Sonntag, 26. November 2017

Architektenhäuser: Besonders - und besonders günstig

Individuell muss nicht teuer sein. Das zeigen zahlreiche Häuser, die von Architekten gestaltet sind und trotzdem weniger als 200.000 Euro kosten. Wer beim Hausbau ordentlich Geld sparen will, muss nur einige Regeln beachten - oder selbst anpacken.

Die Frage "Wie will ich wohnen?" kommt stets im Doppelpack mit "Kann ich mir das leisten?". Der Bau eines Eigenheims ist immer noch die größte Einzelinvestition im Leben eines Deutschen. Nirgendwo sonst stellt sich deshalb die Frage danach, wo genau Kostenfallen und Sparpotentiale liegen, dringlicher. Schließlich wollen die meisten einfach nur ein Haus bauen - und nicht ihre ganz private Elbphilharmonie.
Aber muss es deshalb ein Haus von der Stange sein, vom Bauträger oder der Fertighaus-Firma? Oder ist auch für Normalverdiener ein maßgeschneidertes Haus realistisch? Eins, das vom Architekten entworfen wurde, nur für diesen einen Bauherren und einen ganz spezifischen Ort?
Ja, auch in der Economy Class sind individuelle Bauwerke möglich, bereits ab weniger als 125.000 Euro.

Eigenleistungen können Tausende Euro sparen
Der Preis bezieht sich auf die Baukosten inklusive aller Honorare, aber ohne Grundstück, Garten, Terrassen oder Carports. Oft sind aber Eigenleistungen nötig: Bis zu 16.000 Euro kann nach einer Untersuchung der Architektenkammer Sachsen-Anhalt derjenige sparen, der sein Haus selber mauert. Andere Posten wie das Verlegen von Böden (2000 Euro) schlagen mit geringeren Summen zu Buche.
Im Umkehrschluss heißt das: Wer handwerklich nicht begabt ist oder keine Zeit hat für den Hausbau, muss tiefer in die Tasche greifen. Ein einfaches Architektenhaus kann dann schon mal 200.000 Euro und mehr kosten.
Inklusive ist dann aber auch das Know-how des Architekten im Umgang mit Handwerkern und Behörden. In der Regel wird der Architekt auch die Besonderheiten des Grundstückes beim Entwurf berücksichtigen sowie dessen Bezug zu Landschaft und Nachbargebäuden. "Viele Menschen denken, dass man ein Haus nur fertig kaufen kann, sie wissen gar nicht, dass es einen gibt, der es mit ihnen zusammen so entwickelt, wie sie es haben wollen."
Tatsächlich werden in Deutschland rund 80 Prozent der Häuser ohne Architekten gebaut. Die allermeisten Gebäude stammen von Bauträgern und Fertighausfirmen. "Auf diese Weise, investieren manche in den Kauf eines neuen Autos mehr Zeit als in ein Bauprojekt - und das, obwohl es um viel mehr Geld und um langfristigere Entscheidungen geht." Und um Perspektiven des Lebens. So kann es auch zum Sparprogramm gehören, ein Haus so anzulegen, dass aus Kinderzimmern später leicht eine Einliegerwohnung gemacht werden kann. Oder das Haus darauf vorbereiten, einmal die eigenen Eltern aufzunehmen. 

