Freitag, 15. März 2013

Richtlinie VDI 6026 Blatt 1 : 2008 - Dokumentation Planen, Bauen, Betreiben

Inhalt/Ziele:

Diese Richtlinie dient der Klarstellung von Begriffsdefinitionen. Dabei werden auch die Abgrenzungen der Leistungen bei der Dokumentationserstellung verdeutlicht. Die möglichen Beteiligten, wie Auftraggeber, Bauherr, ausführende Unternehmer, Auftragnehmer, Architekten und Ingenieure können leichter erkennen, welche Mindestleistungen notwendig sind. Die Richtlinie nimmt keine Wertung hinsichtlich der Honorierung der verschiedenen Leistungen zur Erstellung der Inhalte von technischen Dokumentationen vor. Die in den Leistungen der Ingenieure gemäß HOAI, den Leistungen der ausführenden Unternehmen gemäß VOB oder den Leistungen gemäß VOF enthaltenen Teile der technischen Dokumentationen sind in dieser Richtlinien nicht einer speziellen Wertung unterzogen worden, ebenso sind die besonderern Leistugen nicht speziell herausgestellt. Auch die von Herstellern von Bauteilen oder Teilen von technischen Anlagen beizustellenden Unterlagen sowie die bauordnungsrechtlich im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren, insbesondere die Unterlagen gemäß der BauVorlVO, zu erstellenden Unterlagen werden nicht kostenmäßig bewertet. Die Vernetzung zwischen allen Gewerken wird durch die Vielzahl der aufgezeigten Schnittstellen deutlich, sowohl in horizontaler (gleiche Leistungsphase), wie auch in vertikaler (unterschiedliche Leistungsphase) Planungs- und Ausführungsebene.