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Montag, 26. Mai 2014
Montag, 19. Mai 2014
DIN 276 Kostenberechnung ist die Grundlage für zuverlässige Bauplanung
Kostenberechnung nach DIN 276
Die Kostenberechnung ist ein Teil der Kostenermittlung nach DIN 276. Ihr kommt, seit die HOAI sie als Grundlage für das Honorar vorsieht, eine noch höhere Bedeutung zu. Zur Berechnung der Honorare aller Grundleistungen dürfen nur noch die Ergebnisse der Kostenberechnung herangezogen werden. Die aus der Kostenberechnung bestimmten "anrechenbaren Kosten" sind wesentlicher Bestandteil der Honorarabrechnung. Somit ist das aus der Kostenberechnung ermittelte Honorar in der Regel für alle Leistungsphasen der Baumaßnahme ausschlaggebend.
Kostenermittlung auf Grundlage der Entwurfsplanung
Die Kostenberechnung ist nach HOAI eine Grundleistung der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3), sie dient als Entscheidungsgrundlage über die weitere Durchführung der Entwurfsplanung. In dieser Leistungsphase wird das Planungskonzept durchgearbeitet. Für die Kostenberechnung sind die vollständigen Entwurfszeichnungen oder auch Detailzeichnungen wiederkehrender Raumgruppen relevant. Ebenso maßgeblich für die Ermittlung sind die Mengenberechnungen in Bezug auf die Kostengruppen. Wichtige Erläuterungen zur Berechnung und Beurteilung der Kosten sind ebenfalls einzubeziehen.
Kostengliederung bis zur 2. Ebene
Die Ermittlung der Gesamtkosten nach Kostengruppen muss in der Kostenberechnung mindesten
s bis zur 2. Ebene der Kostengliederung erfolgen. Es wird davon ausgegangen, dass die ermittelten Kosten nicht mehr so stark von den tatsächlichen Kosten abweichen, da die Informationen aus dieser Planungsphase eine wesentlich genauere Ermittlung ermöglichen als in der Kostenschätzung.
Wichtige Grundlage für die Kostenkontrolle
Neben Leistungsphase 3 wird die Kostenberechnung auch in Leistungsphase 7 und 8 nach HOAI für die Kostenkontrolle herangezogen. Die Informationen aus der Kostenberechnung werden mit den anderen Kostenermittlungsarten (Kostenschätzung, Kostenanschlag) verglichen. In Leistungsphase 8 erfolgt die Kostenkontrolle durch Prüfung der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und der fortgeschriebenen Kostenberechnung.
Freitag, 1. November 2013
Architektur und Kultur - Termine im November 2013 in den Regionen Stuttgart und Freiburg
VERANSTALTUNGSINDEX
Überregional:
I.01- Vortragsreihe. Diverse Termine. Frankfurt am Main.
I.02- Wettbewerb. Einsendeschluss: 13.12.2013. Bundesweit.
I.03- Event. "Christo - Big Air Package". Bis 30.12.2013. Oberhausen.
II. Stuttgart und Umgebung:
II.01- Diverse Veranstaltungen. Stadtbibliothek Stuttgart.
II.02- Diverse Veranstaltungen im Literaturhaus Stuttgart.
II.03- Diverse Veranstaltungen. Architektenkammer Baden-Württemberg.
II.04- Lesung und Filmabend. Mit Renate Reismann. 06.11.2013. Stuttgart.
II.05- Messe. "Stuttgarter Antique&Art". 8.11. - 10.11.2013. Stuttgart.
II.06- Premiere. Ballett-Abend. "Fort//schritt//macher". 08.11.2013. Stuttgart.
II.07- Ausstellung. "Brueghel, Rubens, Ruisdael - Schätze der Hohenbuchau Collection". 08.11.2013 - 23.02.2014. Stuttgart.
II.08- Vortragsreihe. "Architektur heute: Lernen von Tokyo". Tübingen.
II.09- 63. Stuttgarter Buchwochen 2013. 14.11. - 08.12.2013. 70174 Stuttgart.
II.10- Ludwigsburger Barock-Weihnachtsmarkt. 26.11. - 22.12.2013, 11:00 - 21:00 Uhr.
III. Freiburg, Südbaden und nördliche Schweiz:
III.01- Diverse Veranstaltungen. Architektenkammer Baden-Württemberg.
III.02- Diverse Veranstaltungen. Vitra Design Museum. Weil am Rhein.
III.03- Podiumsdiskussion. "Austausch über die Landschaft". 05.11.2013. Strasbourg.
III.04- 27. Freiburger Literaturgespräch. 07.11. - 10.11.2013.
III.05- Gesprächsrunde mit anschließender Filmvorführung. "Zum 100. Geburtstag. Albert Camus: Die Freiheit leben". 12.11.2013. Basel.
III.06- Vortrag. "Die Synthese der Ästhetik von Funktion, Konstruktion und Deutung am Beispiel von Stadien". 13.11.2013. Freiburg.
III.07- Diashow. "Der Schwarzwald - Eine Liebeserklärung …". 14.11.2013. Bad Säckingen.
III.08- Ausstellung. "Jakob
Christoph Miville - Ein Basler Landschaftsmaler zwischen Rom und St.
Petersburg". 16.11.2013 - 16.02.2014. Basel.
III.09- Ausstellungen. "DASSOLLKUNSTSEIN Vol.11". 20.11. – 24.11.2013. Verschiedene Galerien. Freiburg.
III.10- "Nacht der Lichter". 29.11.2013. Badenweiler.
IV. Was Sie noch interessieren könnte:
IV.01- Architektur im TV.
IV.02- Youtube. Informationen zu ARCHICAD 17.
IV.03- Diverse Veranstaltungen. GRAPHISOFT Center Stuttgart.
DIE VERANSTALTUNGEN IM DETAIL
I. Überregional:
I.01- Vortragsreihe. Diverse Termine. FH FFM, Nibelungenplatz 1, Gebäude 1, R. 601, 60318 Frankfurt.
Die Seminarreihe ist eine von der AKH anerkannte Fortbildungsveranstaltung.
Jedes Seminar wird mit 2 Fortbildungspunkten bewertet.
Die Weitergabe der Teilnahmebescheinigung an die AKH erfolgt nach
Eintragung in eine Anwesenheitsliste.
07.11.2013 „Der erschöpfte Raum“
Timm Schönberg, Kraus Schönberg Architekten, Hamburg
14.11.2013 „Farbe bekennen“
Prof. Uwe Schröder, Architekt BDA, Bonn
21.11.2013 „Interpretationen“
Peter Haimerl.Architektur, München
28.11.2013 „Atmosphäre“ – Werkbericht“
Ernst Ulrich Tillmanns, 4a Architekten GmbH, Stuttgart
I.02- Velux Architekten-Wettbewerb. Einsendeschluss: 13.12.2013.
Unter dem Titel „Licht. Raum. Mensch.“ lobt Velux
bereits zum neunten Mal den Velux-Architekten-Wettbewerb aus. Prämiert
werden sowohl Neubauten als auch Realisierungen im Bestand, die die
natürlichen Elemente Licht und Luft gezielt einsetzen, um eine
ganzheitliche Atmosphäre zu schaffen und den Komfort und das
Wohlbefinden der Menschen zu steigern. Gesucht werden anspruchsvolle
Lösungen mit Bezug zu Velux-Produkten, die sich durch einen
außergewöhnlichen Gesamtentwurf und hohe technische und gestalterische
Qualitäten auszeichnen. Architekten und Planer können ihre Projekte
zwischen dem 1. Oktober und dem 13. Dezember 2013 online unter www.velux.de für den Wettbewerb einreichen.
I.03- Event. "Christo - Big Air Package". Bis 30.12.2013. Gasometer Oberhausen, Arenastraße 11, 46047 Oberhausen.
18 Jahre nach der Verhüllung des Reichstages und 14
Jahre nach der Abschlussinstallation „The Wall“ für die Internationale
Bauausstellung Emscher Park kehrt Christo mit einem weiteren
außergewöhnlichen Kunstprojekt nach Deutschland zurück. 2013 wird der
weltweit angesehene Künstler – erstmals ohne seine Frau Jeanne-Claude –
den Gasometer Oberhausen mit seinem Big Air Package füllen.
II. Stuttgart und Umgebung:
II.01- Diverse Veranstaltungen. Stadtbibliothek Stuttgart. Mailänder Platz 1, 70173 Stuttgart.
