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Mittwoch, 15. Juni 2011

Sich selbstständig machen? Tips & Tricks

Es gibt verschiedene Wege aus der Arbeitslosigkeit. Ein interessanter, nicht risikofreier aber auch lohnender Weg kann der in die Selbstständigkeit sein. Gerade dieser Weg muss aber sehr sorgfältig geplant und überlegt werden. Wer ihn gehen will, sollte fachmännische Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen.

Warum sollten Sie überhaupt darüber nachdenken, sich selbstständig zu machen?

Manche finden in der Gründung einer selbstständigen Existenz eine Alternative zur Arbeitslosigkeit. Andere haben schon längst eine Geschäftsidee und sehen nun die Chance, sie zu verwirklichen.
Wieder andere wollen unabhängig werden. 

Was ist Ihnen wichtig? Was wollen Sie erreichen?

Was interessiert Sie? Was können Sie? Was wollen Sie?

Vielleicht haben Sie schon eine Geschäftsidee. Es gibt Bücher darüber. Auch Beratungsstellen geben Anregungen.


Soll aber die Geschäftsidee kein Luftschloss bleiben, dann braucht sie eine sichere Grundlage. 

Was haben Sie gelernt? Passen Ihr Wissen und Ihre Erfahrung zu Ihrer Geschäftsidee? Welches Arbeitsfeld Sie auch immer für sich wählen – Sie werden dazulernen müssen. Sind Sie dazu bereit?

Eine Existenzgründung bringt Freude am Fortschritt, aber auch Belastungen. Sind Sie belastbar, hartnäckig und durchsetzungsfähig genug, auch Zeiten der Unsicherheit durchzustehen? Wird Ihre Familie Sie unterstützen? 

Lohnt es sich, selbstständig zu werden? 

Die Anforderungen sind hoch. Wochenarbeitszeiten von 60, auch 70 Stunden werden zumindest in den ersten Jahren keine Ausnahme sein. 
Trotz intensiver Anstrengung kommen manche ins Stolpern. Die Erfahrung zeigt aber, dass zwei von drei Existenzgründern die ersten fünf Jahre erfolgreich überstehen. Wer die anfängliche Durststrecke durchsteht, kann mit überdurchschnittlichem Einkommen rechnen.
Das Einkommen ist nur ein Teil des Lohns der Arbeit. Wer gerne selbstständig plant und entscheidet, Freude am Neuen hat, wer durch Leistung unmittelbaren Erfolg sucht und wer auch von einem gelegentlichen Misserfolg nicht sofort umgeworfen wird, kann in der neuen Aufgabe Freude und Ansporn finden.

Wenn Sie all dies überlegt haben und sich für eine Existenzgründung interessieren, dann gilt es, Informationen zu sammeln und Rat einzuholen. Umfassende, zuverlässige Informationen und fachkundige Beratung können die Risiken, die jede Existenzgründung mit sich bringt, deutlich verringern.

Wer informiert und berät?

Wer viel fragt, erhält viele Antworten. Sie können gar nicht genug Informationen bekommen.
Kompetente Ansprechpartner sind beispielsweise Steuerberater, erfahrene Unternehmensberater, Berater der Fachverbände, Kreditinstitute und Gründungszentren sowie – immer wenn es um Verträge
geht – Rechtsanwälte und Notare. 
Ihr erster Weg sollte Sie jedoch zum Existenzgründungsberater der nächstliegenden lndustrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer führen. Anschrift und Telefonnummer erhalten Sie bei Ihrem Arbeitsvermittler in der Agentur für Arbeit. 
Die Berater der Kammern bieten von einer ersten orientierenden Beratung über Geschäftsideen und -möglichkeiten bis zu Details der Rechtsform eines neuen Unternehmens und seiner Finanzierung ein breites Informationsangebot. Sie sollten es auf jeden Fall nutzen.

