Durchdringungen
Bei Durchdringungen wird unterschieden zwischen kleinen, mittleren und großen Durchdringungen.
Um die Durchdringung herum ist die Wärmedämmung in einer Fläche von mind. 1,00 m x 1,00 m aus A1-Dämmmaterial herzustellen. Die Profilhohlräume sind mit Profilfüller (Sickenfüller) abzuschotten.
Mittlere oder große Durchdringungen werden in der Regel mit Aufsetzkränzen hergestellt. Aufsetzkränze können aus verschiedenen Materialien bestehen, in verschiedenen Arten auf der Dachunterkonstruktion aufgesetzt und unterschiedlich eingedichtet werden.
Bei Holzbohlenrahmen ist an der Innenseite eine Stahlzarge anzuordnen und um den Bohlenkranz eine Wärmedämmung, A1, in einer Breite von mind. 0,50 m zu verlegen. Die Profilhohlräume sind mit Profilfüller abzuschotten. An der Innenseite ist die Holzbohle mit einem gekanteten Stahlblech, mind. 2 mm dick, zu bekleiden.
Der Anschluss der Dachabdichtung, zweilagig, ist mit einer Polymerbitumen-Schweißbahn als Oberlage fachgerecht herzustellen. Die Bahn muss die Brandprüfung BRoof (t3) nach DIN V ENV 1187, Prüfverfahren 3, bestanden haben. Sie ist in einer Breite von mind. 0,50 m herzustellen.
Wird eine Polymerbitumen-Schweißbahn, geprüft nach DIN 4102-7 (harte Bedachung) verwendet, so ist um die Durchdringung ein mind. 0,50 m breiter Kiesstreifen aus einer Gesteinsschüttung aus Kies 16/32, in einer Höhe von 0,05 m, aufzubringen
Mittwoch, 2. März 2011
Industriebaurichtlinie IndBauRL
Industriebaurichtlinie
Die Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau - Industriebaurichtlinie (IndBauR) - regelt die Mindestanforderung an den baulichen Brandschutz von Industriebauten. Da die Industriebaurichtlinie für ein breites Spektrum unterschiedlicher Gebäudearten und -nutzungen vorgesehen ist, kann von einzelnen Regelungen dieser Richtlinie nach § 3 Abs. 1 Satz 3 Musterbauordnung (MBO) abgewichen werden, wenn im Rahmen des Brandschutzkonzepts nachgewiesen wird, dass durch eine andere Lösung in gleicher Weise das Schutzniveau erreicht wird. Sofern in der Richtlinie nicht höhere Anforderungen gestellt oder geringere Anforderungen gestattet werden, gelten die Anforderungen der einzelnen Landesbauordnungen.
Nutzungsänderungen, z. B. infolge von Änderungen des Betriebsablaufs oder des Lagergutes, bedürfen der Überprüfung des Brandschutzkonzeptes sowie der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde.
Bedachungen (z. B. bestehend aus Dachhaut, Wärmedämmung, Dampfsperre, Träger der Dach haut u.ä.) von Brandabschnitten oder Brandbekämpfungsabschnitten mit einer Dachfläche von mehr als 2.500 m2 (die Einführungsverordnungen der Bundesländer sind zu beachten) sind so auszubilden, dass eine Brandausbreitung innerhalb eines Brandbekämpfungsabschnittes über das Dach behindert wird.
Dies gilt z. B. erfüllt bei Dächern
•nach DIN 18 234-1
•mit tragenden Dachschalen aus mineralischen Baustoffen (wie Beton und Porenbeton)
•mit Bedachungen aus nichtbrennbaren Baustoffen.
Die Anforderungen gelten nicht für erdgeschossige Lagerhallen mit einer Dachfläche bis 3.000 m2, wenn im Lager ausschließlich nichtbrennbare Stoffe oder Waren (z. B. Sand, Salz, Klinker, Stahl) unverpackt sind bzw. wenn die Verpackung und/oder die Lager-/Transporthilfen (z. B. Paletten) nicht zur Brandausbreitung beitragen.
Im Bereich von Dachdurchdringungen ist durch konstruktive Maßnahmen eine Brandweiterleitung zu behindern.
Die Anforderung nach § 30 Dächer (MBO): Bedachungen müssen gegen Flugfeuer und strahlende Wärme (harte Bedachung) widerstandsfähig sein.
Diese Anforderung gilt nicht für erforderliche Rauch- und Wärmeabzugsflächen.
Die DIN 18 234 legt brandschutztechnische Anforderungen von Dachabdichtungen, sowie Prüfungen für großflächige Dächer bis 20° Dachneigung fest. Diese Norm ist im Wesentlichen bei flachen Dächern, z. B. Hallenbauten großer Abmessungen (Industriebauten), anwendbar.
