Freitag, 23. Oktober 2015

Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen / Abfällen (LAGA) 20 und Deponieverordnung DepV

Mineralische Reststoffe und Abfälle aus dem Baubereich, Altlasten und Schadensfällen - Bauschutt 

Länderarbeitsgemeinschaft Abfall - LAGA 20

Einbauklasse Z 0
uneingeschränkter Einbau 

Einbauklasse Z 1.1
eingeschränkter offener Einbau in Gebieten mit hydrogeologisch ungünstigen Verhältnissen 

Einbauklasse Z 1.2
eingeschränkter offener Einbau in Gebieten mit hydrogeologisch günstigen Verhältnissen 

Einbauklasse Z 2
eingeschränkter Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen


Deponieverordnung - DepV 

Deponieklasse 0
Deponien für Inertabfälle („geologische Barriere“)

Deponieklasse I
Deponien für nicht gefährliche Abfälle („geologische Barriere“ zzgl .mineralische Dichtung)

Deponieklasse II
Deponien für nicht gefährliche Abfälle („geologische Barriere“ zzgl .Kombinationsdichtung)

Deponieklasse III
Deponien für gefährliche Abfälle („geologische Barriere“ zzgl .Kombinationsdichtung u. Dichtungskontrollsystem)

Zuordnungswert (Obergrenze der Einbauklasse)