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Dienstag, 17. November 2015

Rüge- und Verjährungsfristen

Mängelrechte unterliegen immer einer zeitlichen Begrenzung. Dies bedeutet, dass nach dem Datum der Abnahme der Mangel innert einer bestimmten Frist gerügt und innert einer bestimmten Frist die Verjährung unterbrochen werden muss.

Falls im Werkvertrag zwischen dem Bauherrn und dem Unternehmer die SIA-Normen als anwendbar erklärt wurden, kommen diese zur Geltung. Andernfalls gelten die Rügefristen nach OR Art. 371.

Rügefristen nach SIA

Nach SIA 118 muss die Abnahme des Werks innerhalb eines Monats nach der Meldung des Bauleiters erfolgen, dass das Werk abgenommen werden könne resp. fertig gestellt sei. Bis zu zwei Jahren nach diesem Datum können sowohl offene als auch verdeckte Mängel zu jedem Zeitpunkt gerügt werden. Nach Ablauf dieser zwei Jahre können offene Mängel nicht mehr gerügt werden. Verdeckte Mängel können während drei weiteren Jahren gerügt werden, doch muss die Rüge gemäss Bundesgerichtsentscheid innert drei Arbeitstagen nach Entdeckung des Mangels erfolgen. Eine Ausnahme bilden elektrisch betriebene Apparate und Geräte, die als Fertigprodukte geliefert worden sind. Hier ist die Garantiefrist auf ein Jahr beschränkt.

Rügefristen nach OR

Jeder entdeckte Mangel, sei es ein offener oder ein verdeckter, ist sofort nach Entdeckung des Mangels zu rügen. Nach der Abnahme des Werks kann grundsätzlich ein Jahr lang gerügt werden, handelt es sich jedoch um ein unbewegliches Bauwerk, so kann der Mangel fünf Jahre nach dem Abnahmedatum gerügt werden. Eine Ausnahme bilden elektrisch betriebene Apparate und Geräte, die als Fertigprodukte geliefert worden sind. Hier ist die Garantiefrist auf ein Jahr beschränkt.

Verjährungsfristen

Nebst den Rügefristen existieren auch Verjährungsfristen. Die Rüge allein kann eine Verjährung nicht unterbrechen. Dies kann nur auf zwei Arten geschehen: Entweder der betreffende Unternehmer bestätigt schriftlich, dass die Verjährung im Hinblick auf den gerügten Mangel aufgehoben ist («Verzicht auf Einrede der Verjährung»), oder der Bauherr klagt den Unternehmer ein. Mit dem Datum der Klageanhebung beginnt die Verjährungsfrist von vorn. Falls im Werkvertrag zwischen dem Bauherrn und dem Unternehmer die SIA-Normen als anwendbar erklärt wurden, kommen diese zur Geltung. Andernfalls gelten die Verjährungsfristen nach OR Art. 371.

Verjährungsfristen nach SIA
  • Ab dem Abnahmedatum beträgt die Verjährungsfrist für gerügte Mängel fünf Jahre.
  • Für vom Unternehmer absichtlich verschwiegene Mängel beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre ab dem Abnahmedatum.
Verjährungsfristen nach OR
  • Ab dem Abnahmedatum beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, für Mängel an unbeweglichen Werken jedoch fünf Jahre.
  • Für vom Unternehmer absichtlich verschwiegene Mängel beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre ab dem Abnahmedatum.

Montag, 2. Juni 2014

Bau- und Montagearbeiten - Arbeitsschutz/Praxishilfen/Formulare

Bau- und Montagearbeiten
 

PDFWordAnzeige von Bau- und Montagearbeiten (gem. § 3 BGV C22 "Bauarbeiten")
PDFWordMontageanweisung (gem. § 17 BGV C22 "Bauarbeiten")
PDFWordAnzeige zum Betrieb von hochziehbaren Personenaufnahmemitteln (gem. BGR 159 "Hochziehbare Personenaufnahmemittel")
PDFWordAnzeige von Bauarbeiten in kontaminierten Bereichen - Muster (gem. BGR 128 "Kontaminierte Bereiche")
PDFWordGliederung und Inhalt des Arbeits- und Sicherheitsplanes - Muster (gem. BGR 128 "Kontaminierte Bereiche")
PDFWordNotfall-Ausweis - Muster (gem. BGR 128 "Kontaminierte Bereiche")
PDFWordGliederungsmuster einer Betriebsanweisung (gem. BGR 128 "Kontaminierte Bereiche")
PDFWordVorankündigung eines Bauvorhabens (gem. § 2 Baustellenverordnung und RAB 10)


Bautagebuch
 

PDFWordTagesbericht
PDFWordBegleitbogen
PDFWordErläuterungen



http://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/praxishilfen/formulare/bau-und-montagearbeiten/

Montag, 19. Mai 2014

Entfernungspauschale

Mit der Entfernungspauschale, im Volksmund Pendlerpauschale, werden im deutschen Einkommensteuerrecht die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte pauschaliert. Die Entfernungspauschale mindert das zu versteuernde Einkommen. Die Pauschale kann von allen Arbeitnehmern und Selbständigen in Anspruch genommen werden, unabhängig von der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen und gleichgültig, ob sie zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Motorrad, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Auto zur Arbeitsstelle gelangen.
 
Die Entfernungspauschale ist nur für die Tage anzusetzen, an denen der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte aufsucht. Die Pauschale wird für jeden Arbeitstag nur einmal angesetzt, auch wenn zusätzliche Fahrten wegen einer mehrstündigen Arbeitszeitunterbrechung durchgeführt wurden. Berücksichtigt werden zudem nur die vollen Kilometer der einfachen Entfernung, damit sind Hin- und Rückfahrt abgegolten. Angefangene Kilometer der Fahrtstrecke werden nicht berücksichtigt. Es gilt eine Höchstgrenze von 4.500 € im Kalenderjahr. Ein höherer Betrag kann geltend gemacht werden, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt hat oder im Falle von öffentlichen Verkehrsmitteln höhere Aufwendungen glaubhaft machen oder nachweisen kann (§ 9 Abs.1 Nr.4 und Abs.2 EStG).
 
Höhe der Pauschale
  • in den Kalenderjahren 2001 bis 2003
    • 0,36 € für jeweils die ersten 10 Entfernungskilometer und
    • 0,40 € für jeden weiteren Entfernungskilometer
  • seit dem Kalenderjahr 2004
    • 0,30 € für jeden Entfernungskilometer
 
 
Maßgebliche Wohnung
 
Zwar steht es dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei, wo er seine Wohnung nimmt und ob er von einem Haupt- oder Zweitwohnsitz zur Arbeit fährt, die Fahrten von einer weiter entfernt liegenden Wohnung werden aber steuerlich nur berücksichtigt, wenn diese den örtlichen Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers darstellt und nicht nur gelegentlich aufgesucht wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 S. 6 EStG).
Der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist dabei nicht unbedingt der Hauptwohnsitz, und obwohl die melderechtlichen Verhältnisse ein Indiz sind, ist die Finanzverwaltung an diese Feststellung nicht gebunden. Bei verheirateten Arbeitnehmern befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen in der Regel am Wohnort der Familie. Bei Alleinstehenden besteht die Vermutung, dass sie den örtlichen Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen am Ort der Wohnung haben, von der aus sie sich überwiegend zur Arbeitsstätte begeben. Wo ein Alleinstehender den Lebensmittelpunkt tatsächlich besitzt, wird bestimmt durch die persönlichen Beziehungen zu diesem Ort und die Art und Weise, wie diese Beziehungen aufrechterhalten werden (z. B. durch besondere persönliche Bindungen an Personen, Vereine und andere Aktivitäten). Der Lebensmittelpunkt setzt jedoch stets voraus, dass der Arbeitnehmer sich dort nachhaltig aufhält.
Die Entfernung zwischen Wohnung und Betrieb sowie die Gründe für die Wohnsitznahme am entfernteren Ort spielen keine Rolle. Allerdings darf die entfernter liegende Wohnung keine Zweitwohnung sein, die lediglich an Wochenenden und in den Ferien genutzt wird.
 
 
Verkehrsmittel
 
Im Gegensatz zur früher geltenden Kilometerpauschale kann die Entfernungspauschale unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel geltend gemacht werden. Das heißt, sie gilt nicht nur für Auto- und Motorradfahrer, sondern auch für Nutzer der Eisenbahn, der Straßenbahn, des Omnibusses, eines Bootes, des Fahrrades und für Fußgänger. Eine Ausnahme besteht für die Nutzung eines Flugzeugs oder Taxis.
 
 
Fahrtstrecke
 
Das Gesetz stellt zur Berechnung grundsätzlich auf die Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab. Eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann zugrundegelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig benutzt wird. Eine Verbindung ist verkehrsgünstiger, wenn durch sie die Arbeitsstätte – trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen – in der Regel schneller und pünktlicher erreicht wird.

