Mittwoch, 22. Februar 2012

Wärmeschutz-Berechnung und U-Wert

Will man den Wärmeschutz fachgerecht durchführen, muß man sich durch einen Berg von Begriffen und Formeln arbeiten. Ohne ein naturwissenschaftliches Studium ist das kaum zu bewältigen. Wir versuchen daher, hier alles auf das Wesentliche zu reduzieren, so daß auch der Laie eine Wärmeschutzberechnung durchführen kann.

Die Begriffe, die im Zusammenhang mit Wärmeschutz immer wieder auftauchen, lauten Wärmeleitfähigkeit, Wärmedurchlaßwiderstand, Wärmeübergangskoeffizient, Wärmedurchgangswiderstand und Wärmedurchgangskoeffizient. Sie sehen, da kann man ganz schön ins Schwitzen kommen! Aber keine Panik, nicht alles was Sie gerade gelesen haben, müssen Sie sich merken. Genaue Definitionen und Formeln ersparen wir uns an dieser Stelle zum größten Teil, denn diese irritieren den Laien höchstens.

Die wichtigste Kennzahl im Zusammenhang mit dem Wärmeschutz eines einzelnen Bauteils ist der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient, Wärmedurchlässigkeit, U-Wert war früher der k-Wert). Er gibt an, welche Wärmemenge (in kWh) durch eine Bauteilfläche von 100 m² in einer Stunde transportiert wird, wenn zwischen innen und aussen ein Temperaturunterschied von 10 Grad besteht. Je kleiner der Wert, desto besser. (Physiker und Ingenieure bitte nicht melden, wir wissen, daß die genaue Definition etwas anders lautet).

Damit Sie ein Gefühl für den Unterschied zwischen gut und schlecht gedämmten Bauteilen bekommen, sind in der nachfolgenden Tabelle Anhaltswerte für den U-Wert verschiedener Bauteile aufgeführt. Die unter der Rubrik "sehr gut" aufgeführten Werte sind die Werte eines Niedrigenergiehauses und damit Standard seit Gültigkeit der EnEV (Energieeinsparverordnung) Februar 2002.

U-Wert
Bauteil sehr schlecht schlecht mittel gut sehr gut
Dach ≥ 1,00 0,60 0,30 0,22 ≤ 0,15
Beispiel Keine oder
maximal 4 cm
Zwischen-
sparren-
dämmung
6 bis 10 cm
Zwischen-
sparren-
dämmung
12 bis 16 cm
Zwischen-
sparren-
dämmung
oder 9 cm PUR-
Aufsparren-
dämmumg
18 bis 20 cm
Zwischen-
sparren-
dämmung
oder 12 cm PUR-
Aussparren-
dämmung
27 bis 30 cm
Zwischen-
sparren-
dämmung
oder 18 cm PUR-
Aufsparren-
dämmung
Massivwand ≥1,50 0,80 0,40 0,30 ≤ 0,20
Beispiel 24 cm
Vollziegel-
mauerwerk
mit Putz
36,5 cm
Leichthoch-
lochziegel-
mauerwerk
mit Putz
36,5 cm
Porenbeton
600 [kg/m³]
mit Putz,
innen Gipsputz
36,5 cm
Porenbeton
400 [kg/m³]
mit Putz,
innen Gipsputz
36,5 cm
Ziegelmauer-
werk mit
13 cm PUR-
Dämmung
Fenster 5,20 3,50 1,80 1,40 ≤ 1,20
Beispiel Einscheiben-
glas
Doppel-
verglasung
Wärmeschutz-
verglasung
Moderne
Wärmeschutz-
verglasung
Niedrig-
energiehaus-
fenster

Nicht erwähnt wurden in der obigen Liste Wände von Fertighäusern, dabei haben diese sehr interessante U-Werte. Außenwände von Fertighäusern neuester Generation in Holzfachwerk- oder Holzständerbauweise kommen bei einer Dicke von nur 25 cm - 27 cm auf einen U-Wert von 0,17. Zum Vergleich: Eine 36,5 cm Massivwand aus Ziegelmauerwerk mit zusätzlich 13 cm PUR-Dämmung kommt gerade auf einen vergleichbaren U-Wert, obwohl die Wand etwa doppelt so dick ist.
Die Fertighaushersteller argumentieren durchaus richtig, daß bei einer Grundfläche von 9 x 12 m für ein durchschnittliches eingeschossiges Wohnhaus die Wohnfäche bei diesem Wandaufbau etwa 9 m² größer ist, als bei der Variante Massivmauerwerk plus Dämmung.


Das sagt die Energieeinsparverordnung zum U-Wert


Bei einem Neubau oder bei Änderungen an bestehenden Gebäuden müssen Mindestanforderungen an den U-Wert des Bauteils eingehalten werden. Diese Anforderungen wurden mit der neuen EnEV um etwa 30 Prozent verschärft. In den folgenden Tabellen werden die Werte für den Neubau und die Modernisierung angegeben.


Referenzwerte für Neubauten gemäß EnEV 2009



Bauteil Wohngebäude Nichtwohngebäude
  U in W/(m2K) U in W/(m2K)
Außenwand gegen Außenluft 0,28 0,28
Außenwand gegen Erdreich 0,35 0,35
Dach, oberste Geschossdecke 0,20 0,20
Fenster, Fenstertüren 1,30 1,30
Dachflächenfenster 1,40 1,40
Lichtkuppeln 2,70 2,70
Außentüren 1,80 1,80
Vorhangfassade   1,40
Glasdächer   2,70
Lichtbänder   2,40

Höchstwerte im Sanierungsfall gemäß EnEV



Bauteil ENEV 2007 ENEV 2009
  U in W/(m2K) U in W/(m2K)
Außenwände 0,35 0,24
Dach, oberste Decke 0,30 0,24
Fenster, Fenstertüren 1,70 1,30
Verglasungen 1,50 1,10
Dachflächenfenster 1,40
Vorhangfassaden 1,90 1,50
Glasdächer 2,00



Berechnung des U-Werts


Der wichtigste Begriff im Zusammenhang mit der Wärmedämmung ist die Wärmeleitfähigkeit. Diese ist eine d i c k e u n a b h ä n g i g e Stoffeigenschaft, und nicht zu verwechseln mit dem U-Wert. Die Wärmeleitfähigkeit eines Stoffes gibt an, welche Wärmemenge (in kWh) durch eine Baustoffläche von 100 m² und 1 m Dicke in einer Stunde transportiert wird, wenn zwischen innen und außen ein Temperaturunterschied von 10 Grad besteht. Wie beim U-Wert gilt: je kleiner der Wert, desto besser.