04.11. | 19 Uhr | Max-Bense-Forum
Risiko Altern? Wahrnehmung und Realität
Ortwin Renn
05.11.2013 I 19:30 Uhr I Café Lesbar
Animation made im Ländle
08.11. | 19.30 Uhr | Max-Bense-Forum
Crowdsourcing Design: The Good, the Bad and the Ugly
Florian Alexander Schmidt
11.11. | 20 Uhr | Café LesBar
Universalenzyklopädie der menschlichen Dummheit
Niko Eleftheriadis und Florian Rzepkowski
12.11. | 19.30 Uhr | Max-Bense-Forum
Wie kommt Europa aus der Krise
Olivier Costa (Bordeaux)
13.11. | 19 Uhr | Max-Bense-Forum
Neue Welten eröffnen
Bilkay Öney, Integrationsministerin | Christine Brunner, Direktorin der Stadtbibliothek Stuttgart
14.11. | 20 Uhr | Max-Bense-Forum
Er ist wieder da
Timur Vermes
15.11. | 20 Uhr | Max-Bense-Forum
Babylon - vom Megaprojekt zum Mythos
Eva Cancik-Kirschbaum
18.11. | 19 Uhr | Max-Bense-Forum
Älter werden und aktiv bleiben
Clemens Becker
19.11. | 19.30 Uhr | Café LesBar
Wem sonst als dir
Uta-Maria Heim
20.11. | 20 Uhr | Max-Bense-Forum
Giana Sisters: Level-Design und Ästhetik für eine verdrehte Spielwelt
Stefan Schmitz und Andreas Feist, Black Forest Games
21.11. | 19.30 Uhr | Max-Bense-Forum
Das deutsch-französische Wirtschaftstandem auf Bewährungsprobe
René Lasserre (Paris)
25.11. | 19.30 Uhr | Showroom
Mikro-Lesung mit Tim Holland
26.11. | 19.30 Uhr | Café LesBar
WortBegegnungen: Joachim Kalka trifft Feridun Zaimoglu
27.11. | 19.30 Uhr | Max-Bense-Forum
Patasana. Mord am Euphrat
Ahmet Ümit (Türkei)
II.02- Diverse Veranstaltungen im Literaturhaus Stuttgart. Breitscheidstraße 4, 70174 Stuttgart.
Comic Workshops
Jaroslav Rudiš, Jaromír 99, Stefan Dinter
Erinnerungen an eine Ehe
Louis Begley
Alois Nebel – Der Film
Jaromír 99, Jaroslav Rudiš
Camus – Das Ideal der Einfachheit
Iris Radisch
Aus der Zeit fallen
David Grossmann
K: KafKa in KomiKs
Jaromír 99, David Zane Mairowitz
Extrablatt
Wolf Haas, Teresa Präauer
Nacht ist der Tag
Peter Stamm
Literatur und Zeitgeist – Wohin schreibt die Wirklichkeit?
Nicolas Mahler, Monika Schmitz-Emans
Die Verjagten – Flucht und Vertreibung im Europa des 20. Jahrhunderts
Jan M. Piskorski
Die City – Straßenleben in der geplanten Stadt
Hannelore Schlaffer
Preis des Wirtschaftsclubs
Martin Schäuble
Rom, Träume
Maike Albath
Das Buch der Gleichnisse
Per Olov Enquist
300 Jahre Carl von Carlowitz – 300 Jahre Nachhaltigkeit?
Klaus Töpfer
II.03- Diverse Veranstaltungen. Architektenkammer Baden-Württemberg.
Architektur heute | 13921
1.5 anerkannte Stunden
Vertiefung VOB/B | 13346
Alle Fachrichtungen | Berufserfahrung erforderlich | 4 anerkannte Stunden
Projektleitung als Führungsaufgabe | 13716
Alle Fachrichtungen | Berufserfahrung erforderlich | 16 anerkannte Stunden
Architektur heute | 13922
1.5 anerkannte Stunden
Lichtplanung mit LED-Technik | 13160
Architektur, Innenarchitektur | für AiP/SiP geeignet | 8 anerkannte Stunden
Schreibwerkstatt für Architekten | 13720
Alle Fachrichtungen | für AiP/SiP geeignet | 4 anerkannte Stunden
Holzbau - Bauphysik und Brandschutz sicher geplant | 13153
Architektur, Innenarchitektur | 8 anerkannte Stunden
Baubiologie und Bauökologie | 13229
Architektur, Innenarchitektur | für AiP/SiP geeignet | 8 anerkannte Stunden
Praxis der Stadterneuerung | 13166
Architektur, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung | für AiP/SiP geeignet | 8 anerkannte Stunden
Beton in der Architektur | 13162
Architektur, Innenarchitektur | für AiP/SiP geeignet | 4 anerkannte Stunden
Der Architekt als Immobilienmakler | 13514
Alle Fachrichtungen | Berufserfahrung erforderlich | 16 anerkannte Stunden
Fachtagung Holzbau | 13919
II.04- Lesung und Filmabend. Mit Renate Reismann. 06.11.2013, 20:00 Uhr. GEDOK-Galerie, Hölderlinstraße 17, 70174 Stuttgart.
Sie sind spannend, die "kurzen Geschichten" von Renate
Reismann, und sie sind aus überraschenden Perspektiven erzählt. Vier der
Erzählungen aus dem Band "Landschaftsbildung" wurden verfilmt -
entstanden sind filmisch eindringliche Miniaturen, die an diesem Abend
der Prosa gegenüber gestellt werden. In Österreich geboren, in
Süddeutschland aufgewachsen, 40 Jahre in Frankreich gelebt, kehrte sie
vor einigen Jahren nach Deutschland zurück, wo sie in Oberschwaben
wohnt. Seit 2013 ist sie Mitglied in der Gedok.
II.05- Messe. "Stuttgarter Antique&Art". 8.11. - 10.11.2013. Phoenixhalle im Römerkastell, Naststraße 43-45, 70376 Stuttgart.
Die Messe "Stuttgarter Antique&Art" ist eine Messe für Antiquitäten und Kunst.
Neben hoher und höchster Qualität, der Originalität des
Angebotes, hervorragender Präsentation der Stände sowie des gesamten
Messeauftritts legen die Veranstalter der Antique&Art Messe
Stuttgart besonderen Wert auf eine angenehme und entspannte Atmosphäre.
Die abwechslungsreichen Rahmenprogramme vermitteln dem
interessierten Besucher nicht nur Fachwissen sondern auch Kontakte
zwischen allen Beteiligten. Zudem informiert die Antique&Art
Stuttgart Messe über Restaurierungsmethoden und Instandhaltung von
historischen Kunstwerken und Möbeln.
II.06- Premiere. Ballett-Abend. "Fort//schritt//macher". 08.11.2013, 19:00 Uhr. Opernhaus, Oberer Schloßgarten 6, 70173 Stuttgart.
Der Begriff Schrittmacher ist ein doppeldeutiger.
Natürlich sind Choreographen Schritt(e)macher, im wahrsten Sinne des
Wortes. Gleichzeitig meint der Ausdruck aber auch Wegbereiter, Pionier,
eben Fortschrittmacher.
Und so vereint dieser Ballettabend die Werke von drei
Künstlern, die diesem Titel alle Ehre machen: Marco Goecke, der die
Formen des zeitgenössischen Tanzes mit seiner fiebrigen Bewegungssprache
noch einmal radikal neu auslotet, Hans van Manen, Neuerer des Tanzes
seit den 1960er Jahren, bis heute ständig auf der Suche nach neuen
Stilen und Themen, sowie William Forsythe, der den Körper vollends aus
dem traditionellen Schema des klassischen Balletts befreite, ihn in alle
Richtungen kippt, dreht und beschleunigt.
II.07- Ausstellung. "Brueghel, Rubens, Ruisdael -
Schätze der Hohenbuchau Collection". 08.11.2013 - 23.02.2014.
Staatsgalerie Stuttgart, Konrad-Adenauer-Straße 30, 70173 Stuttgart.
Im Mittelpunkt steht die niederländische Malerei des
17. Jahrhunderts mit ihrer typischen Themenvielfalt vom Historienbild,
dem Porträt, über die Landschaft und dem Genre bis hin zum Stillleben.
II.08- Vortragsreihe.
"Architektur heute: Lernen von Tokyo". Kupferbau der Uni Tübingen,
Hörsaal 25, Gmelinstraße 8 / Hölderlinstraße 5, 72076 Tübingen.
12.11.2013, 20:00 Uhr
"Osamu Nishida - Interactive Architecture"
II.09- 63. Stuttgarter
Buchwochen 2013. 14.11. - 08.12.2013 (Eröffnung: 13.11., 19:00 Uhr).
