Mittwoch, 9. November 2011

Urheberrechte

Urheberrechte unterteilen sich in Urheberpersönlichkeits-, Verwertungs- und Nutzungsrechte:
  • Urheberpersönlichkeitsrechte regeln die Benennung des Schöpfers bei Veröffentlichung und Verbreitung.
  • Verwertungsrechte regeln Vervielfältigungen.
  • Nutzungsrechte bestimmen, wer die Rechte verwenden darf.