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Mittwoch, 9. November 2011
Urheberrechte
Urheberrechte unterteilen sich in Urheberpersönlichkeits-, Verwertungs- und Nutzungsrechte:
Urheberpersönlichkeitsrechte regeln die Benennung des Schöpfers bei Veröffentlichung und Verbreitung.
Verwertungsrechte regeln Vervielfältigungen.
Nutzungsrechte bestimmen, wer die Rechte verwenden darf.
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