Haus der Wirtschaft, Willi-Bleicher-Straße 19, 70174 Stuttgart.
Die diesjährigen Stuttgarter Buchwochen, die zu den
größten regionalen Buchausstellungen Deutschlands gehören, stehen unter
dem Schwerpunktthema "Schöner leben". Gastland ist dieses Jahr Rumänien.
Veranstalter ist der Börsenverein des Deutschen
Buchhandels, Landesverband Baden-Württemberg e. V., mit Unterstützung
des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg.
II.10- Ludwigsburger Barock-Weihnachtsmarkt. 26.11. - 22.12.2013, 11:00 - 21:00 Uhr.
Plätzchen backen, Geschenke besorgen, Weihnachtspost
erledigen ... in der Vorweihnachtszeit gibt es allerhand zu erledigen.
Da wirkt der Besuch des Barock-Weihnachtsmarkt wie eine Streicheleinheit
für die Seele! Glitzernde Lichtertore aus tausend kleinen Leuchten,
meterhohe Engel, die anmutig ihre Flügel über dem Marktplatz ausbreiten,
und liebevoll dekorierte Stände entführen in eine zauberhafte
Weihnachtswelt! Verführerische Düfte von Maroni, Lebkuchen, Glühwein
& Co. und weihnachtliche Klänge begleiten die Besucher beim
Schlendern durch die großzügigen Gassen.
Jeden Tag gibt es ein attraktives Bühnenprogramm mit
Marionettentheater, Clowns, Zauberern oder stimmungsvollen Konzerten.
Kinderkarussell und -riesenrad sowie für jeden Geschmack passende
Leckereien tun ein Übriges dazu, dass der Besuch des Ludwigsburger
Weihnachtsmarktes zum unvergesslichen Familienerlebnis wird.
III. Freiburg, Südbaden und nördliche Schweiz
III.01- Diverse Veranstaltungen. Architektenkammer Baden-Württemberg.
GbR, GmbH, Partnerschaft | 13601
Alle Fachrichtungen | 4 anerkannte Stunden
Haftungsfallen in der Objektüberwachung | 13330
Alle Fachrichtungen | 4 anerkannte Stunden
Der vollständige und erfolgreiche Bauantrag | 13342
Alle Fachrichtungen | für AiP/SiP geeignet | 4 anerkannte Stunden
Neuerungen der HOAI 2013 - ein Überblick | 13626
Alle Fachrichtungen | Berufserfahrung erforderlich | 4 anerkannte Stunden
III.02- Diverse Veranstaltungen. Vitra Design Museum. Charles-Eames-Straße 2, 79576 Weil am Rhein.
Kunst – TALK (EN)
Winy Maas – MVRDV
7. November 2013, 18 Uhr, Vitra Design Museum
Das niederländische Architekturbüro MVRDV steht für skulpturale, bildhafte Bauprojekte und hat einen
großen Anteil an der weltweiten Bedeutung der niederländischen Architektur. MVRDV-Mitbegründer
Winy Maas spricht über sein Werk und seine Inspirationen.
Eintritt frei, ohne
Diverses – WORKSHOP (DE)
PappDesign – Möbel aus Karton
9. November 2013, 10:30 Uhr, Vitra Design Museum
65,– € pro Person, Anmeldungen unter workshops@design-museum.de
Kunst – TALK (DE)
Moritz Waldemeyer – Flames and Fashion
14. November 2013, 18 Uhr, Vitra Design Museum
Moritz Waldemeyer kooperiert als Lichtdesigner mit bedeutenden Gestaltern und Künstlern wie Ron
Arad, Zaha Hadid, Ingo Maurer, dem Modedesigner Hussein Chalayan, aber auch mit Musikern wie
Rihanna und U2. Er gibt Einblicke in seine Tätigkeit an der Grenze zwischen Mode, Design, Kunst und
Technologie.
Eintritt frei, ohne Anmeldung
Diverses – WORKSHOP (DE)
ReDesign – Taschen aus Recyclingmaterialien
16. November 2013, 10:30 Uhr, Vitra Design Museum
45,– € pro Person, Anmeldungen unter workshops@design-museum.de
Diverses – WORKSHOP (DE)
Rot-Blauer Stuhl selbstgebaut!
23. November 2013, 10:30 Uhr, Vitra Design Museum
85,– € pro Person, Anmeldungen unter workshops@design-museum.de
Diverses – WORKSHOP (DE)
ReDesign – Schmuck aus Recyclingmaterialien
30. November 2013, 10:30 Uhr, Vitra Design Museum
45,– € pro Person, Anmeldungen unter workshops@design-museum.de
III.03- Podiumsdiskussion. "Austausch über die Landschaft". 05.11.2013, 18:30 Uhr. Auditorium de l'INSA
24 boulevard de la Victoire, F-67084 Strasbourg.
Die Landschaft verändert sich. Sie hat Anteil am Wandel
der Städte und Stadtgebiete. Bei dieser Podiumsdiskussion soll über
aktuelle Themen der Landschaft geredet werden, die ihren Teil bei der
Schaffung von nachhaltigen Städten beiträgt: Natur in der Stadt, grüne
Bereiche, Biodiversität usw.
Eintritt frei
III.04- 27. Freiburger Literaturgespräch. 07.11. - 10.11.2013.
Gerahmt von einer Eröffnungslesung am Donnerstagabend
mit Christoph Hein und einem Abschlusspodium am Sonntagmorgen zum Thema
Lyrik, finden an zwei Tagen moderierte Kurzlesungen mit 12 Autorinnen
und Autoren im Neuen Rathaus Freiburg statt.
Das Freiburger Literaturgespräch ist eine Kooperation
des Kulturamtes mit dem Literaturbüro Freiburg. Das Format hat sich seit
1987 in der Stadt bewährt und bringt Jahr für Jahr Autorinnen und
Autoren zusammen und diese einem interessierten Publikum näher.
III.05- Gesprächsrunde mit
anschließender Filmvorführung. "Zum 100. Geburtstag. Albert Camus: Die
Freiheit leben". 12.11.2013, 19:00 Uhr. Literaturhaus Basel,
Barfüssergasse 3, CH-4051 Basel.
Mit Martin Meyer und Annemarie Pieper, Moderation: Barbara Bleisch (Sternstunde Philosophie)
Als Albert Camus 1913 in der Nähe von Algier zur Welt
kam, deutete nichts darauf hin, dass er einmal das Lebensgefühl einer
ganzen Generation prägen sollte. Seine Romane (Die Pest, Der Fremde)
Dramen und Essays handeln von den grossen Fragen der menschlichen
Existenz: Freiheit, Schuld, Verantwortung. Im Gespräch mit Martin Meyer,
für den Camus einer der wichtigsten Autoren des 20. Jahrhunderts
überhaupt ist, und der Philosophin Annemarie Pieper ist Camus als
grosser Zeitgenosse zu entdecken.
Im Anschluss: ARTE-Filmvorführung
„Albert Camus, Lektüre fürs Leben." (ARTE France 2013, 54 Minuten)
Am 3. November 2013 wäre der Schriftsteller Albert
Camus 100 Jahre alt geworden. Aus diesem Anlass hat sich der Filmemacher
Joël Calmettes daran gemacht, der Rezeption von Camus‘ Werken
nachzuspüren.
Eintritt frei zur Filmvorführung!
III.06- Vortrag. "Die Synthese
der Ästhetik von Funktion, Konstruktion und Deutung am Beispiel von
Stadien". 13.11.2013, 19:00 Uhr. Konzerthaus Freiburg,
Konrad-Adenauer-Platz 1, 79098 Freiburg-im-Breisgau.
1965 gründeten Meinhard von Gerkan und Volkwin Marg das
Architekturbüro von Gerkan, Marg und Partner. Heute sind
gmp-Architekten mit über 500 Mitarbeitern, die sich auf zehn
Bürostandorte verteilen, im In- und Ausland aktiv. Stadien in Kapstadt,
Durban und Port Elizabeth, in Brasilien, Projekte in ganz Europa, den
Golfstaaten, Nordafrika oder China verdeutlichen die weltweite Bedeutung
des Büros in diesem speziellen Gestaltungsbereich. Volkwin Marg
veranschaulicht, wie die unterschiedlichen kulturellen Kontexte – der
Genius Loci – unterschiedliche Funktionen und die jeweilige Konstruktion
zur Ästhetik einer unverwechselbaren Architektur verschmelzen.