Dächer, die nach der DIN 18 234 hergestellt werden, erfüllen das Schutzziel einer Begrenzung der Brandweiterleitung. Zur Erfüllung des Schutzziels bedarf es ebenfalls eines ausreichend standsicheren Dachtragwerks und Gesamtwerks.
Dächer, die nicht nach den Vorgaben der DIN 18 234 hergestellt werden, sind nach DIN V ENV 1187 (BRoof (t1)), Prüfverfahren von Bedachungen durch Feuer von außen, oder nach DIN 4102-7 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen durch eine zertifizierte Materialprüfanstalt auf ihre Eignung als harte Bedachungen zu prüfen.
Die Mindestdachneigung soll 2 % (1,2 °) betragen.
Die Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau - Industriebaurichtlinie (IndBauR) - regelt die Mindestanforderung an den baulichen Brandschutz von Industriebauten. Da die Industriebaurichtlinie für ein breites Spektrum unterschiedlicher Gebäudearten und -nutzungen vorgesehen ist, kann von einzelnen Regelungen dieser Richtlinie nach § 3 Abs. 1 Satz 3 Musterbauordnung (MBO) abgewichen werden, wenn im Rahmen des Brandschutzkonzepts nachgewiesen wird, dass durch eine andere Lösung in gleicher Weise das Schutzniveau erreicht wird. Sofern in der Richtlinie nicht höhere Anforderungen gestellt oder geringere Anforderungen gestattet werden, gelten die Anforderungen der einzelnen Landesbauordnungen.
Nutzungsänderungen, z. B. infolge von Änderungen des Betriebsablaufs oder des Lagergutes, bedürfen der Überprüfung des Brandschutzkonzeptes sowie der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde.
Bedachungen (z. B. bestehend aus Dachhaut, Wärmedämmung, Dampfsperre, Träger der Dach haut u.ä.) von Brandabschnitten oder Brandbekämpfungsabschnitten mit einer Dachfläche von mehr als 2.500 m2 (die Einführungsverordnungen der Bundesländer sind zu beachten) sind so auszubilden, dass eine Brandausbreitung innerhalb eines Brandbekämpfungsabschnittes über das Dach behindert wird.
Dies gilt z. B. erfüllt bei Dächern
•nach DIN 18 234-1
•mit tragenden Dachschalen aus mineralischen Baustoffen (wie Beton und Porenbeton)
•mit Bedachungen aus nichtbrennbaren Baustoffen.
Die Anforderungen gelten nicht für erdgeschossige Lagerhallen mit einer Dachfläche bis 3.000 m2, wenn im Lager ausschließlich nichtbrennbare Stoffe oder Waren (z. B. Sand, Salz, Klinker, Stahl) unverpackt sind bzw. wenn die Verpackung und/oder die Lager-/Transporthilfen (z. B. Paletten) nicht zur Brandausbreitung beitragen.
Im Bereich von Dachdurchdringungen ist durch konstruktive Maßnahmen eine Brandweiterleitung zu behindern.
Die Anforderung nach § 30 Dächer (MBO): Bedachungen müssen gegen Flugfeuer und strahlende Wärme (harte Bedachung) widerstandsfähig sein.
Diese Anforderung gilt nicht für erforderliche Rauch- und Wärmeabzugsflächen.
Die DIN 18 234 legt brandschutztechnische Anforderungen von Dachabdichtungen, sowie Prüfungen für großflächige Dächer bis 20° Dachneigung fest. Diese Norm ist im Wesentlichen bei flachen Dächern, z. B. Hallenbauten großer Abmessungen (Industriebauten), anwendbar.
Dächer, die nach der DIN 18 234 hergestellt werden, erfüllen das Schutzziel einer Begrenzung der Brandweiterleitung. Zur Erfüllung des Schutzziels bedarf es ebenfalls eines ausreichend standsicheren Dachtragwerks und Gesamtwerks.
Dächer, die nicht nach den Vorgaben der DIN 18 234 hergestellt werden, sind nach DIN V ENV 1187 (BRoof (t1)), Prüfverfahren von Bedachungen durch Feuer von außen, oder nach DIN 4102-7 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen durch eine zertifizierte Materialprüfanstalt auf ihre Eignung als harte Bedachungen zu prüfen.
Die Mindestdachneigung soll 2 % (1,2 °) betragen.
Mittwoch, 9. Februar 2011
Allgemeine Informationen zur DIN 18232
Allgemeine Informationen zur DIN 18232
Bitte beachten Sie auch die Änderungen der neuen DIN E 18232-2, 12/01 die hier noch nicht dargestellt sind.