In Deutschland werden die Dämmstoffe in Abhängigkeit von Ihrer Wärmeleitfähigkeit in eine "Wärmeleitfähigkeitsgruppe" (Wärmeleitgruppe, WLG) eingestuft. Diese Gruppe entspricht den Nachkommastellen der Wärmeleitfähigkeit. Beispiel: Dämmung mit der Wärmeleitfähigkeit 0,030 hat die Wärmeleitfähigkeitsgruppe WLG 030.

Um die Wärmedurchlässigkeit (U-Wert) eines Bauteils berechnen zu können, benötigt man auch noch den Dämmwert der einzelnen Schichten. Im Fachjargon nennt man diesen Wärmedämmwert Wärmedurchlaßwiderstand. Damit wird der Widerstand einer Schicht gegen das Durchströmen von Wärme angegeben. Zu seiner Ermittlung ist die Dicke der betreffenden Schicht (in Meter) durch die stoffbezogene Wärmeleitfähigkeit zu dividieren.
Bei mehrschichtigen Bauteilen ist für jede Schicht nach diesem Rechenverfahren der Einzelwert festzustellen. Die Summe aller Einzelwerte ergibt dann den Wärmedurchlaßwert bzw. Wärmedämmwert für das gesamte Bauteil. Je größer der Widerstand, desto besser ist die Wärmedämmung.

Auch r u h e n d e Luftschichten (keine strömende Hinterlüftungen) haben in Abhängigkeit von Dicke und Neigung einen bestimmten Dämmwert. Dieser Widerstand beträgt bei ruhenden Luftschichten bis 60 Grad Neigung 0,16. Ist die Schicht mehr als 60 Grad geneigt 0,18. Diese Werte müssen bei der Berechnung des Gesamtwiderstand berücksichtigt werden.

Komplizierter wird die Berechnung des U-Werts, wenn bei Bauteilen die Wärmedämmung unterbrochen ist. Bei Dächern z.B. bei der Zwischensparrendämmung ist dies der Fall. Hier müssen zwei Bereiche untersucht werden. Zum einen das Gefach, wo die Wärmedämmung liegt und zum anderen die Rippe, welche die Wärmedämmung unterbricht. Die Rippen (also der Sparren oder der Balken) werden nur in der Dicke der seitlich anliegenden Wärmedämmung berücksichtigt. Dampfsperren und Abdichtungsbahnen werden bei der Wärmeschutzberechnung nicht berücksichtigt.

Folgende Formeln zur Berechnung des Wärmeschutzes eines Bauteils ergeben sich mit den obigen Erläuterungen:

Den Dämmwert einer Schicht, genannt Widerstand (Wärmedurchlasswiderstand) berechnet man mit folgender Formel:

Hat das Bauteil mehrere Schichten, muß man alle Schichten (auch ruhende Luftschichten, siehe oben) zum Gesamtwiderstand (Wärmedurchgangswiderstand) addieren:

Die Wärmedurchlässigkeit (den U-Wert) eines Bauteils berechnet man aus dem Kehrwert des Gesamtwiderstandes:

Kommen Gefach und Rippe hinzu, ergibt sich folgende Formel für die Wärmedurchlässigkeit:

Nun müßten Sie in der Lage sein, eine Wärmeschutzberechnung selbst durchzuführen.

Die Wärmeleitfähigkeit einiger wichtiger Bauteilschichten finden Sie in der nachfolgenden Tabelle. Wenn Sie Werte vermissen, schauen Sie in einschlägigen Tabellen des Bauwesens nach oder fragen Sie den Hersteller oder Lieferanten des Baustoffs.
Bezeichnung Wärmeleitfähigkeit
Bekleidungen / Platten
Gipskartonplatten 0,25
Holzschalung (Nadelholz) 0,13
Spanplatten (Flachpress) 0,13
(Standard-Bekleidung) 0,35
Innenputze
Gipsputz 0,70
Gipsputz ohne Zuschlag 0,35
(Standard-Innenputz) 0,90
Tragwerk
Kalksandstein-Mauerwerk, 1600 [kg/m³] 0,79
Leichthochlochziegel-Mauerwerk, 900 [kg/m³] 0,42
Porenbeton 350 [kg/m³]
600 [kg/m³]
0,09
0,16
Sparren / Rippen aus Nadelholz 0,13
Stahlbeton 2,1
Vollziegel-Mauerwerk, 1600 [kg/m³] 0,68
(Standard-Mauerwerk) 1
Dampfbremsen
Glasvliesbitumendachbahnen V 13 0,17
Wärmedämmungen
Holzfaserdämmplatten, WLG 038 0,038
Holzfaserdämmplatten, WLG 050 0,050
Mineralwolle WLG 035 ("Glas- o. Steinwolle") 0,035
Mineralwolle WLG 040 ("Glas- o. Steinwolle") 0,040
Polystyrol (PS 20 SE) ("Styropor") WLG 040 0,040
PUR-Hartschaum, WLG 030 0,030
FOAMGLAS®-Platten T4-040 0,040
isofloc Zellulose-Dämmstoffe WLG 040 0,040
Schafwolle-Dämmmatten DWS 8 / 90 0,044
(Standard-Wärmedämmung) 0,040
Außenputze
Kalkzementputz 0,87
Kunstharzputz 0,70
Standard-Außenputz) 0,90

Europoolpalette EN 13698-1

Eine Europoolpalette (umgangssprachlich: Europalette; in abgekürzter Form auch FP für Flachpalette) kann eine beliebige Palette aus dem Tauschsystem des Europool sein. Typischerweise (wie im Nachfolgenden) ist die durch EN 13698-1 genormte, mehrwegfähige Transportpalette mit einer Grundfläche von 0,96 Quadratmeter und den Maßen 1200 × 800 × 144 mm (Länge × Breite × Höhe) sowie einem Eigengewicht von 20–24 kg (je nach Holzfeuchte) gemeint.

Die Europalette ist UIC-genormt und entspricht den Bestimmungen der European Pallet Association (EPAL).

Europaletten werden normalerweise nicht in ISO-Containern eingesetzt, da die Maße der Europalette nicht zu denen des ISO-Containers passen. Dies ist durch unterschiedliche Einheitensysteme in Amerika (Herkunft des Containers) und Europa (Herkunft der Europoolpalette) begründet. Wertvolles und teures Transportvolumen im Container würde so nicht optimal genutzt werden. Seit einiger Zeit hat sich eine Kunststoffpalette mit den für Containermaße optimierten Maßen 1140 × 1140 mm auf dem Markt durchgesetzt.