Eintritt frei
III.07- Diashow. "Der
Schwarzwald - Eine Liebeserklärung …". 14.11.2013, 19:30 Uhr. Kursaal
Bad Säckingen, Rudolf-Eberle-Platz 3, 79713 Bad Säckingen.
Tradition und Moderne begegnen sich heute im
Schwarzwald auf faszinierende Weise: Freiburger Münster und Solarfabrik.
Bollenhut und Mountainbike. Traditionelle Flößerei und Pellet-Fabrik.
Drehorgeln und High-Tech-Uhren. Beschauliche Vesperstuben und engagierte
Sterne-Küchen. Fasnet-Treiben und Nordic-Walking. Schwarzwälder
Kirschtorte und moderne Käseroute. Heimatmuseum und Naturreservat. Für
Kulturliebhaber erzählen zahlreiche Klöster, Burgen und Schlösser von
einer reichen Geschichte. Für Naturliebhaber gibt es viel zu entdecken
auf über 20.000 km Wanderwegen, die vom Schwarzwaldverein ehrenamtlich
gepflegt werden. Der Schwarzwald ist zu Recht ein Wanderparadies. Zu den
schönsten Erlebnissen gehört sicher die Wanderung auf dem Westweg,
durch die Wutachschlucht oder die Ankunft auf dem Gipfel des Belchen,
der zu jeder Jahreszeit unvergessliche Weitsichten bietet. Die Diashow
von Martin Schulte-Kellinghaus und Erich Spiegelhalter zeigt den
Schwarzwald in all seinen Facetten. Begleiten Sie die beiden Autoren auf
ihrer Reise durch eine der schönsten Natur- und Kulturlandschaften
Deutschlands!
Referenten: Dr. Martin Schulte-Kellinghaus & Erich Spiegelhalter
III.08- Ausstellung. "Jakob
Christoph Miville - Ein Basler Landschaftsmaler zwischen Rom und St.
Petersburg". 16.11.2013 - 16.02.2014. Kunstmuseum Basel, St.
Alban-Graben 16, CH-4010 Basel.
Kuratoren: Hans Christoph Ackermann, Anita Haldemann und Katja Herlach
Jakob Christoph Miville (1786 – 1836) war ein
international tätiger Basler Maler und Zeichner. Ein Rom-Aufenthalt und
Reisen in die Alpen prägten seine frühen heroischen Landschaften. Doch
erst in Russland (1809 – 1817) entwickelte er sein eigenes Gefühl für
die Natur: Die Weite der Landschaft, die er in der Krim und im Kaukasus
vorfand, inspirierte seine Entwicklung zum romantischen
Landschaftsmaler.
III.09- Ausstellungen. "DASSOLLKUNSTSEIN Vol. 11". 20.11. – 24.11.2013. Verschiedene Galerien. Freiburg.
Der Kunstverein Freiburg stellt bereits zum elften Mal
zeitgenössische Arbeiten von Künstlerinnen und Künstlern vor, die von
Freiburger Galerien vertreten werden. Die Auswahl der Positionen für
DASSOLLKUNSTSEIN VOL.11 liegt wie zuvor in der Hand der beteiligten
Galerien.
2013 präsentieren während fünf Tagen fünf Galerien
jeweils ein, zwei oder drei Künstler/innen aus ihrem aktuellen Programm.
Hierbei stehen künstlerische Positionen im Vordergrund, die noch nicht
oder lange nicht mehr in größeren Institutionen gezeigt wurden und eine
spannende Zusammenschau regionaler und überregionaler Kunst erleben
lassen. Wir laden Sie herzlich ein, bei freiem Eintritt, die Galerien
und Ihre Aktivitäten kennenzulernen und sich ein Bild über das aktuelle
Kunstgeschehen in Freiburg zu machen. Die Galeristinnen und Galeristen
werden abwechselnd während der Zeit der Ausstellung im Kunstverein
anwesend sein und Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung stehen.
Teilnehmende Künstlerinnen und Künstler: Celia Brown,
Michael Chanarin, Matthias Dämpfle, Thomas Deyle, Simon Hogan, Carlos
Matter, Harry Meyer, Roy Underwood, Joseph Stephan Wurmer, Raymon Zada
III.10- "Nacht der Lichter". 29.11.2013, 18:00 Uhr. 79410 Badenweiler.
Nacht der Lichter am 29. November 2013 in Badenweiler. Advents-Sternstunden – Shopping & Genüsse unterm Sternenhimmel.
IV. Was Sie noch interessieren könnte:
IV.01- Architektur im TV:
02.11.2013, 22:55 Uhr, 3sat: Hoch hinaus
10.11.2013, 21:40 Uhr, 3sat: Sauerbruch Hutton Architekten
IV.02- Youtube. Informationen zu ARCHICAD 17.
IV.03- Diverse Veranstaltungen. GRAPHISOFT Center Stuttgart.
Freitag, 15. März 2013
Gewährleistung bei Baumängeln
Am Tag der Bauabnahme bescheinigt der Bauherr dem Bauträger oder den Handwerkern, dass sie ihre Leistung ordnungsgemäß erbracht haben. Danach beginnt die Gewährleistungsfrist. In dieser Zeit können Nachbesserungen eingefordert werden, sofern der Bauherr beweisen kann, dass ein Mangel vorliegt.
Baumängel Inhaltsübersicht
• Gewährleistung bei Baumängeln
• Förmliche Bauabnahme
• Bauabnahme im Bauvertrag festschreiben
• Abnahmeprotokoll
• Gewährleistungsfristen
• Kontrollgang vor Fristablauf
• Baumängel dokumentieren
• Arglistig verschwiegene Baumängel
• Mängel am Bau – Ansprüche durchsetzen
• Unternehmen bleiben in der Pflicht
• Weitere Themen
Mit der Fertigstellung eines Hauses naht der Tag des Einzugs. Zuvor muss noch eine wichtige Hürde genommen werden: die Abnahme. Sie sollte förmlich erfolgen und gründlich vorbereitet werden. Mängelansprüche für Dinge, die man übersehen hat, lassen sich nach diesem Termin wesentlich schwerer durchsetzen als davor. Denn nach der Bauabnahme kehrt sich die Beweislast um und liegt beim Bauherrn.
Förmliche Bauabnahme
Wer in seiner Vorfreude alle kritische Distanz verliert, schnellstmöglich einzieht, zur Abnahme nichts vereinbart und vielleicht sogar schon die Schlussrechnung bezahlt hat, kann auf diese Weise den Bau unbeabsichtigt abgenommen haben. Bei solch einem schlüssigen Verhalten gilt die Abnahme als stillschweigend erfolgt, es sei denn, dem Bauunternehmen wird innerhalb von sechs Tagen mitgeteilt, dass das Objekt unabhängig vom Einzug nicht als im Wesentlichen mängelfrei anerkannt wird. Auch wer nicht sofort umzieht, kann stolpern. So gilt bei einem VOB-Vertrag der Bau als automatisch abgenommen, wenn bis zwölf Tage nach der schriftlichen Mitteilung der Fertigstellung keine Mängel schriftlich geltend gemacht werden. Das ist riskant, weil damit auch die Ansprüche aus Mängeln verloren gehen, die bekannt sind.
Bauabnahme im Bauvertrag festschreiben
Aus diesen Gründen sollte man als Bauherr darauf achten, die förmliche Abnahme im Bauvertrag als eigenen Punkt festzuschreiben, ganz gleich, ob man einen Vertrag nach BGB oder nach VOB hat. Das BGB zum Beispiel enthält gar keine Regelung zur Abnahme. Mit einer förmlichen Abnahme vermeidet man die Gefahr einer Abnahme „aus Versehen“.
Abnahmeprotokoll
Am Tag der Abnahme begutachten Ausführende und Auftraggeber die geleisteten Arbeiten gemeinsam vor Ort. Sinnvoll ist es, den Bau vorab in Begleitung des Architekten und/oder eines Sachverständigen zu kontrollieren, damit man nichts übersieht. Alle Mängel müssen als Vorbehalt im Abnahmeprotokoll dokumentiert und von den Beteiligten unterzeichnet werden. Dann ist der Unternehmer trotz erfolgter Abnahme zur Nachbesserung verpflichtet. Offensichtliche Mängel, die auf dieser Liste fehlen, kann der Bauherr später nicht mehr anmahnen. Andererseits kann er die Abnahme bei wesentlichen Mängeln insgesamt verweigern.
