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Mittwoch, 4. November 2015

Gipskarton bzw. Gipsplatten (GK) oder Gips-Bauplatte (GKB) - Begriffe, Abkürzungen, Sonderformen

Gipskarton (GK) ist ein Baustoff aus Gips, meistens in Verwendung als Gipsplatten (GK) – auch Gips-Bauplatte (GKB) – mit beidseitigem Kartonage-Bezug, im Trocken- oder Akustikbau. Ihre Stabilität erhalten die Platten durch die beidseitige Kartonage, welche die Zugkräfte aufnimmt.
Für Feuchträume gibt es Platten mit der Bezeichnung GKFI bzw. GKBI, zur Unterscheidung immer grün gefärbt; Außerdem für den Brandschutz GK-F feuerhemmende Platten

Schallschutz

Ein Nachteil von Trockenbauwänden gegenüber gemauerten Wänden besteht in ihrer geringeren Stabilität. Angrenzende Bauteile wie z. B. die Holzkonstruktion eines Hochbetts können an die Gipsplatten Geräusche weiterleiten, die durch Resonanz der flexiblen Platten noch verstärkt werden. Aus diesem Grund ist es generell empfehlenswert, Anschlüsse zu anderen Bauteilen durch dünne Schaumstoff-, Filz- oder Mineralwollstreifen akustisch zu entkoppeln.
Der Schutz vor Luftschall wird bei Gipsplattenwänden durch das Prinzip der biegeweichen Schalen erreicht. Hierzu ist es erforderlich, dass eine durchgehende Außenfläche (Schale) des Bauelements mit der zweiten Schale gar nicht, oder jedenfalls nicht starr verbunden ist. Bei einer Wand wird dies beispielsweise durch eine doppelte Ständerkonstruktion erreicht. Eine Unterdecke kann an der tragenden Decke durch Federabhänger befestigt werden.
Die Schalldämmung wird durch eine Lage einer speziellen Mineral- oder Weichfaserplatte verbessert, welche die Luftströmung im Hohlraum und damit die Schallübertragung dämpft. Wandöffnungen z. B. Steckdosen, Lichtschalter, etc. verringern den Schallschutz.
Gipsplatten werden, in gelochter oder geschlitzter Form, auch als Akustikdecken zur Raumschalldämmung verwendet. Die Decken werden hierzu mit einer Auflage aus absorbierendem Material wie z. B. Akustikvliesen, Polyestervliesen oder Mineralwolle versehen.

Brandschutz

Gips enthält chemisch gebundenes Wasser, welches bei starker Erwärmung als Wasserdampf abgespalten wird und dadurch die angrenzenden Bauteile für eine begrenzte Zeit kühlen kann.
Eine Lage GKB (Gipsbauplatte) erreicht normalerweise keine definierte Feuerwiderstandsdauer. Mit speziellen Gipskartonfeuerschutzplatten als System (nach Herstellerangaben und unten genannten Normen) in Verbindung mit weiteren Schichten können hingegen Feuerwiderstandsklassen von F90 problemlos erreicht werden. Auch darunterliegende feuerempfindliche Bauteile, wie Stahlkonstruktionen, können gegen Brandeinwirkung geschützt werden.
Die bisherigen GKF-Platten (Gipskartonfeuerschutzplatten; bzw GKFI für imprägnierte Platten) werden nach der neuen DIN EN 520 als Typ F (mit verbessertem Gefügezusammenhalt des Kerns bei hohen Temperaturen) bzw Typ D (mit definierter Dichte) bezeichnet.
In der Brandschutznorm der DIN 4102-4 werden die maximalen Befestigungsabstände bei Brandschutzanforderungen festgelegt. Die größtmöglichen Schraubenabstände betragen beispielsweise 25 cm an der Wand und 17 cm an der Decke.


In Deutschland sind u.a. folgende Normen (DIN) zu beachten:
  • DIN EN 520 Gipsplatten - Gipsplatten-Begriffe, Anforderungen, Prüfverfahren
  • DIN 18180 Gipskartonplatten - Arten, Anforderungen, Prüfung (Ausgabe 2008 gilt in Deutschland)
  • DIN 18181 Gipskartonplatten im Hochbau - Grundlagen für die Verarbeitung
  • DIN 18182 Zubehör für die Verarbeitung von Gipskartonplatten
  • DIN 18183 Montagewände aus Gipskartonplatten - Ausführung von Metallständerwänden
  • DIN 18184 Gipskarton-Verbundplatten mit Polystyrol- oder Polyurethan-Hartschaum als Dämmstoff
  • DIN EN520 ersetzt DIN 18180 (in Koexistenz bis 1. März 2007)

Donnerstag, 22. Oktober 2015

Gipsplatten-Typen nach DIN EN 520 (DIN 18180)

DIN EN 520 „Gipsplatten“

Für Gipsplatten, die bisher nach DIN 18180 als Gipskartonplatten bezeichnet wurden, gilt seit September 2005 auch die europäische Produktnorm DIN EN 520. Mit dieser harmonisierten Produktnorm für Gipsplatten werden zusätzlich in den europäischen Mitglieds- staaten Bezeichnungen und Kennzeichnungen eingeführt.

