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Donnerstag, 9. Januar 2020

Flächen- und Rauminhalte nach DIN 277:2016: Begriffe

Aufteilung der Grundfläche nach DIN 277

BegriffAbk.Erläuterung
Brutto-GrundflächeBGFNetto-Raumfläche + Konstruktionsgrundfläche
Netto-RaumflächeNRFNutzungsfläche + Technikfläche + Verkehrsfläche
Konstruktions-GrundflächeKGFSumme der aufgehenden Bauteile aller Grundrissebenen eines Bauwerks (Wände, Stützen, Pfeiler, …). Auch die Grundflächen von Schornsteinen, nicht begehbaren Schächten, Türöffnungen, Nischen und Schlitzen zählen zur KGF.
NutzungsflächeNUFSumme der Grundfläche mit Nutzungen (derjenige Teil der NRF, der der Nutzung des Bauwerks aufgrund seiner Zweckbestimmung dient)
TechnikflächeTFDerjenige Teil der NRF, der für die technischen Anlagen zur Ver- und Entsorgung des Bauwerks dient. Wenn die Unterbringung betriebstechnischer Anlagen zur Versorgung anderer Bauwerke Zweckbestimmung ist (Bsp. Heizhaus), sind die dafür erforderlichen Grundflächen NUF.
VerkehrsflächeVFDerjenige Teil der NRF, der dem Zugang zu den Räumen, dem Verkehr innerhalb des Bauwerks und auch dem Verlassen im Notfall dient. Bewegungsflächen innerhalb von Räumen zählen nicht dazu.
KonstruktionsrauminhaltKRIDifferenz zwischen Brutto- und Netto-Rauminhalt
GrundstücksflächeGFFläche, die durch die Grundstücksgrenzen gebildet wird und die im Liegenschaftskataster sowie im Grundbuch ausgewiesen ist.
Bebaute FlächeBFTeilfläche der Grundstücksfläche (GF), die durch ein Bauwerk oberhalb der Geländeoberfläche überbaut oder überdeckt oder unterhalb der Geländeoberfläche unterbaut ist. Bei Bedarf kann diese Teilfläche gesondert als BF 1 (überbaut) und BF 2 (unterbaut) ausgewiesen werden.
Unbebaute FlächeUFZur Unbebauten Fläche (UF) gehören ausschließlich die Teilflächen der Grundstücksfläche (GF), die nicht durch Bauwerke überbaut bzw. überdeckt oder unterbaut sind.

Montag, 7. August 2017

Verkaufsstätten nach MUSTER-VERKAUFSSTÄTTENVERORDNUNG (MVKVO)

Die Muster-Verordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (= Muster-Verkaufsstättenverordnung oder kurz MVkVO) regelt besondere Anforderungen und Erleichterungen für den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen einschließlich ihrer Bauteile eine Fläche von insgesamt > 2.000 m² haben. Obwohl die Musterbauordnung (MBO) den Sonderbautatbestand §2(4) Ziff. 4. „Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen eine Grundfläche von insgesamt mehr als 800 m² haben“ vorsieht, erstreckt sich die Verkaufsstättenverordnung (MVkVO) erst auf Verkaufsstätten ab einer Bruttogeschossfläche von 2.000 m². Verkaufsstätten mit einer Größe zwischen 800 m² und 2.000 m² sind daher ungeregelte Sonderbauten, bei denen die MVkVO aber durchaus als Richtschnur herangezogen werden kann.  

Brandabschnitte 
Verkaufsstätten sind durch Brandwände in Brandabschnitte zu unterteilen. Die Fläche der Brandabschnitte darf je Geschoss betragen 
≤ 10.000 m² in erdgeschossigen Verkaufsstätten mit Sprinkleranlagen, 
≤ 5.000 m² in sonstigen Verkaufsstätten mit Sprinkleranlagen, 
≤ 3.000 m² in erdgeschossigen Verkaufsstätten ohne Sprinkleranlagen, 
≤ 1.500 m² in sonstigen Verkaufsstätten ohne Sprinkleranlagen, (max. drei Geschosse, Gesamtfläche aller Geschosse innerhalb eines Brandabschnitts ≤ 3.000 m²). 

Statt Brandwände können zur Unterteilung von Verkaufsstätten auch Brandabschnitte nach „Ladenstraßen“ gebildet werden, die mindestens 10,00 m breit sind, Rauchabzugsanlagen (RWA) und ein Tragwerk der Dächer und eine Bedachung aus nicht brennbaren Baustoffen haben (lichtdurchlässige Bauteile mindestens schwer entflammbar). 

Bauteile und Baustoffe 
Aus Gründen des Schutzes der vielen anwesenden Personen werden für Verkaufsstätten mit mehreren Geschossen immer feuerbeständige tragende Bauteile gefordert. Trennwände zwischen einer Verkaufsstätte und anderen Räumen, müssen feuerbeständig sein und dürfen keine Öffnungen haben. Erleichterte Anforderungen an Bauteile, z. B. feuerhemmend, gelten nur für erdgeschossige Versammlungsstätten. 

Rettungswege in Verkaufsstätten 
Für Verkaufsräume, Aufenthaltsräume > 100 m² und Ladenstraßen in Verkaufsstätten sind zwei voneinander unabhängige bauliche Rettungswege zu Ausgängen ins Freie oder zu Treppenräumen vorgeschrieben. Ein Rettungsweg darf über Außentreppen ohne Treppenräume, Rettungsbalkone, Terrassen oder begehbare Dächer auf das Grundstück führen, wenn hinsichtlich des Brandschutzes keine Bedenken bestehen und der Rettungsweg über Flächen auf dem Grundstück auf öffentliche Verkehrsflächen führt. In Verkaufsräumen darf der Weg zum Ausgang oder Treppenraum höchstens 25,00 m, in sonstigen Räumen oder in Ladenstraßen höchstens 35,00 m entfernt sein. In Verkaufsräumen müssen die Hauptgänge oder Ladenstraßen in höchstens 10,00 m Entfernung erreichbar sein. 

Breite von Rettungswegen 
Für Flucht- und Rettungswege bei Verkaufsstätten sind folgende Breiten erforderlich: Ausgänge aus einem Geschoss ins Freie oder in Treppenräume ≥ 30 cm je 100 m² Fläche der Verkaufsräume, notwendige Treppen für Kunden ≥ 2,00 m und ≤ 2,50 m; bei Verkaufsräumen ≤ 500,00 m² ≥ 1,25 m Ladenstraßen ≥ 5,00 m Hauptgänge, Ausgänge, notwendige Flure ≥ 2,00 m, (bei Verkaufsräumen ≤ 500 m² genügt 1,00 m für Ausgänge und 1,40 m für notwendige Flure). 

Technische Anlagen und Einrichtungen in Verkaufsstätten 
Rauchabführung: Lüftungsanlagen in Verkaufsräumen und Ladenstraßen müssen bei Verkaufsstätten mit Sprinkleranlagen im Brandfall so betrieben werden können, dass sie nur entlüften. Verkaufsräume ohne notwendige Fenster sowie Ladenstraßen in Verkaufsstätten ohne Sprinkleranlagen und innen liegende Treppenräume notwendiger Treppen müssen Rauchabzugsanlagen (RWA) haben. Die RWA müssen von Hand und automatisch durch Rauchmelder ausgelöst werden können und sind an den Bedienungsstellen mit der Aufschrift „Rauchabzug“ zu versehen. Sonstige Treppenräume notwendiger Treppen > zwei Geschosse, müssen an oberster Stelle eine Rauchabzugsvorrichtung mit einem freien Querschnitt ≥ 5 % der Grundfläche der Treppenräume (mindestens 1,00 m²) haben. Die Rauchabzugsvorrichtungen müssen von jedem Geschoss aus zu öffnen sein. 
Feuerstätten: Feuerstätten dürfen in Verkaufsräumen, Ladenstraßen, Lagerräumen und Werkräumen nicht aufgestellt werden. 
Sicherheitsbeleuchtung: Verkaufsstätten müssen in Verkaufsräumen, Treppenräumen, Treppenraumerweiterungen, Ladenstraßen und in notwendigen Fluren für Kunden, in Arbeits- und Pausenräumen, Toilettenräumen mit einer Fläche > 50 m², elektrischen Betriebsräumen und Räumen für haustechnische Anlagen sowie für Hinweisschilder auf Ausgänge und für Stufenbeleuchtung eine Sicherheitsbeleuchtung haben. 
Blitzschutzanlagen: Gebäude mit Verkaufsstätten müssen Blitzschutzanlagen haben. 
Feuerlöscheinrichtungen, Brandmeldeanlagen und Alarmierungseinrichtungen: Verkaufsstätten sind mit Sprinkleranlagen auszurüsten, außer wenn es sich um erdgeschossige Verkaufsstätten ≤ 3.000 m² und sonstige Verkaufsstätten ≤ 1.500 m² (max. drei Geschosse ≤ 3,00 m unter Geländeoberfläche, Gesamtfläche aller Geschosse innerhalb eines Brandabschnitts ≤ 3.000 m², Verkaufsräume ≤ 500 m²) handelt. Weiterhin müssen in Verkaufsstätten vorhanden sein: Feuerlöscher und Wandhydranten, Brandmeldeanlagen mit nicht automatischen Brandmeldern (Handfeuermelder) zur unmittelbaren Alarmierung der dafür zuständigen Stelle und Alarmierungseinrichtungen, durch die Betriebsangehörige alarmiert („stille“ Alarmierung) und Anweisungen auch an die Kunden gegeben werden können (Lautsprecheranlage). 
Sicherheitsstromversorgungsanlagen: 
Verkaufsstätten müssen eine Sicherheitsstromversorgungsanlage haben, die bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung den Betrieb der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen übernimmt, insbesondere der Sicherheitsbeleuchtung, der Beleuchtung der Stufen und Hinweise auf Ausgänge, der Sprinkleranlagen, der Rauchabzugsanlagen, der Schließeinrichtungen für Feuerschutzabschlüsse (z. B. Rolltore), der Brandmeldeanlagen und Alarmierungseinrichtungen. 