Gewährleistungsfristen
Nach der Abnahme gehen einerseits alle Risiken auf den Bauherrn über. Handwerker und Unternehmen können nun die Schlussrechnung stellen. Andererseits beginnt mit dem Abnahmetermin die Gewährleistungszeit für später auftretende Mängel, die jetzt noch nicht zu sehen sind.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für private Bauherren grundsätzlich fünf Jahre. Das entspricht den Regelungen eines BGB-Vertrags. Wer einen Standard-Vertrag nach VOB abschließt, der nur vier Jahre bietet, hat als Privatperson dennoch einen Gewährleistungszeitraum von fünf Jahren. Das wurde im Rahmen der Verbraucherschutzgesetzgebung festgelegt. Unterschreibt man jedoch einen Vertrag mit explizit verkürzter Gewährleistung, gilt diese individuell vereinbarte Frist. Das kann teuer werden, denn Probleme am Bau machen sich häufig erst nach einiger Zeit bemerkbar.
Wer mit dem Bauträger baut nimmt in der Regel das Gebäude nach Fertigstellung als Ganzes ab. Der Bauherr muss sich dann nur einen Termin im Kalender dick anstreichen, da der Bauträger die vereinbarte Gewährleistungsfrist auch nicht in Teilen verkürzen darf, selbst wenn er kürzer haftende Subunternehmer beauftragt hat. Bei Abnahme von Einzelgewerken dagegen, empfiehlt es sich, eine entsprechende Liste mit Abnahmetermin und dem Endtermin der vereinbarten Gewährleistung anzulegen.
Kontrollgang vor Fristablauf
Ähnlich wie vor dem Abnahmetermin sollte auch vor Ablauf der Gewährleistung rechtzeitig ein Kontrollgang erfolgen, um etwaige Mängel fristgerecht geltend machen zu können.
Eine schriftliche Mängelrüge unterbricht bei einem VOB-Vertrag die Verjährung mit sofortiger Wirkung. Die Unterbrechung dauert von der Prüfung bis zur Beseitigung des Mangels. Ein Unternehmen kann das Ende der Gewährleistungsfrist somit nicht „aussitzen“. Wer einen BGB-Vertrag hat profitiert von einer Unterbrechung erst, wenn das Bauunternehmen die Mängelrüge anerkennt oder der Bauherr ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet hat. Eine Mängelrüge sollte somit mit Nachdruck übermittelt und weiterverfolgt werden.
Baumängel dokumentieren
Der Bauherrenschutzbund empfiehlt bei Mängeln während der Verjährungsfrist den Mangel mit Fotos zu dokumentieren und den Unternehmer schriftlich per Einschreiben aufzufordern, den Mangel in einer kalendermäßig genau bestimmten Frist zu beseitigen. Lehnt dieser ab oder bestreitet den Mangel ist der nächste Schritt die Mängelfeststellung im Rahmen einer Beweissicherung. Falls man die Rechnung des Unternehmens noch nicht komplett bezahlt hat, sollte man vom Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen und das Zweifache des voraussichtlichen Aufwandes zur Mängelbeseitigung einbehalten.
Arglistig verschwiegene Baumängel
Stellt ein Bauherr nach Jahren fest, dass beispielsweise nicht das angebotene Material verarbeitet wurde, sondern ein minderwertigeres, gilt grundsätzlich eine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Viel Zeit also, dem Betrug auf die Schliche zu kommen und nachbessern zu lassen – vorausgesetzt der Auftragnehmer existiert noch.
Mängel am Bau – Ansprüche durchsetzen
Der Bauherr hat das Recht auf Beseitigung der Baumängel, Minderung oder Schadenersatz. Die Mängelbeseitigung kann durch Nachbesserung oder Neuherstellung erfolgen. Reagiert ein Unternehmen auf die Mängelrüge nicht innerhalb der gesetzten Frist, erlaubt das BGB die Selbstvornahme durch den Bauherrn. Das heißt, er kann ein anderes Unternehmen mit den Nachbesserungsarbeiten beauftragen und die Kosten dem Verursacher in Rechnung stellen. Nachteilig ist, dass der Bauherr in Vorleistung gehen muss. Bei Mängeln, die nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand zu beheben wären, wie zum Beispiel Fehler in der Grundrissaufteilung, muss der Bauherr damit leben, hat aber Anspruch auf Minderung. Sind durch den Mangel Kosten entstanden, kann darüber hinaus Schadensersatz gefordert werden, sofern der Bauherr ein Verschulden des Unternehmens nachweisen kann. Dazu können unter anderem die Kosten für ein Sachverständigengutachten gehören.
Unternehmen bleiben in der Pflicht
• Was tun, wenn die Baufirma während der Gewährleistungsfrist die Rechtsform ändert? Möglicherweise ist aus der GmbH in der Zwischenzeit eine Kommanditgesellschaft (KG) geworden. Der Verband Privater Bauherren e.V. gibt Entwarnung. Für Bauherren, die einen Mangel rügen möchten, hat sich der alte Vertragspartner dadurch nicht einfach in Luft aufgelöst. Die Firma muss auch in der neuen Rechtsform für ihre alten Pflichten – und damit die Mängelbeseitigung – gerade stehen. Auf der Suche nach dem richtigen Rechtsnachfolger hilft der Blick ins Handelsregister.
• ... außer sie gehen pleite: Wenn eine Firma in Konkurs geht bleibt der Bauherr auf den Kosten sitzen. Mit einer Gewährleistungsbürgschaft beugt man diesem Risiko vor. Sie wird vom Bauträger oder Handwerker bei einer Bank hinterlegt und greift im Falle einer Pleite bei der Beseitigung nachträglich auftretender Mängel.
Richtlinie VDI 6026 Blatt 1 : 2008 - Dokumentation Planen, Bauen, Betreiben
Inhalt/Ziele:
Diese Richtlinie dient der Klarstellung von
Begriffsdefinitionen. Dabei werden auch die Abgrenzungen der Leistungen
bei der Dokumentationserstellung verdeutlicht. Die möglichen
Beteiligten, wie Auftraggeber, Bauherr, ausführende Unternehmer,
Auftragnehmer, Architekten und Ingenieure können leichter erkennen,
welche Mindestleistungen notwendig sind. Die Richtlinie nimmt keine
Wertung hinsichtlich der Honorierung der verschiedenen Leistungen zur
Erstellung der Inhalte von technischen Dokumentationen vor. Die in den
Leistungen der Ingenieure gemäß HOAI, den Leistungen der ausführenden
Unternehmen gemäß VOB oder den Leistungen gemäß VOF enthaltenen Teile
der technischen Dokumentationen sind in dieser Richtlinien nicht einer
speziellen Wertung unterzogen worden, ebenso sind die besonderern
Leistugen nicht speziell herausgestellt. Auch die von Herstellern von
Bauteilen oder Teilen von technischen Anlagen beizustellenden Unterlagen
sowie die bauordnungsrechtlich im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren,
insbesondere die Unterlagen gemäß der BauVorlVO, zu erstellenden
Unterlagen werden nicht kostenmäßig bewertet. Die Vernetzung zwischen
allen Gewerken wird durch die Vielzahl der aufgezeigten Schnittstellen
deutlich, sowohl in horizontaler (gleiche Leistungsphase), wie auch in
vertikaler (unterschiedliche Leistungsphase) Planungs- und
Ausführungsebene.
Mittwoch, 20. Februar 2013
Abnahme eines Bauvorhabens - Mängel
Die Abnahme wir auch als ,,Dreh und Angelpunkt“ des Bauvorganges bezeichnet.
Nach der Abnahme (des gesamten Bauvorhabens) sollte der Bauvorgang prinzipiell beendet sein. Das Bauvorhaben wird dem Nutzer übergeben.
Die Abnahme ist sowohl im BGB als auch in der VOB geregelt.
Abnahmen nach BGB § 640 sowie VOB/B § 12Bei der Abnahme nach BGB wirken unter anderem die Paragraphen:
§ 633 BGB 2002 Sach- und Rechtsmangel
§ 634 BGB 2002 Recht des Bestellers bei Mängeln
§ 634 BGB 2002 Verjährung der Mängelansprüche
§ 635 BGB 2002 Nacherfüllung
§ 636 BGB 2002 Rücktritt und Schadenersatz
§ 637 BGB 2002 Selbstvornahme
§ 638 BGB 2002 Minderung
§ 640 BGB 2002 Abnahme
Bei der Abnahme nach VOB/B ist die Abnahme im § 12 wesentlich eingehender geregelt als im BGB, insbesondere die eigentliche Durchführung der Abnahme. Es werden dort aber auch Abnahmearten aufgeführt, die dem BGB fremd sind.