In der DIN 18180 werden folgende Anforderungen und Eigenschaften geregelt:

- Plattenarten - Bauplatten GKB - Feuerschutzplatten GKF - Bauplatten imprägniert GKBI usw.
- Mindest-Flächengewichte für GKB 12,5 von ≥ 8,5 kg/m 2 ➞ Anwendung von Schallschutz nach Beiblatt 1 zu DIN 4109 gewährleistet • Mindest-Steifigkeit mit Kennwert E-Modul ➞ Voraussetzung bei Ansatz der aussteifenden Wirkung im Holzrahmenbau und Bemessung nach DIN 1052
- Gut erkennbare farbliche Unterscheidung bei der Platten- kennzeichnung ➞ Größere Sicherheit bei der Produktauswahl – sowohl bei Lieferung als auch beim Einsatz auf der Baustelle

Weitere Normen für Gipsplattenprodukte Rigips-Lochplatten Rigiton bzw. Gyptone und Zuschnittplatten nach DIN 18180 werden europäisch nicht in DIN EN 520 „Gips- platten“, sondern in DIN EN 14190 „Gipsplattenprodukte aus der Weiterverarbeitung“ geregelt. Die Kennzeichnung der Loch- platten mit dem CE-Zeichen nach DIN EN 14190 beginnt eben- falls im Oktober 2006. Verbundplatten nach DIN 18184 werden voraussichtlich ab September 2006 europäisch harmonisiert ge- regelt in DIN EN 13950 „Gips-Verbundplatten zur Wärme- und Schalldämmung“. Die Anforderungen und Kennzeichnungen nach diesen Normen sind nicht Bestandteil dieser Informations- broschüre.


Gipsplatten-Typen nach DIN EN 520 
DIN EN 520 unterscheidet mehrere Arten von Gipsplatten:

Typ A
Standard-Gipsplatte.

Typ D
Gipsplatte mit definierter Dichte von mindestens 800 kg/m 3 . 

Typ F
Gipsplatte mit verbessertem Gefügezusammenhalt bei hohen Temperaturen (Brandfall). 

Typ H
Gipsplatte mit reduzierter Wasseraufnahmefähigkeit (H1, H2 und H3). Die in Deutschland übliche Qualität für imprägnierte Gipsplatten entspricht mit maximal 10% Wasseraufnahme (nach zwei Stunden Lagerung unter Wasser) dem neuen Typ H2. Darüber hinaus wird zusätzlich die Wasseraufnahme über die Oberfläche auf 180 g/m 2 begrenzt. 

Typ I
Gipsplatte mit erhöhter Oberflächenhärte. Dieser Plattentyp ist insbesondere bei Anforderungen an die Stoßbelastung geeignet. 

Typ P
Putzträgerplatte – die Ansichtsseite ist speziell für den Auftrag von Gipsputzen vorgesehen. 

Typ R
Gipsplatte mit erhöhter (Biegezug-) Festigkeit sowohl in Längs- als auch in Querrichtung. 

Typ E
Gipsplatte für die Beplankung von Außenwandelementen – die Platten sind nicht für dauernde Außenbewitterung ausgelegt; diese Plattenart weist eine reduzierte Wasseraufnahmefähigkeit auf; die Wasserdampfdurchlässigkeit ist auf ein Mindestmaß reduziert. 

Hinsichtlich der Kantenformen und -bezeichnungen ergeben sich durch die europäische Normung keine Änderungen.

Normative Bezeichnungen der Rigips-Platten

Mittwoch, 17. September 2014

Gipswandbauplatte (Gips-Dielen)

Gips-Wandbauplatten (früher auch Gips-Dielen genannt) sind Bauelemente aus massivem Stuckgips zum Herstellen von nichttragenden inneren Trennwänden, Schachtwänden, Vorsatzschalen oder Stützenummantelungen im Innenbereich.
Die Wände werden ohne Unterkonstruktion allein mit Gipskleber errichtet. Wegen dieses grundsätzlichen Unterschieds dürfen Gips-Wandbauplatten nicht mit den dünneren Gipskartonplatten (GKP) verwechselt werden, wie sie als Beplankung von Ständerwänden zum Einsatz kommen.