen ist. Auf diese Art können Sie die dänische Ausstellung erfahren, die mit zwei Geschwindigkeiten inner und äußer ist - als ruhiger Stroll - mit Zeit, die Umlagerungen aufzusaugen und als Fahrradreise, in der die Stadt und das Stadtleben vorüber treiben. 


Der dänische Pavillion weist nicht nur die dänischen Vorzüge auf. Durch Interaktion sind die Besucher in der Lage, einige von Kopenhagens besten Anziehungskräften wirklich zu erfahren - das Stadtfahrrad, das Hafenbad, der Spielplatz und das Picknick. Das Fahrrad ist ein populäres Transportmittel und ein nationales Sonderzeichen - Common nach Dänemark und China. In den letzten Jahren jedoch hat es ein sehr anderes Schicksal in den zwei Ländern gehabt. Während Kopenhagen sich bemüht, die führende Fahrradstadt der Welt zu werden, schweres Kraftverkehr ist in Shanghai im Zunehmen, in dem das Auto ein Symbol des Reichtums geworden ist. Am dänischen Pavillion kurbeln wir das Fahrrad in Shanghai als Symbol des modernen Lebensstils und der stützbaren Stadtentwicklung wieder an. Der Pavillion und die gesamte Ausstellung können auf Stadtfahrrädern erfahren sein, die frei sind, damit die Gäste verwenden.

  Das Gebäude ist als doppelte Spirale mit den Fußgänger- und Zykluswegen entworfen, die Sie vom Boden und durch Kurven bis zu einem Niveau von 12 Metern und unten wieder nehmen. Auf diese Art können Sie die dänische Ausstellung erfahren, die mit zwei Geschwindigkeiten inner und äußer ist - wie ruhig, schlendern mit Zeit, die Umlagerungen aufzusaugen oder als Fahrradreise, in der die Stadt und das Stadtleben vorüber treiben sind Shanghai und Kopenhagen Hafenstädte. Die Verschmutzungtätigkeiten in den Kopenhagen-Häfen sind durch Hafenparks ersetzt worden und kulturelle Anstalten, wie das Resultat, das Wasser ist genug sauber geworden, um innen zu schwimmen. Im Herzen des Pavillions finden die Gäste die Hafen-Lache. Folglich erfahren Kinder können dapple ihre Füße im Wasser und wie es wie, in einer dänischen Stadt zu leben ist, in der das Wasser im Hafen sauber ist. Mitten in der Hafen-Lache sitzt die kleine Nixe genau, während sie normalerweise in Kopenhagen sitzt.


 Die ursprüngliche Nixe besichtigt China als konkretes Beispiel der Idee, dass der dänische Pavillion die reale Erfahrung des dänischen Stadtlebens enthält. Während die kleine Nixe in Shanghai ist, wird ihr Platz in Langeline durch eine Kunstarbeit eingenommen, die international vom - anerkannten chinesischen Künstler Ai Weise verursacht wird, der unter anderem als Berater auf Nest des Vogels arbeitete, das nationale olympische Stadion in Peking. Der Pavillion wird als monolithischer selbsttragender Aufbau im weiß-gemalten Stahl konstruiert, hergestellt an einer chinesischen Werft. Die synthetische hellblaue Schicht, die in Dänemark für Fahrradwege benutzt wird, bedeckt das Dach. Innerhalb, erscheint der Fußboden im Epoxy-Kleber, der hellblaue bycycle Weg beziehungsweise. Die Ereignisreihenfolge an der Ausstellung findet zwischen zwei parallelen Fassaden - das interne und das extern statt. Das interne ist geschlossen und enthält verschiedene Funktionen des Pavillions. Die Breite schwankt und wird durch das Programm des inneren Raumes definiert. Die externe Fassade, façade des Pavillions außerhalb, wird von perforiertem Stahl gebildet. In der Abendzeit wird die Innentätigkeit des Pavillions für Passanten belichtet. Der dänische Künstler Jeppe Hein hat ein `Sozialbench entworfen, das neben dem Fahrradweg läuft. In einigen Plätzen passt sich die Bank seiner Umwelt elastisch an und verschiedene Funktionen werden wie ein Stab für Nahrung und Getränk hinzugefügt.