Klein und einfach statt groß und verschnörkelt
Wie aber muss ein Haus gestaltet sein, um im Hier und Jetzt besonders kostengünstig zu sein?
  • Erstens: möglichst klein. Bau- und Innenausbau machen zusammen rund 40 Prozent an der Gesamtinvestition inklusive Grundstück aus. Entsprechend lässt sich an dieser Stelle besonders gut sparen - auch durch Weglassen. Wirklich günstige Häuser haben meist nur zwischen 80 und 120 qm Wohnfläche.
  • Zweitens: Die Silhouette sollte kompakt und möglichst einfach sein. Ein Erker von drei Kubikmetern schlägt nach Berechnungen der Architektenkammer Sachsen-Anhalt mit 3000 Euro zu Buche, ein Balkon mit 4000 Euro, eine einzelne Dachgaube kostet im Schnitt 1750 Euro.
Doch der Vorteil von geringer Größe und einfacher Gestalt geht über Ersparnisse im Materialeinsatz hinaus. Beides zahlt sich auch im späteren Betrieb aus: Wenig Außenfläche bedeutet geringere Heizkosten. Baut man eine Doppelhaushälfte, fallen die Heizkosten noch geringer aus.
Die ewige Streitfrage unter den Sparfüchsen ist die nach dem Keller. Immerhin macht der im Schnitt sieben Prozent der Gesamtinvestition aus. Doch wer keinen Keller hat, muss sich Platz für Haustechnik und Stauraum woanders suchen. Findige Köpfe schauen dafür unter den Treppen nach oder bei Satteldachhäusern im Spitzboden, dem Raum zwischen Obergeschossdecke und Dachfirst.

Günstig wirken sich auch einheitliche Fenster- und Türgrößen aus - zehn gleich große Fenster zu bestellen, ist eben billiger als individuelle Formate. Vorteilhaft ist auch der Einbau von Festverglasung. Das sind Fenster, die sich nicht öffnen lassen - selbstverständlich geht das nur dort, wo ein Raum anders gelüftet werden kann und die Möglichkeit zur leichten Reinigung besteht.
Besonders preiswerte Baumaterialien sind Beton-Fertigteile für Außenmauern, Decken und Böden. Wer es avantgardistisch mag, kann sein Haus mit Faserzement-Platten verkleiden - sie sind in vielen Farben lieferbar. Als Materialien für den Innenausbau bieten sich Restposten an - oder gar Material aus Abrisshäusern.

Sonntag, 12. November 2017

Wie finde ich einen guten Architekten?

Abbildung: Bauplan mit Zirkel (Quelle: thinkstock)

Wenn Sie beschlossen haben, dass nur der Bau eines Hauses ganz nach Ihren Vorstellungen und Wünschen infrage kommt, brauchen Sie einen guten Architekten, der das Ganze dann richtig plant.

Die einfachste, jedoch auch mit den meisten Risiken behaftete Möglichkeit, einen guten Architekten zu finden ist, beispielsweise anhand des Branchenverzeichnisses, einen Architekten nach dem "Zufallsprinzip" auszuwählen. Besser dagegen ist es, wenn Sie bei der Suche auf Erfahrungen Dritter zurückgreifen können. So ist es zum Beispiel sinnvoll, sich mit den Eigentümern eines Hauses in Verbindung zu setzen, dessen Baustil Ihnen besonders gut gefällt. Der Erfahrungsaustausch über den Architekten kann Ihnen bei der Wahl helfen. Eine gute Adresse sind ebenfalls Bekannte, Freunde und Kollegen, die bereits mit einem Architekten gebaut haben.

Sonntag, 10. September 2017

Dienstag, 5. September 2017

Montag, 7. August 2017

Verkaufsstätten nach MUSTER-VERKAUFSSTÄTTENVERORDNUNG (MVKVO)

Die Muster-Verordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (= Muster-Verkaufsstättenverordnung oder kurz MVkVO) regelt besondere Anforderungen und Erleichterungen für den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen einschließlich ihrer Bauteile eine Fläche von insgesamt > 2.000 m² haben. Obwohl die Musterbauordnung (MBO) den Sonderbautatbestand §2(4) Ziff. 4. „Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen eine Grundfläche von insgesamt mehr als 800 m² haben“ vorsieht, erstreckt sich die Verkaufsstättenverordnung (MVkVO) erst auf Verkaufsstätten ab einer Bruttogeschossfläche von 2.000 m². Verkaufsstätten mit einer Größe zwischen 800 m² und 2.000 m² sind daher ungeregelte Sonderbauten, bei denen die MVkVO aber durchaus als Richtschnur herangezogen werden kann.  

