Montag, 26. April 2010

Mietpreise in Stuttgart

Wohnung

m² Stuttgart Baden - Württemberg Deutschland
30 m² 8,00 € 6,79 € 5,94 €
60 m² 7,20 € 6,48 € 5,54 €
100 m² 7,00 € 6,59 € 6,13 €

Der durchschnittliche Mietpreis für eine 30-Quadratmeter-Wohnung liegt in Stuttgart zur Zeit bei ca. 8 EUR/m². Für eine 60-Quadratmeter-Wohnung liegt der Mietpreis bei 7,2 EUR/m². Der durchschnittliche Preis für die Miete einer Wohnung mit 100 m² in Stuttgart liegt zur Zeit bei 7 EUR/m². Diese Preise liegen leicht über den durchschnittlichen Mietpreisen in Deutschland.

Haus

m² Stuttgart Baden - Württemberg Deutschland
100 m² 9,89 € 8,68 € 7,83 €
150 m² 9,03 € 8,37 € 7,43 €
200 m² 8,77 € 8,48 € 8,02 €

Für die Miete eines Hauses mit ca. 100 Quadratmetern müssen in Stuttgart 9,89 EUR/m² im Schnitt kalkuliert werden. Dieser Wert liegt über dem bundesdeutschen Durchschnitt für ein Haus dieser Größenordnung. Für ein Haus mit 150m² werden in Stuttgart ca. 9,03 EUR/m² verlangt. Für ein 200-Quadratmeter-Haus beträgt die monatliche Miete im Schnitt 8,77 EUR/m².


Infobox

Stuttgart Deutschland
Einwohner 597.176 82.002.400
Arbeitslosenquote 6,9% 8,2%
Bruttoeinkommen 38€ 27.493€
Sozialhilfeempfänger 3,9% 3,5%
Kita-Quote 56,6% 50,25%



hier
gefunden

Dienstag, 20. April 2010

Gehaltsumfrage für Architekten im AIP/SIP - als PDF

da das gehalt für Architekten im Praktikum frei verhandelbar ist, kann man sich auf hier
informieren.
Im Schnitt ab €2.200,- Brutto..


Download als PDF




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Sind Bachelor-Abschlüsse in Baden-Württemberg voll anerkannt?

Werden Bachelor-Abschlüsse anerkannt? AiP

Aktuell nach dem derzeitigen Architektengesetz ist die Voraussetzung für die Eintragung als Architekt/in im Praktikum ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur mit einem technischhem Grundstudium.

Nach EU-Regelung (Berufsanerkennungsrichtlinie), ist jener berufsbefähig, der ein mindesetens vierjähriges Vollzeitstudium erfolgreich abgeschlossen hat. Keinen berufsqualifizierenden Abschluss stellt demnach ein nur drei jähriges Studium in der Fachrichtung Architektur dar (Bachelor), sodas keine Eintragung als Architekt im Praktikum erfolgt.

Als sicher kann aber prognostiziert werden, dass im novellierten Architektengesetz, mit dessen Inkrafttreten nicht vor dem Herbst 2010 zu rechnen ist, eine Übergangsvorschrift aufgenommen wird. Die ist für Studierende, die vor dem Inkrafttreten des neuen Architektengesetzes in den Studiengängen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit einer kürzeren als einer vierjährigen Studienzeit begonnen haben, interessant. Für Absolventen dieser kürzeren Studiengänge wird dann mit großer Wahrscheinlichkeit im Rahmen einer solchen zeitlich befristeten Übergangsregelung eine Eintragung in die Architektenliste ermöglicht werden.

Verbindliche Aussagen können erst dann gemacht werden, wenn das Architektengesetz vom Landtag in seiner endgültigen Fassung verabschiedet wurde.






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