Formen der Selbständigkeit

Welche Gründungsform Sie für Ihr Unternehmen wählen, ist auch eine „Typfrage“: Für alle Typen gibt es die passende Gründungsform. Hier eine Auswahl: Neugründung, Franchising, Beteiligung, Nachfolge/Übernahme, Kleingründung, Spin-offs, Start-ups, E-Business:
  • Neugründung
  • Franchising
  • Beteiligung
  • Unternehmensnachfolge / Übernahme
  • Kleingründung
  • Spin-offs
  • Die virtuellen Start-ups
  • E-Business

Neugründung

Sie wollen Ihre Geschäftsidee von Anfang an verfolgen und aufbauen? Dann ist die Neugründung das Richtige für Sie. Sie können alles genau so machen, wie Sie es sich vorstellen. Gleichzeitig sind Sie als Neugründer natürlich auch allein dafür verantwortlich, ob Ihr Vorhaben gelingt oder nicht. Sie können nicht auf bestehende Kundenbeziehungen oder auf erfahrenes Personal zurückgreifen und tragen entsprechend das volle Risiko.

Franchising

Franchise-Nehmer „mieten“ ein Geschäftskonzept von einem Unternehmen, dem Franchise-Geber. In der Regel können Sie auf diesem Weg mit einer bewährten Geschäftsidee direkt durchstarten, denn Sie verkaufen die Produkte oder Dienstleistungen des Franchise-Gebers. Wenn Sie sich für eines der Geschäftskonzepte entscheiden, werden Sie in der Regel durch Trainings beim Aufbau Ihres Geschäfts unterstützt. Vor Abschluss des Vertrags sollten Sie prüfen, ob das Franchise-Produkt zu Ihnen passt: Gibt es ausreichende Schulungen zur Betriebsvorbereitung? Fallen hohe Lizenzgebühren an? Hüten Sie sich vor „schwarzen Schafen“, die kein ausgereiftes Konzept vorlegen können.

Beteiligung

Wer das Geld, aber keine passende Idee für eine eigene Firma hat, kann sich an einem Unternehmen beteiligen. Dabei erwerben Sie durch Kapitalbindung an Personen- oder Kapitalgesellschaften Gesellschaftsrechte. Bevor Sie sich an einem Unternehmen beteiligen, sollten Sie die Firma, ihre Produkte und finanzielle Lage umfangreich bewerten lassen. Auch Firmen, die sich noch in der Gründungsphase befinden, suchen oft Menschen, die ihnen mit Geld oder Erfahrung zur Seite stehen. Es gibt sowohl stille als auch tätige Beteiligungen.

Unternehmensnachfolge / Übernahme

Viele, vor allem familiengeführte Unternehmen haben Probleme, einen Nachfolger für die Firmenleitung zu finden. Eine Unternehmensnachfolge ist immer mit Besonderheiten verbunden. Der Vorteil ist: Sie müssen nicht von Null anfangen, sondern übernehmen einen laufenden Betrieb. Daher ist es wichtig, sich die betriebswirtschaftlichen Zahlen aus der Vergangenheit sehr genau anzusehen. Von Nachteil kann sein, dass der bisherige Firmenchef unter Umständen sein Unternehmen stark geprägt hat.

Kleingründung

So bezeichnet man Existenzgründungen, deren Kapitalbedarf bei unter 25.000 Euro liegt. Sie bieten in der Regel nur dem Gründer selbst einen Arbeitsplatz. Wer neben seiner Festanstellung ein Geschäft aufbaut, für das er oder sie nicht zwölf Stunden am Tag arbeiten kann, gilt als Kleingründer. Dies nennt sich Nebenerwerbsgründung. Hier reichen die Erträge meist nicht dazu aus, den Lebensunterhalt vollständig zu bestreiten. Der Vorteil von Kleingründungen: Sie halten das Risiko gering. Die Startkosten sind niedrig und Sie tragen keine Verantwortung für Personal. Zum Problem kann werden: Viele Kleingründer fühlen sich nicht als „echte“ Unternehmer und treten entsprechend unprofessionell auf. Planen Sie daher Ihr Vorhaben genauso gut, wie Sie die Gründung einer „großen“ Firma vorbereiten würden.