Dienstag, 14. Februar 2012

Bezeichnungen, Aufzug, Plattformlift, Treppenlift - Hinweise und Zuschüsse für Aufzug und Treppenlift

Aufzug

Aufzüge sind vertikale Transportanlagen für Personen und Güter aller Art. Ihre Anordnung muss nach bau-, brandschutz- und ablauftechnischen Überlegungen erfolgen und den Sicherheitsbestimmungen entsprechen.
Aufzüge mit Personenbeförderung gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen laut Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV.
Die Aufzugsanlage kann in bauseits erstellten Mauer- und Betonschächten montiert werden. Der Hersteller liefert auch selbsttragende Schachtgerüste aus Aluminiumprofilen. Die Schächte eignen sich sowohl für den Außen- wie auch für den Inneneinsatz. Der Schacht kann vielfältig gestaltet werden, da eine Vielzahl von Verkleidungsmaterialien (Glas, pulverbeschichtete Aluminiumbleche, Granitplatten usw.) eingebaut werden können.
Die Schachtgrubentiefe beträgt bei Geschwindigkeiten größer 0,2 m/s mindestens 1.000 mm.
Bei Geschwindigkeiten bis zu 0,2 m/s kann diese unter bestimmten Voraussetzungen deutlich verringert werden.
Beim Antrieb direkt an der Kabine wird kein Maschinenraum benötigt.

Behindertenaufzüge zum Transport von gehbehinderten Personen und Rollstuhlfahrern

Behindertenaufzüge im privaten und öffentlichen Bereich mit einer möglichen Absturzhöhe von größer 3 m sind anzeige- und prüfpflichtig durch den TÜV.
Es gibt die unterschiedlichsten Ausführungen: als Plattformlift, Sitzlift oder mit nicht geschlossener Kabine. Die Förderhöhen sind meist zwischen 1 bis 3 m, können aber auch im privaten Bereich vom Keller bis zum Dachgeschoss reichen (bis ca. 12m Höhendifferenz). Ca. 80 % der Behindertenaufzüge verlaufen schräg über Treppen, 20 % sind Senkrechtaufzüge.
Aus Sicherheitsgründen haben sie eine geringe Betriebsgeschwindigkeit (max. 0,2 m/s). Werden Sie als Schrägaufzug im Bereich der Treppen eingebaut schränken sie diesen durch Führungsschienen und Parkhaltestelle ein. Die Totmannsteuerung zur Bedienung ist wärend der gesamten Fahrzeit zu drücken, im öffentlich zugänglichen Bereich erfolgt die Nutzung über einen Schlüsselschalter, der nur die Benutzung durch Befugte ermöglicht.
Vorteile:
  • geringere Anschaffungskosten im Vergleich zu Personenaufzügen
  • leichte Anpassung beim Einbau in bestehende Gebäude
Behinderten - Senkrechtaufzug

Behinderten - Senkrechtaufzug

Behinderten-Senkrechtaufzüge dienen ausschließlich dem Transport von Behinderten (Rollstuhlfahrer) und ggf. einer Begleitperson, eine Verschlüsselung ist deshalb grundsätzlich vorgeschrieben.
Die Aufzüge werden nach der Maschinenrichtlinie (98/37/EG) errichtet und betrieben. Ein Schacht mit Schachtabschlusstüren ist erforderlich. Bei gleichen Kabinenabmessungen kann der Schacht gegenüber herkömmlichen Aufzügen jedoch kleiner gehalten werden
Da der Antrieb am Lastaufnahmemittel (Kabine) angeordnet werden kann, wird der sonst übliche, separate Maschinenraum eingespart. Die Kabine muss nicht allseits geschlossen sein, was zur Einsparung der Kabinenabschlusstüren führt. Dies ergibt eine geringere Breite und Tiefe des Schachtes. So passt sich der Behinderten-Senkrechtaufzug leichter in ein bestehendes Gebäude ein als ein herkömmlicher Personenaufzug.

Schachtloser Senkrechtaufzug

Für den privaten Bereich mit einer Förderhöhe bis 4200 mm und geringen Abmessungen. Automatischer Deckenverschluss.

Hebeplattform

Sie eignen sich für den senkrechten Transport von Behinderten in Rollstühlen und Gehbehinderten. Es lässt sich eine Höhe von 300 bis 1500 bzw. 3000 mm überwinden. Für den privaten Bereich wird die Anlage mit einem Sicherheitsbügel geliefert. Im öffentlichen Bereich wird eine kontaktgesicherte Tür eingesetzt. Die Tragfähigkeit beträgt 300 kg.
Es sind oft nur geringe Umbauarbeiten notwendig, da Hebeplattform sehr leicht aufzustellen sind. Keine Schachtgrube bei Auffahrrampe erforderlich.

mobile Hebeplattform

für kurzfristige Übergangslösungen wie z.B.Veranstaltungen, Bühnen, Messen bis 1000 mm Förderhöhe

Treppenlift

Geeignet zum nachträglichen Einbau in vorhandene Treppen, ob kurvig, gewendelt oder eckig, im öffentlich zugängigen und privaten Bereich.
Treppenlift Führungsarten
Treppenlift Führungsarten

Treppen - Sitzlift

Sie sind für Personen geeignet, für die das Treppensteigen körperlich anstrengend ist, die aber ohne Hilfe in der Lage sind auf dem Sitz Platz zu nehmen. Dieser Treppenlift besteht aus einer Fahrschiene und einem Sitz mit der Antriebstechnik/Batterie. Er ist kinderleicht per Knopfdruck zu bedienen, benötigt relativ wenig Platz und es fallen kaum Umbauarbeiten an
Sitz-Lifte sind an fast jeder Treppe montierbar, vor allem auch an kurvigen und eckigen Treppen.
Ein drehbarer Sitz sorgt für einen sicheren Ein- und Ausstieg außerhalb des Stufenbereichs. Der Sitz und das Fußbrett ist auf jede Größe höhenverstellbar. Es kann auch im Stehen gefahren werden. Armlehnen bieten eine zusätzlichen Halt. Beginnt die Treppe unmittelbar neben einer Tür oder einem Flur beginnen, kann die Fahrbahn am unteren Treppenanfang mit einem manuellen oder automatischen Klappstück ausgestattet werden. So bleiben eventuelle Durchgänge oder Türen frei zugänglich.

Treppenplattformlift

Im privaten Bereich sind Treppenplattformlifte für Personen, die körperlich nicht in der Lage sind auf einen Treppensitzlift umzusteigen.
Für den Einbau sind breite Treppen wichtige Voraussetzungen, da sie viel Platz einnehmen. Eine Prüfung der Platzverhältnisse ist daher dringend geboten.
Im öffentlich zugängigen Bereich mit beengten Treppengrundriss ist eine Voranfrage bei der Bauaufsichtsbehörde sinnvoll. Eventuell sind Sonderanfertigungen möglich.
Der Gesetzgeber schreibt eine Notrufschaltung vor, sowie Wartungsfristen.