Mittwoch, 8. Mai 2013

Beschädigung der Mietsache

Der Mieter ist zum sorgfältigen und schonenden Umgang mit der Mietsache verpflichtet. Er ist jedoch nicht verpflichtet, die Wohnung und ihre Einrichtung in einem stets neuwertigen Zustand zu erhalten. Denn durch den Mietvertrag und die Zahlung der Miete erwirbt er das Recht, die Mietsache zu gebrauchen.

Allgemeines

Zum Gebrauch gehören unvermeidlich gewisse Gebrauchs- und Verschleißspuren an der Mietsache. Entsprechend bestimmt § 538 BGB, daß der Mieter die durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache herbeigeführten Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache nicht zu vertreten hat ( = dafür nicht haftet).
Hier trifft den Vermieter die Pflicht, die durch normalen vertragsgemäßen Verbrauch entstandenen Verschlechterungen auf seine Kosten zu beseitigen. Ausnahme: Der Mieter hat sich vertraglich zur Übernahme diverser Instandhaltungsmaßnahmen oder Schönheitsreparaturen verpflichtet.

Beispiele für vertragsgemäßen Gebrauch

Was nun ein "normaler Gebrauch" und was "Beschädigung" ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Hier einige Hinweise:
Vertragsgemäßer Gebrauch > ist mit "nein" gekennzeichnet = kein Vertretenmüssen des Mieters
Vertragswidriger Gebrauch > ist mit "ja" gekennzeichnet = der Mieter haftet für Schäden

Badewanne

nein: Nach einer mehrjährigen Nutzungsdauer ( über 10 Jahre) ist es normal und hinzunehmen, daß der Emaille-Belag der Wanne stumpf wird. Dies ist eine typische Abnutzungserscheinung. Gleiches dürfte für kleine Kratzer in einer Kunststoffwanne gelten.
ja: Emailabsplitterungen im größeren Umfang oder eine großflächig oder tief verkratzte Kunststoffwanne deuten dagegen auf einen unsachgemäßen Gebrauch hin, so daß der Mieter dafür einstehen muß.

Bodenbeläge

nein: Ein allmähliches Abtreten/Verschleißen eines mitvermieteten Teppichbodens. Als Richtwert kann gelten, daß ein Teppichboden durchschnittlicher Qualität ca. 10-15 Jahre bei pfleglicher Behandlung halten sollte.
ja: Schäden am Unterbelag, die durch Verkleben und/oder Entfernen des Teppichbodens entstehen soweit diese für den Mieter vorhersehbar sind. In der Regel muß sich der Vermieter aber einen Abzug "neu für alt" gefallen lassen.
nein: Schweres Mobiliar, welches Abdrücke im Teppichboden/Parkett hinterläßt. Der Mieter soll jedoch verpflichtet sein, die Abdrücke nach Möglichkeit zu vermeiden (Unterlegscheiben usw.)
ja: Schäden durch so genannte Pfennigabsätze im Parkett. Der Mieter kann verpflichtet werden das Parkett neu abschleifen zu lassen, wobei der Vermieter sich in der Regel einen Abzug "neu für alt" gefallen lassen muss.
nein: Pfennigabsätze bei Geschäftsraummiete.
ja: Brandlöcher im Teppichboden oder Parkett, es sei denn, der Vermieter oder seine Handwerker haben den Schaden verursacht.
nein: Flecken auf dem Bodenbelag von auf dem Balkon oder Terrasse aufgestellten Blumenkübeln und Mobiliar sollen vertragsgemäßer Benutzung entsprechen. (siehe auch AG Langen WuM 1991, 31)
Stellungnahme :Dem kann nur insoweit zugestimmt werden, als der Mieter das ihm Zumutbare unternommen hat, den Bodenbelag des Balkons oder der Terrasse vor typischen Gebrauchsschäden, etwa durch Übergießen, zu schützen. (Untertopf) Unvermeidliche Tropfspuren durch Regen oder Farbunterschiede des Belags, wie sie z.B. durch die unterschiedliche Sonneneinwirkung auf dem Belag erfolgen, sind, wenn nichts Besonderes vereinbart ist, vom Vermieter hinzunehmen.

Brandschaden

ja: Grundsätzlich haftet der Mieter, etwa bei falscher Aufstellung elektrischer oder anderer Öfen, unvorsichtigem Umgang mit Gasflaschen oder auch bei mangelhafter Installation einer Heizung durch einen vom Mieter beauftragten Handwerker ( § 278 BGB > Regreßansprüche möglich). Gleiches gilt für laienhafte elektrische Installationen, die einen Brandschaden verursachen.
nein: Brandschaden durch Implosion eines Fernsehgeräts, da der Mieter dafür nichts kann.

Dübel

nein: Die Anbringung einer gewissen Anzahl von Dübeln mit der Folge von Löchern in Wänden und Decken ist normalerweise vertragsgemäß, soweit das übliche Maß nicht überschritten wird und die Anzahl der Dübel auf das Notwendige beschränkt wird. Für die Beurteilung, was vertragsgemäß ist oder nicht, existieren keine allgemein verbindlichen Vorgaben, hier kommt es also auf den Einzelfall an. Das Landgericht Hamburg, AZ: 307 S 50/01, Urteil vom 17.5.2001, hatte entschieden, dass auch 32 Dübellöcher in einem Bad noch vertragsgemäße Nutzung darstellen können wenn die Dübellöcher notwendig waren. Im entschiedenen Fall bestand das Bad nur aus den reinen Sanitäreinrichtungen und war gefliest. Der Mieter bohrte für einen Badspiegel, einen Badschrank und dergleichen in die Fugen, beschädigte dabei aber gelegentlich eine Fliese.
ja: Bei aufwändigen und unüblichen Regal-oder Hängekonstruktionen mit z.B. mehreren Dutzenden Dübeln an einer Wand kann der Mieter auch ohne die vertragliche Übernahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet sein, die betroffene(n) Wand (Wände) zu renovieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn gleichwertige und schonendere Befestigungsmöglichkeiten bestanden hätten (siehe unten).
Der BGH hatte in einer seiner wesentlichen Entscheidungen zu Klauseln im Mietrecht ( BGH VIII ZR 38/90 vom 15.05.1991) zur Frage des Verschließens solcher Löcher bei Auszug Stellung genommen und eine Klausel für unwirksam erklärt, die den Mieter verpflichtete, bei Auszug auch Dübellöcher usw. zu verschließen, da diese Klausel nur einseitig dem Vermieterinteresse diene.
Das Durchbohren oder Anbohren von Kacheln oder Fliesen bedarf entgegen der vorherrschenden Meinung in der Mieterschaft regelmäßig der Zustimmung des Vermieters. Normale Dübellöcher können ohne nachhaltige Beschädigung wieder beseitigt werden, Kacheln und Fliesen bleiben auf Dauer durchbohrt. Der dadurch notwendige Austausch der Kacheln und Fliesen zur Herstellung des Anfangszustandes gestaltet sich schwierig, wenn nicht unmöglich, wenn z.B. das Material nicht mehr lieferbar ist. Der Vermieter ist nämlich nicht verpflichtet, Ersatzfliesen oder Kacheln zu bevorraten.
Zwar hat der Mieter einen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters zur Anbringung eines Badspiegels usw. im Rahmen der üblichen Nutzung, doch muß er sich vorher erkundigen, ob es nicht andere sach-und fachgerechte, schonendere, ebenso sichere Anbringungstechniken für das Möbelstück, etwa Bohren in Fugen oder moderne Klebetechniken, gibt und diese gegebenenfalls einsetzen.
Andernfalls kann sich der Mieter schadenersatzpflichtig machen und hat dann neue Fliesen oder Kacheln einzusetzen. (LG Göttingen, WuM 90, 199 und AG Warendorf 1983, S. 235, andere Ansicht: AG Ibbenbüren WuM 1984, S. 196 für Bohrung für Handttuchhalter.)
Das Bohren in Kachel-oder Fliesenfugen ohne Beschädigung der Kacheln oder Fliesen ist grundsätzlich zulässig.
Überstreicht der Mieter Wandfliesen und läßt sich die Farbe nicht mehr oder nur teilweise entfernen, muß der Mieter neu fliesen oder die Kosten dafür tragen. Bei sehr alten Fliesen ( ca. 30 Jahre) kann der Mieter einen 50%-igen Abzug "Neu für alt" vornehmen.