Nach der Abnahme (des gesamten Bauvorhabens) sollte der Bauvorgang prinzipiell beendet sein. Das Bauvorhaben wird dem Nutzer übergeben.
Die Abnahme ist sowohl im BGB als auch in der VOB geregelt.
Abnahmen nach BGB § 640 sowie VOB/B § 12Bei der Abnahme nach BGB wirken unter anderem die Paragraphen:
§ 633 BGB 2002 Sach- und Rechtsmangel
§ 634 BGB 2002 Recht des Bestellers bei Mängeln
§ 634 BGB 2002 Verjährung der Mängelansprüche
§ 635 BGB 2002 Nacherfüllung
§ 636 BGB 2002 Rücktritt und Schadenersatz
§ 637 BGB 2002 Selbstvornahme
§ 638 BGB 2002 Minderung
§ 640 BGB 2002 Abnahme
Bei der Abnahme nach VOB/B ist die Abnahme im § 12 wesentlich eingehender geregelt als im BGB, insbesondere die eigentliche Durchführung der Abnahme. Es werden dort aber auch Abnahmearten aufgeführt, die dem BGB fremd sind.
Baumängel - mangelnde Bauleistung
Ein
Mangel ist dann gegeben, wenn die ausgeführte Bauleistung (Ist-Zustand)
in negativer Weise vertraglich geschuldeten Zustand (Sollzustand)
abweicht.
Mangelbegriff in der VOBVOB / B § 13 DIN 1961:2002 Mängelansprüche:
(1) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber seine Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen. Die Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Ist die Beschaffenheit nicht vereinbart, so ist die Leistung zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln,
a) wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst
b) für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Auftraggeber nach der Art der Leistung erwarten kann.
Mangelbegriff im BGB§ 633 BGB: 2002 Sach- und Rechtsmangel:
(1)Der Unternehmer hat dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln,
a) wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst
b) für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann. Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Unternehmer ein anderes als das bestellte Werk oder das Werk in zu geringer Menge herstellt. (3)Das Werk ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf das Werk keine oder nur die im Vertrag übernommenen Rechte gegen den Besteller geltend machen können.
MängelartenDie Frage, ob es sich bei einer Reklamation im einen Mangel oder vielleicht um einen wesentlichen Mangel handelt, der zur Abnahmeverweigerung berechtigt, hängt von einer Reihe von Umständen ab, die im Hinblick auf den abgeschlossenen Vertrag unter Abwägung des beiderseitigen Interesse geprüft werden müssen.
Wesentliche Mängel im Sinne der VOB / B § 12 Nr. 3Wesentliche Mängel berechtigen den Auftraggeber zur Abnahmeverweigerung. Ein wesentlicher Mangel liegt z.B. dann vor, wenn die Gebrauchsfähigkeit erheblich beeinträchtigt ist.
Da die betragsmäßige Höhe des Ausgleichs jedoch unberücksichtigt bleibt, sind außerdem auch subjektive Merkmale zu berücksichtigen. Insbesondere ist das spezielle Interesse des Auftragsgebers an der vertragsgerechten Leistung hervorzuheben. Das Interesse des Auftraggebers muß jedoch dem Auftragnehmer bekannt sein oder hätte ihm bekannt sein müssen.
Erhebliche Beeinträchtigung der GebrauchsfähigkeitDie Gebrauchsfähigkeit wird durch einen Mangel beeinträchtigt, wenn der Wert oder die Tauglichkeit der Leistung zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufgehoben oder spürbar gemindert ist.
Die Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit kann sich in einer Gebrauchsminderung oder in einer Gebrauchsaufhebung darstellen. Sie kann in in einer Herabsetzung der Funktionsfähigkeit, Lebensdauer oder Gebrauchssicherheit sowie in erhöhten Aufwendungen für Betrieb oder Unterhalt begründet sein (technischer Minderwert).
Anderseits kann ein merkantiler Minderwert vorhanden sein, der in der Minderung des wirtschaftlichen Wertes einer Sache, trotz völliger und ordnungsgemäßer Instandsetzung verbleibt.
Mängel auf Grund von Verstößen gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik gem. VOB / B § 13 Nr. 1 (nicht im BGB geregelt)
- Abweichungen von DIN- Normen:Die DIN-Normen gelten überwiegend als anerkannte Regeln der Technik. Es gibt DIN-Normen, die als technische Baubestimmungen eingeführt wurden, und DIN-Normen, die nicht eingeführte technische Baubestimmungen sind
- Abweichungen von technischen RegelwerkenNeben des DIN-Vorschriften geben auch die Industriewerke Regelwerke heraus, die von entsprechenden Ausschüssen entworfen werden und sich im Laufe der Zeit ebenfalls zu allgemein anerkannten Regeln der Technik entwickelt haben.
- Abweichungen von HerstellervorschriftenNeben den eingeführten und nicht eingeführten technischen Baubestimmungen gelten die Herstellerrichtlinien oder Herstellervorschriften als allgemein anerkannte Regeln der Technik.
Werden die Herstellerrichtlinien nicht eingehalten, kann es dazu führen, dass der Baustoff in seiner Wirkung negativ beeinflusst wird bzw. die zugesicherten Eigenschaften völlig verliert. Beispielhaft seien hier genannt:
- gemeinsame Verwendung von einzelnen Komponenten unterschiedlicher
Systeme, Abweichung von den Verarbeitungsvorschriften (Temperatur, Feuchte).
Mangelbegriff in der VOBVOB / B § 13 DIN 1961:2002 Mängelansprüche:
(1) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber seine Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen. Die Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Ist die Beschaffenheit nicht vereinbart, so ist die Leistung zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln,
a) wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst
b) für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Auftraggeber nach der Art der Leistung erwarten kann.
Mangelbegriff im BGB§ 633 BGB: 2002 Sach- und Rechtsmangel:
(1)Der Unternehmer hat dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln,
a) wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst
b) für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann. Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Unternehmer ein anderes als das bestellte Werk oder das Werk in zu geringer Menge herstellt. (3)Das Werk ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf das Werk keine oder nur die im Vertrag übernommenen Rechte gegen den Besteller geltend machen können.
MängelartenDie Frage, ob es sich bei einer Reklamation im einen Mangel oder vielleicht um einen wesentlichen Mangel handelt, der zur Abnahmeverweigerung berechtigt, hängt von einer Reihe von Umständen ab, die im Hinblick auf den abgeschlossenen Vertrag unter Abwägung des beiderseitigen Interesse geprüft werden müssen.
Wesentliche Mängel im Sinne der VOB / B § 12 Nr. 3Wesentliche Mängel berechtigen den Auftraggeber zur Abnahmeverweigerung. Ein wesentlicher Mangel liegt z.B. dann vor, wenn die Gebrauchsfähigkeit erheblich beeinträchtigt ist.
Da die betragsmäßige Höhe des Ausgleichs jedoch unberücksichtigt bleibt, sind außerdem auch subjektive Merkmale zu berücksichtigen. Insbesondere ist das spezielle Interesse des Auftragsgebers an der vertragsgerechten Leistung hervorzuheben. Das Interesse des Auftraggebers muß jedoch dem Auftragnehmer bekannt sein oder hätte ihm bekannt sein müssen.
Erhebliche Beeinträchtigung der GebrauchsfähigkeitDie Gebrauchsfähigkeit wird durch einen Mangel beeinträchtigt, wenn der Wert oder die Tauglichkeit der Leistung zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufgehoben oder spürbar gemindert ist.
Die Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit kann sich in einer Gebrauchsminderung oder in einer Gebrauchsaufhebung darstellen. Sie kann in in einer Herabsetzung der Funktionsfähigkeit, Lebensdauer oder Gebrauchssicherheit sowie in erhöhten Aufwendungen für Betrieb oder Unterhalt begründet sein (technischer Minderwert).
Anderseits kann ein merkantiler Minderwert vorhanden sein, der in der Minderung des wirtschaftlichen Wertes einer Sache, trotz völliger und ordnungsgemäßer Instandsetzung verbleibt.
Mängel auf Grund von Verstößen gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik gem. VOB / B § 13 Nr. 1 (nicht im BGB geregelt)
- Abweichungen von DIN- Normen:Die DIN-Normen gelten überwiegend als anerkannte Regeln der Technik. Es gibt DIN-Normen, die als technische Baubestimmungen eingeführt wurden, und DIN-Normen, die nicht eingeführte technische Baubestimmungen sind
- Abweichungen von technischen RegelwerkenNeben des DIN-Vorschriften geben auch die Industriewerke Regelwerke heraus, die von entsprechenden Ausschüssen entworfen werden und sich im Laufe der Zeit ebenfalls zu allgemein anerkannten Regeln der Technik entwickelt haben.