Beispiel Platzbedarf Innenführung
Plattform-
lift
Länge
Plattform-
lift
Breite
Treppen-
lauf-
breite
Treppen-
haus-
breite
Abstand zwischen Wand und Wand Schwenk-
radius der Plattform in der Kurve
(Kurvenmitte)
750 680 900 2130 1010 1045
840* 680 920 2165 1030 1065
1000** 800 1060 2446 1175 1206
*Standardgröße; **Standardgröße im öffentlich zugängigen Bereich [Quelle:ThyssenKrupp]

Fahrschiene innen 90°
Fahrschiene innen 90°
Fahrschiene innen 180°
Fahrschiene innen 180°











Deckenlift, Hängelift

Alternative für enge Treppenhäuser, ob Holz oder Beton. Der Rollstuhl wird an stabilen Stahlseilen oder Ketten befestigt und schwebend über die Treppenstufen in die gewünschte Etage befördert. Ebenso kann dieser Lift als schienengeführter Deckenlift mit Teleskopsitz geliefert werden.
Die Liftanlage kann über mehrere Stockwerke geführt werden und beliebig lang sein. Treppe und Durchgänge bleiben in der ganzen Breite frei. Der Ein- und Ausstieg erfolgt außerhalb des Treppenbereichs.

Schienenliftsystem

Schienenliftsystem
speziell für die Pflege in kleinen wie in großen Räumen entwickelt, unabhängig von der Deckenhöhe und der Deckenbeschaffenheit. Die Hubkassetten können beim Schienenliftsystem einfach ausgehängt werden. Das geringe Gewicht ermöglicht, die Hubkassette in mehreren Räumen einzusetzen. Je nach Art der Behinderung stehen verschiedene Gurt und Tragesysteme zur Verfügung. Diese können mit einem Handgriff ausgetauscht werden. Es besteht auch die Möglichkeit einen Fahrmotor zu nutzen. Damit ist dem Betroffenen ein selbstständiges Fahren möglich.
Die Schienen können direkt unter der Decke befestigt werden. Dabei ist die Höhe des Raumes nicht von Bedeutung. Bei abgehängten oder verkleideten Decken ist eine Montage von Wand zu Wand möglich, maximale Spannweite 6 m.
Sind auch die Wände nicht tragfähig, wird die Schiene auf Stützen gestellt. Durch ein umfangreiches Sortiment an Zubehörteilen können Einzelschienen wie auch Traversenanlagen (HForm) eingesetzt werden. Mit diesen Traversen kann der komplette Raum genutzt werden. Auch für niedrige oder runde Zimmer gibt es Lösungen.

Hinweise zum Treppenlift im privaten Bereich

Grundsätzlich ist die Anschaffung eines Treppenliftes eine private Angelegenheit.
Die Krankenkassen kommen in der Regel nicht für einen Treppenlift auf, weil er kein anerkanntes Hilfsmittel ist. Möglichkeiten zur finanzielle Unterstützung finden Sie hier:
  • Pflegeversicherung
  • Hauptfürsorgestelle
  • Berufsgenossenschaft
  • Sozialamt
  • Agentur für Arbeit
  • Steuer
Die Kosten werden von der Länge der Transportstrecke, Liftführung und Ausstattung bestimmt. Treppenlifte gibt es ab etwa 5000 Euro.
Nach § 554a Abs. 1 BGB kann der Mieter vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen, die für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder den Zugang zu ihr erforderlich sind.

Montage/ Einbau eines Treppenlifts

Im Gespräch mit einem Monteur wird ein Aufmass der Treppe gefertigt und die Anschlussbedingungen besprochen.
Der Lift wird im Werk entsprechend des Aufmasses vorgefertigt. Das Aufstellen richtet sich nach dem Modell und der Fahrbahnlänge, sowie nach den Gegebenheiten der Treppe und der Umgebung dieser. Für das Aufstellen des Treppenlifts wird im Normalfall etwa ein halber Tag benötigt.
Herkömmliche Treppen-Sitzlifte sind für Personen bis etwa 130 Kilo gebaut - also ausreichend für jeden Normalgewichtigen. Für schwerere Personen sowie Rollstuhlfahrer sind Treppenplattformlifte geeignet, die ein Maximalgewicht bis zu 300 Kilogramm befördern.
Die Geschwindigkeit beträgt ca. 15 Zentimeter pro Sekunde.
Treppenliftsysteme sind vom TÜV geprüft. Die Sicherheit wird gewährleistet durch Sensoren, die Hindernisse erkennen, Abrutschsicherungen oder Sicherheitsbügel bei Plattformliften. Sicherheitsgurte sind als Sonderausstattung erhältlich.
Die Bedienung ist ganz leicht erlernbar. Über zwei Knöpfe oder einen Mini-Steuerknüppel wird der Lift in Gang gesetzt. Ein Schloss sorgt dafür, dass Fremde (oder spielende Kinder) den Lift nicht benutzen können. An den Endpunkten des Lifts sind Fernbedienungen angebracht, mit denen man ihn herbeirufen kann.
Eine regelmäßige Wartung des Lifts ist nicht unbedingt erforderlich. Dennoch bieten die Hersteller Wartungsverträge an, um einen stets fehlerfreien Betrieb zu gewährleisten.


Hocker mit Stauraum


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Vorschriften, Normen und Richtlinien für die Planung und den Einbau von Aufzügen

Bei der Projektierung von Gebäuden, in denen Personen, Rollstuhlbenutzer, Krankentragen und Krankenbetten befördert werden müssen, ist die richtige Auswahl und Dimensionierung von Aufzuganlagen von großer Wichtigkeit. Hierbei müssen eine Reihe von Kriterien, Vorschriften und Normen beachtet werden. Die wichtigsten Punkte werden im folgenden genannt.

Für optimale Planungsergebnisse empfehlen wir darüber hinaus den frühzeitigen Kontakt mit unseren Spezialisten schon in der Planungsphase.

