Architektenrecht
- durch das Architektengesetz und die Berufsordnung definiert
- regelt die Rechten und Pflichten des Arch. ; BGB u HOAI
- erfasst und organisiert in der Architektenkammer
Aufgaben an den Architekten
- Planung von Bauwerken (Gestaltend, Techn, Wirtschaftl.)
- Beratung des AG / Betreuung des AG / Vertretung des AG
- Koordinierende Steuerung u. Überwachung der Planung u. Ausführung
- Rationalisierung der Planung u. Ausführung
- Fachgutachten
Anforderungen an den Architekten
- Gestalterische Kompetenz
- Techn. Kompetenz
- Rechtl. Kompetenz
- Wirtsch. Kompetenz
- Unternehm. Kompetenz
Baurecht
Öffentliches Baurecht
regelt im öffentlichen Interesse die Baufreiheit / Handlungsfreiheit der am Bau
Beteiligten; BGB, LBO, Rechts-VO, Baurechtsamt
Privates Baurecht
regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem AG (Bauherr) und dem AN (Arch.,Fachplaner) mittels Werkverträgen (Grundlage für Rechtsbeziehungen)
Werkvertrag
Unternehmer wird zur Herstellung des versprochenen Werkes, Besteller zur Entrichtung
der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Arch. u. Ing. Vertrag ist immer ein Werkvertrag Arch. haftet für Mängel aus Werkvertragsverstössen
Rechtsbeziehungen - vertragliche Beziehungen zwischen AG u. AN