Feuchtigkeitsschäden

ja: Der Mieter hat zumeist diese Schäden zu vertreten und auf seine Kosten zu beseitigen, die auf nicht ausreichender Belüftung oder Beheizung der Wohnräume beruhen, denn der Mieter hat die Mietsache schonend zu behandeln, wozu auch die zumutbare Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden gehört.
Dem Mieter hilft dabei nicht, wenn er auf angebliche bauliche Mängel der Mietsache verweist, etwa eine fehlende oder veraltete Wärmedämmung des Gebäudes, denn er muß im Rahmen der Zumutbarkeit sein Verhalten auf die Beschaffenheit der Mieträume abstellen.
Dies bedeutet, daß er unter diesen Umständen verpflichtet sein kann, mehr zu heizen als üblich. ( z.B. LG Hamburg WuM 1990, 290)
Auch wenn nachträglich Veränderungen an der Wohnung vorgenommen wurden, etwa der Einbau von dichtschließenden Isolierglasfenstern, muß sich der Mieter den geänderten Gegebenheiten anpassen und z.B. entsprechend mehr lüften.
Aufgrund seiner Obhutspflicht ist dem Mieter auch bei abweichenden individuellen Bedürfnissen und Gewohnheiten zumutbar, mehr zu lüften oder zu heizen als üblich oder Feuchtigkeit verursachende Tätigkeiten wie Wäsche waschen oder Trocknen zu reduzieren. (siehe auch AG Rheine WuM 1988, 302)
nein: Der berufstätige Mieter ist aber nicht verpflichtet, für eine mehrmalige tägliche Lüftung der Räume auch durch andere Personen zu sorgen, dies bleibt auf die Zeiten seiner Anwesenheit beschränkt.
Die Verpflichtung des Mieters zur Vermeidung von Schäden an der Wohnung schließt jedoch keinesfalls aus, daß er berechtigt sein kann, die Miete zu mindern. Insbesondere wenn weit überdurchschnittlicher Aufwand betrieben werden muß um Schäden an der Wohnung zu vermeiden, kann dadurch die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung eingeschränkt sein. Dann erwächst dem Mieter ein Anspruch aus § 537 BGB auf Minderung des Mietzinses.

Frostschäden

Diese treten zumeist als Schäden an Wasserleitungen und Heizungen durch Einfrieren und Platzen der Leitungen auf. Frostschäden hat der Mieter zu verantworten, soweit er es unterlassen hat, zumutbare Vorkehrungen gegen diese Schäden zu treffen.
Grundsätzlich hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, daß solche Leitungen, auch wenn Sie nicht dem Stand der Technik entsprechen und z.B. die Isolierung fehlt, nicht einfrieren. Dies kann durch Entleeren der Leitungen im Herbst erfolgen und, wo das nicht möglich ist, durch mäßiges Heizen der Räume.
Der Mieter hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. Wo ihm das nicht möglich ist, etwa bei einer längeren Reise, muß er andere Personen mit der Obhut beauftragen und den Vermieter benachrichtigen.
nein: Ist ihm das Treffen solcher Vorkehrungen nicht zumutbar, etwa weil die Wasserleitung an unzugänglicher, gefährlicher oder nur an über Spezialgerät erreichbarer Stelle liegt oder der Raum nicht heizbar ist, oder die Maßnahmen eine erhebliche Summe Geld kosten, hat er den Vermieter rechtzeitig zu informieren, damit dieser Vorkehrungen zur Schadensvermeidung treffen kann.
nein: Der Mieter haftet nicht für alles. Wenn der Mieter nichts von einer z.B. in einer Außenwand liegenden Leitung weiß, kann er für einen entstehenden Schaden auch nicht haftbar gemacht werden.

Schäden durch Tierhaltung

ja: Die Erlaubnis des Vermieters zur Tierhaltung bedeutet nicht gleichzeitig, daß er den Mieter von der Schadenshaftung freistellt. Eine durch Tiere bedingte intensivere Abnutzung der Wohnung hat der Mieter zu vertreten, wenn die Schäden über die sonstige vertragsgemäße Abnutzung der Wohnung hinausgehen, z.B. Biß- und Kratzspuren an Türen und anderen Einrichtungsgegenständen. Außerdem haftet der Mieter für sein(e) Tier(e) aus der Tierhalterhaftung gemäß § 833 BGB.
Der Aquarienfreund muß bei der Aufstellung eines Aquariums die Tragfähigkeit des Bodens berücksichtigen. Schäden am Boden entstehen zumeist durch zu hohe Lasten. Wer ein Aquarium aufstellen will, sollte sich vorher beim Vermieter erkundigen, welche dauernde Lasten der Boden aushält. Gewöhnlich sind dies bei Wohnraum ca. 250 kg/qm. Bei älteren Häusern kann dies schon einmal darunter liegen. In jedem Fall empfiehlt sich der Abschluß einer Versicherung gegen Wasserschäden.

Umzugsschäden

nein: Die vertragliche Vereinbarung einer Pauschale für Umzugsschäden im Treppenhaus ist als verschuldensunabhängige Vertragsstrafe unwirksam.
ja: Durch bei Umzug tatsächlich entstandene Schäden an der Wohnung oder im Treppenhaus sind vom Mieter zu ersetzen. Sind Schäden durch das beauftragte Umzugsunternehmen entstanden, kann bei diesem Regress genommen werden.

Wasserschäden

ja: Für Wasserschäden haftet der Mieter im üblichen Umfang, das heißt, soweit der Schaden in seinem Verantwortungsbereich liegt. Wer den Wasserhahn offen läßt, ist natürlich zum Ersatz des dadurch entstehenden Wasserschadens verpflichtet. Selbst angebrachte Wasserzu- und Ableitungen (Schläuche z.B.) sollte der Mieter regelmäßig auf festen Sitz und Porösität kontrollieren, um z.B. einem Platzen des Schlauches vorzubeugen.
Beim Gebrauch von Spül- oder Waschmaschinen kann sich der Mieter nicht darauf verlassen, daß alles seine Ordnung hat. Die Benutzung oder Installation solcher Maschinen schafft grundsätzlich eine Gefahrenquelle mit dem Ergebnis, daß den Mieter gesteigerte Sorgfaltspflichten beim Betrieb solcher Geräte treffen.
Grundsätzlich kann gesagt werden: Der Zuleitungsschlauch zur Wasch- oder Spülmaschine muß an einem abstellbaren Wasserhahn angeschlossen sein und dieser darf nur für die Dauer des Betriebs des Gerätes geöffnet sein.
Den Betrieb des Gerätes muß der Mieter beaufsichtigen. Dies heißt jedoch nicht, daß er ständig bei der Maschine sein muß, es ist ausreichend, wenn der Mieter in kurzen Abständen ( ca. 10-15 Minuten) sich vom ordnungsgemäßen Zustand des Geräts informiert und er die Möglichkeit hat, durch Offen-Stehen-Lassen von Türen usw. einen eventuellen Wasseraustritt frühzeitig festzustellen und zu bekämpfen.
Der Mieter darf also nicht ohne weiteres einkaufen gehen, wenn seine Wasch- oder Spülmaschine in Betrieb ist, da er einen Wasseraustritt so nicht verhindern oder wenigstens begrenzen kann.
nein: Ist die Wasserzuleitung mit einer technischen Sicherungsanlage (elektromagnetisches Wasserabsperrventil, "Aquastop" o.ä.) versehen, darf der Mieter nach einem gewissen längeren Zeitraum, etwa mehrere Monate, in dem die Anlage ordnungsgemäß funktioniert hat und die Funktionstüchtigkeit durch eine oder mehrere Statuskontrollleuchte(n) angezeigt wird, davon ausgehen, daß die Anlage funktioniert. Entsprechend muß er nicht mehr mit verborgenen Mängeln rechnen und muß nicht mehr ständig kontrollieren. Der Mieter darf dann für kürzere Einkäufe außer Haus gehen. Die rechtsprechung ist hier sehr unnachgiebig: Kontrolle tut not. Andererseits ist es keine grobe Fahrlässigkeit, wenn der Mieter abends seine Waschmaschine - oder Geschirrspülmaschine laufen läßt um sie erst am nächsten Morgen abzuschalten, sofern moderne Sicherungseinrichtungen vorhanden sind (u.a. OLG Oldenburg AZ: 3 U 6/04). Jedenfalls ist der Mieter dann nicht verpflichtet abzuwarten, bis die Maschinen zu Ende gewaschen bzw. gespült haben.
Der Mieter ist nicht zur periodischen Wartung moderner und haushaltsüblicher Geräte verpflichtet.

Dienstag, 9. April 2013

Architektur und Kultur - Termine im April 2013 in den Regionen Stuttgart und Freiburg

    VERANSTALTUNGSINDEX
     
    I. Überregional:
     
    I.01- Ausstellung. "Karl Friedrich Schinkel - Architekt, Maler, Designer". 01.02. - 12.05.2013. München.
    I.02- Ausstellung. "OMA: Biennale-Ausstellung". 08.03. - 14.04.2013. Berlin.
     