Vorschriften, Normen und Richtlinien für die Planung und den Einbau von Aufzügen

DIN 15306 Personenaufzüge für Wohngebäude: Bauma ße, Fahrkorbmaße, Türmaße
DIN 15309 Personenaufzüge für andere als Wohngebäude sowie Bettenaufzüge: Baumaße, Fahrkorbmaße, Türmaße
DIN 18070 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen. Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
DIN 18040 -1 Barrierefreies Bauen - Teil 1: öffentlich zugängliche Gebäude
DIN 18040 -2 Barrierefreies Bauen -Teil 2:  Wohnungen
DIN 18025 -2 Barrierefreie Wohnungen: Planungsgrundlagen
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau: Anforderungen und Nachweise
VDI 2566 -1 Blatt 1: Schallschutz bei Aufzuganlagen mit Triebwerksraum
VDI 2566 -2 Blatt 2: Schallschutz bei Aufzuganlagen ohne Triebwerksraum
12. GPSGV Zwölfte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Aufzugsverordnung), Umsetzung der europäischen Aufzugrichtlinie in deutsches Recht
Richtlinie
95/16/EG
Europäische Aufzugrichtlinie, Regelungen zum Herstellen und Inverkehrbringen von Personen- und Lastenaufzügen, einschließlich deren Sicherheitsbauteile
Richtlinie
2006/42/EG
Europäische Maschinenrichtlinie, Regelungen zum Herstellen und Inverkehrbringen von Güter-, Behinderten-, Fassadenaufzügen, Fahrsteigen und -treppen
DIN EN 81-1 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen. Teil 1: Elektr. betriebene Personen- und Lastenaufzüge
DIN EN 81-2 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen. Teil 2: Hydraulisch betriebene Personen- und Lastenaufzüge
DIN EN 81-3 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von elektrisch und hydraulisch betriebenen Kleingüteraufzügen
DIN EN 81-28 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen. Aufzüge für den Personen- und Gütertransport, Teil 28: Fern-Notruf für Personen- und Lastenaufzüge
DIN EN 81-70 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen. Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge, Teil 70: Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen
DIN EN 81-72 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen. Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge, Teil 72: Feuerwehraufzüge
DIN EN 81-80 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen. Bestehende Aufzüge, Teil 80: Regeln für die Erhöhung der Sicherheit bestehender Personen- und Lastenaufzüge
WHG Wasserhaushaltsgesetz der Bundesrepublik Deutschland
LBO Landesbauordnung der Bundesländer

Landesbauordnung der Bundesländer (LBO)
Das Bauaufsichtsrecht ist Länderrecht. Es bestehen deshalb Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Die LBO bestimmt in erster Linie, ob ein Aufzug in einem Gebäude erforderlich ist und wie er unter Berücksichtigung des Transportaufkommens und eventueller Nottransporte dimensioniert sein muss. Die LBO bestimmt ferner die Vorsorgemaßnahmen für den Brandschutz und für die Brandbekämpfung durch die Feuerwehr.

Vorschriften, Normen und Richtlinien für die Planung und den Einbau von Fahrtreppen und Fahrsteigen

DIN EN 115 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Fahrtreppen und Fahrsteigen

Normen und Vorschriften für den Betrieb von Aufzügen

Betr.Sich.V Betriebssicherheitsverordnung, Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes.
TRBS 3121 Technische Regeln für Betriebssicherheit - Betrieb von Aufzugsanlagen
Die Technische Regel konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung (Betr.Sich.V) hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen.
DIN EN 13015 Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen, Regeln für Instandhaltungsanweisungen.

Betriebssicherheitsverordnung (Betr.Sich.V): Auszüge zum Betrieb und Notruf

§ 12 Betrieb

(3) Wer eine überwachungsbedürftige Anlage betreibt, hat diese in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, zu überwachen, notwendige Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich vorzunehmen und die den Umständen nach erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.

(4) Wer eine Aufzugsanlage betreibt, muss sicherstellen, dass auf Notrufe aus einem Fahrkorb in angemessener Zeit reagiert wird und Befreiungsmaßnahmen sachgerecht durchgeführt werden.

(5) Eine überwachungsbedürftige Anlage darf nicht betrieben werden, wenn sie Mängel aufweist, durch die Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden können.
Aufzugsrichtlinie 95/16/EG: Thema Notrufsystem
Die Richtlinie über Aufzüge 95/16/EG verlangt in Anhang 1, Ziffer 4.5 bei allen Neuanlagen: Aufzüge müssen über ein in beiden Richtungen funktionierendes Kommunikationssystem verfügen, das eine ständige Verbindung mit einem rasch einsatzbereiten Notdienst ermöglicht. Weiter verlangen die Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen EN 81-1 bzw. EN 81-2 unter Ziffer 14.2.3.1: Um Hilfe von außen herbeizurufen, muss den Benutzern im Fahrkorb eine leicht erkennbare und zugängliche Einrichtung für diesen Zweck zur Verfügung stehen. Ziffer 14.2.3.3: Diese Einrichtung muss als Gegensprechanlage einen ständigen Kontakt mit der hilfeleistenden Stelle erlauben. Nach Abgabe eines Notrufes dürfen weitere Handlungen der Eingeschlossenen nicht mehr notwendig sein.

Montag, 13. Februar 2012

Aufzüge nach DIN EN 81-70


Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen


Neben den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen der Aufzugsrichtlinie enthält die DIN EN 81-70 Mindestvorgaben für die Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen.
Sie beschreibt drei Größen von Aufzügen, die unterschiedliche Grade der Zugänglichkeit für die Benutzer von Rollstühlen anbieten. Der Grad der Zugänglichkeit und Benutzbarkeit wird durch Abmessungen, räumliche und technische Kriterien bestimmt.

In der Tabelle 1 der Vorschrift werden folgende Aufzugstypen gewählt:

Aufzugstyp 1 bis 450 kg

Fahrkorbbreite: 1 000 mm
Fahrkorbtiefe: 1 250 mm
Aufzugstyp 11 Rollstuhlbenutzer mit einen Rollstuhl nach EN 12183 oder einen elektrisch angetriebenen Rollstuhl der Klasse A nach EN 12184

Aufzugstyp 2 für 630 kg

Fahrkorbbreite: 1 100 mm
Fahrkorbtiefe: 1 400 mm
Aufzugstyp 21 Rollstuhlbenutzer mit einer Begleitperson nach EN 12183 oder einen elektrisch angetriebenen Rollstuhl der Klassen A oder B nach EN 12184.
Rollstühle der Klasse B sind durch ihre kleinen Abmessungen/ Räder bevorzugt für den Innenraum. Die Hindernissüberwindung ist dadurch im Außenbereichen eingeschränkt. Elektrorollstühle für den Innenraum werden meist dann verordnet, wenn die Benutzung eines handbetriebenen Rollstuhls aufgrund der Behinderung nicht mehr möglich ist.

Aufzugstyp 3 für 1275 kg

Fahrkorbbreite: 2 000 mm
Fahrkorbtiefe: 1 400 mm
Aufzugstyp 31 Rollstuhlbenutzer und weitere Personen. Hier ist das Wenden eines Rollstuhls der Klasse A oder B oder mit Gehhilfe/ Rollator möglich.
Für Rollstühle nach EN 12183 oder elektrisch angetriebene Rollstühle der Klassen A, B oder C nach EN 12184.
Rollstühle der Klasse C eignen sich vorrangig für den Straßenverkehr und zur Überwindung längerer Strecken.