Spin-offs

Bei einem Spin-off wird ein Teil eines Unternehmens aus der bestehenden Firma ausgegliedert. Dies können zum Beispiel eine Forschungsabteilung eines Instituts oder eines Großunternehmens, aber auch Bereiche wie Lager, Versand, Wartung, Montage, Marketing, EDV und Zulieferbereiche sein. Der ausgegliederte Teil wird damit zu einer eigenständigen Firma. So können sie eigene Gewinne erzielen. Meist besteht weiterhin eine enge Verbindung zur Mutterfirma.

Die virtuellen Start-ups

Mit einer guten Idee haben Sie immer noch gute Chancen, mit einem Internet-Start-up Ihren Weg zu machen. Wenn Sie sich mit einem Start-up selbständig machen wollen, brauchen Sie - mehr noch als in anderen Branchen - eine einzigartige Idee. Sie müssen die Technik, die den Anwendungen zugrunde liegt, perfekt beherrschen. Viele Start-ups haben eigene Technologien und Softwareprogramme für ihre Angebote entworfen. Nach dem Platzen der Internetblase Anfang des Jahrtausends ist es für Start-up-Gründer schwieriger geworden, Geld von Kapitalgebern zu bekommen.

E-Business

Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen ausschließlich über das Internet vertreiben, sind im E-Business tätig. Auf den ersten Blick bietet E-Business den Vorteil, dass man keine teuren Geschäftsräume anmieten muss. Aber unterschätzen Sie die Kosten nicht: Wer eine gut funktionierende E-Business-Firma gründen will, muss Kapital in die Technik stecken. Denn nur wenn E-Mail, Internet und der Online-Shop funktionieren, werden Kunden gern mit Ihnen zusammenarbeiten. Damit Sie im Netz gefunden werden, müssen Sie gezieltes Web-Marketing betreiben. Außerdem müssen Sie beziehungsweise Ihre Mitarbeiter sich bestens mit der Internettechnologie auskennen.

Freitag, 15. April 2011

DENA energiepass

die sogenannte EU-gebäuderichtlinie verpflichtet in artikel 7 alle EU-mitgliedsstaaten einen energieausweis
für gebäude einzuführen. 
Die mitgliedsstaaten sind verpflichtet rechtzeitig rechts- und verwaltungsvorschriften zu erlassen, um die 
verpflichtungen aus der richtlinie zum 04.01.2006 nach dem jeweiligen nationalen recht in kraft zu setzen.
 
Der energiepass soll auf dem immobilienmarkt zu einem wirksamen instrument für mehr transparenz werden. 
mit dem energiepass-label soll schon bald so selbstverständlich mit der energieeffizienz geworben werden, 
wie es bei kühlschränken und waschmaschinen längst praxis ist.
 
damit wird er zu einem wesentlichen entscheidungs- und kaufkriterium für immobilienerwerber werden.
 
allen marktteilnehmern erleichtert der freiwillige energiepass die vorbereitung auf die EU-gebäuderichtlinie, 
die ab 4. JANUAR 2006 in deutschland in nationales recht umgesetzt wird. diese richtlinie sieht die einführung 
von energiepässen auch im gebäudebestand für alle mitgliedsstaaten vor. bei jedem nutzerwechsel einer wohnung 
oder eines gebäudes wird dann ein zertifikat über den energiebedarf vorzulegen sein.
 
der energiepass wird so zum qualitätssiegel und sicherheitslabel für die käufer.
 
mit dem energiepass für gebäude können schon beim kauf, bau oder anmietung der energiebedarf und die 
damit verbundenen kosten einer immobilie abgeschätzt werden. 
davon profitieren alle: 
 
   - wohnungsunternehmen können ihren bestand energetisch „durchleuchten“ und erhalten so wichtige 
     entscheidungskriterien für die instandsetzungs- und modernisierungplanung sowie den verkauf von objekten.
   - vermieter oder verkäufer haben mit dem energiepass für gebäude ein zusätzliches marketinginstrument. 
     mit steigenden nebenkostenbelastungen wird in zukunft „energieeffizienz“ zum eigenen qualitätsmerkmal auf 
     dem immobilienmarkt.
   - mieter und verbraucher können einfach ablesen, ob sie mit tendenziell eher mit „hohen“ oder „niedrigen“ 
     energiekosten rechnen müssen. dies ist eine entscheidungshilfe bei der wohnungs- oder haussuche und 
     ermöglicht den vergleich verschiedener objekte.
   - eigentümern zeigt ein im energiepass integrierter „modernisierungs-berater“, mit welchen 
     modernisierungsmaßnahmen welche energieklasse erreicht werden kann.
     auch einsparpotenziale werden aufgezeigt. 
 