    II. Stuttgart und Umgebung:
     
    II.01- Ausstellung. "Matta. Fiktionen". 19.01. - 02.06.2013. Baden-Baden.
    II.02- Diverse Veranstaltungen im Literaturhaus Stuttgart.
    II.03- Diverse Veranstaltungen der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste. Stuttgart.
    II.04- Ausstellung. "Ausgezeichnete Architektur - 16. Hugo Häring Landespreis 2012". 22.03. - 28.04.2013. Göppingen.
    II.05- Ausstellung. "Bau Kunst Design - Brücken im Regierungsbezirk Stuttgart". 09.04.2013. Stuttgart.
    II.06- Basisseminar. "Energie Teil I - Energiekonzepte". 09.04.2013. Stuttgart.
    II.07- Basisseminar. "Energie Teil II - Gebäudehülle und Gebäudetechnik". 10.04.2013. Stuttgart.
    II.08- Ausstellung. "best architects 13 Award". 11. - 17.04.2013. Stuttgart.
    II.09- 17. BDA Wechselgespräch. "Architekt - Große Freiheit oder volle Haftung". 15.04.2013. Stuttgart.
    II.10- Seminar. "Farbe und Licht in der Architektur". 17.04.2013. Bühl.
    II.11- Architekturgespräche. "einfach gestalten". 18.04., 16.05., 13.06. Stuttgart.
    II.12- Fachtagung. "Kontraste - Orientierung erleichtern, Gefahrenstellen markieren, Unfälle vermeiden". 20.04.2013. Stuttgart.
    II.13- 9. Schwäbischer Städte-Tag. 25.04.2013. Nagold.
     
     
    III. Freiburg, Südbaden und nördliche Schweiz:
     
    III.01- Diverse Veranstaltungen. Vitra Design Museum. Weil am Rhein.
    III.02- Ausstellung. "Ferdinand Hodler". 27.01. - 26.05.2013. Riehen/Basel.
    III.03- Kulturnacht. "30 Jahre Peter-Huchel-Preis. Lyrik. Aber jetzt! SWR2 Kulturnacht". 02.04.2013. Freiburg.
    III.04- Lesung und Gespräch. "Rainer Merkel. Bo". 10.04.2013. Freiburg.
    III.05- Messe. "GETEC - Gebäude.Energie.Technik". 12. - 14.04.2013. Freiburg.
    III.06- Werkbericht. "Wie die Jungfrau zum Kind". 18.04.2013. Freiburg.
    III.07- Ausstellungseröffnung. "Bootsflüchtlinge". 18.04.2013. Freiburg.
    III.08- Basisseminar. "update- EnEV-Novelle 2013". 22.04.2013. Freiburg.
    III.09- Diverse Veranstaltungen. Europäisches Architekturhaus - Oberrhein.
    III.10- kunst:dialoge. "Julius Bissier". 27.04.2013. Freiburg.
     
     
    IV. Was Sie noch interessieren könnte:
     
    IV.01- n-tv. 19.04.2013, 19:05 Uhr: "Giganten der Moderne".
    IV.02- 3sat. 21.04.2013, 12:45 Uhr: "Henry van de Velde - Leben als Gesamtkunstwerk".
    IV.03- Nevaris Bausoftware – 2 Monate kostenlos testen!
     
     
    DIE VERANSTALTUNGEN IM DETAIL
     
    I. Überregional:
     
    I.01- Ausstellung. "Karl Friedrich Schinkel - Architekt, Maler, Designer". 01.02. - 12.05.2013. Kunsthalle der Hypo-Kulturstiftung, Theatinerstraße 8, 80333 München.
     
    Karl Friedrich Schinkel (1781–1841), das preußische Universalgenie wird mit dieser Ausstellung zum ersten Mal in München gefeiert. Mehr als 300 Objekte geben einen umfangreichen Einblick in Leben und Werk eines der bedeutendsten europäischen Architekten am Beginn der Moderne. Doch der Zeitgenosse Leo von Klenzes (1784–1864) ist weit mehr: Schinkel ist Stadtplaner, Maler, Zeichner, Interieur- und Produktdesigner, Schöpfer traumhafter Bühnendekorationen und Visionär utopischer Bauphantasien. Gezeigt werden Originalentwürfe zu Mozarts »Zauberflöte« und erstmals in Gegenüberstellung von Original und Kopie sein bedeutendes Gemälde »Gotischer Dom am Wasser«. Weiterer Höhepunkt bildet eine Rekonstruktion des optisch-mechanischen Schaubildes zum »Brand von Moskau« (1812), mit dem Schinkel schon damals ein breites Publikum begeistert. Diese Retrospektive demonstriert, wie Schinkel eine ganze Epoche vom Klassizismus bis zum Historismus prägt. Die Frage nach dem Verhältnis von »Geschichte« und »Poesie« in seinem Kunstuniversum führt als Leitfaden durch die Ausstellung: Für Schinkel müssen beide Aspekte in Einklang gebracht werden damit ein Bauwerk oder ein Objekt über das »nackte Bedürfnis« hinaus zum Kunstwerk wird.
     
     
     
     
    I.02- Ausstellung. "OMA: Biennale-Ausstellung". 08.03. - 14.04.2013. St.-Agnes-Kirche, Alexandrinenstraße 118-121, 10969 Berlin.
     
    Die von OMA/AMO-Partner Reinier de Graaf zur Biennale 2012 gezeigte Ausstellung "Public Works - Architecture by Civil Servants" kommt in die St.-Agnes-Kirche in Berlin. Die Schau ist eine Zusammenstellung europäischer Bauten, die für de Graaf den Geist einer Epoche spiegeln, die von einem hohen Maß an Selbstbewusstsein und Idealismus demokratischer Staaten zeugt – den sechziger und frühen siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts. Die expressiven, dem Brutalismus zuzuordnenden Bauten seien dabei eben keine Ikonen von Stararchitekten, sondern stammen von (meist anonymen) Verwaltungsbeamten. Der Berliner Ausstellungsort der Schau – die 1967 von Werner Düttmann (zu dieser Zeit Senatsbaudirektor in West-Berlin) in Berlin-Kreuzberg errichtete Kirche – war selbst Teil der Ausstellung. Sie wird derzeit von Arno Brandlhuber für den Galeristen Johann König umgebaut.
     
     
     
     
     
    II. Stuttgart und Umgebung:
     
    II.01- Ausstellung. "Matta. Fiktionen". 19.01. - 02.06.2013. Museum Frieder Burda, Lichtentaler Allee 8b, 76530 Baden-Baden.
     
    Die Ausstellung „Matta. Fiktionen“ widmet sich einem in Deutschland bislang wenig bekannten Künstler und schließt damit eine Lücke, denn Roberto Matta gehört international zu den wichtigsten Künstlern des 20. Jahrhunderts. Der in Chile geborene Maler und Architekt lebte in Europa und den USA. Er war zeitweise Mitglied der Surrealisten, während des Zweiten Weltkriegs kam er im amerikanischen Exil in intensiven Kontakt mit dem Abstrakten Expressionismus.
     
    Als Architekt ausgebildet, entwickelte Matta im Pariser Atelier von Le Corbusier seine Idee der Beziehung des Raums zum Menschen. In seinen Gemälden schuf er Fiktionsräume, die mit Elementen wissenschaftlicher Bildsprache emotionale Erfahrungen aufrufen. In den 1940er Jahren, als Matta sich im Exil in New York befand, nahm er wesentliche Entwicklungen des Abstrakten Expressionismus vorweg.
     
     
     
     
    II.02- Diverse Veranstaltungen im Literaturhaus Stuttgart.
     
    Solidarität - ein Globalisierungskonzept?
    Franz Josef Radermacher
           
    Serenade für Nadja
    Zülfü Livaneli
           
    Die Türkei und ihre Künstler: Vielfalt in Kunst und Kultur
    Shermin Langhoff, Görgün Taner
           
    »Ich bin nur ein Dichter« – der Universalgelehrte Hans Jürgen von der Wense
    Jens Malte Fischer, Holger Falk, Steffen Schleiermacher
           
    »Poetry is praise« – Stefan Georges “Sämtliche Werke“
    Bernhard Böschenstein, Michael Klett, Ute Oelmann, Wolfgang Graf Vitzthum
           
    Text und Lesealter
    Hans-Heino Ewers, Janne Teller
           
    Tardi: »Ich, René Tardi, Kriegsgefangener im Stalag IIB«
    Hansgeorg Hermann, Andreas Platthaus
           
    Wünsche
    Judith Kuckart
           
    Change and Continuity - Interdisciplinary Aspects of Animation, Comics and Literature
    Hannes Rall, Susanne Marschall
           
    Wir nennen es Politik
    Marina Weisband
     
     
     
    II.03- Diverse Veranstaltungen der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste. Stuttgart.
     