Art Kulturell 
Position 3588 Pudong (S) Straße Shanghai, 200125 China 
Klient Die dänische Unternehmens-und Aufbau-Berechtigung 
Gebäudestatus errichtet 2010 
Zahl von Geschichten 2 
Aufstellungsortgröße 1500 m2 
Aufstellungsortart städtisch 
Gebäudebereich 2900 m2 
Etatgesamtmenge 8500000 USD 


Die Lorelei

Die Kleine Meerjungfrau (dän. Den lille Havfrue) ist eine weltbekannte Figur aus einem gleichnamigen Märchen des dänischen Dichters Hans Christian Andersen. Es beruht auf der Undinensage und war eine der Keimzellen des Librettos für Antonín Dvořáks Oper Rusalka.
Der Kopenhagener Bildhauer Edvard Eriksen (1876–1959) schuf die 1913 aufgestellte Skulptur Kleine Meerjungfrau, die zum Wahrzeichen Kopenhagens wurde. Den Kopf gestaltete er nach dem Vorbild der Primaballerina Ellen Price (1878–1968), die 1909 in Kopenhagen als Hauptdarstellerin in einem gleichnamigen Ballett sehr beliebt war, und den Körper nach dem seiner Ehefrau Eline (1881–1963). Der Grund war, dass Ellen Price nicht nackt dem Künstler Modell sitzen wollte, so musste seine Frau einspringen.
Auftraggeber war der Kunstmäzen und Gründer der Kopenhagener Ny Carlsberg-Brauerei, Carl Jacobsen. Am 23. August 1913 wurde eine Kopie der Figur, die 175 kg wiegt und 125 cm groß ist, an ihrem heutigen Platz an der Uferpromenade der Langelinie aufgestellt. Das Original wird von den Nachfahren Eriksens an einem geheimen Ort aufbewahrt.
Immer wieder wurde die Statue von Unbekannten angemalt oder Opfer anderer Beschädigungen. So wurde ihr am 24. April 1964 und am 6. Januar 1998 der Kopf und einmal der rechte Arm abgesägt und Anfang September 2003 die komplette Meerjungfrau, wahrscheinlich mit Hilfe von Sprengstoff, von ihrem Felsen gestürzt. Nach aufwändigen Restaurierungsarbeiten, bei denen auch eine der noch vorhandenen zwei Original-Gipsfiguren verwendet wurde, ist die Meerjungfrau seit 2004 wieder auf ihrem angestammten Platz zu besichtigen. Die letzte Schändung fand bei einer Demonstration in Kopenhagen am 3. März 2007 statt: Demonstranten besprühten sie mit pinker Farbe.
Im Unterschied zu anderen Wahrzeichen ist die Kleine Meerjungfrau mit einer Höhe von nur 125 cm sehr klein. Sie gilt auch als eines der kleinsten Wahrzeichen der Erde.
Ende März 2010 wurde die Figur von ihrem angestammten Platz entfernt, um von Mai bis Oktober desselben Jahres im dänischen Pavillon auf der Expo in Shanghai ausgestellt werden zu können. Besichtigt werden konnte in dieser Zeit nur eine kleinere Kopie im Kopenhagener Tivoli-Vergnügungspark. Der Platz der Kleinen Meerjungfrau selbst wurde für die Installation eines chinesischen Künstlers genutzt. Am 20. November 2010 kehrte sie wieder an ihren angestammten Platz zurück.


vgl.WIKI

Mittwoch, 6. Juli 2011

BImSchG - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist die Kurzbezeichnung für das deutsche Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. Es regelt im Gebiet des Umweltrechts und ist das bedeutende praxisrelevanteste Regelwerk dieses Rechtsgebietes, solange es kein einheitliches deutsches Umweltgesetzbuch gibt.

