Allgemeine Informationen zur DIN 18232
Bitte beachten Sie auch die Änderungen der neuen DIN E 18232-2, 12/01 die hier noch nicht dargestellt sind.
Die sachgerechte Bemessung und Auslegung einer Rauch und Wärmefreihaltungs- Anlage nach DIN 18232 verlangt erhebliches Fachwissen und die Berücksichtigung vieler verschiedener Parameter. So wirkt sich z.B. das Vorhandensein von Rauchschürzen, einer automatischen Brandmeldeanlage oder einer Werkfeuerwehr auf die erforderliche Installation und damit auf die Höhe der Investitionen aus.
Um eine identische Ausgangslage und eine spätere Vergleichbarkeit für alle Angebote sicherzustellen, empfiehlt es sich , vor der Auslegung und Bemessung alle Einflußgrößen in Form einer Checkliste zur Auslegung nach DIN 18232 zusammenzustellen
Börner dimensioniert projektbezogen für Sie Ihre Rauch und Wärmefreihaltungsanlagen . Unser spezielles EDV-Programm ermittelt aus Ihren Hallenabmessungen und weiteren Randbedingungen die optimale Anzahl und Größe Ihrer Rauch und Wärmefreihaltungs-geräte (RWG).
Die DIN 18232 ist gegliedert in drei Teile :
- Teil 1 : definiert Begriffe und Anwendungen
- Teil 2 : regelt Auslegung und Dimensionierung
- Teil 3: bestimmt die Geräteanforderungen
Dabei hat sich herausgestellt, daß strömungsverbessernde Maßnahmen, z.B. speziell geformte Aufsatzkränze oder Windleitflächen (Spoiler), zu einem günstigerem Aw-Wert führen.
Neben der Aw-Wert-Bestimmung sind umfangreiche Prüfungen - z.B. Windsog, Standsicherheit Brandverhalten - erforderlich. Diese werden vom staatlichen Materialprüfungsamt NRW in Dortmund im zusammenfassenden Prüfzeugnis (ZPZ) bestätigt.
Bezüglich der Auslegung fordert die DIN 18232 Teil 2 entsprechend der Grundfläche des Raumes :
bei einer Dachneigung von 0° bis 12° - mindestens ein Gerät pro 200m² wobei die RWG möglichst gleichmäßig auf der Dachfläche zu verteilen sind;
bei einer Dachneigung über 12° - mindestens ein Gerät pro 400m² wobei die RWG möglichst hoch anzuordnen sind.
Grundsätzlich sind mehrere kleinere Geräte wenigen großen Geräten vorzuziehen.
Folgende Abstände sind einzuhalten :
- untereinander mindestens 5m, höchstens 20m
- bei Dachneigungen bis 12° darf der Abstand zwischen RWG und Dachrand 5m nicht unter- und 10m nicht überschreiten
- bei Dachneigungen über 12° sind die RWG oberhalb der mittleren lichten Raumhöhe anzuordnen Ihr Abstand zur Außenwand soll nicht mehr als 20m betragen.
Sind Abschnitte von <= 1600m² aus betrieblichen Gründen nicht möglich, wird nach DIN eine entsprechende Dimensionierung vorgegeben.
siehe auch : CHECKLISTE DIN 18232