    09.04., 19:30 Uhr
    Ausstellungseröffnung der Staatsexamina im Künstlerischen Lehramt
    Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart, Neubau 2, Graben
    Laufzeit 10.04.-14.04., Öffnungszeiten: Mi-Fr 13-19 Uhr, Sa + So 11-18 Uhr
     
    09.04.-10.04. Ausstellung „Cargo Bikes“ – Studierende der Klasse von Prof. Uwe Fischer, Studiengang Industrial Design, präsentieren ihre in Kooperation mit dem Zukunftsforum entstandenen Transporträder. Deutsches CSR-Forum 2013, Internationales Forum für Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit, Forum am Schlosspark, Stuttgarter Straße 33, 71638 Ludwigsburg
     
    16.04., 18:30 Uhr Gastvortrag anlässlich der Semestereröffnung
    Prof. Dr. Christiane Lange: „Wie zeitgenössisch darf Kunst im Museum sein?“
    Prof. Dr. Christiane Lange, Direktorin der Staatsgalerie Stuttgart
    Eine Veranstaltung anlässlich der Vortrags- und Gesprächsreihe
    „AKA interdisziplinär – Two way communication“.
    Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart, Neubau 2, Vortragssaal
     
    18.04., 19:30 Uhr Ausstellungseröffnung „Bemüht umständlich“ – Eine Ausstellung von Studierenden der Klasse von Prof. Thomas Bechinger, Klasse für Malerei und Glasgestaltung
    Minol Messtechnik, W. Lehmann GmbH & Co. KG, Nikolaus-Otto-Straße 25, 70771
    Leinfelden-Echterdingen. Laufzeit offen, zu besichtigen während der Geschäftszeiten von Minol
     
     
     
    II.04- Ausstellung. "Ausgezeichnete Architektur - 16. Hugo Häring Landespreis 2012". 22.03. - 28.04.2013. Kunsthalle (Halle oben), Marstallstr. 55, 73033 Göppingen.
     
    Der Hugo-Häring-Landespreis wird alle drei Jahre für vorbildlich moderne, zeitgemäße Architektur verliehen. 137 Architekten und ihre Bauherren wurden regional ausgezeichnet, 9 erhielten den renommierten Landespreis.
     
    In der Ausstellung kann man hervorragend studieren, wie architektonische Formen und die Funktion des Gebäudes zusammen gehören. Ein Gebäude ist auch ein Bild, das man lesen und interpretieren kann. Die Gebäude sind Behausung individuellen und gesellschaftlichen Lebens, maßvoll berechnet und mit allen Sinnen auch empfunden. Was ist Zeitgeist, vielleicht Mode, was hat Bestand? In den gezeichneten Entwürfen finden wir die Idee, die Fotos geben wieder, was aus der Idee geworden ist.  Jedes Gebäude ist ein bestimmter Ort, es hat eine Adresse.
     
    Die Ausstellung „Ausgezeichnete Architektur“ setzt Maßstäbe dafür, was unter gutem Bauen und qualitätvoller Architektur zu verstehen ist. Es gibt sie und es lohnt sich, von hier aus einen Blick zu werfen auf die Bauvorhaben, die gerade unternommen werden oder zur Diskussion stehen.
     
     
     
     
    II.05- Ausstellung. "Bau Kunst Design - Brücken im Regierungsbezirk Stuttgart". 09.04.2013, 17:30 Uhr. Universität Stuttgart, Foyer, Pfaffenwaldring 7, 70569 Stuttgart.
     
    In der Ausstellung wird anhand zahlreicher Brückenbauwerke Einblick gegeben in die spannenden, vielfältigen und wichtigsten Aufgaben des Referats Ingenieurbau im Regierungspräsidium Stuttgart und des Tiefbauamtes der Landeshauptstadt Stuttgart.
     
    Die Eröffnung der Ausstellung "Bau Kunst Design - Brücken im Regierungsbezirk Stuttgart" findet am Dienstag 09.04.2013, 17:30 Uhr im Foyer, Pfaffenwaldring 7
    70569 Stuttgart (Unicampus Stuttgart-Vaihingen) statt.
     
    Begrüßung
    Prof. Dr.-Ing. Wolfram Ressel, Rektor der Universität Stuttgart
     
    Ansprache
    Konradin Heyd, Abteilungspräsident Straßenwesen und Verkehr im Regierungspräsidium Stuttgart
     
    Doppelvortrag
    „Wenn Brücken ins Alter kommen - Konzepte zur Erhaltung existierender Baukultur“
    Prof. Dr.-Ing. Ulrike Kuhlmann und Prof. Dr.-Ing. Balthasar Novák
    Universität Stuttgart, Fakultät für Bau- und Umweltingenieurwissenschaften
     
    Ausstellung
    Bau Kunst Design
    Brücken imRegierungsbezirk Stuttgart
    10.04. bis 06.05.2013
    Öffnungszeiten
    werktags von 8 bis 18 Uhr
     
     
     
     
     
    II.06- Basisseminar. "Energie Teil I - Energiekonzepte". 09.04.2013, 09:30 Uhr. Haus der Architekten, Danneckerstraße 54, 70182 Stuttgart.
     
    Methodik für die Entwicklung nachhaltiger
    Energiekonzepte für Gebäude
     
    Einen großen Teil seiner Lebenszeit verbringt der Mensch in Gebäuden. Sie bilden den Rahmen für wirtschaftliches, kulturelles und soziales Leben und müssen unter Beachtung von Randbedingungen vielfältige nutzungsbedingte Anforderungen erfüllen.
     
    Im Seminar werden zunächst Randbedingungen und Nutzungsanforderungen behandelt und auf dieser Grundlage eine Methodik für die Entwicklung nachhaltiger Energiekonzepte für Gebäude vermittelt. Neben Vortragseinheiten werden die Inhalte auch in betreuten Gruppenworkshops erarbeitet und eingeübt.
     
    Dieses Seminar bildet die Grundlage, um sich als aktiver Partner an einem integralen Planungsprozess des energieeffizienten Bauens zu beteiligen. Im folgenden Seminar wird darauf aufbauend vertieftes Wissen in den Bereichen „Energieeffiziente Gebäudehülle und „Energieoptimierte Gebäudetechnik” vermittelt.
     
    Inhalte des Seminars sind:
     
       Energiekonzept im Planungsprozess
       Nutzung, Komfort, Klima, Recht
       Energie-Gebäudestandards
       Konzeptentwicklung
       Strategien zum nachhaltigen Energiekonzept
       Minimierung des Energiebedarfs
       Maximierung des Einsatzes erneuerbarer Energien
       Solare Wärme-/ Kälteerzeugung
       Solare Stromnutzung
       Gestalterische und funktionale Integration
       Synergie und Mehrfachnutzung
       Best Practice
     
    Referent:
    Dipl.-Ing. Andrea Georgi-Tomas, Architektin ETH, Darmstadt
     
    Teilnahmebeitrag:
    225,00 € / 225,00 € für Kammermitglieder
    AiP/SiP-Gutscheine werden angerechnet
     
     
     
     
    II.07- Basisseminar. "Energie Teil II - Gebäudehülle und Gebäudetechnik". 10.04.2013, 09:30 Uhr. Haus der Architekten, Danneckerstraße 54, 70182 Stuttgart.
     
    Energiebedarf minimieren und regenerativ decken
     
    Nachhaltige Architektur erfordert technologische Konzepte, die von Beginn an in die Entwurfsplanung integriert werden müssen. Das Ziel, Null- oder Plusenergiegebäude zu planen ist nur durch einen hohen Grad an Energieeffizienz und die Nutzung regenerativer Energiequellen möglich.
     
    Im Seminar werden speziell aus der Sicht des Architekten verschiedene Strategien für die Entwicklung energieeffizienter Gebäudehüllen und der optimierten Energieversorgung von Gebäuden vermittelt.  Neben Anforderungen und Lösungsansätzen für verschiedene Funktionen der Gebäudehülle werden auch alle Bereiche regenerativer Energietechnologien behandelt. Einen Schwerpunkt bilden dabei solare Konzepte. Neben Vortragseinheiten werden die Inhalte auch in betreuten Gruppenworkshops erarbeitet und eingeübt.
     
    Das Seminar vermittelt vertieftes Wissen über die Gebäudetechnik und deren Einbindung in ein Energiekonzept. In dem vorhergehenden Seminar „Energiekonzepte“ werden die dafür notwendigen Grundlagen an die Teilnehmer weitergegeben. Beide Seminare zusammen bilden einen umfassenden Einstieg in das energieeffiziente Bauen.
     
    Inhalte des Seminars sind u.a.:
     
       Wärme erhalten und passiv gewinnen
       Überhitzung vermeiden, natürlich lüften
       Tageslicht nutzen
       Effizient heizen und kühlen mit erneuerbaren Energien
       Optimierung der mechanischen Lüftung
       Optimierung des Kunstlichts
       Strom dezentral gewinnen
       Systembezug zu Zertifizierungssystemen
     
    Referent:
    Prof. Dipl.-Ing. Sebastian Fiedler, Architekt, Frankfurt am Main
     
    Teilnahmebeitrag:
    225,00 € / 225,00 € für Kammermitglieder
    AiP/SiP-Gutscheine werden angerechnet
     
     
     
     
    II.08- Ausstellung. "best architects 13 Award". 11. - 17.04.2013. Wilhelmspalais, Konrad-Adenauer-Straße 2, 70173 Stuttgart.
     
    Alle prämierten Arbeiten des best architects 13 Award können Sie vom 11. – 17.04.2013 im Stuttgarter Wilhelmspalais besichtigen.  
     
    Im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung am  
     
    11.04.2013 um 19:00 Uhr wird Prof. Piet Eckert (e2a Architekten, Zürich)
     
    mit einem Werkvortrag einen Einblick in die Arbeiten des renommierten Schweizer Architekturbüros geben.
     