Die E DIN 18040 nimmt in ihren Forderungen Bezug auf die DIN EN 81-70.
DIN 18040-1 öffentlich zugängliche Gebäude: "Aufzüge müssen Typ 2 oder 3 nach DIN EN 81-70:2005-09, Tabelle 1 entsprechen. Die lichte Zugangsbreite muss mindestens 90 cm betragen."
DIN 18040-2 Wohnungen: "Aufzüge müssen mindestens dem Typ 2 nach DIN EN 81-70:2005-09, Tabelle 1 entsprechen. Die lichte Zugangsbreite muss mindestens 90 cm betragen."
Im privaten Bereich bei Kenntnis des Krankheits- und Behinderungsbildes sowie Kenntnis der Rollstuhlart ist es durchaus möglich geringere Abmessungen zu wählen.

Leitfaden für Maßnahmen für blinde und sehbehinderte Personen

Die DIN EN 81-70 enthält im Anhang eine ausführliche Beschreibung zu Farb-/ Farbtonkontrastierung und Oberflächenbeschaffenheit, Beleuchtung, tastbaren Zeichen und Symbolen, Brailleschrift.

Haltestelle

Farbe und Farbton von Schachttüren und Taster auf dem Bedienungstableau sollten sich von der Umbebung kontrastreich absetzen.
Farbig oder oberflächig abgesetzter Fußboden vor den Aufzugstüren ungefähr 1 500 mm × 1 500 mm kann die Aufmerksamkeit erhöhen.

Die DIN 18040E erhebt darüber hinaus noch folgende Forderung:
Gegenüber von Aufzugtüren dürfen keine abwärtsführenden Treppen angeordnet werden. Sind sie unvermeidbar, muss ihr Abstand mindestens 300 cm betragen.
Vor den Aufzugstüren ist eine Bewegungs- und Wartefläche von mindestens 150 cm × 150 cm zu berücksichtigen. Bei einer Überlagerung dieser Fläche mit anderen Verkehrsflächen muss ein Vorbeugehen am wartenden Rollstuhlbenutzers möglich sein. Dies wird z. B. erreicht durch eine zusätzlich anzuordnende Durchgangsbreite von 90 cm.

Fahrkorb

Fahrkorbbeleuchtung mindestens 100 Lux, Vermeidung von Punktstrahlern
Innenwände nicht-reflektierend, zum Fußboden in Farbe und Farbton kontrastieren. Matte Oberflächen, Fahrkorbboden ähnlich wie im Haltestellenbereich.
Auch sollte wie in DIN 18030 ein Klappsitz und Spiegel zur Ausstattung gehören. Besonders in Aufzugstyp 1 und 2, muss ein Spiegel eingebaut werden, um dem Rollstuhlfahrer beim Rückwärtsfahren aus dem Fahrkorb das Erkennen von hinter ihm liegenden Hindernissen zu erkennen. Glasspiegel müssen aus Sicherheitsglas sein.

Befehlsgeber

Ausführliche Beschreibung der Befehlsgeber.
Empfohlen wird die Sprachansage. So können unter anderem Angaben über Geschäfte und Büros auf dem Stockwerk bereitgestellt werden. Optische Anzeigen sind ebenfalls sinnvoll.

Mittwoch, 8. Februar 2012

Flucht- und Rettungswege



Ein Rettungsweg dient der Rettung und Flucht von Menschen in allen Gefahrensituationen. Das Löschen und schützen des Gebäudes oder der Einrichtung ist völlig sekundär.
Grundregel: Flucht- und Notausgangstüren müssen von innen ungehindert und ohne fremde Hilfe zu öffnen sein. Rettungswege müssen über Ausgänge in sichere Bereiche oder unmittelbar ebenerdig ins Freie führen.

Bauordnung von RettungswegenRäume in denen sich Menschen aufhalten, müssen über mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege - nach außen (möglichst entgegengesetzt) – verfügen. Die Bauordnung unterscheidet zwischem ersten und zweiten Rettungsweg. Ein Rettungsweg kann horizontal (z.B. Gänge und Flure) oder vertikal (z.B. Treppenhäuser) verlaufen. Die Weglänge ist in den verschiedenen Bauordnungen und Sonderbauverordnung geregelt und darf in der Regel von jedem Punkt eines Raumes bis zum nächsten Ausgang ins Freie oder bis zum nächsten gesicherten Bereich 35 m nicht überschreiten.

Regelwerke, Richtlinien und VerordnungenAusgänge und Türen, sowie Rettungswege müssen der DIN 4102 entsprechen
  • Teil 1: Brandverhalten von Baustoffen
  • Teil 2: Brandverhalten von Bauteilen
  • Teil 3: Brandverhalten von Brandwänden und nichttragenden Außenwänden
  • Teil 4: Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile
  • Teil 5: Feuerschutz-Abschlüsse, Abschlüsse in Fahrschachtwänden und feuerwiderstandsfähige Verglasungen
  • Teil 6: Lüftungsleitungen
  • Teil 7: Bedachungen
den Landesbauordnungen (LBO/BO) der Bundesländer
den Durchführungsverordnungen (DVO) entsprechend der LBO/BO
den Rechtsverordnungen (RVO) und Richtlinien für Bauten besonderer Art und Nutzung
den Eingeführten Technischen Baubestimmungen (ETB)
der Versammlungsstätten-Verordnung (VStättVO)
den Unfallverhütungsvorschriften (VBG) der Berufsgenossenschaften

PrüfungSicherheitstechnische Geräte für Flucht- und Rettungswege werden vom VdS, MPA oder TÜV geprüft und zertifiziert. Vor der ersten Inbetriebnahme von elektrischen Fluchttür-Steuerungssystemen muss von einem Sachkundigen festgestellt werden, dass die Verriegelung ordnungsgemäß eingebaut wurde und voll funktionsfähig ist.
Die Anlage muss mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.

Planung von RettungswegenEin Rettungsweg wird im Brandfall durch Feuer und Rauch (Brandgase) bedroht. Der Gebäudetyp (z.B. Krankenhäuser oder Lagerräume) muss bei der Planung des Rettungsweges berücksichtigt werden. Krankenhäuser benötigen zur schnellen Räumung bettlägeriger Patienten deutlich breitere Rettungswege als kleinere Verkaufsstätten. Der Rettungsweg muss den örtlichen Gegebenheiten gerecht werden und konsequent durchdacht werden.