Betriebsvorschriften  
Die Muster-Verkaufsstättenverordnung beinhaltet weitere Regelungen zu Rettungswegen und Flächen für die Feuerwehr, zur Brandschutzordnung und zur Gefahrenverhütung. Ebenso werden die Pflichten und Aufgaben des Betreibers und anderer verantwortlicher Personen festgelegt.

Freitag, 1. November 2013

Architektur und Kultur - Termine im November 2013 in den Regionen Stuttgart und Freiburg

 VERANSTALTUNGSINDEX
     
    Überregional:
    I.01- Vortragsreihe. Diverse Termine. Frankfurt am Main.
    I.02- Wettbewerb. Einsendeschluss: 13.12.2013. Bundesweit.
    I.03- Event. "Christo - Big Air Package". Bis 30.12.2013. Oberhausen.
     
    II. Stuttgart und Umgebung:
    II.01- Diverse Veranstaltungen. Stadtbibliothek Stuttgart.
    II.02- Diverse Veranstaltungen im Literaturhaus Stuttgart.
    II.03- Diverse Veranstaltungen. Architektenkammer Baden-Württemberg.
    II.04- Lesung und Filmabend. Mit Renate Reismann. 06.11.2013. Stuttgart.
    II.05- Messe. "Stuttgarter Antique&Art". 8.11. - 10.11.2013. Stuttgart.
    II.06- Premiere. Ballett-Abend. "Fort//schritt//macher". 08.11.2013. Stuttgart.
    II.07- Ausstellung. "Brueghel, Rubens, Ruisdael - Schätze der Hohenbuchau Collection". 08.11.2013 - 23.02.2014. Stuttgart.
    II.08- Vortragsreihe. "Architektur heute: Lernen von Tokyo". Tübingen.
    II.09-  63. Stuttgarter Buchwochen 2013. 14.11. - 08.12.2013. 70174 Stuttgart.
    II.10- Ludwigsburger Barock-Weihnachtsmarkt. 26.11. - 22.12.2013, 11:00 - 21:00 Uhr.
     
    III. Freiburg, Südbaden und nördliche Schweiz:
    III.01- Diverse Veranstaltungen. Architektenkammer Baden-Württemberg.
    III.02- Diverse Veranstaltungen. Vitra Design Museum. Weil am Rhein.
    III.03- Podiumsdiskussion. "Austausch über die Landschaft". 05.11.2013. Strasbourg.
    III.04- 27. Freiburger Literaturgespräch. 07.11. - 10.11.2013.
    III.05- Gesprächsrunde mit anschließender Filmvorführung. "Zum 100. Geburtstag. Albert Camus: Die Freiheit leben". 12.11.2013. Basel.
    III.06- Vortrag. "Die Synthese der Ästhetik von Funktion, Konstruktion und Deutung am Beispiel von Stadien". 13.11.2013. Freiburg.
    III.07- Diashow. "Der Schwarzwald - Eine Liebeserklärung …". 14.11.2013. Bad Säckingen.
    III.08- Ausstellung. "Jakob Christoph Miville - Ein Basler Landschaftsmaler zwischen Rom und St. Petersburg". 16.11.2013 - 16.02.2014. Basel.
    III.09- Ausstellungen. "DASSOLLKUNSTSEIN Vol.11". 20.11. – 24.11.2013. Verschiedene Galerien. Freiburg.
    III.10- "Nacht der Lichter". 29.11.2013. Badenweiler.
     
    IV. Was Sie noch interessieren könnte:
    IV.01- Architektur im TV.
    IV.02- Youtube. Informationen zu ARCHICAD 17.
    IV.03- Diverse Veranstaltungen. GRAPHISOFT Center Stuttgart.
     
     
    DIE VERANSTALTUNGEN IM DETAIL
     
    I. Überregional:
     
    I.01- Vortragsreihe. Diverse Termine. FH FFM, Nibelungenplatz 1, Gebäude 1, R. 601, 60318 Frankfurt.
     
    Die Seminarreihe ist eine von der AKH anerkannte Fortbildungsveranstaltung.
    Jedes Seminar wird mit 2 Fortbildungspunkten bewertet. Die Weitergabe der Teilnahmebescheinigung an die AKH erfolgt nach Eintragung in eine Anwesenheitsliste.
     
    07.11.2013 „Der erschöpfte Raum“
    Timm Schönberg, Kraus Schönberg Architekten, Hamburg
     
    14.11.2013 „Farbe bekennen“
    Prof. Uwe Schröder, Architekt BDA, Bonn
     
    21.11.2013 „Interpretationen“
    Peter Haimerl.Architektur, München
     
    28.11.2013 „Atmosphäre“ – Werkbericht“
    Ernst Ulrich Tillmanns, 4a Architekten GmbH, Stuttgart
     
     
    I.02- Velux Architekten-Wettbewerb. Einsendeschluss: 13.12.2013.
     
    Unter dem Titel „Licht. Raum. Mensch.“ lobt Velux bereits zum neunten Mal den Velux-Architekten-Wettbewerb aus. Prämiert werden sowohl Neubauten als auch Realisierungen im Bestand, die die natürlichen Elemente Licht und Luft gezielt einsetzen, um eine ganzheitliche Atmosphäre zu schaffen und den Komfort und das Wohlbefinden der Menschen zu steigern. Gesucht werden anspruchsvolle Lösungen mit Bezug zu Velux-Produkten, die sich durch einen außergewöhnlichen Gesamtentwurf und hohe technische und gestalterische Qualitäten auszeichnen. Architekten und Planer können ihre Projekte zwischen dem 1. Oktober und dem 13. Dezember 2013 online unter www.velux.de für den Wettbewerb einreichen.
     
     
    I.03- Event. "Christo - Big Air Package". Bis 30.12.2013. Gasometer Oberhausen, Arenastraße 11, 46047 Oberhausen.
     
    18 Jahre nach der Verhüllung des Reichstages und 14 Jahre nach der Abschlussinstallation „The Wall“ für die Internationale Bauausstellung Emscher Park kehrt Christo mit einem weiteren außergewöhnlichen Kunstprojekt nach Deutschland zurück. 2013 wird der weltweit angesehene Künstler – erstmals ohne seine Frau Jeanne-Claude – den Gasometer Oberhausen mit seinem Big Air Package füllen.
     
     
     
    II. Stuttgart und Umgebung:
     
    II.01- Diverse Veranstaltungen. Stadtbibliothek Stuttgart. Mailänder Platz 1, 70173 Stuttgart.
    04.11. | 19 Uhr | Max-Bense-Forum
    Risiko Altern? Wahrnehmung und Realität
    Ortwin Renn
     
    05.11.2013 I 19:30 Uhr I Café Lesbar
    Animation made im Ländle
     
    08.11. | 19.30 Uhr | Max-Bense-Forum
    Crowdsourcing Design: The Good, the Bad and the Ugly
    Florian Alexander Schmidt
     
    11.11. | 20 Uhr | Café LesBar
    Universalenzyklopädie der menschlichen Dummheit
    Niko Eleftheriadis und Florian Rzepkowski
     
    12.11. | 19.30 Uhr | Max-Bense-Forum
    Wie kommt Europa aus der Krise
    Olivier Costa (Bordeaux)
     
    13.11. | 19 Uhr | Max-Bense-Forum
    Neue Welten eröffnen
    Bilkay Öney, Integrationsministerin | Christine Brunner, Direktorin der Stadtbibliothek Stuttgart
     
    14.11. | 20 Uhr | Max-Bense-Forum
    Er ist wieder da
    Timur Vermes
     
    15.11. | 20 Uhr | Max-Bense-Forum
    Babylon - vom Megaprojekt zum Mythos
    Eva Cancik-Kirschbaum
    18.11. | 19 Uhr | Max-Bense-Forum
    Älter werden und aktiv bleiben
    Clemens Becker
     
    19.11. | 19.30 Uhr | Café LesBar
    Wem sonst als dir
    Uta-Maria Heim
     
    20.11. | 20 Uhr | Max-Bense-Forum
    Giana Sisters: Level-Design und Ästhetik für eine verdrehte Spielwelt
    Stefan Schmitz und Andreas Feist, Black Forest Games
     
    21.11. | 19.30 Uhr | Max-Bense-Forum
    Das deutsch-französische Wirtschaftstandem auf Bewährungsprobe
    René Lasserre (Paris)
     
    25.11. | 19.30 Uhr | Showroom
    Mikro-Lesung mit Tim Holland
     
    26.11. | 19.30 Uhr | Café LesBar
    WortBegegnungen: Joachim Kalka trifft Feridun Zaimoglu
     
    27.11. | 19.30 Uhr | Max-Bense-Forum
    Patasana. Mord am Euphrat
    Ahmet Ümit (Türkei)
     
     
    II.02- Diverse Veranstaltungen im Literaturhaus Stuttgart. Breitscheidstraße 4, 70174 Stuttgart.
     