     
     
     
    II.09- 17. BDA Wechselgespräch. "Architekt - Große Freiheit oder volle Haftung". 15.04.2013, 19:00 Uhr. Wechselraum (BDA), Zeppelin Carré (Innenhof), Friedrichstraße 5, 70174 Stuttgart.
     
    Wohl kaum ein Berufsbild zeigt sich derzeit so diffus und unspezifisch wie das des Architekten. Es oszilliert zwischen visionärem Schöpfertumund Sehnsuchtserfüllung einerseits und Generalverantwortung für Kostenexplosionen, technische Mängel und Fehlentscheidungen jeglicher Art andererseits. Sicherlich wird das Planen und Bauen immer komplexer. Zu wachsenden technischen Anforderungen gesellen sich
    immer höhere Ansprüche bezüglich der soziologisch-gesellschaftlichen Bedeutung von architektonischen Prozessen und deren Vermittelbarkeit.
     
    Aber kann ein einzelner Berufsstand hierfür verantwortlich sein? Kann er all das leisten? Worin besteht heute die Kernkompetenz des Architekten?
     
    Referenten:
    Dr. Wolfgang Koeble, Anwalt für Bau- und Architektenrecht
    Sonja Nagel, Amunt Architekten, Stuttgart/Aachen
    Hubert Niehoff, gmp Architekten, Hamburg
    Moderation: Prof. Dr.-ing. Falk Jaeger, Architekturkritiker
     
     
     
     
    II.10- Seminar. "Farbe und Licht in der Architektur". 17.04.2013, 09:30 Uhr. USM U. Schärer Söhne GmbH, USM Academy, Siemensstr. 4, 77815 Bühl.
     
    Wechselwirkungen zwischen Licht, Raum und Farbwahrnehmung
     
    Farbe besitzt sowohl in der Natur als auch in unserem gebauten Umfeld eine wesentliche Bedeutung, sie dominiert Form- und Materialeigenschaften und transportiert Informationen. Kein anderes Gestaltungsmittel wirkt stärker, weckt mehr Emotionen und bietet so zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Unser heutiges Wissen um diese Möglichkeiten reicht bis in die Anfänge der Baugeschichte zurück. Bereits lange vor Kenntnis wissenschaftlich beweisbarer Regeln wurde Architektur mit Farbe manipuliert. Grundsätzliche Möglichkeiten im Umgang mit Farbe am Bau sollen im Rahmen des Seminars verdeutlicht werden.
     
    Das Seminar zeigt vertiefend den Zusammenhang zwischen Licht und Farbgestaltung im Innenraum. Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit können mit der geeigneten Symbiose zwischen Licht und Raum gezielt beeinflusst werden. Diesbezügliche Zusammenhänge werden im Seminar mit Bezugnahme auf aktuelle, wahrnehmungspsychologische Studien und anhand von Modell- und Projektbeispielen aufgezeigt. Eine grundlegende Erläuterung von Begrifflichkeiten zum Thema Licht und Farbe (Farbtemperatur, Farbort, Farbwiedergabe, Lichtspektrum, spektrale Reflexion – Remission, …) ist ebenfalls Seminarinhalt.
     
    Einige Aspekte des Seminars:
     
       Grundsätzliche Seherfahrungen
       Farbe und Materialeigenschaft
       Farbe und Ort: Lokalkolorit
       Manipulation mit Farbe
       Jede Zeit hat ihre Farbe
       Wie bunt darf Farbe sein?
       Warum fühlen wir uns bei gewissen Lichtfarben unwohl?
       Warum erscheinen manche farbigen Oberflächen unter verschiedenen Lichtquellen so unterschiedlich?
       Welche Kombinationen von Licht und Oberflächen wirken positiv auf Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit?
     
    Referent:
    Ing. Andreas Danler, Lichtakademie Bartenbach, Aldrans
    Dr.-Ing. Stefan Schrammel, Architekt, Augsburg
     
    Teilnahmebeitrag:
    155,00 € / 155,00 € für Kammermitglieder
     
     
     
     
    II.11- Architekturgespräche. "einfach gestalten". 18.04., 16.05., 13.06., 19:00 Uhr. Haus der Architekten, Danneckerstraße 54, 70182 Stuttgart.
     
    Die Architekturgespräche zum Jahresthema der Architektenkammer „einfach gestalten“ mischen in einer lockeren und neuen Form Interview, Gespräch und Vortrag, um im Austausch der Positionen von Referenten und des Publikums darüber nachzudenken, was
    2013 „einfach gestalten“ heißen kann.
     
    In einer offenen Form der Diskussion, in der die Vorträge eingebunden sind, werden die international renommierten Referenten nicht nur ihre eigene Arbeit vorstellen, sondern
    auch zur Arbeit des jeweils anderen Teilnehmers ihre Gedanken und Fragen äußern.
     
    In den drei aufeinander aufbauenden Gesprächen werden die Praxis der Architektur, ihre Rahmenbedingungen und der Diskurses reflektiert. Wir gehen dabei der Frage nach, wie
    trotz Regelfülle und Erwartungen an Ökonomie, Nachhaltigkeit, Sicherheit und Komfort die eigentliche Aufgabe des Architekten, die gebaute Umwelt zu formen und zu prägen,
    in der überzeugenden Gestaltung von Städten und Gebäuden, von Innenräumen und Freiflächen zum Ausdruck kommen kann.
     
    18.04.2013
    Freiheit - einfach gestalten
    Martin Fröhlich, AFF Architekten Berlin
    Andreas Bründler, Buchner Bründler Architekten, Basel
     
    16.05.2013
    Komplexität - einfach gestalten  
    Prof. Lars Uwe Bleher, Atelier Markgraph, Frankfurt am Main
    Stefanie Larson, Stuttgart
    Jan Kampshoff / Marc Günnewig, modulorbeat, Münster
     
    13.06.2013
    Bestand- einfach gestalten
    Prof. Arno Brandlhuber, Brandlhuber+, Berlin
    Muck Petzet, Muck Petzet Architekten, München
     
    Moderation der Architekturgespräche: Christian Holl, Journalist und Publizist, Stuttgart
     
    3 Abendveranstaltungen, jeweils 19.00-21.30 Uhr.
    Die Anmeldegebühr von 20,- € gilt für alle drei Abende.
    Die Anmeldung für einen der Abende beinhaltet die Teilnahme an allen drei Abenden.
     
     
     
     
    II.12- Fachtagung. "Kontraste - Orientierung erleichtern, Gefahrenstellen markieren, Unfälle vermeiden". 20.04.2013, 10:00 Uhr. Bürgerzentrum West, Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart.
     
    Mehr als 1.000 Menschen sterben jährlich nach Treppenstürzen. Kollisionen mit nicht wahrnehmbaren Glastüren und Glaswänden verursachen schwere Kopfverletzungen. Kontraste, die Gefahrenstellen auffällig markieren, können Unfälle verhindern. Sie erleichtern eine sichere Orientierung.
     
    Selbst rollstuhlgerechte Gebäude können erst dann als „barrierefrei“ bezeichnet werden, wenn sie auch für sehbehinderte Menschen „ohne besondere Erschwernis … zugänglich und nutzbar“ sind (BGG).
     
    Fachleute informieren auf derFachtagung des DIPB u. a. zu folgenden Themen:
     
    - Gesetze, Normen und Richtlinien
    - Planung und Messung erforderlicher Kontraste
    - Rechtliche Folgen bei Missachtung von Kontrastforderungen
    - Vereinbarkeit von Kontrastforderungen mit ästhetischen Vorstellungen
     
    Referenten:
    Dipl.-Psych. W. Rulloff, Leiter des Immobilienmanagements der Nikolauspflege:
    Visuell-barrierefreie Lösungen in Gebäuden
     
    D. Böhringer, Dipl.-Pädagoge:
    Barrierefreie Gestaltung von Kontrasten
     
    Dipl.-Ing. O. Appel:
    Beispiele im ÖPNV
     
    S. Kurzenberger, Dipl. Soz. Pädagoge, Mediengestalter:
    Bildsprache und Orientierungssysteme im öffentlichen Raum
     
    F. Buser, Dipl. Augenoptiker, Low Vision Trainer, Lichtdesigner:
    Kontraste und ihre Messverfahren
     
    Teilnahmegebühr: 50 €, Studenten / AIP 25 €, Mitglieder des DIPB frei
     
    Anerkannte Fortbildungsveranstaltung der Architektenkammer Baden-Württemberg
     
    Beschränkte Teilnehmerzahl
     
    Informationen und Anmeldung unter:
    www.dipb.de oder kontraste@dipb.de oder DIPB e.V., Eugenstraße 42, 70794 Filderstadt
     
     
     
    II.13- 9. Schwäbischer Städte-Tag. "Baukultur als Bildungsauftrag". 25.04.2013, 09:30 Uhr. Alte Seminarturnhalle, Lange Straße 5, 72202 Nagold.
     