- Abweichungen von HerstellervorschriftenNeben den eingeführten und nicht eingeführten technischen Baubestimmungen gelten die Herstellerrichtlinien oder Herstellervorschriften als allgemein anerkannte Regeln der Technik.
Werden die Herstellerrichtlinien nicht eingehalten, kann es dazu führen, dass der Baustoff in seiner Wirkung negativ beeinflusst wird bzw. die zugesicherten Eigenschaften völlig verliert. Beispielhaft seien hier genannt:
- gemeinsame Verwendung von einzelnen Komponenten unterschiedlicher
Systeme, Abweichung von den Verarbeitungsvorschriften (Temperatur, Feuchte).
Sonntag, 21. August 2011
Leistungsphasen nach HOAI
Die Leistungsphasen
Die Leistungsphasen bestehen aus aufeinander aufbauenden und in sich abgeschlossenen Aufgabenbereichen. Es werden 9 Leistungsphasen unterschieden:
| Überblick: Leistungsphasen |
|---|
| Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung |
|---|
| Leistungsphase 2: Vorplanung |
| Leistungsphase 3: Entwurfsplanung |
| Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung |
| Leistungsphase 5: Ausführungsplanung |
| Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe |
| Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe |
| Leistungsphase 8: Objektüberwachung |
| Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation |
In der Regel übernehmen Architekturbüros alle Leistungsphasen, also LP 1-9. Einzelne Architekten haben sich jedoch darauf spezialisiert ein Projekt nur bis zur Genehmigung zu betreuen, das sind die LP 1-4. Andere wiederum übernehmen nur die Ausführungsplanung und Realisierung, das sind die LP 5-9. Dies sind höchst spezialisierte Architekturbüros, deren Vorteil in ihrer hohen Fachkenntnis liegt. Leider hat diese Spezialisierung auch einen Nachteil, denn ein ausführendes Büro kennt den Entwurf und seine Entwicklung nicht so gut, wie der Entwurfverfasser. Da dieser Entwurfverfasser kein weiteres Honorar mehr erhält, ist die spätere Zusammenarbeit zwischen ausführendem Architekt und Entwurfsverfasser in er Regel nicht so gut.
Leistungsphase 1: Die Grundlagenermittlung
In der Leistungsphase 1 erstellt der Architekt die Grundlagen für Ihre konkretere Planung. Es erfolgt z. B. die Abfrage Ihrer baulichen Vorstellungen und finanziellen Möglichkeiten, eine gemeinsame Begehung des Grundstückes, Beratung zum gesamten Leistungsbedarf, Festlegung der weiteren Fachplaner und schließlich die Zusammenfassung der ersten Beratungen.
Der Anteil am Gesamthonorar für diese Leistungen beträgt 3%.
Der Anteil am Gesamthonorar für diese Leistungen beträgt 3%.
Leistungsphase 2: Die Vorplanung
In der Leistungsphase 2, der Vorplanung, erstellt der Architekt skizzenhaft einen Vorentwurf Ihres Hauses. In den Grundriss-, Schnitt- und Ansichtsskizzen sind schon viele Ihrer Vorstellung enthalten. Raumfunktionen, Raumgrößen sowie die Gestallt des Hauses sind ansatzweise zu erkennen. Hinzu kommt eine erste Kostenschätzung, sowie die Klärung der Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens mit den Behörden.
Der Anteil am Gesamthonorar für diese Leistungen beträgt 7%.
Der Anteil am Gesamthonorar für diese Leistungen beträgt 7%.
Leistungsphase 3: Die Entwurfsplanung
Leistungsphase 3 beinhaltet das Durcharbeiten des Planungskonzepts und das stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung unter Berücksichtigung gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer und wirtschaftlicher Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf.
Das Resultat ist die zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, z. B. durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfs- oder Entwurfszeichnungen in Maßstäben von 1:100 oder 1:50. Des weiteren führt der Architekt Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. In dieser Phase erfolgt auch eine Kostenberechnung nach DIN 276 und die Kostenkontrolle durch den Vergleich dieser Kostenberechnung mit der ersten Kostenschätzung. Der Anteil am Gesamthonorar für diese Leistungen beträgt 11%.
Leistungsphase 4: Die Genehmigungsplanung
Zu den Aufgaben der Leistungsphase 4, der Genehmigungsplanung, gehört das Erarbeiten der Unterlagen für die erforderlichen Baugenehmigungen, der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, das Einreichen dieser Unterlagen und das führen noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden. Letztlich sind noch Planungsunterlagen zu vervollständigen und anzupassen.
Der Anteil am Gesamthonorar für diese Leistungen beträgt 6%.
Leistungsphase 5: Die Ausführungsplanung
In der Leistungsphase 5 wird die Ausführung vorbereitet. Die Leistungen sind hier:
Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher und energiewirtschaftlicher Anforderungen bis zur ausführungsreifen Lösung.
Die zeichnerische Darstellung des Objekts mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, zum Beispiel endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1 : 50 bis 1 : 1.
Das Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrierung ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung.
Das Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung.
Der Anteil am Gesamthonorar für diese Leistungen beträgt 25%.
Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
Leistungsphase 6 hat das Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen, Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen und das Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung ebenfalls Beteiligten zum Inhalt.
Der Anteil am Gesamthonorar für diese Leistungen beträgt 10%.
Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
Leistungsphase 7 sieht die folgenden Aufgaben vor:
Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche, Einholen von Angeboten, Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen, Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken, Verhandlung mit Bietern, Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote, Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung und Mitwirken bei der Auftragserteilung.
Der Anteil am Gesamthonorar für diese Mitwirkung bei der Vergabe beträgt 4%.
Der Anteil am Gesamthonorar für diese Mitwirkung bei der Vergabe beträgt 4%.
Leistungsphase 8: Objektüberwachung
Leistungsphase 8 wird auch als die Objektüberwachung bezeichnet. Hier vollzieht sich der eigentliche Hausbau. Besonderes Gewicht liegt hier auf der Überwachung der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften, des Zeitplanes, der Ausführung von Tragwerken, von Fertigteilen und Detailkorrektur und der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel. Weitere notwendige Leistungen sind:
- Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
- Aufstellen eines Zeitplanes (Balkendiagramm) und Führen des Bautagebuches.
- Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen und Abnahme aller Bauleistungen unter Feststellung von Mängeln.
- Rechnungsprüfung und Kostenfeststellung nach DIN 276.
- Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme.
- Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, - zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle.
- Auflisten der Gewährleistungsfristen.
- Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im - Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag.
- Der Anteil am Gesamthonorar für diese Tätigkeiten beträgt 31%.
Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation
Leistungsphase 9 dient der Betreuung des fertigen Objekts. Ihr Architekt nimmt dazu eine Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen durch. Im Falle auftretender Mängel überwacht die veranlasste Mängelbeseitigung. Auch wirkt er bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen mit, die sie erst nach Ablauf der Gewährleistung auszahlen müssen. Für die Dokumentation ihres Hauses stellt der Architekt Ihnen alle zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse zusammen.
Anteil am Gesamthonorar: 3%
Anteil am Gesamthonorar: 3%
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HOAI - VOB - BGB,
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Theorie
Donnerstag, 21. April 2011
Die HOAI von A-Z – Rechtssicher und erfolgreich abrechnen nach HOAI 2009
Eintägiges Praxis-Seminar
Seminarziel
Anhand von Musterbeispielfällen!
Seit dem Inkrafttreten der neuen HOAI 2009 ist über ein Jahr vergangen. In der praktischen Anwendung und Umsetzung haben sich einige Änderungen und Besonderheiten für die Honorarermittlung herausgestellt, die zwingend zu beachten sind.
Insbesondere deshalb, weil nunmehr die anrechenbaren Kosten ausschließlich auf Basis der Kostenberechnung bzw. der Baukostenvereinbarung nach DIN 276 berücksichtigt werden, lohnt es sich nachzuprüfen, welche Leistungen nicht vom Auftragsumfang erfasst und zusätzlich auszuführen waren. § 3 Abs. 2 HOAI sieht hierfür eine Vergütungsmöglichkeit für den Architekten vor. Der Auftragsumfang muss allerdings sorgfältig überprüft und definiert werden. Bei Änderungen muss der Architekt seinen Bauherrn rechtzeitig auf die durch diese Änderungswünsche entstehenden Mehrkosten hinweisen. Dies bedeutet einen Mehraufwand und möglicherweise bleibt auch ein gewisses Konfliktpotenzial mit dem Bauherrn nicht aus.
