DIN EN 520 „Gipsplatten“
Für Gipsplatten, die bisher nach DIN 18180 als Gipskartonplatten
bezeichnet wurden, gilt seit September 2005 auch die europäische
Produktnorm DIN EN 520. Mit dieser harmonisierten Produktnorm
für Gipsplatten werden zusätzlich in den europäischen Mitglieds-
staaten Bezeichnungen und Kennzeichnungen eingeführt.
In der DIN 18180 werden folgende Anforderungen und Eigenschaften geregelt:
- Plattenarten
- Bauplatten GKB
- Feuerschutzplatten GKF
- Bauplatten imprägniert GKBI usw.
- Mindest-Flächengewichte für GKB 12,5 von
≥
8,5 kg/m
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Anwendung von Schallschutz nach Beiblatt 1
zu DIN 4109 gewährleistet
• Mindest-Steifigkeit mit Kennwert E-Modul
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Voraussetzung bei Ansatz der aussteifenden Wirkung im
Holzrahmenbau und Bemessung nach DIN 1052
- Gut erkennbare farbliche Unterscheidung bei der Platten-
kennzeichnung
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Größere Sicherheit bei der Produktauswahl – sowohl bei
Lieferung als auch beim Einsatz auf der Baustelle
Weitere Normen für Gipsplattenprodukte
Rigips-Lochplatten Rigiton bzw. Gyptone und Zuschnittplatten
nach DIN 18180 werden europäisch nicht in DIN EN 520 „Gips-
platten“, sondern in DIN EN 14190 „Gipsplattenprodukte aus
der Weiterverarbeitung“ geregelt. Die Kennzeichnung der Loch-
platten mit dem CE-Zeichen nach DIN EN 14190 beginnt eben-
falls im Oktober 2006. Verbundplatten nach DIN 18184 werden
voraussichtlich ab September 2006 europäisch harmonisiert ge-
regelt in DIN EN 13950 „Gips-Verbundplatten zur Wärme- und
Schalldämmung“. Die Anforderungen und Kennzeichnungen
nach diesen Normen sind nicht Bestandteil dieser Informations-
broschüre.
Gipsplatten-Typen nach DIN EN 520
DIN EN 520 unterscheidet mehrere Arten von Gipsplatten:
Typ A
Standard-Gipsplatte.
Typ D
Gipsplatte mit definierter Dichte von mindestens 800 kg/m
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.
Typ F
Gipsplatte mit verbessertem Gefügezusammenhalt bei hohen
Temperaturen (Brandfall).
Typ H
Gipsplatte mit reduzierter Wasseraufnahmefähigkeit (H1, H2
und H3). Die in Deutschland übliche Qualität für imprägnierte
Gipsplatten entspricht mit maximal 10% Wasseraufnahme
(nach zwei Stunden Lagerung unter Wasser) dem neuen Typ H2.
Darüber hinaus wird zusätzlich die Wasseraufnahme über die
Oberfläche auf 180 g/m
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begrenzt.
Typ I
Gipsplatte mit erhöhter Oberflächenhärte. Dieser Plattentyp ist
insbesondere bei Anforderungen an die Stoßbelastung geeignet.
Typ P
Putzträgerplatte – die Ansichtsseite ist speziell für den Auftrag
von Gipsputzen vorgesehen.
Typ R
Gipsplatte mit erhöhter (Biegezug-) Festigkeit sowohl in Längs-
als auch in Querrichtung.
Typ E
Gipsplatte für die Beplankung von Außenwandelementen – die
Platten sind nicht für dauernde Außenbewitterung ausgelegt;
diese Plattenart weist eine reduzierte Wasseraufnahmefähigkeit
auf; die Wasserdampfdurchlässigkeit ist auf ein Mindestmaß
reduziert.
Hinsichtlich der Kantenformen und -bezeichnungen ergeben sich
durch die europäische Normung keine Änderungen.
Normative Bezeichnungen der Rigips-Platten |