Mittwoch, 20. Februar 2013

Montage/Aufstellung von Verkehrshinweisschildern / Schildern

Montage
Die Montage unserer Aufsteller ist einfach. Hier zeigt sich ein weiterer Vorzug von Systemschildern: neben der kurzen Lieferzeit sparen Sie Zeit bei der Montage. Die Anlieferung erfolgt als beschriftungs-und montagefertiger Bausatz. Alle Bauteile sind genau zugeschnitten und vormontiert. Schrauben und Zubehörteile liegen dem Paket bei. Zur Montage vor Ort werden lediglich Schraubendreher und Imbusschlüssel benötigt. Bis zum Aufstellungsort kann der Aufsteller als „Profilbündel” platzsparend transportiert werden. Das Zusammenschrauben erfolgt erst vor Ort, ohne Säge, Bohr- oder Anpassungsarbeiten.
Ein Schild ist im Außenbereich allen Witterungseinflüssen wie Regen, Schnee und Wind ausgesetzt. Für eine dauerhafte Standsicherheit sind solide Fundamente für die Schildpfosten erforderlich. Das Gewicht der Fundamente im Boden und eine gute Bodenverdichtung bringen ein Gegengewicht zur Schildfläche bei Windbelastung. Die Mindestbreite eines Fundamentes sollte 400 mm betragen. Die Fundamenttiefe errechnet sich aus der Aufstellergrösse und den geografischen Besonderheiten. Die Schildpfosten sollten je nach Schildgröße mind. 500 ... 800 mm tief in das Fundament ragen, bitte beachten Sie das bei der Berechnung der Gesamtpfostenlänge. In besonderen Fällen sollten Sie aber entsprechend den Standortbedingungen einen statischen Nachweis erbringen lassen.

Aufstellungsvarianten für Aufsteller im Aussenbereich
Alle bei uns angefagten Aufsteller werden bezüglich der Standsicherheit der Säulen statisch berechnet. Je nach Erfordernis empfehlen wir den Einsatz von Stahlseelen. Diese Stahlseelen sind bei der Lieferung des Aufstellers bereits in die Säulen eingesetzt.

Variante 1 – Aufstellung im Köcherfundament
Diese Einbauvariante ist für alle Säulenformen möglich. Die Säulen sind für den Einbau im Köcherfundament verlängert (Einbindetiefe 500 – 800 mm). Das Fundament wird nach statischen Angaben, in Abhängigkeit von der Ausführung des Schildes von einem Fachbetrieb vorgefertigt. Abbindezeiten des Betons sind dabei einzuhalten. Bodenflächen um das Fundament sind zu verfüllen und sorgsam zu verdichten. Die Säulen des fertig montierten Schildes werden in die Leerrohre gestellt und ausgerichtet. Die Zwischenräume Säule/Leerrohr werden mit Quarzsand vollständig verfüllt; Hohlräume sind zu vermeiden.

Variante 2 – Aufstellung im Köcherfundament Säulen mit Stahlseele verstärkt
Bei grösseren Aufstellern ist das Aluminiumhohlprofil ohne eine weitere Verstärkung nicht tragfähig. Zur Verstärkung wird ein verzinktes Stahlprofil in den Hohlraum der Säule eingeschoben. Möglich ist das bei den Säulen ø 90 mm, Säule 80/80 und Säule 100/60. Das Stahlprofl hat einen Querschnitt von 70 x 50 x 4 mm und eine Länge von 1 500 mm. Die Stahlseele ist zur Verstärkung des Fußpunktes des Aufstellers, welche in die Säule eingeschoben und durch Schrauben in der Säulennut arretiert wird. Aufstellung des Schildes sonst wie Variante 1.


Variante 3 – Aufstellung mit Standfuß auf dem Blockfundament
Diese Einbauvariante ist möglich für alle Säulenformen. Einschränkungen gibt es bezüglich der Schildgröße (max. 1,50 m²). Vorfertigung des Blockfundamentes durch Fachbetrieb wie zuvor beschrieben. Die Standfüße können farblich angepasst an die Farbe (RAL) des Aufstellers geliefert werden. Das Schild wird komplett vormontiert, die Standfüße werden in das Säulenprofl eingeschoben und mittels der beiliegenden Schrauben M 5 x 16 durch die Säulennut hindurch verschraubt und dadurch gegen Ausheben gesichert. Die Grundplatte der Standfüsse besitzt Vorbohrungen (13 mm) und wird auf dem Blockfundament verdübelt. Schrauben und Dübel gehören nicht zum Lieferumfang. 




For the Love of Stairs - Treppen Alternativen


















Abnahme eines Bauvorhabens - Mängel

Die Abnahme wir auch als ,,Dreh und Angelpunkt“ des Bauvorganges bezeichnet.

Nach der Abnahme (des gesamten Bauvorhabens) sollte der Bauvorgang prinzipiell beendet sein. Das Bauvorhaben wird dem Nutzer übergeben.
Die Abnahme ist sowohl im BGB als auch in der VOB geregelt.
 

Abnahmen nach BGB § 640 sowie VOB/B § 12Bei der Abnahme nach BGB wirken unter anderem die Paragraphen:

§ 633 BGB 2002 Sach- und Rechtsmangel
§ 634 BGB 2002 Recht des Bestellers bei Mängeln
§ 634 BGB 2002 Verjährung der Mängelansprüche
§ 635 BGB 2002 Nacherfüllung
§ 636 BGB 2002 Rücktritt und Schadenersatz
§ 637 BGB 2002 Selbstvornahme
§ 638 BGB 2002 Minderung
§ 640 BGB 2002 Abnahme

Bei der Abnahme nach VOB/B ist die Abnahme im § 12 wesentlich eingehender geregelt als im BGB, insbesondere die eigentliche Durchführung der Abnahme. Es werden dort aber auch Abnahmearten aufgeführt, die dem BGB fremd sind.