Erster RettungswegDas ist der Weg, der im Gefahrenfall von flüchtenden Person als erstes aufgesucht wird, also der meist benutzte Verkehrsweg. Dieser Weg muss mindestens der voraussichtlichen Zeitdauer des Fliehens standhalten und darf nicht durch Raucheintritt unpassierbar werden.
Der Fluchtweg wird durch den Weg und den Brandabschnitt (z.B. Tür oder Tor) definiert. Die baulichen Voraussetzungen sind in der DIN 4102 geregelt. Die Brennbarkeit von Baustoffen und Bauteilen im Bereich von Rettungswegen bezieht sich auf alle Teile, also auch auf Fußböden, Wandverkleidungen und elektrische Funktionsteile (z.B. Kabel).
Aus Untersuchungen und Auswertungen über das Verhalten von Menschen im Brandfall, liegen umfangreiche Erkenntnisse über das Fluchtverhalten vor. Mit entsprechenden Computer-Programmen lassen sich – speziell für größere Veranstaltungen – Fluchtrichtung, Fluchtgeschwindigkeit und Stauzonen simulieren. Vereinzelt wurden die Ergebnisse in die Bauordnungen übernommen. Danach ist in Fluren eine Stufenfolge von weniger als drei Stufen unzulässig, nachdem man herausgefunden hat, dass der flüchtende Mensch mindesten drei aufeinanderfolgende Stufen erwartet. Andererseits fand die Erkenntnis keinen Zugang in die Vorschriften, dass die Hauptfluchtrichtung bei freien Strecken meist gegen den Uhrzeigersinn verläuft.
Die Breite der Rettungswege ist von der maximalen Personenanzahl und deren Mobilität abhängig. Innerhalb der Wege dürfen keine Einbauten und Lagerungen vorgenommen werden, die den Fluchtweg verstellen oder zu Stau führen würden. Die Rettungsweglänge ist unter anderem von den örtlichen Gegebenheiten abhängig. Bei offenen Garagen liegt diese bei 50 m, nachdem der Rauch schnell abgeführt werden könnte. Der Zeitfaktor für Rettungswege kann positiv durch eine Belüftbarkeit und eine erhöhte Feuerwiderstandsdauer beeinflusst werden. Ein Rettungsweg ist gleichzeitig auch ein Zugang für die Feuerwehr und sollte so gebaut sein, dass er wie ein „Fluchttunnel“ wirkt, wenn einzelne Bauteile darüber einstürzen oder zusammenbrechen.
Die Rettungsweglänge wird in nachstehender Tabelle für die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten am Beispiel der Bauordnung und den Sonderbauverordnungen von Nordrhein-Westfalen aufgezeigt.

Rettungsweglängen
Bauart/Nutzung
Bauordnung
Maximale
 Rettungs-
weglänge
Allgemein
Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes bis zum Treppenraum oder ins Freie
35 m
Hochhäuser
Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes bis zum Treppenraum oder ins Freie
25 m
Krankenhäuser
Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes bis zum Treppenraum oder ins Freie
30 m
Versammlungs-räume
Von jedem Besucherplatz bis zum Ausgang des Versammlungsraumes
25 m

Von jedem Punkt eines Flures bis zum Treppenraum
30 m
Verkaufsstätten
Von jedem Punkt des Verkaufsraumes bis zum nächsten Hauptgang
10 m

Von jedem Punkt der Verkaufsstätte bis zum nächsten Ausgang, notwendigen Flur oder Treppenraum
25 m
Gaststätten
Von jedem Gastplatz bis zum nächsten Hauptgang
5 m

Bei mehr als 400 Gastplätzen von jedem Gastplatz bis zum nächsten Ausgang
25 m
Garagen
In geschlossenen und unterirdischen Garagengeschossen von jeder Stelle bis zum nächsten Ausgang oder Treppenraum
30 m

In oberirdischen offenen Garagen von jeder Stelle bis zum nächsten Treppenraum oder Ausgang
50 m
Schulen
Von jeder Stelle eines Unterrichtsraumes bis zum nächsten Treppenraum oder Ausgang (Luftlinie)
25 m

In Sporthallen
35 m
Zweiter RettungswegKann der zweite Rettungsweg nicht über einen Flur oder Treppenhaus sichergestellt werden, so muss eine Treppe nach unten errichtet werden oder eine Auftrittfläche für ein anleiterbares Rettungsgerät der Feuerwehr geschaffen werden. Ansonsten gelten die gleichen Anforderungen wie für den ersten Rettungsweg.

ArbeitsstättenverordnungIn § 19 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden die zusätzlichen Anforderungen an Rettungswege, im Zusammenhang mit Arbeitsplätzen beschrieben: „Anordnung, Abmessung und Ausführung der Rettungswege müssen sich nach der Nutzung Einrichtung und Grundfläche der Räume sowie nach der Zahl der in den Räumen üblicherweise anwesenden Personen richten. Rettungswege müssen als solche gekennzeichnet sein und auf möglichst  kurzem Weg ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen. Bei Gefahr muß sichergestellt sein, dass die Arbeitnehmer die Räume schnell verlassen und von außen schnell gerettet werden können“.

Beleuchtung von RettungswegenDie elektrotechnische Norm für die Errichtung einer Notbeleuchtungsanlage ist die VDE 0108. Die Norm für den mechanischen und elektrischen Aufbau der entsprechenden Leuchten ist die EN 60 598-2-22 (Europa Norm). Die lichttechnischen Anforderungen von Sicherheitsleuchten werden durch die DIN 5035 Teil 5, die Sicherheitskennzeichnung durch die DIN 4844 und VBG 125 festgelegt.
Die Aufgabe einer Sicherheitsbeleuchtung ist die Ausleuchtung des Weges und der Richtung. Man kann davon ausgehen, dass Menschen bei Gefahr vom Gefühl gelenkt werden und nicht vom Verstand. Etwa 80% aller Informationen werden über das Auge aufgenommen. Der Mensch fühlt sich ohne Licht (künstliches Licht oder Tageslicht) hilflos. Dunkelheit würde in Zusammenhang mit einer Bedrohung zu Panik führen. Die Notbeleuchtung soll ferner:
    • Die Fluchtrichtung anzeigen (Rettungszeichenleuchten)
    • Die Fluchttüre kennzeichnen
    • Den Rettungsweg ausleuchten (Rettungswegleuchten)
    • Hindernisse (z.B. Stiegen, Türschwellen) beleuchten
Bei Netzausfall müssen die Rettungswegleuchten mit einer Einschaltverzögerung von 15 sec., eine Nennbetriebsdauer von 1 Std., in Stätten für Menschansammlungen von 3 Std., unterbrechungsfrei ihre vorgeschriebene Funktion erfüllen. Die Mindestbeleuchtungsstärke für Rettungswege beträgt 1 lx horizontal (0,2 m Höhe über Boden). Die Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke muss Lmin : Lmax größer 1 : 40 sein. Für Alterung und Verschmutzung ist ein Planungsfaktor (1,25) zu berücksichtigen.
Als Rettungszeichenleuchten sind nur bestimmte Bildzeichen zulässig. Die Sicherheitsfarbe für Rettungszeichenleuchten ist grün (Kontrastfarbe: weiß).