Die sachgerechte Bemessung und Auslegung einer Rauch und Wärmefreihaltungs- Anlage nach DIN 18232 verlangt erhebliches Fachwissen und die Berücksichtigung vieler verschiedener Parameter. So wirkt sich z.B. das Vorhandensein von Rauchschürzen, einer automatischen Brandmeldeanlage oder einer Werkfeuerwehr auf die erforderliche Installation und damit auf die Höhe der Investitionen aus.
Um eine identische Ausgangslage und eine spätere Vergleichbarkeit für alle Angebote sicherzustellen, empfiehlt es sich , vor der Auslegung und Bemessung alle Einflußgrößen in Form einer Checkliste zur Auslegung nach DIN 18232 zusammenzustellen
Börner dimensioniert projektbezogen für Sie Ihre Rauch und Wärmefreihaltungsanlagen . Unser spezielles EDV-Programm ermittelt aus Ihren Hallenabmessungen und weiteren Randbedingungen die optimale Anzahl und Größe Ihrer Rauch und Wärmefreihaltungs-geräte (RWG).
Die DIN 18232 ist gegliedert in drei Teile :
- Teil 1 : definiert Begriffe und Anwendungen
- Teil 2 : regelt Auslegung und Dimensionierung
- Teil 3: bestimmt die Geräteanforderungen
Dabei hat sich herausgestellt, daß strömungsverbessernde Maßnahmen, z.B. speziell geformte Aufsatzkränze oder Windleitflächen (Spoiler), zu einem günstigerem Aw-Wert führen.
Neben der Aw-Wert-Bestimmung sind umfangreiche Prüfungen - z.B. Windsog, Standsicherheit Brandverhalten - erforderlich. Diese werden vom staatlichen Materialprüfungsamt NRW in Dortmund im zusammenfassenden Prüfzeugnis (ZPZ) bestätigt.
Bezüglich der Auslegung fordert die DIN 18232 Teil 2 entsprechend der Grundfläche des Raumes :
bei einer Dachneigung von 0° bis 12° - mindestens ein Gerät pro 200m² wobei die RWG möglichst gleichmäßig auf der Dachfläche zu verteilen sind;
bei einer Dachneigung über 12° - mindestens ein Gerät pro 400m² wobei die RWG möglichst hoch anzuordnen sind.
Grundsätzlich sind mehrere kleinere Geräte wenigen großen Geräten vorzuziehen.
Folgende Abstände sind einzuhalten :
- untereinander mindestens 5m, höchstens 20m
- bei Dachneigungen bis 12° darf der Abstand zwischen RWG und Dachrand 5m nicht unter- und 10m nicht überschreiten
- bei Dachneigungen über 12° sind die RWG oberhalb der mittleren lichten Raumhöhe anzuordnen Ihr Abstand zur Außenwand soll nicht mehr als 20m betragen.
Sind Abschnitte von <= 1600m² aus betrieblichen Gründen nicht möglich, wird nach DIN eine entsprechende Dimensionierung vorgegeben.
siehe auch : CHECKLISTE DIN 18232
Freitag, 21. Januar 2011
Grundsätze bei der Planung einer Dachbegrünung
Grundsätze bei der Planung einer Dachbegrünung
Dass eine Dachbegrünung u.a. die Lebensdauer von Dachabdichtungen nachhaltig erhöhen, ist allgemeiner Wissensstand. Um sie über viele Jahrzehnte schadensfrei zu erhalten sind einige Grundsätze zu beachten:
- Fachgerechte Ausführung der Dachabdichtung nach den Flachdach-Richtlinien
- Fachgerechte Ausführung der Dachbegrünung nach den FLL-Richtlinien
- Fachgerechte Pflege der Dachbegrünung nach den FLL-Richtlinien und den Empfehlungen von FBB/ZVDH/BGL
Im Folgenden sollen die wichtigsten Planungspunkte kurz an- und ausgeführt werden.
Wurzelschutz
Wurzelschutz
- Die Dachabdichtung bzw. die Wurzelschutzbahn muss das FLL-Prüfverfahren auf Durchwurzelungsfestigkeit ohne Beanstandungen erfolgreich absolviert haben. Dabei wird in einem von der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau) vorgegebenen zwei- oder vierjährigen Untersuchungsverfahren die Wurzelfestigkeit und ggf. Rhizomfestigkeit überprüft und ein Untersuchungsbericht angefertigt.