    Comic Workshops
    Jaroslav Rudiš, Jaromír 99, Stefan Dinter
     
    Erinnerungen an eine Ehe
    Louis Begley
     
    Alois Nebel – Der Film
    Jaromír 99, Jaroslav Rudiš
     
    Camus – Das Ideal der Einfachheit
    Iris Radisch
     
    Aus der Zeit fallen
    David Grossmann
     
    K: KafKa in KomiKs
    Jaromír 99, David Zane Mairowitz
     
    Extrablatt
    Wolf Haas, Teresa Präauer
     
    Nacht ist der Tag
    Peter Stamm
     
    Literatur und Zeitgeist – Wohin schreibt die Wirklichkeit?
    Nicolas Mahler, Monika Schmitz-Emans
     
    Die Verjagten – Flucht und Vertreibung im Europa des 20. Jahrhunderts
    Jan M. Piskorski
     
    Die City – Straßenleben in der geplanten Stadt
    Hannelore Schlaffer
     
    Preis des Wirtschaftsclubs
    Martin Schäuble
     
    Rom, Träume
    Maike Albath
     
    Das Buch der Gleichnisse
    Per Olov Enquist
     
    300 Jahre Carl von Carlowitz – 300 Jahre Nachhaltigkeit?
    Klaus Töpfer
     
    II.03- Diverse Veranstaltungen. Architektenkammer Baden-Württemberg.
     
    Architektur heute | 13921
    1.5 anerkannte Stunden
     
    Vertiefung VOB/B | 13346
    Alle Fachrichtungen | Berufserfahrung erforderlich | 4 anerkannte Stunden
     
    Projektleitung als Führungsaufgabe | 13716
    Alle Fachrichtungen | Berufserfahrung erforderlich | 16 anerkannte Stunden
     
    Architektur heute | 13922
    1.5 anerkannte Stunden
     
    Lichtplanung mit LED-Technik | 13160
    Architektur, Innenarchitektur | für AiP/SiP geeignet | 8 anerkannte Stunden
     
    Schreibwerkstatt für Architekten | 13720
    Alle Fachrichtungen | für AiP/SiP geeignet | 4 anerkannte Stunden
     
    Holzbau - Bauphysik und Brandschutz sicher geplant | 13153
    Architektur, Innenarchitektur | 8 anerkannte Stunden
     
    Baubiologie und Bauökologie | 13229
    Architektur, Innenarchitektur | für AiP/SiP geeignet | 8 anerkannte Stunden
     
    Praxis der Stadterneuerung | 13166
    Architektur, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung | für AiP/SiP geeignet | 8 anerkannte Stunden
     
    Beton in der Architektur | 13162
    Architektur, Innenarchitektur | für AiP/SiP geeignet | 4 anerkannte Stunden
     
    Der Architekt als Immobilienmakler | 13514
    Alle Fachrichtungen | Berufserfahrung erforderlich | 16 anerkannte Stunden
     
    Fachtagung Holzbau | 13919
     
    II.04- Lesung und Filmabend. Mit Renate Reismann. 06.11.2013, 20:00 Uhr. GEDOK-Galerie, Hölderlinstraße 17, 70174 Stuttgart.
    Sie sind spannend, die "kurzen Geschichten" von Renate Reismann, und sie sind aus überraschenden Perspektiven erzählt. Vier der Erzählungen aus dem Band "Landschaftsbildung" wurden verfilmt - entstanden sind filmisch eindringliche Miniaturen, die an diesem Abend der Prosa gegenüber gestellt werden. In Österreich geboren, in Süddeutschland aufgewachsen, 40 Jahre in Frankreich gelebt, kehrte sie vor einigen Jahren nach Deutschland zurück, wo sie in Oberschwaben wohnt. Seit 2013 ist sie Mitglied in der Gedok.
     
     
    II.05- Messe. "Stuttgarter Antique&Art". 8.11. - 10.11.2013. Phoenixhalle im Römerkastell, Naststraße 43-45, 70376 Stuttgart.
     
    Die Messe "Stuttgarter Antique&Art" ist eine Messe für Antiquitäten und Kunst.
     
    Neben hoher und höchster Qualität, der Originalität des Angebotes, hervorragender Präsentation der Stände sowie des gesamten Messeauftritts legen die Veranstalter der Antique&Art Messe Stuttgart besonderen Wert auf eine angenehme und entspannte Atmosphäre.
     
    Die abwechslungsreichen Rahmenprogramme vermitteln dem interessierten Besucher nicht nur Fachwissen sondern auch Kontakte zwischen allen Beteiligten. Zudem informiert die Antique&Art Stuttgart Messe über Restaurierungsmethoden und Instandhaltung von historischen Kunstwerken und Möbeln.
     
     
    II.06- Premiere. Ballett-Abend. "Fort//schritt//macher". 08.11.2013, 19:00 Uhr. Opernhaus, Oberer Schloßgarten 6, 70173 Stuttgart.
     
    Der Begriff Schrittmacher ist ein doppeldeutiger. Natürlich sind Choreographen Schritt(e)macher, im wahrsten Sinne des Wortes. Gleichzeitig meint der Ausdruck aber auch Wegbereiter, Pionier, eben Fortschrittmacher.
    Und so vereint dieser Ballettabend die Werke von drei Künstlern, die diesem Titel alle Ehre machen: Marco Goecke, der die Formen des zeitgenössischen Tanzes mit seiner fiebrigen Bewegungssprache noch einmal radikal neu auslotet, Hans van Manen, Neuerer des Tanzes seit den 1960er Jahren, bis heute ständig auf der Suche nach neuen Stilen und Themen, sowie William Forsythe, der den Körper vollends aus dem traditionellen Schema des klassischen Balletts befreite, ihn in alle Richtungen kippt, dreht und beschleunigt.
     
     
    II.07- Ausstellung. "Brueghel, Rubens, Ruisdael - Schätze der Hohenbuchau Collection". 08.11.2013 - 23.02.2014. Staatsgalerie Stuttgart, Konrad-Adenauer-Straße 30, 70173 Stuttgart.
     
    Im Mittelpunkt steht die niederländische Malerei des 17. Jahrhunderts mit ihrer typischen Themenvielfalt vom Historienbild, dem Porträt, über die Landschaft und dem Genre bis hin zum Stillleben.
     
     
    II.08- Vortragsreihe. "Architektur heute: Lernen von Tokyo". Kupferbau der Uni Tübingen, Hörsaal 25, Gmelinstraße 8 / Hölderlinstraße 5, 72076 Tübingen.
     
    12.11.2013, 20:00 Uhr
    "Osamu Nishida - Interactive Architecture"
     
     
    II.09- 63. Stuttgarter Buchwochen 2013. 14.11. - 08.12.2013 (Eröffnung: 13.11., 19:00 Uhr). Haus der Wirtschaft, Willi-Bleicher-Straße 19, 70174 Stuttgart.
     
    Die diesjährigen Stuttgarter Buchwochen, die zu den größten regionalen Buchausstellungen Deutschlands gehören, stehen unter dem Schwerpunktthema "Schöner leben". Gastland ist dieses Jahr Rumänien.
     
    Veranstalter ist der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Landesverband Baden-Württemberg e. V., mit Unterstützung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg.
     
     
    II.10- Ludwigsburger Barock-Weihnachtsmarkt. 26.11. - 22.12.2013, 11:00 - 21:00 Uhr.
     
    Plätzchen backen, Geschenke besorgen, Weihnachtspost erledigen ... in der Vorweihnachtszeit gibt es allerhand zu erledigen. Da wirkt der Besuch des Barock-Weihnachtsmarkt wie eine Streicheleinheit für die Seele! Glitzernde Lichtertore aus tausend kleinen Leuchten, meterhohe Engel, die anmutig ihre Flügel über dem Marktplatz ausbreiten, und liebevoll dekorierte Stände entführen in eine zauberhafte Weihnachtswelt! Verführerische Düfte von Maroni, Lebkuchen, Glühwein & Co. und weihnachtliche Klänge begleiten die Besucher beim Schlendern durch die großzügigen Gassen.
     
    Jeden Tag gibt es ein attraktives Bühnenprogramm mit Marionettentheater, Clowns, Zauberern oder stimmungsvollen Konzerten. Kinderkarussell und -riesenrad sowie für jeden Geschmack passende Leckereien tun ein Übriges dazu, dass der Besuch des Ludwigsburger Weihnachtsmarktes zum unvergesslichen Familienerlebnis wird.
     
     
     
    III. Freiburg, Südbaden und nördliche Schweiz
     
    III.01- Diverse Veranstaltungen. Architektenkammer Baden-Württemberg.
     