Brandabschnitte 
Verkaufsstätten sind durch Brandwände in Brandabschnitte zu unterteilen. Die Fläche der Brandabschnitte darf je Geschoss betragen 
≤ 10.000 m² in erdgeschossigen Verkaufsstätten mit Sprinkleranlagen, 
≤ 5.000 m² in sonstigen Verkaufsstätten mit Sprinkleranlagen, 
≤ 3.000 m² in erdgeschossigen Verkaufsstätten ohne Sprinkleranlagen, 
≤ 1.500 m² in sonstigen Verkaufsstätten ohne Sprinkleranlagen, (max. drei Geschosse, Gesamtfläche aller Geschosse innerhalb eines Brandabschnitts ≤ 3.000 m²). 

Statt Brandwände können zur Unterteilung von Verkaufsstätten auch Brandabschnitte nach „Ladenstraßen“ gebildet werden, die mindestens 10,00 m breit sind, Rauchabzugsanlagen (RWA) und ein Tragwerk der Dächer und eine Bedachung aus nicht brennbaren Baustoffen haben (lichtdurchlässige Bauteile mindestens schwer entflammbar). 

Bauteile und Baustoffe 
Aus Gründen des Schutzes der vielen anwesenden Personen werden für Verkaufsstätten mit mehreren Geschossen immer feuerbeständige tragende Bauteile gefordert. Trennwände zwischen einer Verkaufsstätte und anderen Räumen, müssen feuerbeständig sein und dürfen keine Öffnungen haben. Erleichterte Anforderungen an Bauteile, z. B. feuerhemmend, gelten nur für erdgeschossige Versammlungsstätten. 

Rettungswege in Verkaufsstätten 
Für Verkaufsräume, Aufenthaltsräume > 100 m² und Ladenstraßen in Verkaufsstätten sind zwei voneinander unabhängige bauliche Rettungswege zu Ausgängen ins Freie oder zu Treppenräumen vorgeschrieben. Ein Rettungsweg darf über Außentreppen ohne Treppenräume, Rettungsbalkone, Terrassen oder begehbare Dächer auf das Grundstück führen, wenn hinsichtlich des Brandschutzes keine Bedenken bestehen und der Rettungsweg über Flächen auf dem Grundstück auf öffentliche Verkehrsflächen führt. In Verkaufsräumen darf der Weg zum Ausgang oder Treppenraum höchstens 25,00 m, in sonstigen Räumen oder in Ladenstraßen höchstens 35,00 m entfernt sein. In Verkaufsräumen müssen die Hauptgänge oder Ladenstraßen in höchstens 10,00 m Entfernung erreichbar sein. 

Breite von Rettungswegen 
Für Flucht- und Rettungswege bei Verkaufsstätten sind folgende Breiten erforderlich: Ausgänge aus einem Geschoss ins Freie oder in Treppenräume ≥ 30 cm je 100 m² Fläche der Verkaufsräume, notwendige Treppen für Kunden ≥ 2,00 m und ≤ 2,50 m; bei Verkaufsräumen ≤ 500,00 m² ≥ 1,25 m Ladenstraßen ≥ 5,00 m Hauptgänge, Ausgänge, notwendige Flure ≥ 2,00 m, (bei Verkaufsräumen ≤ 500 m² genügt 1,00 m für Ausgänge und 1,40 m für notwendige Flure). 