    Baukultur als Bildungsauftrag
     
    Gebaute Umwelt spiegelt historische, soziale und politische Geschichte wider. Sie macht architektonische Modetrends wie gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen sichtbar, zeigt aber auch durch Abbau und Zerstörung den Umgang mit Baugeschichte. Die Menschen haben einen positiven, gar emotionalen Bezug zu bestimmten Gebäuden oder baulichen Ensembles. Manche Architektur ist aber auch umstritten und sorgt für öffentliche Diskussion.
     
    Städte und Dörfer sind unsere Heimat. Zu Recht fordern die Bürger Möglichkeiten zur Mitwirkung ein. Voraussetzung dafür ist jedoch die Fähigkeit zur kritischen Rezeption: Die Bürger sollten in der Lage sein, ihr bebautes Umfeld wahrzunehmen und zu deuten. Bildung befähigt zur kritischen Reflexion – schon in der Schule kann die Wissensvermittlung im Bereich der Baukultur beginnen.
     
    Der Kongress von Schwäbischem Heimatbund und Architektenkammer Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit der Stadt Nagold richtet sich gleichermaßen an Architekten und Stadtplaner wie an Bildungsexperten. Ziel ist der Austausch darüber, wie Baukultur als Bildungsauftrag verankert werden kann, damit Menschen jeglichen Alters und Herkommens die gebaute Umwelt nicht als Konsumartikel, sondern als zu pflegenden Teil ihrer eigenen Identität verstehen lernen.
     
    Veranstalter: Schwäbischer Heimatbund e.V. in Kooperation mit der Architektenkammer Baden-Württemberg
     
    Informationen und Anmeldung:
     
    Schwäbischer Heimatbund
    Frau Beate Fries
    Weberstr. 2
    70182 Stuttgart
     
    Teilnahmebeitrag      40,00 € / 40,00 € für Kammermitglieder
     
     
     
     
    III. Freiburg, Südbaden und nördliche Schweiz
     
    III.01- Diverse Veranstaltungen. Vitra Design Museum. Charles-Earnes-Straße 2, 79576 Weil am Rhein.
     
    Diverses – TALK (EN)
    Primitive Future – Sou Fujimoto
    04.04.2013, 18:00 Uhr, Vitra Design Museum
    Der japanische Architekt Sou Fujimoto entwickelt faszinierende Bauten, die sich mit den zukünftigen Möglichkeiten des Wohnens und des Lebens befassen. Im Gespräch mit Friedrich Meschede, Direktor der Kunsthalle Bielefeld, stellt Fujimoto sein Werk vor und erläutert sein Konzept einer »primitive future«.
    Eintritt frei, ohne Anmeldung
     
    Diverses – WORKSHOP (DE)
    Rot-Blauer Stuhl selbstgebaut!
    06.04.2013, 10:30 Uhr, Vitra Design Museum
    85,– € pro Person, Anmeldungen unter workshops@design-museum.de
     
    Diverses – WORKSHOP (DE)
    ReDesign – Leuchten aus Recyclingmaterialien
    13.04.2013, 10:30 Uhr, Vitra Design Museum
    45,– € pro Person, Anmeldungen unter workshops@design-museum.de
     
    Diverses – EXKURSION (DE)
    Saline Royale – Revolutionsarchitektur
    20. April 2013, 10 Uhr, Vitra Design Museum
    Die französische Revolutionsarchitektur war ein wichtiges Vorbild für Louis Kahn. Im Rahmen dieser Exkursion wird eines ihrer bekanntesten Werke besichtigt: die Saline Royale in Arc-et-Senans. Sie wurde 1774 von dem Architekten Claude-Nicolas Ledoux entworfen und war Teil einer größeren Idealstadt, die jedoch eine Utopie blieb. 25,00 € pro Person, Anmeldung unter events@design-museum.de
     
    Diverses – TALK (DE)
    Sakralbau und »Multikulti«? Michael Merrill, Wandel Hoefer Lorch
    25. April 2013, 18 Uhr, Vitra Design Museum
    Louis Kahn war einer der wenigen Architekten, der sakrale Bauten für drei Weltreligionen verwirklicht hat – für Juden, Christen und Muslime. Michael Merrill hat die religiösen Bauten Kahns erforscht. Wolfgang Lorch, dessen Büro Wandel Hoefer Lorch durch den Entwurf zur neuen Dresdner Synagoge international bekannt wurde, diskutiert mit Michael Merrill über Sakralarchitektur für eine multikulturelle Gesellschaft.
    Eintritt frei, ohne Anmeldung
     
    Diverses – WORKSHOP (DE)
    ReDesign – Schmuck aus Recyclingmaterialien
    27. April 2013, 10:30 Uhr, Vitra Design Museum
    45,– € pro Person, Anmeldungen unter workshops@design-museum.de
     
     
     
    III.02- Ausstellung. "Ferdinand Hodler". 27.01. - 26.05.2013. Fondation Beyeler, Baselstraße 101, CH-4125 Riehen/Basel.
     
    Die Fondation Beyeler zeigt als erstes Schweizer Museum eine umfassende Ausstellung zu Hodlers Spätwerk. Seine internationale Bedeutung für die Kunst der Moderne wird gerade in diesen letzten Schaffensjahren sichtbar.
    Ferdinand Hodler, der wie kein anderer Maler in seinen Gemälden das Bild und das Selbstverständnis der Schweiz prägte, war zugleich einer der wichtigsten Künstler des Übergangs vom 19. Jahrhundert zur Moderne. Die rund 80 Bilder umfassende Ausstellung in der Fondation Beyeler konzentriert sich auf Werke, die er in den letzten fünf Jahren seines Lebens gemalt hat (1913–1918). Damals musste der aus sozial schwierigen Verhältnissen gekommene Künstler sich niemandem mehr beweisen: Er war wohlhabend und berühmt geworden. In seinen Gemälden greift er die Themen, die ihn sein ganzes Leben beschäftigen wieder auf. Er stellt sie in Serien und Variationen dar: Seine Auseinandersetzung mit dem Selbstportrait, die legendären Darstellungen der Schweizer Alpenwelt, seine  Faszination für Frauen und den Tod. Seine Werke werden immer radikaler und abstrakter. Hodler wird zum Vorläufer der modernen Malerei. Die Ausstellung ist in Zusammenarbeit mit der Neuen Galerie, New York, entstanden. Die Leihgaben stammen aus renommierten Schweizer und amerikanischen Privatsammlungen und namhaften nationalen und internationalen Museen. Kuratoren der Ausstellung sind Ulf Küster (Fondation Beyeler) und Jill Lloyd (Neue Galerie).
     
     
     
    III.03- Kulturnacht. "30 Jahre Peter-Huchel-Preis. Lyrik. Aber jetzt! SWR2 Kulturnacht". 02.04.2013, 20:00 Uhr. Historisches Kaufhaus, Münsterplatz 24, 79098 Freiburg.
     
    Das 30-jährige Jubiläum zur Verleihung des Peter-Huchel-Preises nimmt der SWR2 zum Anlass, sowohl die aktuellen Tendenzen zu resümieren, als auch einen Blick zurück zu werfen. Der vom Land Baden-Württemberg und dem Südwestrundfunk gestiftete Preis für deutschsprachige Lyrik wird seit 1983 für ein herausragendes lyrisches Werk des vergangenen Jahres verliehen. Bei der Kulturnacht in Freiburg im Historischen Kaufhaus kommen die aktuelle Preisträgerin Monika Rinck zu Wort, aber auch weitere Lyriker und Gesprächsgäste, die sich auf vielfältige Art und Weise mit dem Genre beschäftigen: Nora Bossong, Peter-Huchel-Preisträgerin 2012, Raoul Schrott, Peter-Huchel-Preisträger 1999, Michael Krüger, Leiter des Hanser Verlags, Peter-Huchel-Preisträger 1986, Andreas Heidtmann, Autor, Gründer des Webportals Poetenladen und des gleichnamigen Verlags, Herausgeber der Zeitschrift Poet und Thomas Schmidt, Deutsches Literaturarchiv Marbach. Der Abend wird musikalisch begleitet vom Rainer Böhm Trio und moderiert von der Journalistin und Moderatorin Anja Höfer und dem Autor und Leiter der Redaktion Literatur und Feature des SWR2, Walter Filz.
     
    Eine Veranstaltung des SWR 2 in Zusammenarbeit mit dem Literaturbüro Freiburg und der Stadt Freiburg.
     
     
     
     
    III.04- Lesung und Gespräch. "Rainer Merkel. Bo". 10.04.2013, 20:00 Uhr. Galerie im Alten Wiehrebahnhof, Urachstraße 40, 79102 Freiburg.
     