    GbR, GmbH, Partnerschaft | 13601
    Alle Fachrichtungen | 4 anerkannte Stunden
     
    Haftungsfallen in der Objektüberwachung | 13330
    Alle Fachrichtungen | 4 anerkannte Stunden
     
    Der vollständige und erfolgreiche Bauantrag | 13342
    Alle Fachrichtungen | für AiP/SiP geeignet | 4 anerkannte Stunden
     
    Neuerungen der HOAI 2013 - ein Überblick | 13626
    Alle Fachrichtungen | Berufserfahrung erforderlich | 4 anerkannte Stunden
     
    III.02- Diverse Veranstaltungen. Vitra Design Museum. Charles-Eames-Straße 2, 79576 Weil am Rhein.
     
    Kunst – TALK (EN)
    Winy Maas – MVRDV
    7. November 2013, 18 Uhr, Vitra Design Museum
    Das niederländische Architekturbüro MVRDV steht für skulpturale, bildhafte Bauprojekte und hat einen
    großen Anteil an der weltweiten Bedeutung der niederländischen Architektur. MVRDV-Mitbegründer
    Winy Maas spricht über sein Werk und seine Inspirationen.
    Eintritt frei, ohne
     
    Diverses – WORKSHOP (DE)
    PappDesign – Möbel aus Karton
    9. November 2013, 10:30 Uhr, Vitra Design Museum
    65,– € pro Person, Anmeldungen unter  workshops@design-museum.de
     
    Kunst – TALK (DE)
    Moritz Waldemeyer – Flames and Fashion
    14. November 2013, 18 Uhr, Vitra Design Museum
    Moritz Waldemeyer kooperiert als Lichtdesigner mit bedeutenden Gestaltern und Künstlern wie Ron
    Arad, Zaha Hadid, Ingo Maurer, dem Modedesigner Hussein Chalayan, aber auch mit Musikern wie
    Rihanna und U2. Er gibt Einblicke in seine Tätigkeit an der Grenze zwischen Mode, Design, Kunst und
    Technologie.
    Eintritt frei, ohne Anmeldung
     
    Diverses – WORKSHOP (DE)
    ReDesign – Taschen aus Recyclingmaterialien
    16. November 2013, 10:30 Uhr, Vitra Design Museum
    45,– € pro Person, Anmeldungen unter workshops@design-museum.de
     
    Diverses – WORKSHOP (DE)
    Rot-Blauer Stuhl selbstgebaut!
    23. November 2013, 10:30 Uhr, Vitra Design Museum
    85,– € pro Person, Anmeldungen unter workshops@design-museum.de
     
    Diverses – WORKSHOP (DE)
    ReDesign – Schmuck aus Recyclingmaterialien
    30. November 2013, 10:30 Uhr, Vitra Design Museum
    45,– € pro Person, Anmeldungen unter workshops@design-museum.de
     
     
    III.03- Podiumsdiskussion. "Austausch über die Landschaft". 05.11.2013, 18:30 Uhr. Auditorium de l'INSA
    24 boulevard de la Victoire, F-67084 Strasbourg.
     
    Die Landschaft verändert sich. Sie hat Anteil am Wandel der Städte und Stadtgebiete. Bei dieser Podiumsdiskussion soll über aktuelle Themen der Landschaft geredet werden, die ihren Teil bei der Schaffung von nachhaltigen Städten beiträgt: Natur in der Stadt, grüne Bereiche, Biodiversität usw.
     
    Eintritt frei
     
     
    III.04- 27. Freiburger Literaturgespräch. 07.11. - 10.11.2013.
    Gerahmt von einer Eröffnungslesung am Donnerstagabend mit Christoph Hein und einem Abschlusspodium am Sonntagmorgen zum Thema Lyrik, finden an zwei Tagen moderierte Kurzlesungen mit 12 Autorinnen und Autoren im Neuen Rathaus Freiburg statt.
    Das Freiburger Literaturgespräch ist eine Kooperation des Kulturamtes mit dem Literaturbüro Freiburg. Das Format hat sich seit 1987 in der Stadt bewährt und bringt Jahr für Jahr Autorinnen und Autoren zusammen und diese einem interessierten Publikum näher.
     
    III.05- Gesprächsrunde mit anschließender Filmvorführung. "Zum 100. Geburtstag. Albert Camus: Die Freiheit leben". 12.11.2013, 19:00 Uhr. Literaturhaus Basel, Barfüssergasse 3, CH-4051 Basel.
     
    Mit Martin Meyer und Annemarie Pieper, Moderation: Barbara Bleisch (Sternstunde Philosophie)
     
    Als Albert Camus 1913 in der Nähe von Algier zur Welt kam, deutete nichts darauf hin, dass er einmal das Lebensgefühl einer ganzen Generation prägen sollte. Seine Romane (Die Pest, Der Fremde) Dramen und Essays handeln von den grossen Fragen der menschlichen Existenz: Freiheit, Schuld, Verantwortung. Im Gespräch mit Martin Meyer, für den Camus einer der wichtigsten Autoren des 20. Jahrhunderts überhaupt ist, und der Philosophin Annemarie Pieper ist Camus als grosser Zeitgenosse zu entdecken.
     
    Im Anschluss: ARTE-Filmvorführung
    „Albert Camus, Lektüre fürs Leben." (ARTE France 2013, 54 Minuten)
    Am 3. November 2013 wäre der Schriftsteller Albert Camus 100 Jahre alt geworden. Aus diesem Anlass hat sich der Filmemacher Joël Calmettes daran gemacht, der Rezeption von Camus‘ Werken nachzuspüren.
     
    Eintritt frei zur Filmvorführung! 
     
     
    III.06- Vortrag. "Die Synthese der Ästhetik von Funktion, Konstruktion und Deutung am Beispiel von Stadien". 13.11.2013, 19:00 Uhr. Konzerthaus Freiburg, Konrad-Adenauer-Platz 1, 79098 Freiburg-im-Breisgau.
     
    1965 gründeten Meinhard von Gerkan und Volkwin Marg das Architekturbüro von Gerkan, Marg und Partner. Heute sind gmp-Architekten mit über 500 Mitarbeitern, die sich auf zehn Bürostandorte verteilen, im In- und Ausland aktiv. Stadien in Kapstadt, Durban und Port Elizabeth, in Brasilien, Projekte in ganz Europa, den Golfstaaten, Nordafrika oder China verdeutlichen die weltweite Bedeutung des Büros in diesem speziellen Gestaltungsbereich. Volkwin Marg veranschaulicht, wie die unterschiedlichen kulturellen Kontexte – der Genius Loci – unterschiedliche Funktionen und die jeweilige Konstruktion zur Ästhetik einer unverwechselbaren Architektur verschmelzen.
     
    Eintritt frei
     
     
    III.07- Diashow. "Der Schwarzwald - Eine Liebeserklärung …". 14.11.2013, 19:30 Uhr. Kursaal Bad Säckingen, Rudolf-Eberle-Platz 3, 79713 Bad Säckingen.
     
    Tradition und Moderne begegnen sich heute im Schwarzwald auf faszinierende Weise: Freiburger Münster und Solarfabrik. Bollenhut und Mountainbike. Traditionelle Flößerei und Pellet-Fabrik. Drehorgeln und High-Tech-Uhren. Beschauliche Vesperstuben und engagierte Sterne-Küchen. Fasnet-Treiben und Nordic-Walking. Schwarzwälder Kirschtorte und moderne Käseroute. Heimatmuseum und Naturreservat. Für Kulturliebhaber erzählen zahlreiche Klöster, Burgen und Schlösser von einer reichen Geschichte. Für Naturliebhaber gibt es viel zu entdecken auf über 20.000 km Wanderwegen, die vom Schwarzwaldverein ehrenamtlich gepflegt werden. Der Schwarzwald ist zu Recht ein Wanderparadies. Zu den schönsten Erlebnissen gehört sicher die Wanderung auf dem Westweg, durch die Wutachschlucht oder die Ankunft auf dem Gipfel des Belchen, der zu jeder Jahreszeit unvergessliche Weitsichten bietet. Die Diashow von Martin Schulte-Kellinghaus und Erich Spiegelhalter zeigt den Schwarzwald in all seinen Facetten. Begleiten Sie die beiden Autoren auf ihrer Reise durch eine der schönsten Natur- und Kulturlandschaften Deutschlands!
     
    Referenten: Dr. Martin Schulte-Kellinghaus & Erich Spiegelhalter
     
     
    III.08- Ausstellung. "Jakob Christoph Miville - Ein Basler Landschaftsmaler zwischen Rom und St. Petersburg". 16.11.2013 - 16.02.2014. Kunstmuseum Basel, St. Alban-Graben 16, CH-4010 Basel.
     
    Kuratoren: Hans Christoph Ackermann, Anita Haldemann und Katja Herlach
     
    Jakob Christoph Miville (1786 – 1836) war ein international tätiger Basler Maler und Zeichner. Ein Rom-Aufenthalt und Reisen in die Alpen prägten seine frühen heroischen Landschaften. Doch erst in Russland (1809 – 1817) entwickelte er sein eigenes Gefühl für die Natur: Die Weite der Landschaft, die er in der Krim und im Kaukasus vorfand, inspirierte seine Entwicklung zum romantischen Landschaftsmaler.
     