Technische Anlagen und Einrichtungen in Verkaufsstätten 
Rauchabführung: Lüftungsanlagen in Verkaufsräumen und Ladenstraßen müssen bei Verkaufsstätten mit Sprinkleranlagen im Brandfall so betrieben werden können, dass sie nur entlüften. Verkaufsräume ohne notwendige Fenster sowie Ladenstraßen in Verkaufsstätten ohne Sprinkleranlagen und innen liegende Treppenräume notwendiger Treppen müssen Rauchabzugsanlagen (RWA) haben. Die RWA müssen von Hand und automatisch durch Rauchmelder ausgelöst werden können und sind an den Bedienungsstellen mit der Aufschrift „Rauchabzug“ zu versehen. Sonstige Treppenräume notwendiger Treppen > zwei Geschosse, müssen an oberster Stelle eine Rauchabzugsvorrichtung mit einem freien Querschnitt ≥ 5 % der Grundfläche der Treppenräume (mindestens 1,00 m²) haben. Die Rauchabzugsvorrichtungen müssen von jedem Geschoss aus zu öffnen sein. 
Feuerstätten: Feuerstätten dürfen in Verkaufsräumen, Ladenstraßen, Lagerräumen und Werkräumen nicht aufgestellt werden. 
Sicherheitsbeleuchtung: Verkaufsstätten müssen in Verkaufsräumen, Treppenräumen, Treppenraumerweiterungen, Ladenstraßen und in notwendigen Fluren für Kunden, in Arbeits- und Pausenräumen, Toilettenräumen mit einer Fläche > 50 m², elektrischen Betriebsräumen und Räumen für haustechnische Anlagen sowie für Hinweisschilder auf Ausgänge und für Stufenbeleuchtung eine Sicherheitsbeleuchtung haben. 
Blitzschutzanlagen: Gebäude mit Verkaufsstätten müssen Blitzschutzanlagen haben. 
Feuerlöscheinrichtungen, Brandmeldeanlagen und Alarmierungseinrichtungen: Verkaufsstätten sind mit Sprinkleranlagen auszurüsten, außer wenn es sich um erdgeschossige Verkaufsstätten ≤ 3.000 m² und sonstige Verkaufsstätten ≤ 1.500 m² (max. drei Geschosse ≤ 3,00 m unter Geländeoberfläche, Gesamtfläche aller Geschosse innerhalb eines Brandabschnitts ≤ 3.000 m², Verkaufsräume ≤ 500 m²) handelt. Weiterhin müssen in Verkaufsstätten vorhanden sein: Feuerlöscher und Wandhydranten, Brandmeldeanlagen mit nicht automatischen Brandmeldern (Handfeuermelder) zur unmittelbaren Alarmierung der dafür zuständigen Stelle und Alarmierungseinrichtungen, durch die Betriebsangehörige alarmiert („stille“ Alarmierung) und Anweisungen auch an die Kunden gegeben werden können (Lautsprecheranlage). 
Sicherheitsstromversorgungsanlagen: 
Verkaufsstätten müssen eine Sicherheitsstromversorgungsanlage haben, die bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung den Betrieb der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen übernimmt, insbesondere der Sicherheitsbeleuchtung, der Beleuchtung der Stufen und Hinweise auf Ausgänge, der Sprinkleranlagen, der Rauchabzugsanlagen, der Schließeinrichtungen für Feuerschutzabschlüsse (z. B. Rolltore), der Brandmeldeanlagen und Alarmierungseinrichtungen. 

Betriebsvorschriften  
Die Muster-Verkaufsstättenverordnung beinhaltet weitere Regelungen zu Rettungswegen und Flächen für die Feuerwehr, zur Brandschutzordnung und zur Gefahrenverhütung. Ebenso werden die Pflichten und Aufgaben des Betreibers und anderer verantwortlicher Personen festgelegt.

Mittwoch, 31. Mai 2017

Bad Dürkheim - Gradierwerk "Saline"

Das Bad Dürkheimer Gradierwerk, oder auch „Saline“ genannt, ist ein Teil der Kuranlagen der Kreisstadt Bad Dürkheim (Rheinland-Pfalz). Die Anlage erhöht durch das sogenannte Gradierenden Salzgehalt einer Sole; bei deren Verdunstung nimmt auch der Salzgehalt der Umgebungsluft zu, so dass Freiluftinhalation zu Kurzwecken möglich wird. (Wiki)











Freitag, 5. Mai 2017

The Garden of Europe - Keukenhof, Lisse, Netherlands

https://youtu.be/sAAl46Te-C8

Keukenhof "Kitchen garden", also known as the Garden of Europe, is one of the world's largest flower gardens. It is situated in Lisse, the Netherlands

Sonntag, 19. März 2017

Donnerstag, 2. Februar 2017