Auch die Neuregelung, die Ergebnisse jeder Leistungsphase mit dem Bauherrn zu erörtern, bedeutet zusätzliche Dokumentationsarbeit.
Unsere Experten geben Ihnen für jeden Schritt Ihrer Honorarvereinbarung, -berechnung und –stellung die rechtlichen Grundlagen sowie das praktische Rüstzeug anhand von Musterbeispielen an die Hand. Mustertexte geben Ihnen einen guten Leitfaden für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer zukünftigen Honoraransprüche aus jeder Leistungsphase mit auf den Weg. Damit steht der Durchsetzung der Architektenvergütung nichts mehr im Wege.
Insbesondere deshalb, weil nunmehr die anrechenbaren Kosten ausschließlich auf Basis der Kostenberechnung bzw. der Baukostenvereinbarung nach DIN 276 berücksichtigt werden, lohnt es sich nachzuprüfen, welche Leistungen nicht vom Auftragsumfang erfasst und zusätzlich auszuführen waren. § 3 Abs. 2 HOAI sieht hierfür eine Vergütungsmöglichkeit für den Architekten vor. Der Auftragsumfang muss allerdings sorgfältig überprüft und definiert werden. Bei Änderungen muss der Architekt seinen Bauherrn rechtzeitig auf die durch diese Änderungswünsche entstehenden Mehrkosten hinweisen. Dies bedeutet einen Mehraufwand und möglicherweise bleibt auch ein gewisses Konfliktpotenzial mit dem Bauherrn nicht aus.
Auch die Neuregelung, die Ergebnisse jeder Leistungsphase mit dem Bauherrn zu erörtern, bedeutet zusätzliche Dokumentationsarbeit.
Unsere Experten geben Ihnen für jeden Schritt Ihrer Honorarvereinbarung, -berechnung und –stellung die rechtlichen Grundlagen sowie das praktische Rüstzeug anhand von Musterbeispielen an die Hand. Mustertexte geben Ihnen einen guten Leitfaden für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer zukünftigen Honoraransprüche aus jeder Leistungsphase mit auf den Weg. Damit steht der Durchsetzung der Architektenvergütung nichts mehr im Wege.
Teilnehmerkreis
Architekten, Bauingenieure, Fachplaner und Sonderfachleute, Projektsteuerer, Bauträger, Generalunternehmer, Bauherren, Projektmanagementgesellschaften sowie Landes- und Kommunalbauämter.
Programmübersicht
- Was ist bei der Formulierung der Honorarvereinbarungen in Verträgen zu beachten?
- Grundlagen; Rechtscharakter und Anwendungsbereich der HOAI 2009
- Formalien
- Honorarvereinbarungen innerhalb und außerhalb der HOAI 2009
- Formulierungen zur Vermeidung von Fehlern und Honorarkürzungen bei beauftragten Leistungen
- Formulierungen betreffend zukünftig zu beauftragender Leistungen
- Beispielfälle aus der Praxis und deren Auswirkungen
- Mustervertrag mit Schwerpunkt Honorarvereinbarungen; haftungsrechtliche Aspekte
- Honorarermittlung nach § 6 HOAI
- Anrechenbare Kosten; Kostenberechnungsmodell
- Ermittlung der anrechenbaren Kosten
- Bedeutung der DIN 276
- Bedeutung von Kostenanschlag und Kostenfeststellung
- Baukostenvereinbarungsmodell
- Bonus-Malus-Regelung
- Änderungen in der Abrechnungspraxis
- Beschränkung der Vorschriften über Mindest- und Höchstsätze auf Flächenplanung, Objektplanung und Fachplanung (Tragwerk und TGA)
- Honorarzonenregelungen
- Die Leistungsbilder im Überblick
- Die Regulierung der gutachterlichen Leistungen und Beratungsleistungen
- Die Bedeutung der Grund- und Besonderen Leistungen
- Pauschalhonorar und Zeithonorar
- Tafelwerte
- Zuschläge
- Nebenkosten
- Beispiele aus der Praxis
- Anrechenbare Kosten; Kostenberechnungsmodell
- Architekten- und Ingenieurrechnungen: Ansprüche und Anforderungen
- Möglichkeiten für Mehrhonorare
- Unterschreitung der Mindestsätze
- außergewöhnliche oder ungewöhnlich lange dauernde Leistungen; Überschreitung der Höchstsätze
- Erhöhungen der anrechenbaren Kosten
- Projektverzögerungen
- Möglichkeiten für Zusatzhonorare
- „andere“ Leistungen i.S.v. § 3 Abs. 2 HOAI
- Kostensenkungen
- Wiederholungen
- Zeitpunkt der Geltendmachung
- Erörterungsberichte
- Abschlagsrechnungen
- Schlussrechnungen
- Beispiele aus der Praxis
- Möglichkeiten für Mehrhonorare
- Rechtslage:
- Aktuelles zur HOAI
- Geplante Änderungen für die angekündigte nächste Novelle
| 8:30 Uhr | Empfang und Ausgabe der Seminarunterlagen |
| 9:00 Uhr - 9:15 Uhr | Begrüßung durch den Referenten und Abstimmung des Seminarinhaltes mit den Erwartungen und Zielen der Teilnehmer |
| 10:30 Uhr - 10:45 Uhr | Tee- und Kaffeepause |
| 13:00 Uhr - 14:00 Uhr | Gemeinsames Mittagessen |
| 15:15 Uhr - 15:30 Uhr | Tee- und Kaffeepause |
| ca. 17:00 Uhr | Ende des Seminars |
| Alle Teilnehmer erhalten ein Teilnehmer-Zertifikat |
Die HOAI von A-Z – Rechtssicher und erfolgreich abrechnen nach HOAI 2009
Die Tagungshotels werden mit der Seminarbestätigung rechtzeitig bekannt gegeben. Gebühr (zzgl. 19% MwSt.) pro Person inkl. Business-Lunch, Pausengetränke und ausführlicher Seminarunterlagen. Bei drei oder mehr Teilnehmern aus einer Firma erhalten der dritte und alle folgenden Teilnehmer einen Rabatt von 10 Prozent auf den Seminarpreis.
Die Tagungshotels werden mit der Seminarbestätigung rechtzeitig bekannt gegeben. Gebühr (zzgl. 19% MwSt.) pro Person inkl. Business-Lunch, Pausengetränke und ausführlicher Seminarunterlagen. Bei drei oder mehr Teilnehmern aus einer Firma erhalten der dritte und alle folgenden Teilnehmer einen Rabatt von 10 Prozent auf den Seminarpreis.
| 2011 | ||||||||||||||||||||||||
| Leipzig | 03.05.2011 | Andreas Mally | 11HOP-513 | 275,00 Euro * |
| zur Anmeldung | ||||||||||||||||||
| Dresden | 11.05.2011 | Andreas Mally | 11HOP-514 | 275,00 Euro * |
| zur Anmeldung | ||||||||||||||||||
| Berlin | 25.05.2011 | Lorenz Czajka | 11HOP-515 | 275,00 Euro * |
| zur Anmeldung | ||||||||||||||||||
| Nürnberg | 09.06.2011 | Benedikt Murken | 11HOP-616 | 275,00 Euro * |
| zur Anmeldung | ||||||||||||||||||
| Düsseldorf | 16.06.2011 | Jutta Wittler | 11HOP-617 | 275,00 Euro * |
| zur Anmeldung | ||||||||||||||||||
| München | 30.06.2011 | Benedikt Murken | 11HOP-618 | 275,00 Euro * | zur Anmeldung | |||||||||||||||||||
| Mannheim | 30.06.2011 | Barbara Schellenberg | 11HOP-619 | 275,00 Euro * |
| zur Anmeldung | ||||||||||||||||||
| Stuttgart | 07.07.2011 | Barbara Schellenberg | 11HOP-720 | 275,00 Euro * | zur Anmeldung | |||||||||||||||||||
| Köln | 12.07.2011 | Jutta Wittler | 11HOP-721 | 275,00 Euro * | zur Anmeldung | |||||||||||||||||||
| Frankfurt | 14.07.2011 | Birgit Schaarschmidt | 11HOP-722 | 275,00 Euro * |
| zur Anmeldung | ||||||||||||||||||
| * zzgl. 19% MwSt. | ||||||||||||||||||||||||
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