- Der Wurzelschutz muss je nach Dachneigung 5-10 cm im Randbereich über die Oberfläche des Substrats hinausgezogen, wegen der Gefahr der Hinterwurzelung fixiert und vor mechanischer Beschädigung und UV-Strahlung geschützt werden.
- Begrünte Dachflächen sollten vollflächig mit Wurzelschutz unterlegt werden, d.h. auch die Bereiche, die nicht direkt begrünt sind ( wie z.B. Kiesrand, Terrasse). Denn bei fehlender bzw. mangelhafter Pflege können sich auch bei vormals unbegrünten Teilflächen Pflanzen spontan ansiedeln.
- Nur erfahrene und qualifizierte Fachfirmen sollten diese Arbeiten durchführen.
Zusätzliche Flächenlast
Extensivbegrünungen wiegen in der Regel 80–170 kg/m², bei „Leichtdachbegrünungen“ sogar nur etwa 50 kg/m². Die intensive Dachbegrünung hat eine Flächenlast ab ca. 300 kg/m². Die Angaben beziehen sich auf den wassergesättigten Zustand mit Vegetation. Die Schneelast ist gesondert zu berechnen.
Extensivbegrünungen wiegen in der Regel 80–170 kg/m², bei „Leichtdachbegrünungen“ sogar nur etwa 50 kg/m². Die intensive Dachbegrünung hat eine Flächenlast ab ca. 300 kg/m². Die Angaben beziehen sich auf den wassergesättigten Zustand mit Vegetation. Die Schneelast ist gesondert zu berechnen.
Dachneigung
Eine Dachbegrünung ist ohne größere Probleme bei Dachneigungen von 0° bis etwa 30° zu bauen und zu pflegen. Erfahrene Systemanbieter und Fachfirmen errichten in Sonderfällen auch Steildächer von 45°-90° (Tonnendächer). Dächer mit einem Gefälle unter 2 % stellen nach den Flachdachrichtlinien Sonderkonstruktionen dar, wodurch erhöhte Anforderungen an die Dachabdichtung gestellt werden. Bei der intensiven Dachbegrünung sind aufgrund des gewünschten Wasserrückhaltes 0°-Dächer erwünscht, bei der extensiven Dachbegrünung sind eher Dächer mit Gefälle zu empfehlen.
Eine Dachbegrünung ist ohne größere Probleme bei Dachneigungen von 0° bis etwa 30° zu bauen und zu pflegen. Erfahrene Systemanbieter und Fachfirmen errichten in Sonderfällen auch Steildächer von 45°-90° (Tonnendächer). Dächer mit einem Gefälle unter 2 % stellen nach den Flachdachrichtlinien Sonderkonstruktionen dar, wodurch erhöhte Anforderungen an die Dachabdichtung gestellt werden. Bei der intensiven Dachbegrünung sind aufgrund des gewünschten Wasserrückhaltes 0°-Dächer erwünscht, bei der extensiven Dachbegrünung sind eher Dächer mit Gefälle zu empfehlen.
Windsoglast/Verwehsicherheit
Bei losen verlegten Dachabdichtungen sind Mindestgewichte zur Sicherung der Abdichtung gegen Abheben zu beachten. Vor allem Eck- und Randbereiche sind besonders betroffen.
Ist die Abdichtung mechanisch fixiert und ist somit eine Last zur Sicherung nicht notwendig, ist der Schichtaufbau des Gründachs dennoch bei großen Gebäudehöhen „verwehsicher“ einzubauen.
Bei losen verlegten Dachabdichtungen sind Mindestgewichte zur Sicherung der Abdichtung gegen Abheben zu beachten. Vor allem Eck- und Randbereiche sind besonders betroffen.
Ist die Abdichtung mechanisch fixiert und ist somit eine Last zur Sicherung nicht notwendig, ist der Schichtaufbau des Gründachs dennoch bei großen Gebäudehöhen „verwehsicher“ einzubauen.
Brandschutzvorschriften
Die länderspezifischen Brandschutzvorschriften sind zu beachten, vor allem bei großen Flächen und angrenzenden Gebäuden mit Öffnungen. Vor Fensteröffnungen und Dachdurchdringungen sind in der Regeln Kies- oder Plattenstreifen vorzusehen.
Die länderspezifischen Brandschutzvorschriften sind zu beachten, vor allem bei großen Flächen und angrenzenden Gebäuden mit Öffnungen. Vor Fensteröffnungen und Dachdurchdringungen sind in der Regeln Kies- oder Plattenstreifen vorzusehen.