Regelungsansatz

Immissionen lassen sich vorrangig dadurch begrenzen, dass Emissionen begrenzt werden. Die gesetzliche Begrenzung von Emissionen ist immer ein Eingriff in die Handlungs-, namentlich die Gewerbefreiheit. Deswegen dürfen sie nicht "um ihrer selbst willen" begrenzt werden, sondern nur - nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip - analog zu ihrer Schädlichkeit, das heißt ihrer Einwirkung auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit. Das Gesetz bezweckt die Abwehr bestehender oder bevorstehender Gefahren und dient - bei genehmigungsbedürftigen Anlagen - der Vorsorge (siehe auch Vorsorgeprinzip).
Das Gesetz stellt Anforderungen an alle Anlagen. Anlagen sind dabei nicht nur industrielle Großanlagen, sondern etwa auch alltägliche Gegenstände wie Fahrrad, Fernseher, Kaminofen oder Rasenmäher (derer sich sogar die Europäische Union mit einer eigenen Richtlinie - umgesetzt in der 32. Durchführungsverordnung zum BImSchG, vorher eigenständig in der aufgehobenen 8. BImSchV - annahm) als ortsveränderliche (Nr. 2), oder Sportplätze und Turnhallen als ortsfeste (Nr. 1) Anlagen. Unter die Nummer 3 fällt zum Beispiel eine Baustelle, wenn sie von gewisser Dauer ist.
Bestimmte Anlagen unterliegen wegen ihres erhöhten Gefahrenpotentials einer Genehmigungspflicht mit erhöhten Anforderungen (genehmigungsbedürftige Anlagen, § 4 Abs. 1 BImSchG). Diese Anlagen sind nicht im Gesetz selbst aufgeführt, sondern in der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (4. BImSchV - siehe dort) abschließend in einer langen Liste verschiedener Anlagentypen enummeriert; dabei ist häufig die Größe oder der Produktionsdurchsatz einer Anlage, das heißt das Überschreiten bestimmter Schwellenwerte hinsichtlich Schadstoffausstoß, Stoffdurchsatz, Kapazität oder ähnlichem, maßgeblich dafür, ob sie der Genehmigungspflicht unterliegt oder nicht.

Genehmigungsverfahren

Das Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist ein sehr anspruchsvolles Verfahren, weil darin sämtliche Umweltauswirkungen einer Anlage berücksichtigt und gewürdigt werden müssen. Auf die Genehmigung besteht ein Rechtsanspruch.
Das Genehmigungsverfahren für die Neuerrichtung bestimmter Anlagen ist grundsätzlich öffentlich (Auflistung dieser Anlagen in Spalte 1 im Anhang zur 4. BImSchV - s. dort). Dies bedeutet, dass der Antrag auf eine Genehmigung öffentlich bekanntgemacht wird und die Gelegenheit besteht, bei der Genehmigungsbehörde Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben. Diese Einwendungen können von jedermann bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (§ 10 Abs. 3 S. 5 BImSchG) erhoben werden. Verspätete Einwendungen werden nicht mehr berücksichtigt (sog. materielle Präklusion). Für andere Neuanlagen ist das Genehmigungsverfahren nicht öffentlich (vergl. Spalte 2 im Anhang zur 4. BImSchV - s. dort). Bei Änderungen bestehender Anlagen (§ 16) kann der Antragsteller unter gewissen Voraussetzungen beantragen, das Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Die Genehmigung gewährt dem Anlagenbetreiber Rechtssicherheit nicht nur in öffentlich-rechtlicher, sondern auch in privatrechtlicher Hinsicht: mit ihrer Erteilung sind die nachbarrechtlichen Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung von Immissionen (§ 906 BGB, siehe oben Nr. 1) beschränkt; der vom Betrieb der genehmigten Anlage beeinträchtigte Nachbar kann die Einstellung des Betriebes nicht mehr verlangen (§ 14 BImSchG). Er kann aber, sofern für ihn Gefahren aus der Beschaffenheit oder dem Betrieb der Anlage entstehen, von der zuständigen Behörde verlangen, dass sie nach § 17, § 5 BImSchG (siehe dazu unten: Dynamik des BImSchG) dem Anlagenbetreiber Abwehrmaßnahmen auferlegt.

vgl. Wikipedia