Inhalt/Ziele:
Diese Richtlinie dient der Klarstellung von
Begriffsdefinitionen. Dabei werden auch die Abgrenzungen der Leistungen
bei der Dokumentationserstellung verdeutlicht. Die möglichen
Beteiligten, wie Auftraggeber, Bauherr, ausführende Unternehmer,
Auftragnehmer, Architekten und Ingenieure können leichter erkennen,
welche Mindestleistungen notwendig sind. Die Richtlinie nimmt keine
Wertung hinsichtlich der Honorierung der verschiedenen Leistungen zur
Erstellung der Inhalte von technischen Dokumentationen vor. Die in den
Leistungen der Ingenieure gemäß HOAI, den Leistungen der ausführenden
Unternehmen gemäß VOB oder den Leistungen gemäß VOF enthaltenen Teile
der technischen Dokumentationen sind in dieser Richtlinien nicht einer
speziellen Wertung unterzogen worden, ebenso sind die besonderern
Leistugen nicht speziell herausgestellt. Auch die von Herstellern von
Bauteilen oder Teilen von technischen Anlagen beizustellenden Unterlagen
sowie die bauordnungsrechtlich im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren,
insbesondere die Unterlagen gemäß der BauVorlVO, zu erstellenden
Unterlagen werden nicht kostenmäßig bewertet. Die Vernetzung zwischen
allen Gewerken wird durch die Vielzahl der aufgezeigten Schnittstellen
deutlich, sowohl in horizontaler (gleiche Leistungsphase), wie auch in
vertikaler (unterschiedliche Leistungsphase) Planungs- und
Ausführungsebene.