Baumängel - mangelnde Bauleistung

Ein Mangel ist dann gegeben, wenn die ausgeführte Bauleistung (Ist-Zustand) in negativer Weise vertraglich geschuldeten Zustand (Sollzustand) abweicht.

Mangelbegriff in der VOBVOB / B § 13 DIN 1961:2002 Mängelansprüche:

(1) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber seine Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen. Die Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Ist die Beschaffenheit nicht vereinbart, so ist die Leistung zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln,
a) wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst
b) für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Auftraggeber nach der Art der Leistung erwarten kann.

Mangelbegriff im BGB§ 633 BGB: 2002 Sach- und Rechtsmangel:

(1)Der Unternehmer hat dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln,
a) wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst
b) für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann. Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Unternehmer ein anderes als das bestellte Werk oder das Werk in zu geringer Menge herstellt. (3)Das Werk ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf das Werk keine oder nur die im Vertrag übernommenen Rechte gegen den Besteller geltend machen können.

MängelartenDie Frage, ob es sich bei einer Reklamation im einen Mangel oder vielleicht um einen wesentlichen Mangel handelt, der zur Abnahmeverweigerung berechtigt, hängt von einer Reihe von Umständen ab, die im Hinblick auf den abgeschlossenen Vertrag unter Abwägung des beiderseitigen Interesse geprüft werden müssen.

Wesentliche Mängel im Sinne der VOB / B § 12 Nr. 3Wesentliche Mängel berechtigen den Auftraggeber zur Abnahmeverweigerung. Ein wesentlicher Mangel liegt z.B. dann vor, wenn die Gebrauchsfähigkeit erheblich beeinträchtigt ist.
Da die betragsmäßige Höhe des Ausgleichs jedoch unberücksichtigt bleibt, sind außerdem auch subjektive Merkmale zu berücksichtigen. Insbesondere ist das spezielle Interesse des Auftragsgebers an der vertragsgerechten Leistung hervorzuheben. Das Interesse des Auftraggebers muß jedoch dem Auftragnehmer bekannt sein oder hätte ihm bekannt sein müssen.

Erhebliche Beeinträchtigung der GebrauchsfähigkeitDie Gebrauchsfähigkeit wird durch einen Mangel beeinträchtigt, wenn der Wert oder die Tauglichkeit der Leistung zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufgehoben oder spürbar gemindert ist.
Die Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit kann sich in einer Gebrauchsminderung oder in einer Gebrauchsaufhebung darstellen. Sie kann in in einer Herabsetzung der Funktionsfähigkeit, Lebensdauer oder Gebrauchssicherheit sowie in erhöhten Aufwendungen für Betrieb oder Unterhalt begründet sein (technischer Minderwert).
Anderseits kann ein merkantiler Minderwert vorhanden sein, der in der Minderung des wirtschaftlichen Wertes einer Sache, trotz völliger und ordnungsgemäßer Instandsetzung verbleibt.

Mängel auf Grund von Verstößen gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik gem. VOB / B § 13 Nr. 1 (nicht im BGB geregelt)
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Abweichungen von DIN- Normen:Die DIN-Normen gelten überwiegend als anerkannte Regeln der Technik. Es gibt DIN-Normen, die als technische Baubestimmungen eingeführt wurden, und DIN-Normen, die nicht eingeführte technische Baubestimmungen sind

- Abweichungen von technischen RegelwerkenNeben des DIN-Vorschriften geben auch die Industriewerke Regelwerke heraus, die von entsprechenden Ausschüssen entworfen werden und sich im Laufe der Zeit ebenfalls zu allgemein anerkannten Regeln der Technik entwickelt haben.

- Abweichungen von HerstellervorschriftenNeben den eingeführten und nicht eingeführten technischen Baubestimmungen gelten die Herstellerrichtlinien oder Herstellervorschriften als allgemein anerkannte Regeln der Technik.
Werden die Herstellerrichtlinien nicht eingehalten, kann es dazu führen, dass der Baustoff in seiner Wirkung negativ beeinflusst wird bzw. die zugesicherten Eigenschaften völlig verliert. Beispielhaft seien hier genannt:

- gemeinsame Verwendung von einzelnen Komponenten unterschiedlicher
Systeme, Abweichung von den Verarbeitungsvorschriften (Temperatur, Feuchte).

Donnerstag, 14. Februar 2013

Stuttgart 1921 - Hauptstadt der Avantgarde

Stuttgart 1921

Frischer Wind aus Schwabenland! Stuttgart 1921, als in Württembergs Hauptstadt die Avantgarde tobte und die Republik gelebt wurde.  Jazz und Café-Kultur der 1920er prägen Stuttgart.
Ein Wohnblock, entworfen von Ludwig Mies van der Rohe für die Stuttgarter Weißensee-Siedlung im Jahr 1927





Mittwoch, 6. Februar 2013

BLICKFANG Stuttgart 2013 - Int.Designermesse


blickfang Stuttgart 2013 vom 15.-17. März in der Liederhalle

Einzigartige(es) Shoppen auf der blickfang! Entdecken Sie Trends und Talente, plaudern mit Designerinnen und Designern, holen sich Inspirationen für Ihre Mode, Ihren Lifestyle und Ihr Zuhause.

Für Stilliebhaber, für Individualisten und für alle, die Design lieben – nur kurz, nur hier und nur, was schön und gut ist!
Wir freuen uns auf Ihren Besuch auf der 21. blickfang Stuttgart.


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