 Und nicht zuletzt profitiert die umwelt – mehr transparenz beim energiebedarf hilft langfristig energiesparen
 – und das eingesparte CO2 vermindert den Treibhauseffekt.
 
die deutsche energieargentur gmbh - dena - hat in feldversuchen eine bundeseinheitliche energieklassifizierung für 
wohngebäude erarbeitet und veröffentlicht. aussteller des energiepasses müssen bei der dena eingetragen sein.
 
sichern sie sich jetzt schon einen vorsprung gegenüber ihren mitbewerbern auf dem immobilienmarkt.
 
weitere hilfreiche informationen auch zu förderungsmöglichkeiten finden sie auf den internetseiten 
der dena unter http://www.dena.de oder unter: http://www.zukunft-haus.info
 
 
 angaben:  deutsche energieargentur gmbh (dena)
 
 

Mittwoch, 6. April 2011

Stuttgart 21 - Hü & hot !

Stuttgart 21 - Hü & hot !

Die Bahn muss neu prüfen, die SPD neu überlegen: Dem Bahnhofsprojekt gehen die Befürworter aus.
Kein Bauvorhaben bewegt das Land so sehr wie Stuttgart 21. Es ließ den Riss, der durch die Stadt ging, zu einem tiefen Graben auswachsen, aus »Dafür oder Dagegen« wurde eine Frage von Gut oder Böse. Und trotzdem: Selbst die Fernsehbilder von den Wutbürgern auf der einen und den Wasserwerfern auf der anderen Seite konnten nicht das bewirken, was der Wahlausgang für das Projekt bedeuten könnte: sein Ende. Klar ist, dass es kein leichter Ausstieg werden würde, klar ist aber auch, dass er noch nie so wahrscheinlich war wie jetzt.




Dienstag, 5. April 2011

Bürgerliches Gesetzbuch BGB - Schuldrecht - Mietminderung

   Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853)   
   Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853)   
   Titel 5 - Mietvertrag, Pachtvertrag (§§ 535 - 597)   
   Untertitel 1 - Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse (§§ 535 - 548)   
§ 536  Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
(2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.
(3) Wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
(4) Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001

Montag, 4. April 2011

Selbständigkeit online I Informationen I BW




Sie wollen Ihre Dienste in Baden-Württemberg anbieten? Kein Problem! In service-bw erfahren Sie, was zu tun ist. Sie erhalten Kontakt zu Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner und starten elektronisch die

Service BW

Freitag, 1. April 2011

Webseiten-Trends, vorgeschlagen von Google - REALTIME

Google Trends ist ein feines Werkzeug, um zu vergleichen, wie viel nach bestimmten Begriffen gesucht wird. Seit neuestem lassen sich damit allerdings nicht nur Begriffe analysieren, sondern auch Websites: Mit Google Google Trends for Websites lässt sich nun auch die Trafficentwicklung von Websites, wie sie von Google gemessen wird, verfolgen. Damit positioniert Google Trends sich als direkte Alternative zu etablierten Diensten wie Alexa oder Compete.

Wie vom normalen Google Trends gewohnt, erfährt man neben der Trafficentwicklung, aus welchen Ländern die meisten Besucher einer Website kommen. Weiterhin wird aufgeführt, für welche anderen Sites sich die Besucher einer bestimmten Domain interessieren, sowie nach welchen Begriffen diese auf Google suchen. Damit stellt sich Trends for Websites durchaus auch als nützliches Werkzeug zur Wettbewerbsanalyse dar.