     
    III.09- Ausstellungen. "DASSOLLKUNSTSEIN Vol. 11". 20.11. – 24.11.2013. Verschiedene Galerien. Freiburg.
     
    Der Kunstverein Freiburg stellt bereits zum elften Mal zeitgenössische Arbeiten von Künstlerinnen und Künstlern vor, die von Freiburger Galerien vertreten werden. Die Auswahl der Positionen für DASSOLLKUNSTSEIN VOL.11 liegt wie zuvor in der Hand der beteiligten Galerien.
     
    2013 präsentieren während fünf Tagen fünf Galerien jeweils ein, zwei oder drei Künstler/innen aus ihrem aktuellen Programm. Hierbei stehen künstlerische Positionen im Vordergrund, die noch nicht oder lange nicht mehr in größeren Institutionen gezeigt wurden und eine spannende Zusammenschau regionaler und überregionaler Kunst erleben lassen. Wir laden Sie herzlich ein, bei freiem Eintritt, die Galerien und Ihre Aktivitäten kennenzulernen und sich ein Bild über das aktuelle Kunstgeschehen in Freiburg zu machen. Die Galeristinnen und Galeristen werden abwechselnd während der Zeit der Ausstellung im Kunstverein anwesend sein und Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung stehen.
     
    Teilnehmende Künstlerinnen und Künstler: Celia Brown, Michael Chanarin, Matthias Dämpfle, Thomas Deyle, Simon Hogan, Carlos Matter, Harry Meyer, Roy Underwood, Joseph Stephan Wurmer, Raymon Zada
     
     
    III.10- "Nacht der Lichter". 29.11.2013, 18:00 Uhr. 79410 Badenweiler.
     
    Nacht der Lichter am 29. November 2013 in Badenweiler. Advents-Sternstunden – Shopping & Genüsse unterm Sternenhimmel.
     
     
     
    IV. Was Sie noch interessieren könnte:
     
    IV.01- Architektur im TV:
     
    02.11.2013, 22:55 Uhr, 3sat: Hoch hinaus
    10.11.2013, 21:40 Uhr, 3sat: Sauerbruch Hutton Architekten
     
    IV.02- Youtube. Informationen zu ARCHICAD 17.
     
     
    IV.03- Diverse Veranstaltungen. GRAPHISOFT Center Stuttgart.

Dienstag, 14. Februar 2012

Bezeichnungen, Aufzug, Plattformlift, Treppenlift - Hinweise und Zuschüsse für Aufzug und Treppenlift

Aufzug

Aufzüge sind vertikale Transportanlagen für Personen und Güter aller Art. Ihre Anordnung muss nach bau-, brandschutz- und ablauftechnischen Überlegungen erfolgen und den Sicherheitsbestimmungen entsprechen.
Aufzüge mit Personenbeförderung gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen laut Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV.
Die Aufzugsanlage kann in bauseits erstellten Mauer- und Betonschächten montiert werden. Der Hersteller liefert auch selbsttragende Schachtgerüste aus Aluminiumprofilen. Die Schächte eignen sich sowohl für den Außen- wie auch für den Inneneinsatz. Der Schacht kann vielfältig gestaltet werden, da eine Vielzahl von Verkleidungsmaterialien (Glas, pulverbeschichtete Aluminiumbleche, Granitplatten usw.) eingebaut werden können.
Die Schachtgrubentiefe beträgt bei Geschwindigkeiten größer 0,2 m/s mindestens 1.000 mm.
Bei Geschwindigkeiten bis zu 0,2 m/s kann diese unter bestimmten Voraussetzungen deutlich verringert werden.
Beim Antrieb direkt an der Kabine wird kein Maschinenraum benötigt.

Behindertenaufzüge zum Transport von gehbehinderten Personen und Rollstuhlfahrern

Behindertenaufzüge im privaten und öffentlichen Bereich mit einer möglichen Absturzhöhe von größer 3 m sind anzeige- und prüfpflichtig durch den TÜV.
Es gibt die unterschiedlichsten Ausführungen: als Plattformlift, Sitzlift oder mit nicht geschlossener Kabine. Die Förderhöhen sind meist zwischen 1 bis 3 m, können aber auch im privaten Bereich vom Keller bis zum Dachgeschoss reichen (bis ca. 12m Höhendifferenz). Ca. 80 % der Behindertenaufzüge verlaufen schräg über Treppen, 20 % sind Senkrechtaufzüge.
Aus Sicherheitsgründen haben sie eine geringe Betriebsgeschwindigkeit (max. 0,2 m/s). Werden Sie als Schrägaufzug im Bereich der Treppen eingebaut schränken sie diesen durch Führungsschienen und Parkhaltestelle ein. Die Totmannsteuerung zur Bedienung ist wärend der gesamten Fahrzeit zu drücken, im öffentlich zugänglichen Bereich erfolgt die Nutzung über einen Schlüsselschalter, der nur die Benutzung durch Befugte ermöglicht.
Vorteile:
  • geringere Anschaffungskosten im Vergleich zu Personenaufzügen
  • leichte Anpassung beim Einbau in bestehende Gebäude
Behinderten - Senkrechtaufzug

Behinderten - Senkrechtaufzug

Behinderten-Senkrechtaufzüge dienen ausschließlich dem Transport von Behinderten (Rollstuhlfahrer) und ggf. einer Begleitperson, eine Verschlüsselung ist deshalb grundsätzlich vorgeschrieben.
Die Aufzüge werden nach der Maschinenrichtlinie (98/37/EG) errichtet und betrieben. Ein Schacht mit Schachtabschlusstüren ist erforderlich. Bei gleichen Kabinenabmessungen kann der Schacht gegenüber herkömmlichen Aufzügen jedoch kleiner gehalten werden
Da der Antrieb am Lastaufnahmemittel (Kabine) angeordnet werden kann, wird der sonst übliche, separate Maschinenraum eingespart. Die Kabine muss nicht allseits geschlossen sein, was zur Einsparung der Kabinenabschlusstüren führt. Dies ergibt eine geringere Breite und Tiefe des Schachtes. So passt sich der Behinderten-Senkrechtaufzug leichter in ein bestehendes Gebäude ein als ein herkömmlicher Personenaufzug.

Schachtloser Senkrechtaufzug

Für den privaten Bereich mit einer Förderhöhe bis 4200 mm und geringen Abmessungen. Automatischer Deckenverschluss.

Hebeplattform

Sie eignen sich für den senkrechten Transport von Behinderten in Rollstühlen und Gehbehinderten. Es lässt sich eine Höhe von 300 bis 1500 bzw. 3000 mm überwinden. Für den privaten Bereich wird die Anlage mit einem Sicherheitsbügel geliefert. Im öffentlichen Bereich wird eine kontaktgesicherte Tür eingesetzt. Die Tragfähigkeit beträgt 300 kg.
Es sind oft nur geringe Umbauarbeiten notwendig, da Hebeplattform sehr leicht aufzustellen sind. Keine Schachtgrube bei Auffahrrampe erforderlich.

mobile Hebeplattform

für kurzfristige Übergangslösungen wie z.B.Veranstaltungen, Bühnen, Messen bis 1000 mm Förderhöhe

Treppenlift

Geeignet zum nachträglichen Einbau in vorhandene Treppen, ob kurvig, gewendelt oder eckig, im öffentlich zugängigen und privaten Bereich.
Treppenlift Führungsarten
Treppenlift Führungsarten

Treppen - Sitzlift

Sie sind für Personen geeignet, für die das Treppensteigen körperlich anstrengend ist, die aber ohne Hilfe in der Lage sind auf dem Sitz Platz zu nehmen. Dieser Treppenlift besteht aus einer Fahrschiene und einem Sitz mit der Antriebstechnik/Batterie. Er ist kinderleicht per Knopfdruck zu bedienen, benötigt relativ wenig Platz und es fallen kaum Umbauarbeiten an
Sitz-Lifte sind an fast jeder Treppe montierbar, vor allem auch an kurvigen und eckigen Treppen.
Ein drehbarer Sitz sorgt für einen sicheren Ein- und Ausstieg außerhalb des Stufenbereichs. Der Sitz und das Fußbrett ist auf jede Größe höhenverstellbar. Es kann auch im Stehen gefahren werden. Armlehnen bieten eine zusätzlichen Halt. Beginnt die Treppe unmittelbar neben einer Tür oder einem Flur beginnen, kann die Fahrbahn am unteren Treppenanfang mit einem manuellen oder automatischen Klappstück ausgestattet werden. So bleiben eventuelle Durchgänge oder Türen frei zugänglich.

Treppenplattformlift

Im privaten Bereich sind Treppenplattformlifte für Personen, die körperlich nicht in der Lage sind auf einen Treppensitzlift umzusteigen.
Für den Einbau sind breite Treppen wichtige Voraussetzungen, da sie viel Platz einnehmen. Eine Prüfung der Platzverhältnisse ist daher dringend geboten.
Im öffentlich zugängigen Bereich mit beengten Treppengrundriss ist eine Voranfrage bei der Bauaufsichtsbehörde sinnvoll. Eventuell sind Sonderanfertigungen möglich.
Der Gesetzgeber schreibt eine Notrufschaltung vor, sowie Wartungsfristen.