Das Panikschloss
Das Panikschloss für Feuerschutztüren ist ein Profilzylinder-Einsteckschloss für Metalltüren. Nach der DIN 4102 Teil 5, sind Feuerschutzabschlüsse „selbstschließende Türen und selbstschließende andere Abschlüsse (z.B. Klappen, Rollläden, Tore), die dazu bestimmt sind, im eingebauten Zustand den Durchtritt eines Feuers durch Öffnungen in Wänden und Decken zu verhindern“. Im Brandfall müssen also diese Türen unbedingt geschlossen sein und bleiben, um ein weiteres Ausbreiten des Feuers wirksam zu verhindern.
In größeren Objekten werden elektronisch überwachte und betriebene Schlösser verwendet. Das Prinzip ist mit den mechanischen Panikschlössern identisch. Bei mechanischen Schlössern befindet sich an der Außenseite (von der Fluchtrichtung aus betrachtet) ein Knauf. Der Schlossriegel ist 2-mal gesperrt. Somit bietet die Türe nach außen Schutz vor unberechtigten Eindringlingen. Über die Innenseite lässt sich die Tür durch den Türgriff oder einen Bügel jederzeit – ohne Schlüssel - öffnen. Mit einer Drückerbetätigung werden gleichzeitig Falle und Riegel geöffnet.
Damit die Tür weder versehentlich, noch absichtlich offen bleibt ist ein Türschließer erforderlich, der die Tür „selbstschließend“ zudrückt. Damit soll Rauch und Feuer von Rettungswegen und den anderen Brandabschnitten ferngehalten werden.

FluchttürwächterDer Fluchttürwächter ist für Fluchttüren geeignet, die nicht an zentrale Systeme angeschlossen werden müssen, deren Öffnung jedoch gemeldet werden soll.
Das batteriebetriebene Gerät wird so unter den Türdrücker montiert, dass eine Betätigung nur noch möglich ist, wenn der Fluchttürwächter beiseite gedrückt wird, was allerdings zu einem Alarm führt. Er rastet in der betätigten Schrägstellung ein und kann nicht wieder unter die Türklinke gedreht werden, ohne mit dem Schlüssel vorher entriegelt zu werden. Der Anschluss an eine zentrale Stelle ist bei den meisten Geräten jedoch trotzdem möglich.

Alarmrückmeldung
Viele Türen befinden sich an Stellen des Gebäudes, die nicht permanent auf öffnen überwacht werden. Hier prallen zwei Anforderung aufeinander, die es zu koordinieren gilt:
  • Jederzeitige Türöffnung als Flucht- und Rettungsweg
  • Durchwegs verschlossene Tür, deren Öffnung zumindest gemeldet wird
Dies erreicht man mit Elektro-Haftmagneten (elektromagnetisch) oder Elektro-Fluchttüröffner (elektromechanisch). Beide arbeiten nach dem Ruhestrom-Prinzip. Wird der Öffnungsvorgang ausgelöst, werden die Komponenten stromfrei geschaltet (Relais fällt ab). Aus diesem Grund funktionieren die Geräte natürlich auch bei Stromausfall.

NotschalterIm Gefahrenfall unterbricht der Notschalter an der Innenseite, in unmittelbarer Türnähe, die Stromzufuhr und der Haftmagnet oder Fluchttüröffner fällt ab (öffnet). Die Tür lässt sich so im Notfall jederzeit öffnen.
Es gibt Systeme deren Auslösung über einen Druckknopf oder einen Flächentaster erfolgt. Besonders empfehlenswert sind Geräte, die erst nach „Einschlagen“ (eindrücken) einer dünnen Kunststoffscheibe betätigt werden können.
Bestimmte Türen müssen vorübergehend geöffnet werden, was durch einen Schlüsselschalter innerhalb oder außerhalb des Notschalters erfolgen kann. Je einfacher der Öffnungsvorgang möglich ist, desto zwingender ist eine akustische oder optische Alarmmeldung vor Ort, bzw. an eine zentrale Stelle erforderlich.
Kaufhäuser, Krankenhäuser und Hotelanlagen rüsten Notausgangstüren oftmals mit Sirenen und/oder Blitzleuchten in Türnähe und einer Zentral-Meldeanlage, an einer ständig besetzten Stelle, aus. Ein Einsatzplan regelt das weitere Vorgehen im Falle einer Auslösung.
In Koppelung mit einer Brandmeldeanlage lassen sich Fluchttüren automatisch freischalten, was den Zugang für die eintreffende Feuerwehr deutlich erleichtert. Besonders wichtig ist dabei, dass die „Öffner“ ohne Verzögerung arbeiten.

HaftmagnetEin starker Elektromagnet hält im Normalzustand die Fluchttür geschlossen.  Wird der Magnet im Gefahrenfall ausgeschaltet (z.B. Notschalter), wird die Stromzufuhr unterbrochen und die Tür sofort freigegeben. Der Magnet muss so stark sein, dass er auch bei witterungs- und montagebedingten Toleranzen einwandfrei funktioniert.
Auf die Tür wird eine Metallplatte geschraubt, bzw. werksseitig befestigt. Dabei gilt es die Zulassungsbestimmung von feuerhemmenden Türen zu beachten.
In den Türrahmen (oben) wird ein Haltewinkel angebracht, an den der Haftmagnet aufgeschraubt wird (außerhalb des Sturzes). Ein System besteht mindestens aus zwei Komponenten: Haftmagnet und Notschalter. Dies würde genügen, wenn keine Überwachung erforderlich ist und man mit einer laufenden Batterieauswechslung zufrieden wäre. Wem das zu aufwendig ist, der benötigt zusätzlich ein Steuergerät, das über eine Netzstromversorgung und über Steuerleitungen (12V- Ruhestrom), zum Notschalter und zum Haftmagneten, ohne Akkus oder Batterien auskommt. Ein Anschluss an ein Bussystem (z.B. EIB-Netz) zur Tür-Fernfreigabe oder Alarmmeldung ist bei den meisten Geräten möglich.

FluchttüröffnerDer elektrische Fluchttüröffner funktioniert im Prinzip wie ein Haftmagnet. Die Komponenten sind, bis auf den Türöffner, identisch. Ein Notfall-Fluchtüröffner muss auch, im Gegensatz zu gewöhnlichen Türöffnern, unter Druck öffnen.
Um einen gewissen Überblick zu behalten arbeiten die Fluchtüröffner häufig mit Rückmeldekontakten, die über ein LED-Anzeigetableau den Öffnungszustand anzeigen.