Entwässerung
Die Dachentwässerung erfolgt ebenso wie bei unbegrünten Dächern über innen- oder außenliegende Abläufe. Etwa 300 m² begrünte Dachfläche können unter Normalbedingungen an einen Ablauf mit einer Öffnungsweite von DN 100 angeschlossen werden. Auch Hochdruckentwässerungssysteme können bei Beachtungen bestimmter Voraussetzungen bei Gründächern verwendet werden. Der Ablauf muss bei Dachbegrünungen frei zugänglich durch einen Kontrollschacht ausgebildet werden. Um bei Starkregenereignissen stehendes Wasser vor den Abläufen zu verhindern, sind Wasserleitprofile (linienförmige Entwässerung zum Kontrollschacht) vorzusehen.
Die Dachentwässerung erfolgt ebenso wie bei unbegrünten Dächern über innen- oder außenliegende Abläufe. Etwa 300 m² begrünte Dachfläche können unter Normalbedingungen an einen Ablauf mit einer Öffnungsweite von DN 100 angeschlossen werden. Auch Hochdruckentwässerungssysteme können bei Beachtungen bestimmter Voraussetzungen bei Gründächern verwendet werden. Der Ablauf muss bei Dachbegrünungen frei zugänglich durch einen Kontrollschacht ausgebildet werden. Um bei Starkregenereignissen stehendes Wasser vor den Abläufen zu verhindern, sind Wasserleitprofile (linienförmige Entwässerung zum Kontrollschacht) vorzusehen.
Schichtaufbau je nach Pflanzenziel bzw. Nutzungsform
Bevor man den Schichtaufbau und damit auch die entsprechenden Anschlusshöhen der Dachabdichtung und zusätzlichen Lasten festlegt, sollte die Nutzungsform und das Begrünungsziel feststehen. Besonders genutzte intensive Dachbegrünungen erfordern eine genaue Planung, insbesondere bei der Anlage von Teichen und Rasenflächen auf dem Dach.
Bevor man den Schichtaufbau und damit auch die entsprechenden Anschlusshöhen der Dachabdichtung und zusätzlichen Lasten festlegt, sollte die Nutzungsform und das Begrünungsziel feststehen. Besonders genutzte intensive Dachbegrünungen erfordern eine genaue Planung, insbesondere bei der Anlage von Teichen und Rasenflächen auf dem Dach.
Bewässerung
Auch die extensive Dachbegrünung benötigt in der Anwuchsphase Wasser. Aus diesem Grund sind Wasseranschlüsse auf oder in der Nähe des Daches einzuplanen. Für intensiv begrünte Dächer bietet sich ein Wasseranstau in der Dränageschicht, idealerweise mit automatischer Bewässerung, an. Damit wird der Bewässerungsaufwand stark reduziert und optimiert, da zuerst das natürliche Regenwasser genutzt wird.
Auch die extensive Dachbegrünung benötigt in der Anwuchsphase Wasser. Aus diesem Grund sind Wasseranschlüsse auf oder in der Nähe des Daches einzuplanen. Für intensiv begrünte Dächer bietet sich ein Wasseranstau in der Dränageschicht, idealerweise mit automatischer Bewässerung, an. Damit wird der Bewässerungsaufwand stark reduziert und optimiert, da zuerst das natürliche Regenwasser genutzt wird.
Absturzsicherung
Maßnahmen zur Absturzsicherung sollten von vorne herein als fester Bestandteil des Gebäudes eingeplant werden. Empfehlenswert sind Geländerkonstruktionen oder Anseilvorrichtungen. Hier eignen sich Anschlageinrichtungen für persönliche Schutzausrüstungen ohne Dachdurchdringung. D.h. der Anschlagpunkt wird durch das Eigengewicht der Dachbegrünung fixiert. Sowohl beim Einbau als auch zur Pflege werden die Sicherungseinrichtungen benötigt.
Maßnahmen zur Absturzsicherung sollten von vorne herein als fester Bestandteil des Gebäudes eingeplant werden. Empfehlenswert sind Geländerkonstruktionen oder Anseilvorrichtungen. Hier eignen sich Anschlageinrichtungen für persönliche Schutzausrüstungen ohne Dachdurchdringung. D.h. der Anschlagpunkt wird durch das Eigengewicht der Dachbegrünung fixiert. Sowohl beim Einbau als auch zur Pflege werden die Sicherungseinrichtungen benötigt.
Zugang zum Dach
Ähnlich wichtig wie der vorgenannte Punkt, ist Sicherstellung eines problemlosen Zugangs der Dachbegrünung zu jeder Nutzungsphase.
Ähnlich wichtig wie der vorgenannte Punkt, ist Sicherstellung eines problemlosen Zugangs der Dachbegrünung zu jeder Nutzungsphase.
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