Beispiel Platzbedarf Innenführung
Plattform-
lift
Länge
Plattform-
lift
Breite
Treppen-
lauf-
breite
Treppen-
haus-
breite
Abstand zwischen Wand und Wand Schwenk-
radius der Plattform in der Kurve
(Kurvenmitte)
750 680 900 2130 1010 1045
840* 680 920 2165 1030 1065
1000** 800 1060 2446 1175 1206
*Standardgröße; **Standardgröße im öffentlich zugängigen Bereich [Quelle:ThyssenKrupp]

Fahrschiene innen 90°
Fahrschiene innen 90°
Fahrschiene innen 180°
Fahrschiene innen 180°











Deckenlift, Hängelift

Alternative für enge Treppenhäuser, ob Holz oder Beton. Der Rollstuhl wird an stabilen Stahlseilen oder Ketten befestigt und schwebend über die Treppenstufen in die gewünschte Etage befördert. Ebenso kann dieser Lift als schienengeführter Deckenlift mit Teleskopsitz geliefert werden.
Die Liftanlage kann über mehrere Stockwerke geführt werden und beliebig lang sein. Treppe und Durchgänge bleiben in der ganzen Breite frei. Der Ein- und Ausstieg erfolgt außerhalb des Treppenbereichs.

Schienenliftsystem

Schienenliftsystem
speziell für die Pflege in kleinen wie in großen Räumen entwickelt, unabhängig von der Deckenhöhe und der Deckenbeschaffenheit. Die Hubkassetten können beim Schienenliftsystem einfach ausgehängt werden. Das geringe Gewicht ermöglicht, die Hubkassette in mehreren Räumen einzusetzen. Je nach Art der Behinderung stehen verschiedene Gurt und Tragesysteme zur Verfügung. Diese können mit einem Handgriff ausgetauscht werden. Es besteht auch die Möglichkeit einen Fahrmotor zu nutzen. Damit ist dem Betroffenen ein selbstständiges Fahren möglich.
Die Schienen können direkt unter der Decke befestigt werden. Dabei ist die Höhe des Raumes nicht von Bedeutung. Bei abgehängten oder verkleideten Decken ist eine Montage von Wand zu Wand möglich, maximale Spannweite 6 m.
Sind auch die Wände nicht tragfähig, wird die Schiene auf Stützen gestellt. Durch ein umfangreiches Sortiment an Zubehörteilen können Einzelschienen wie auch Traversenanlagen (HForm) eingesetzt werden. Mit diesen Traversen kann der komplette Raum genutzt werden. Auch für niedrige oder runde Zimmer gibt es Lösungen.

Hinweise zum Treppenlift im privaten Bereich

Grundsätzlich ist die Anschaffung eines Treppenliftes eine private Angelegenheit.
Die Krankenkassen kommen in der Regel nicht für einen Treppenlift auf, weil er kein anerkanntes Hilfsmittel ist. Möglichkeiten zur finanzielle Unterstützung finden Sie hier:
  • Pflegeversicherung
  • Hauptfürsorgestelle
  • Berufsgenossenschaft
  • Sozialamt
  • Agentur für Arbeit
  • Steuer
Die Kosten werden von der Länge der Transportstrecke, Liftführung und Ausstattung bestimmt. Treppenlifte gibt es ab etwa 5000 Euro.
Nach § 554a Abs. 1 BGB kann der Mieter vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen, die für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder den Zugang zu ihr erforderlich sind.

Montage/ Einbau eines Treppenlifts

Im Gespräch mit einem Monteur wird ein Aufmass der Treppe gefertigt und die Anschlussbedingungen besprochen.
Der Lift wird im Werk entsprechend des Aufmasses vorgefertigt. Das Aufstellen richtet sich nach dem Modell und der Fahrbahnlänge, sowie nach den Gegebenheiten der Treppe und der Umgebung dieser. Für das Aufstellen des Treppenlifts wird im Normalfall etwa ein halber Tag benötigt.
Herkömmliche Treppen-Sitzlifte sind für Personen bis etwa 130 Kilo gebaut - also ausreichend für jeden Normalgewichtigen. Für schwerere Personen sowie Rollstuhlfahrer sind Treppenplattformlifte geeignet, die ein Maximalgewicht bis zu 300 Kilogramm befördern.
Die Geschwindigkeit beträgt ca. 15 Zentimeter pro Sekunde.
Treppenliftsysteme sind vom TÜV geprüft. Die Sicherheit wird gewährleistet durch Sensoren, die Hindernisse erkennen, Abrutschsicherungen oder Sicherheitsbügel bei Plattformliften. Sicherheitsgurte sind als Sonderausstattung erhältlich.
Die Bedienung ist ganz leicht erlernbar. Über zwei Knöpfe oder einen Mini-Steuerknüppel wird der Lift in Gang gesetzt. Ein Schloss sorgt dafür, dass Fremde (oder spielende Kinder) den Lift nicht benutzen können. An den Endpunkten des Lifts sind Fernbedienungen angebracht, mit denen man ihn herbeirufen kann.
Eine regelmäßige Wartung des Lifts ist nicht unbedingt erforderlich. Dennoch bieten die Hersteller Wartungsverträge an, um einen stets fehlerfreien Betrieb zu gewährleisten.


Vorschriften, Normen und Richtlinien für die Planung und den Einbau von Aufzügen

Bei der Projektierung von Gebäuden, in denen Personen, Rollstuhlbenutzer, Krankentragen und Krankenbetten befördert werden müssen, ist die richtige Auswahl und Dimensionierung von Aufzuganlagen von großer Wichtigkeit. Hierbei müssen eine Reihe von Kriterien, Vorschriften und Normen beachtet werden. Die wichtigsten Punkte werden im folgenden genannt.

Für optimale Planungsergebnisse empfehlen wir darüber hinaus den frühzeitigen Kontakt mit unseren Spezialisten schon in der Planungsphase.

Vorschriften, Normen und Richtlinien für die Planung und den Einbau von Aufzügen

DIN 15306 Personenaufzüge für Wohngebäude: Bauma ße, Fahrkorbmaße, Türmaße
DIN 15309 Personenaufzüge für andere als Wohngebäude sowie Bettenaufzüge: Baumaße, Fahrkorbmaße, Türmaße
DIN 18070 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen. Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
DIN 18040 -1 Barrierefreies Bauen - Teil 1: öffentlich zugängliche Gebäude
DIN 18040 -2 Barrierefreies Bauen -Teil 2:  Wohnungen
DIN 18025 -2 Barrierefreie Wohnungen: Planungsgrundlagen
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau: Anforderungen und Nachweise
VDI 2566 -1 Blatt 1: Schallschutz bei Aufzuganlagen mit Triebwerksraum
VDI 2566 -2 Blatt 2: Schallschutz bei Aufzuganlagen ohne Triebwerksraum
12. GPSGV Zwölfte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Aufzugsverordnung), Umsetzung der europäischen Aufzugrichtlinie in deutsches Recht
Richtlinie
95/16/EG
Europäische Aufzugrichtlinie, Regelungen zum Herstellen und Inverkehrbringen von Personen- und Lastenaufzügen, einschließlich deren Sicherheitsbauteile
Richtlinie
2006/42/EG
Europäische Maschinenrichtlinie, Regelungen zum Herstellen und Inverkehrbringen von Güter-, Behinderten-, Fassadenaufzügen, Fahrsteigen und -treppen
DIN EN 81-1 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen. Teil 1: Elektr. betriebene Personen- und Lastenaufzüge
DIN EN 81-2 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen. Teil 2: Hydraulisch betriebene Personen- und Lastenaufzüge
DIN EN 81-3 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von elektrisch und hydraulisch betriebenen Kleingüteraufzügen
DIN EN 81-28 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen. Aufzüge für den Personen- und Gütertransport, Teil 28: Fern-Notruf für Personen- und Lastenaufzüge
DIN EN 81-70 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen. Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge, Teil 70: Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen
DIN EN 81-72 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen. Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge, Teil 72: Feuerwehraufzüge
DIN EN 81-80 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen. Bestehende Aufzüge, Teil 80: Regeln für die Erhöhung der Sicherheit bestehender Personen- und Lastenaufzüge
WHG Wasserhaushaltsgesetz der Bundesrepublik Deutschland
LBO Landesbauordnung der Bundesländer

Landesbauordnung der Bundesländer (LBO)
Das Bauaufsichtsrecht ist Länderrecht. Es bestehen deshalb Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Die LBO bestimmt in erster Linie, ob ein Aufzug in einem Gebäude erforderlich ist und wie er unter Berücksichtigung des Transportaufkommens und eventueller Nottransporte dimensioniert sein muss. Die LBO bestimmt ferner die Vorsorgemaßnahmen für den Brandschutz und für die Brandbekämpfung durch die Feuerwehr.

Vorschriften, Normen und Richtlinien für die Planung und den Einbau von Fahrtreppen und Fahrsteigen

DIN EN 115 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Fahrtreppen und Fahrsteigen

Normen und Vorschriften für den Betrieb von Aufzügen

Betr.Sich.V Betriebssicherheitsverordnung, Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes.
TRBS 3121 Technische Regeln für Betriebssicherheit - Betrieb von Aufzugsanlagen
Die Technische Regel konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung (Betr.Sich.V) hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen.
DIN EN 13015 Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen, Regeln für Instandhaltungsanweisungen.