Folgender Link:

http://trends.google.com/websites?q=wikipedia.org&geo=deu.bw&sa=N

Dienstag, 29. März 2011

KfW fördert ab 01. März Teilmodernisierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden


KfW fördert ab 01. März Teilmodernisierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden

Bauherren können wählen zwischen einem Förderkredit mit attraktiven Konditionen und einem Investitionszuschuss

Die KfW Bankengruppe unterstützt Bauherren ab dem 01. März 2011 bei energetischen Teilmodernisierungen, wie z. B. dem Einbau einer neuen Heizung, der Dämmung des Dachs oder dem Austausch der Fenster. Voraussetzung ist, dass der Energieverbrauch durch die Sanierungsmaßnahme deutlich sinkt. Genauere Vorgaben regeln die neuen technischen Mindestvoraussetzungen des Förderprogramms Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen (Förderprogramm 152). Zur Auswahl steht entweder ein Investitionszuschuss in Höhe von 5 % (max. 2.500 EUR, wobei bei einem Zweifamilienhaus eine Verdoppelung möglich ist). Oder ein zinsgünstiger Kredit, dessen Zinssätze aktuell zwischen 2,57 % und 3,03 % effektiv liegen, abhängig von Zinsbindung und Laufzeit.
„Gefördert werden Bauherren, die die Energiebilanz ihres Gebäudes verbessern. Dabei steht ihnen in Zukunft wieder frei, ob sie dies im Rahmen einer einmaligen Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus erreichen oder Schritt für Schritt mit einzelnen hochenergieeffizienten Modernisierungsmaßnahmen“, sagte Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe. „Das kommt insbesondere privaten Hausbesitzern zugute, die die finanzielle Belastung durch zeitlich versetzte Sanierungsmaßnahmen strecken möchten.“
Erklärung KfW-Effizienzhaus
Der Begriff Effizienzhaus ist ein Qualitätszeichen, das von der KfW, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) entwickelt wurde.
Eine Info-Grafik zum Thema "Klimafreundliche Modernisierung von Immobilien“ steht unter www.kfw.de/infografik bereit.
Pressebilder können unter dem Stichwort „Sanierung“ auf http://bildarchiv.kfw.de heruntergeladen werden.
Weitere Informationen im Internet auf www.kfw.de oder über das Infocenter der KfW Bankengruppe unter Telefonnummer 01801 / 33 55 77.

Die Presseerklärung im PDF-Format zumDownload.

Die Mieterhöhung

Das vielleicht ärgerlichste aller Mietprobleme ist die Mieterhöhung, aus der Sicht des Mieters versteht sich. Der Mieter hat aber ausreichend Zeit zu prüfen, ob er zustimmt oder nicht. Denn nicht jede Mieterhöhung muss einfach so akzeptiert werden.

Fast zwei Millionen Mieterhöhungen werden jährlich von verschickt, schätzt der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin. Viele dieser Mieterhöhungen sind aber unzulässig oder falsch bzw. gar nicht begründet und damit unwirksam. Auch wenn sich der Vermieter auf die ortsübliche Vergleichsmiete beruft oder nach der Durchführung einer Modernisierung im Recht glaubt. Mieter, die voreilig eine Mieterhöhung akzeptieren, verschenken jedes Jahr Millionen von Euro.

Prüfen Sie anhand der folgenden Check-Liste Ihre Mieterhöhung.

