Dienstag, 26. Juli 2011

DIN 18065, Treppenmaße




Maße für nutzbare Treppenlaufbreite, Treppensteigung, Treppenauftritt, Steigungsverhältnisse

Tabelle für Mindestmaße für nutzbare Treppenlaufbreite, Treppenauftritt und Treppensteigung.

Gebäude im Allgemeinen

Treppenart nutzbare
Laufbreite
Steigung
s
Auftritt
a
min min max min max
Baurechtlich notwendige Treppe 1000 140 190 260 370
Baurechtlich nicht notwendige (zusätzliche) Treppe 600 140 210 210 370

Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen

Treppenart nutzbare
Laufbreite
Steigung
s
Auftritt
a
min min max min max
Baurechtlich notwendige Treppe 800 140 200 230 370
Baurechtlich nicht notwendige (zusätzliche) Treppe 500 140 210 210 370

Steigungsverhältnis

Das Steigungsverhältnis kann mit Hilfe der Schrittmaßregel
2s + a = 59 bis 65 cm
  • s = Steigungshöhe [cm], a = Auftrittsbreite [cm], mittlere Schrittlänge
geplant werden.
Als Regel für die bequeme Begehbarkeit gilt a-s = 12 cm,
als Regel für die sichere Begehbarkeit a+s = 46 cm.
Alle 3 Regeln werden vom idealen Steigungverhältnis 17/29 erfüllt.

Treppensteigung s

Das Maß s wird lotrecht von der Vorderkante der Trittfläche einer Stufe zur Vorderkante der Trittfläche der folgenden Stufe im Gehbereich gemessen.

Treppenauftritt a

Das Maß a wird waagerecht von der Vorderkante einer Treppenstufe bis zur Projektion der Vorderkante der folgenden Treppenstufe in der Lauflinie gemessen.