    Irgendwo klingelte das Telefon seines Vaters. Irgendwo dort draußen in der liberianischen Landschaft, von der Benjamin nur ein paar krumme dunkelgrüne Bäume zu sehen bekam, die am Rande der Straße im Licht der Scheinwerfer kurz aufblitzten, dann aber schnell wieder verschwanden.
    Rainer Merkel
     
    Eigentlich sollte Benjamin von seinem Vater abgeholt werden. Aber stattdessen steht der Dreizehnjährige mitten in der Nacht allein am Flughafen von Monrovia, Liberia. Ohne Pass und Gepäck, aber mit einem fremden Mantel, in dessen Taschen dicke Geldbündel stecken. Auf dem Weg in die Stadt wird er von zwielichtigen Gestalten verfolgt und steht plötzlich vor dem gleichaltrigen Bo und der wohlstandsverwöhnten Brilliant. Haben sie ihn schon erwartet? Rainer Merkel, dessen letzter Roman Lichtjahre entfernt auf der Shortlist des Deutschen Buchpreises stand, erzählt uns mit waghalsiger Leichtigkeit von einer Reise durch die afrikanische Welt und das Erwachsenwerden, eine rasante Road-Novel in unsere unbekannte Gegenwart.
     
     
     
     
    III.05- Messe. "GETEC - Gebäude.Energie.Technik". 12. - 14.04.2013. Messe Freiburg, Europaplatz 1, 79108 Freiburg.
     
    Die Messe für Gebäude.Energie.Technik findet dieses Jahr vom 12. April bis zum 14.April statt. Die Messe für alles rund um energieeffizientes Bauen, Sanieren und Modernisieren. Auf rund 10.000 m² präsentieren auf der GETEC Messe Freiburg mehr als 200 Aussteller ihre Produkte und Dienstleistungen.
     
    Darüber hinaus informieren Fachleute mit Fachvorträgen, dem Bauherren- und Modernisierungs-Forum aus erster Hand über energieeffiziente Techniken, ökologische Baukomponenten, aktuelle Förderungen und beispielhaft durchgeführte Sanierungsprojekte. Die Messe Gebäude.Energie.Technik Freiburg ist ein Muss für alle Renovierer und Häuslebauer, aber auch für Architekten, Planer und Energieberater.
     
     
     
     
    III.06- Werkbericht. "Wie die Jungfrau zum Kind". 18.04.2013, 20:00 Uhr. Architekturforum Freiburg e.V., Guntramstraße 15, 79106 Freiburg.
     
     
    Wenn engagierte Bauherren es wagen, sich mit historischer Bausubstanz auseinanderzusetzen und noch dazu einem jungen Büro Vertrauen schenken, kann Interessantes entstehen. Zwei fast vergessene Bauten aus den Jahren 1735 und 1848 wurden von Tanja Raufer und Lukas Gäbele gemeistert. Sie wieder für das öffentliche Leben zu öffnen, war eine große Aufgabe, deren Ergebnis sich sehen lassen kann und mit dem Deutschen Denkmalschutzpreis 2012 ausgezeichnet wurde.
     
     
     
     
    III.07- Ausstellungseröffnung. "Bootsflüchtlinge". 18.04.2013, 20:00 Uhr. Stadtbibliothek Hauptstelle, Münsterplatz 17, 79098 Freiburg.
     
    Die Ausstellung von Amnesty International dokumentiert, wie der Weg und das Schicksal vieler Bootsflüchtlinge aus Afrika und Asien nach Europa verläuft, wie die EU auf diese humanitäre Herausforderung reagiert und welche menschenrechtlichen Mindeststandards bei ihrer Bewältigung vorhanden sein müssen.
     
    Zur Eröffnung der Ausstellung gibt die Juristin Susanne Knickmeier von Amnesty International Freiburg eine Einführung in die Thematik und diskutiert mit der Europaabgeordneten Franziska Keller über das Europäische Asylrecht und den Flüchtlingsschutz an den EU-Außengrenzen.
     
     
     
     
    III.08- Basisseminar. "update- EnEV-Novelle 2013". 22.04.2013, 18:00 Uhr. Architekturforum Freiburg e.V., Guntramstr. 15, 79106 Freiburg.
     
    Überblick zu Änderungen und Verschärfungen der EnEV 2013
     
    Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) sind entsprechend den Forderungen der EU-Gebäuderichtlinie novelliert worden. Bis Ende 2013 werden die neuen Anforderungen verbindlich sein.  Darin ist festgelegt, dass die Anforderungen in zwei zeitlichen Schritten verschärft werden.
     
    Erste Stufe: Absenkung von HT' um 5 – 10 %; Qp um 12,5 %
    Zweite Stufe: Vom 01.01.2016 nochmalige Absenkung in gleicher Größenordnung
     
    Zum Standard der EnEV 2009 ist danach eine Absenkung von HT' von ca. 10% und Qp von 25% verbindlich. Um das heute bereits formulierte Ziel des Niedrigstenergiehauses („nearly zero-energy building“) zu erreichen, müssen bis 2020 weitere Schritte folgen. Bei Änderungen von Gebäuden und Anlagen sind keine Verschärfungen geplant.
     
    Weitere Änderungen sind:
     
    - Der Primärenergiefaktor für Strom wird auf 2,0 bzw. ab 2016 auf 1,8 reduziert
    - Die Einführung des „Modellgebäudeverfahrens“
    - Energieausweise müssen bei Vermietungen bzw. bei Verkäufen aktiv vorgelegt werden
    - Energiekennwerte sind in Immobilienanzeigen zu nennen
    - Einführung eines Kontrollsystems für Energieausweise
     
    Das Abendseminar richtet sich an Architekten und Ingenieure, die sich einen Überblick zur EnEV-Novelle verschaffen möchten.
     
    Referent:
    Dipl.-Ing. (FH) Rainer Dirk, Architekt, ö.b.u.v. Sachverständiger, Regensburg
     
    Teilnahmebeitrag:
    135,00 € / 95,00 € für Kammermitglieder
    AiP/SiP-Gutscheine werden angerechnet
     
     
     
     
    III.09- Diverse Veranstaltungen. Europäisches Architekturhaus - Oberrhein.
     
    03.04.2013 - 20:30 Uhr
    Cinéma Odyssée, 3, rue des Francs-Bourgeois, Strasbourg
           
    09.04.2013 - 18:00 Uhr
    Agence Michel Spitz Architectes, 7, rue des Tailandiers, Colmar
     
    10.04.2013 - 20:00 Uhr
    Cinéma Bel Air, 31, rue Fénelon, Mulhouse
           
    16.04.2013 - 18:00 Uhr
    Architektur Dialoge, Güterstraße 37, Basel
           
    17.04.2013 - 18:00 Uhr
    Architekturschaufenster, Waldstraße 8, Karlsruhe
           
    23.04.2013 - 18:00 Uhr
    Architekturforum, Guntramstraße 15, Freiburg im Breisgau
     
     
     
    III.10- kunst:dialoge. "Julius Bissier". 27.04.2013, 14:00 Uhr. Museum für Neue Kunst, Marienstraße 10a, 79098 Freiburg.
     
    Mitglieder des Fördervereins laden zum Gespräch über den Freiburger Künstler Julius Bissier ein. Die Veranstaltung im Museum für Neue Kunst findet am Samstag, den 27. April, um 14 Uhr statt und kostet den regulären Eintritt.
     
     
     
     
    IV. Was Sie noch interessieren könnte:
     
    IV.01- n-tv. 19.04.2013, 19:05 Uhr: "Giganten der Moderne".
     
    Die Architekten des Canton Towers profitieren bei ihrer Planung von vorangegangen technischen Durchbrüchen und Erfahrungen im Turmbau. So sank das Washington Monument, geplant in den 1830er Jahren, während seines Baus auf einer weichen Tonschicht ein. Gustave Eiffel revolutionierte den Turmbau maßgeblich durch seinen Einsatz von Eisen. Die Erbauer des CN Towers in Toronto wiederum verstärkten die Betonsäulen mit Stahl, um der Kraft des Windes entgegenzuwirken.
     
     
     
    IV.02- 3sat. 21.04.2013, 12:45 Uhr: "Henry van de Velde - Leben als Gesamtkunstwerk".
     
    Er wurde europaweit gefeiert _ und kam nach Weimar. Dort wirkte der Architekt und Bauhaus-Begründer Henry van de Velde 13 Jahre lang. Er wollte Wohn- und Lebens-räume schaffen, die aus einem Guss sind. Bis heute steht in Weimar ein Beispiel dafür: das Haus Hohe Pappeln. In den bewegten Zeiten des anbrechenden 20. Jahrhunderts erlebt van de Velde in Weimar einen grandiosen Aufstieg aber auch sein Scheitern. Da ist das Spannungsverhältnis zum Großherzog Wilhelm Ernst, der sich van de Velde als Berater an den Hof holt _ als Repräsentant und Verfechter der Moderne. Er entwirft Innenausstattungen, die bis heute Museen zieren _ vom Fenstergriff bis zum Porzellan, von der Lampe bis zum Treppengeländer. Doch Weimar will die Moderne nicht. Die Dokumentation "Henry van de Velde. Leben als Gesamtkunstwerk" blickt auf das Thüringer Schaffen des Architekten zurück und zeigt seine Werke und Wirkungsstätten. 3sat sendet "Henry van de Velde. Leben als Gesamtkunstwerk" zum 150. Geburtstag des Architekten und Bauhaus-Begründers Henry van de Velde.