Betriebssicherheitsverordnung (Betr.Sich.V): Auszüge zum Betrieb und Notruf

§ 12 Betrieb

(3) Wer eine überwachungsbedürftige Anlage betreibt, hat diese in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, zu überwachen, notwendige Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich vorzunehmen und die den Umständen nach erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.

(4) Wer eine Aufzugsanlage betreibt, muss sicherstellen, dass auf Notrufe aus einem Fahrkorb in angemessener Zeit reagiert wird und Befreiungsmaßnahmen sachgerecht durchgeführt werden.

(5) Eine überwachungsbedürftige Anlage darf nicht betrieben werden, wenn sie Mängel aufweist, durch die Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden können.
Aufzugsrichtlinie 95/16/EG: Thema Notrufsystem
Die Richtlinie über Aufzüge 95/16/EG verlangt in Anhang 1, Ziffer 4.5 bei allen Neuanlagen: Aufzüge müssen über ein in beiden Richtungen funktionierendes Kommunikationssystem verfügen, das eine ständige Verbindung mit einem rasch einsatzbereiten Notdienst ermöglicht. Weiter verlangen die Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen EN 81-1 bzw. EN 81-2 unter Ziffer 14.2.3.1: Um Hilfe von außen herbeizurufen, muss den Benutzern im Fahrkorb eine leicht erkennbare und zugängliche Einrichtung für diesen Zweck zur Verfügung stehen. Ziffer 14.2.3.3: Diese Einrichtung muss als Gegensprechanlage einen ständigen Kontakt mit der hilfeleistenden Stelle erlauben. Nach Abgabe eines Notrufes dürfen weitere Handlungen der Eingeschlossenen nicht mehr notwendig sein.

Mittwoch, 8. Februar 2012

Flucht- und Rettungswege



Ein Rettungsweg dient der Rettung und Flucht von Menschen in allen Gefahrensituationen. Das Löschen und schützen des Gebäudes oder der Einrichtung ist völlig sekundär.
Grundregel: Flucht- und Notausgangstüren müssen von innen ungehindert und ohne fremde Hilfe zu öffnen sein. Rettungswege müssen über Ausgänge in sichere Bereiche oder unmittelbar ebenerdig ins Freie führen.

Bauordnung von RettungswegenRäume in denen sich Menschen aufhalten, müssen über mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege - nach außen (möglichst entgegengesetzt) – verfügen. Die Bauordnung unterscheidet zwischem ersten und zweiten Rettungsweg. Ein Rettungsweg kann horizontal (z.B. Gänge und Flure) oder vertikal (z.B. Treppenhäuser) verlaufen. Die Weglänge ist in den verschiedenen Bauordnungen und Sonderbauverordnung geregelt und darf in der Regel von jedem Punkt eines Raumes bis zum nächsten Ausgang ins Freie oder bis zum nächsten gesicherten Bereich 35 m nicht überschreiten.

Regelwerke, Richtlinien und VerordnungenAusgänge und Türen, sowie Rettungswege müssen der DIN 4102 entsprechen
  • Teil 1: Brandverhalten von Baustoffen
  • Teil 2: Brandverhalten von Bauteilen
  • Teil 3: Brandverhalten von Brandwänden und nichttragenden Außenwänden
  • Teil 4: Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile
  • Teil 5: Feuerschutz-Abschlüsse, Abschlüsse in Fahrschachtwänden und feuerwiderstandsfähige Verglasungen
  • Teil 6: Lüftungsleitungen
  • Teil 7: Bedachungen
den Landesbauordnungen (LBO/BO) der Bundesländer
den Durchführungsverordnungen (DVO) entsprechend der LBO/BO
den Rechtsverordnungen (RVO) und Richtlinien für Bauten besonderer Art und Nutzung
den Eingeführten Technischen Baubestimmungen (ETB)
der Versammlungsstätten-Verordnung (VStättVO)
den Unfallverhütungsvorschriften (VBG) der Berufsgenossenschaften

PrüfungSicherheitstechnische Geräte für Flucht- und Rettungswege werden vom VdS, MPA oder TÜV geprüft und zertifiziert. Vor der ersten Inbetriebnahme von elektrischen Fluchttür-Steuerungssystemen muss von einem Sachkundigen festgestellt werden, dass die Verriegelung ordnungsgemäß eingebaut wurde und voll funktionsfähig ist.
Die Anlage muss mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.

Planung von RettungswegenEin Rettungsweg wird im Brandfall durch Feuer und Rauch (Brandgase) bedroht. Der Gebäudetyp (z.B. Krankenhäuser oder Lagerräume) muss bei der Planung des Rettungsweges berücksichtigt werden. Krankenhäuser benötigen zur schnellen Räumung bettlägeriger Patienten deutlich breitere Rettungswege als kleinere Verkaufsstätten. Der Rettungsweg muss den örtlichen Gegebenheiten gerecht werden und konsequent durchdacht werden.

Erster RettungswegDas ist der Weg, der im Gefahrenfall von flüchtenden Person als erstes aufgesucht wird, also der meist benutzte Verkehrsweg. Dieser Weg muss mindestens der voraussichtlichen Zeitdauer des Fliehens standhalten und darf nicht durch Raucheintritt unpassierbar werden.
Der Fluchtweg wird durch den Weg und den Brandabschnitt (z.B. Tür oder Tor) definiert. Die baulichen Voraussetzungen sind in der DIN 4102 geregelt. Die Brennbarkeit von Baustoffen und Bauteilen im Bereich von Rettungswegen bezieht sich auf alle Teile, also auch auf Fußböden, Wandverkleidungen und elektrische Funktionsteile (z.B. Kabel).
Aus Untersuchungen und Auswertungen über das Verhalten von Menschen im Brandfall, liegen umfangreiche Erkenntnisse über das Fluchtverhalten vor. Mit entsprechenden Computer-Programmen lassen sich – speziell für größere Veranstaltungen – Fluchtrichtung, Fluchtgeschwindigkeit und Stauzonen simulieren. Vereinzelt wurden die Ergebnisse in die Bauordnungen übernommen. Danach ist in Fluren eine Stufenfolge von weniger als drei Stufen unzulässig, nachdem man herausgefunden hat, dass der flüchtende Mensch mindesten drei aufeinanderfolgende Stufen erwartet. Andererseits fand die Erkenntnis keinen Zugang in die Vorschriften, dass die Hauptfluchtrichtung bei freien Strecken meist gegen den Uhrzeigersinn verläuft.
Die Breite der Rettungswege ist von der maximalen Personenanzahl und deren Mobilität abhängig. Innerhalb der Wege dürfen keine Einbauten und Lagerungen vorgenommen werden, die den Fluchtweg verstellen oder zu Stau führen würden. Die Rettungsweglänge ist unter anderem von den örtlichen Gegebenheiten abhängig. Bei offenen Garagen liegt diese bei 50 m, nachdem der Rauch schnell abgeführt werden könnte. Der Zeitfaktor für Rettungswege kann positiv durch eine Belüftbarkeit und eine erhöhte Feuerwiderstandsdauer beeinflusst werden. Ein Rettungsweg ist gleichzeitig auch ein Zugang für die Feuerwehr und sollte so gebaut sein, dass er wie ein „Fluchttunnel“ wirkt, wenn einzelne Bauteile darüber einstürzen oder zusammenbrechen.
Die Rettungsweglänge wird in nachstehender Tabelle für die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten am Beispiel der Bauordnung und den Sonderbauverordnungen von Nordrhein-Westfalen aufgezeigt.

Rettungsweglängen
Bauart/Nutzung
Bauordnung
Maximale
 Rettungs-
weglänge
Allgemein
Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes bis zum Treppenraum oder ins Freie
35 m
Hochhäuser
Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes bis zum Treppenraum oder ins Freie
25 m
Krankenhäuser
Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes bis zum Treppenraum oder ins Freie
30 m
Versammlungs-räume
Von jedem Besucherplatz bis zum Ausgang des Versammlungsraumes
25 m

Von jedem Punkt eines Flures bis zum Treppenraum
30 m
Verkaufsstätten
Von jedem Punkt des Verkaufsraumes bis zum nächsten Hauptgang
10 m

Von jedem Punkt der Verkaufsstätte bis zum nächsten Ausgang, notwendigen Flur oder Treppenraum
25 m
Gaststätten
Von jedem Gastplatz bis zum nächsten Hauptgang
5 m

Bei mehr als 400 Gastplätzen von jedem Gastplatz bis zum nächsten Ausgang
25 m
Garagen
In geschlossenen und unterirdischen Garagengeschossen von jeder Stelle bis zum nächsten Ausgang oder Treppenraum
30 m

In oberirdischen offenen Garagen von jeder Stelle bis zum nächsten Treppenraum oder Ausgang
50 m
Schulen
Von jeder Stelle eines Unterrichtsraumes bis zum nächsten Treppenraum oder Ausgang (Luftlinie)
25 m

In Sporthallen
35 m
Zweiter RettungswegKann der zweite Rettungsweg nicht über einen Flur oder Treppenhaus sichergestellt werden, so muss eine Treppe nach unten errichtet werden oder eine Auftrittfläche für ein anleiterbares Rettungsgerät der Feuerwehr geschaffen werden. Ansonsten gelten die gleichen Anforderungen wie für den ersten Rettungsweg.

