Mittwoch, 9. Februar 2011

Allgemeine Informationen zur DIN 18232

Allgemeine Informationen zur DIN 18232
Bitte beachten Sie auch die Änderungen der neuen DIN E 18232-2, 12/01 die hier noch nicht dargestellt sind.   
Unsere Fachleute beraten Sie gerne.    Senden Sie uns Ihre gezielte Anfrage.
 
Die sachgerechte  Bemessung und Auslegung einer Rauch und Wärmefreihaltungs- Anlage nach DIN 18232 verlangt erhebliches Fachwissen und die Berücksichtigung vieler verschiedener Parameter. So wirkt sich z.B.  das Vorhandensein von Rauchschürzen, einer automatischen Brandmeldeanlage oder einer Werkfeuerwehr auf die erforderliche Installation und damit auf die Höhe der Investitionen aus.
Um eine identische Ausgangslage und eine spätere Vergleichbarkeit für alle Angebote sicherzustellen, empfiehlt es sich , vor der Auslegung und Bemessung alle Einflußgrößen in Form einer     Checkliste zur Auslegung nach DIN 18232   zusammenzustellen
Börner dimensioniert projektbezogen für Sie Ihre Rauch und Wärmefreihaltungsanlagen .              Unser spezielles EDV-Programm ermittelt aus Ihren Hallenabmessungen und weiteren  Randbedingungen die optimale Anzahl und Größe Ihrer Rauch und Wärmefreihaltungs-geräte (RWG).                        

Die DIN 18232 ist gegliedert in drei Teile :
  • Teil 1  : definiert Begriffe und Anwendungen 
  • Teil 2 : regelt Auslegung und Dimensionierung
  • Teil 3: bestimmt die Geräteanforderungen
eingeschossig
Die DIN 18232 gilt für übergroße Räume in eingeschossigen Gebäuden bzw. für die oberste Etage mehrgeschossiger Gebäude, d.h. üblicherweise für Räume über 200m² Grundfläche, deren Decke gleichzeitig das Dach des Gebäudes bildet. Der Anwendungsbereich der DIN 18232 erstreckt sich  sowohl auf  gewerbliche als auch auf nicht gewerbliche Gebäude. Sie gilt jedoch nicht für  Treppenräume und für  Versammlungsstätten (siehe LBO).
mehrgeschossig
Für eine Rauch und Wärmefreihaltungs-Anlage nach DIN 18232 ist die aerodynamisch wirksame Abzugsfläche (Aw ) maßgebend. Im Gegensatz zur geometrisch freien Abzugsfläche (AG ), wie sie die LBO zugrundelegt, wird die Aw-Fläche eines RWG durch die genormten Prüfungen nach Teil 3 im Windkanal ermittelt.
Dabei hat sich herausgestellt, daß strömungsverbessernde Maßnahmen, z.B. speziell geformte Aufsatzkränze oder Windleitflächen (Spoiler), zu einem günstigerem Aw-Wert führen.
Neben der Aw-Wert-Bestimmung sind umfangreiche Prüfungen - z.B. Windsog, Standsicherheit Brandverhalten - erforderlich. Diese werden vom staatlichen Materialprüfungsamt NRW in Dortmund im zusammenfassenden Prüfzeugnis (ZPZ) bestätigt.

Bezüglich der Auslegung fordert die DIN 18232 Teil 2 entsprechend der Grundfläche des Raumes :
bei einer Dachneigung von 0° bis 12°  -  mindestens ein Gerät pro 200m²  wobei die RWG möglichst gleichmäßig auf der Dachfläche zu verteilen sind;
bei einer Dachneigung über 12° - mindestens ein Gerät pro 400m²  wobei die RWG möglichst hoch anzuordnen sind.
Grundsätzlich sind mehrere kleinere Geräte wenigen großen Geräten vorzuziehen.
Folgende Abstände sind einzuhalten :
  • untereinander mindestens 5m, höchstens 20m
  • bei Dachneigungen bis 12° darf der Abstand zwischen  RWG und Dachrand 5m nicht unter-     und 10m nicht überschreiten
  • bei Dachneigungen über 12° sind die RWG oberhalb der mittleren lichten Raumhöhe anzuordnen Ihr Abstand zur Außenwand soll nicht mehr als 20m betragen.
Rauchschürze
Da kleinere Abschnitte im Brandfall leichter beherrscht werden können und um die notwendige Abzugsthermik sicherzustellen, sollen Dachflächen von Räumen über 1600m² Grundfläche durch Rauchschürzen in Abschnitte von max. 1600m² unterteilt werden.
Sind Abschnitte von <= 1600m² aus betrieblichen Gründen nicht möglich, wird nach DIN eine entsprechende Dimensionierung vorgegeben.
siehe auch : CHECKLISTE DIN 18232