Die DMB-Mieterhöhungs-Checkliste

• Richtiger Absender?
Nur der Vermieter darf die Miete erhöhen. Haus- oder Wohnungskäufer müssen im Grundbuch eingetragen sein, Erben müssen einen Erbschein vorweisen können, sonst dürfen sie die Miete nicht erhöhen.
• Schriftlich?
Mündliche oder telefonische Mieterhöhungen reichen nicht aus. Die schriftliche Mieterhöhung muss von allen Vermietern stammen.
• Richtig adressiert?
Die Mieterhöhung muss zum Beispiel bei Ehepaaren oder Mitgliedern einer Wohngemeinschaft an alle Mieter adressiert sein.
• Textform?
Vermieter können Mieterhöhungen auch in reiner Textform schicken. Das heißt, diese Mieterhöhungen müssen dann nicht mehr unterschrieben werden.
• Mieterhöhung von Bevollmächtigtem?
Der Vermieter kann Anwälte, Hausverwaltungen oder Eigentümervereine bevollmächtigen, für ihn die Mieterhöhungserklärung abzugeben. Dann muss der Mieterhöhung aber die Original-Vollmachtsurkunde beiliegen. Fehlt sie, kann die Mieterhöhung zurückgewiesen werden.
• Gesetzliche Jahressperrfrist eingehalten?
Nach Einzug in die Wohnung oder nach der letzten Mieterhöhung auf die Vergleichsmiete müssen mindestens 12 Monate liegen, sonst ist die Erhöhung unwirksam.
• Begründung?
Der Vermieter muss begründen, dass die von ihm verlangte Miete ortsüblich ist. Er kann sich dabei auf einen Mietspiegel, eine Mietdatenbank, ein Sachverständigen-Gutachten oder auf drei Vergleichswohnungen berufen.
• Qualifizierter Mietspiegel?
Das sind Mietspiegel, die nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurden und von den Gemeinden oder gemeinsam von Mietervereinen und Eigentümervereinen anerkannt worden sind. Der Vermieter muss sich - soweit vorhanden - auf diesen Typ Mietspiegel bei der Begründung berufen. Wählt er ein anderes Begründungsmittel, muss er die Zahlen des qualifizierten Mietspiegels zum Vergleich mit angeben.
• Vergleichswohnung?
Oft sind Vergleichswohnungen nicht wirklich vergleichbar. Adresse, Geschoss und Quadratmeterpreis der Vergleichswohnungen müssen angegeben sein. Vergleichswohnungen sind meist überteuert. Ist ein Mietspiegel vor Ort vorhanden, muss dieser immer zum Vergleich mit herangezogen werden. Die Zahlen eines qualifizierten Mietspiegels muss der Vermieter angeben.
• Gutachten?
Das Gutachten muss im vollen Wortlaut der Mieterhöhung beigefügt sein. Es muss von einem vereidigten und bestellten Sachverständigen stammen. Die Zahlen eines qualifizierten Mitspiegels muss der Vermieter als Vergleich angeben.
• Wohnungsgröße?
Hier muss geprüft werden, ob die im Mieterhöhungsschreiben angegebene Wohnungsgröße stimmt. Es kommt auf die tatsächliche Wohnungsgröße an.
• Kappungsgrenze berücksichtigt?
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die absolute Obergrenze für Mieterhöhungen. Selbst, wenn die Vergleichsmiete drastische Mietsprünge zulassen würde und die bisherige Miete niedrig ist, innerhalb von drei Jahren darf die Miete höchstens um 20 Prozent steigen. Verglichen werden muss die Miete, wie sie der Vermieter für die Zukunft fordert, mit der Miete, die der Mieter vor drei Jahren bzw. drei Jahre vor Wirksamwerden der neuen Mieterhöhung gezahlt hat.
• Überlegungsfrist nutzen!
Der Mieter hat ausreichend Zeit zu prüfen, ob er der Mieterhöhung zustimmt oder nicht: Den Rest des Monats, in dem er die Mieterhöhung erhält und die beiden nachfolgenden Monate.
• Zustimmung erteilen?
Ohne Zustimmung des Mieters wird die Mieterhöhung nicht wirksam. Der Mieter kann der Mieterhöhung auch nur zum Teil zustimmen. Will der Vermieter die Mieterhöhung ohne die Zustimmung des Mieters durchsetzen, muss er klagen.

Tipp: Beim örtlichen Mieterverein erhalten Mieter einen Mietspiegel und können so prüfen, ob der Vermieter die Wohnung nach Lage, Baujahr, Ausstattung, Größe usw. richtig eingruppiert hat. Bei Preisspannen kann vom Mittelwert ausgegangen werden. Alles andere ist besonders zu begründen.

Sonntag, 27. März 2011

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