ArbeitsstättenverordnungIn § 19 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden die zusätzlichen Anforderungen an Rettungswege, im Zusammenhang mit Arbeitsplätzen beschrieben: „Anordnung, Abmessung und Ausführung der Rettungswege müssen sich nach der Nutzung Einrichtung und Grundfläche der Räume sowie nach der Zahl der in den Räumen üblicherweise anwesenden Personen richten. Rettungswege müssen als solche gekennzeichnet sein und auf möglichst  kurzem Weg ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen. Bei Gefahr muß sichergestellt sein, dass die Arbeitnehmer die Räume schnell verlassen und von außen schnell gerettet werden können“.

Beleuchtung von RettungswegenDie elektrotechnische Norm für die Errichtung einer Notbeleuchtungsanlage ist die VDE 0108. Die Norm für den mechanischen und elektrischen Aufbau der entsprechenden Leuchten ist die EN 60 598-2-22 (Europa Norm). Die lichttechnischen Anforderungen von Sicherheitsleuchten werden durch die DIN 5035 Teil 5, die Sicherheitskennzeichnung durch die DIN 4844 und VBG 125 festgelegt.
Die Aufgabe einer Sicherheitsbeleuchtung ist die Ausleuchtung des Weges und der Richtung. Man kann davon ausgehen, dass Menschen bei Gefahr vom Gefühl gelenkt werden und nicht vom Verstand. Etwa 80% aller Informationen werden über das Auge aufgenommen. Der Mensch fühlt sich ohne Licht (künstliches Licht oder Tageslicht) hilflos. Dunkelheit würde in Zusammenhang mit einer Bedrohung zu Panik führen. Die Notbeleuchtung soll ferner:
    • Die Fluchtrichtung anzeigen (Rettungszeichenleuchten)
    • Die Fluchttüre kennzeichnen
    • Den Rettungsweg ausleuchten (Rettungswegleuchten)
    • Hindernisse (z.B. Stiegen, Türschwellen) beleuchten
Bei Netzausfall müssen die Rettungswegleuchten mit einer Einschaltverzögerung von 15 sec., eine Nennbetriebsdauer von 1 Std., in Stätten für Menschansammlungen von 3 Std., unterbrechungsfrei ihre vorgeschriebene Funktion erfüllen. Die Mindestbeleuchtungsstärke für Rettungswege beträgt 1 lx horizontal (0,2 m Höhe über Boden). Die Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke muss Lmin : Lmax größer 1 : 40 sein. Für Alterung und Verschmutzung ist ein Planungsfaktor (1,25) zu berücksichtigen.
Als Rettungszeichenleuchten sind nur bestimmte Bildzeichen zulässig. Die Sicherheitsfarbe für Rettungszeichenleuchten ist grün (Kontrastfarbe: weiß).

Das Panikschloss
Das Panikschloss für Feuerschutztüren ist ein Profilzylinder-Einsteckschloss für Metalltüren. Nach der DIN 4102 Teil 5, sind Feuerschutzabschlüsse „selbstschließende Türen und selbstschließende andere Abschlüsse (z.B. Klappen, Rollläden, Tore), die dazu bestimmt sind, im eingebauten Zustand den Durchtritt eines Feuers durch Öffnungen in Wänden und Decken zu verhindern“. Im Brandfall müssen also diese Türen unbedingt geschlossen sein und bleiben, um ein weiteres Ausbreiten des Feuers wirksam zu verhindern.
In größeren Objekten werden elektronisch überwachte und betriebene Schlösser verwendet. Das Prinzip ist mit den mechanischen Panikschlössern identisch. Bei mechanischen Schlössern befindet sich an der Außenseite (von der Fluchtrichtung aus betrachtet) ein Knauf. Der Schlossriegel ist 2-mal gesperrt. Somit bietet die Türe nach außen Schutz vor unberechtigten Eindringlingen. Über die Innenseite lässt sich die Tür durch den Türgriff oder einen Bügel jederzeit – ohne Schlüssel - öffnen. Mit einer Drückerbetätigung werden gleichzeitig Falle und Riegel geöffnet.
Damit die Tür weder versehentlich, noch absichtlich offen bleibt ist ein Türschließer erforderlich, der die Tür „selbstschließend“ zudrückt. Damit soll Rauch und Feuer von Rettungswegen und den anderen Brandabschnitten ferngehalten werden.

FluchttürwächterDer Fluchttürwächter ist für Fluchttüren geeignet, die nicht an zentrale Systeme angeschlossen werden müssen, deren Öffnung jedoch gemeldet werden soll.
Das batteriebetriebene Gerät wird so unter den Türdrücker montiert, dass eine Betätigung nur noch möglich ist, wenn der Fluchttürwächter beiseite gedrückt wird, was allerdings zu einem Alarm führt. Er rastet in der betätigten Schrägstellung ein und kann nicht wieder unter die Türklinke gedreht werden, ohne mit dem Schlüssel vorher entriegelt zu werden. Der Anschluss an eine zentrale Stelle ist bei den meisten Geräten jedoch trotzdem möglich.

Alarmrückmeldung
Viele Türen befinden sich an Stellen des Gebäudes, die nicht permanent auf öffnen überwacht werden. Hier prallen zwei Anforderung aufeinander, die es zu koordinieren gilt:
  • Jederzeitige Türöffnung als Flucht- und Rettungsweg
  • Durchwegs verschlossene Tür, deren Öffnung zumindest gemeldet wird
Dies erreicht man mit Elektro-Haftmagneten (elektromagnetisch) oder Elektro-Fluchttüröffner (elektromechanisch). Beide arbeiten nach dem Ruhestrom-Prinzip. Wird der Öffnungsvorgang ausgelöst, werden die Komponenten stromfrei geschaltet (Relais fällt ab). Aus diesem Grund funktionieren die Geräte natürlich auch bei Stromausfall.

NotschalterIm Gefahrenfall unterbricht der Notschalter an der Innenseite, in unmittelbarer Türnähe, die Stromzufuhr und der Haftmagnet oder Fluchttüröffner fällt ab (öffnet). Die Tür lässt sich so im Notfall jederzeit öffnen.
Es gibt Systeme deren Auslösung über einen Druckknopf oder einen Flächentaster erfolgt. Besonders empfehlenswert sind Geräte, die erst nach „Einschlagen“ (eindrücken) einer dünnen Kunststoffscheibe betätigt werden können.
Bestimmte Türen müssen vorübergehend geöffnet werden, was durch einen Schlüsselschalter innerhalb oder außerhalb des Notschalters erfolgen kann. Je einfacher der Öffnungsvorgang möglich ist, desto zwingender ist eine akustische oder optische Alarmmeldung vor Ort, bzw. an eine zentrale Stelle erforderlich.
Kaufhäuser, Krankenhäuser und Hotelanlagen rüsten Notausgangstüren oftmals mit Sirenen und/oder Blitzleuchten in Türnähe und einer Zentral-Meldeanlage, an einer ständig besetzten Stelle, aus. Ein Einsatzplan regelt das weitere Vorgehen im Falle einer Auslösung.
In Koppelung mit einer Brandmeldeanlage lassen sich Fluchttüren automatisch freischalten, was den Zugang für die eintreffende Feuerwehr deutlich erleichtert. Besonders wichtig ist dabei, dass die „Öffner“ ohne Verzögerung arbeiten.

HaftmagnetEin starker Elektromagnet hält im Normalzustand die Fluchttür geschlossen.  Wird der Magnet im Gefahrenfall ausgeschaltet (z.B. Notschalter), wird die Stromzufuhr unterbrochen und die Tür sofort freigegeben. Der Magnet muss so stark sein, dass er auch bei witterungs- und montagebedingten Toleranzen einwandfrei funktioniert.
Auf die Tür wird eine Metallplatte geschraubt, bzw. werksseitig befestigt. Dabei gilt es die Zulassungsbestimmung von feuerhemmenden Türen zu beachten.
In den Türrahmen (oben) wird ein Haltewinkel angebracht, an den der Haftmagnet aufgeschraubt wird (außerhalb des Sturzes). Ein System besteht mindestens aus zwei Komponenten: Haftmagnet und Notschalter. Dies würde genügen, wenn keine Überwachung erforderlich ist und man mit einer laufenden Batterieauswechslung zufrieden wäre. Wem das zu aufwendig ist, der benötigt zusätzlich ein Steuergerät, das über eine Netzstromversorgung und über Steuerleitungen (12V- Ruhestrom), zum Notschalter und zum Haftmagneten, ohne Akkus oder Batterien auskommt. Ein Anschluss an ein Bussystem (z.B. EIB-Netz) zur Tür-Fernfreigabe oder Alarmmeldung ist bei den meisten Geräten möglich.

FluchttüröffnerDer elektrische Fluchttüröffner funktioniert im Prinzip wie ein Haftmagnet. Die Komponenten sind, bis auf den Türöffner, identisch. Ein Notfall-Fluchtüröffner muss auch, im Gegensatz zu gewöhnlichen Türöffnern, unter Druck öffnen.
Um einen gewissen Überblick zu behalten arbeiten die Fluchtüröffner häufig mit Rückmeldekontakten, die über ein LED-Anzeigetableau den Öffnungszustand anzeigen.