Eintägiges Praxis-Seminar
Seminarziel
Anhand von Musterbeispielfällen!
Seit dem Inkrafttreten der neuen HOAI 2009 ist über ein Jahr vergangen. In der praktischen Anwendung und Umsetzung haben sich einige Änderungen und Besonderheiten für die Honorarermittlung herausgestellt, die zwingend zu beachten sind.
Insbesondere deshalb, weil nunmehr die anrechenbaren Kosten ausschließlich auf Basis der Kostenberechnung bzw. der Baukostenvereinbarung nach DIN 276 berücksichtigt werden, lohnt es sich nachzuprüfen, welche Leistungen nicht vom Auftragsumfang erfasst und zusätzlich auszuführen waren. § 3 Abs. 2 HOAI sieht hierfür eine Vergütungsmöglichkeit für den Architekten vor. Der Auftragsumfang muss allerdings sorgfältig überprüft und definiert werden. Bei Änderungen muss der Architekt seinen Bauherrn rechtzeitig auf die durch diese Änderungswünsche entstehenden Mehrkosten hinweisen. Dies bedeutet einen Mehraufwand und möglicherweise bleibt auch ein gewisses Konfliktpotenzial mit dem Bauherrn nicht aus.
Auch die Neuregelung, die Ergebnisse jeder Leistungsphase mit dem Bauherrn zu erörtern, bedeutet zusätzliche Dokumentationsarbeit.
Unsere Experten geben Ihnen für jeden Schritt Ihrer Honorarvereinbarung, -berechnung und –stellung die rechtlichen Grundlagen sowie das praktische Rüstzeug anhand von Musterbeispielen an die Hand. Mustertexte geben Ihnen einen guten Leitfaden für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer zukünftigen Honoraransprüche aus jeder Leistungsphase mit auf den Weg. Damit steht der Durchsetzung der Architektenvergütung nichts mehr im Wege.
Insbesondere deshalb, weil nunmehr die anrechenbaren Kosten ausschließlich auf Basis der Kostenberechnung bzw. der Baukostenvereinbarung nach DIN 276 berücksichtigt werden, lohnt es sich nachzuprüfen, welche Leistungen nicht vom Auftragsumfang erfasst und zusätzlich auszuführen waren. § 3 Abs. 2 HOAI sieht hierfür eine Vergütungsmöglichkeit für den Architekten vor. Der Auftragsumfang muss allerdings sorgfältig überprüft und definiert werden. Bei Änderungen muss der Architekt seinen Bauherrn rechtzeitig auf die durch diese Änderungswünsche entstehenden Mehrkosten hinweisen. Dies bedeutet einen Mehraufwand und möglicherweise bleibt auch ein gewisses Konfliktpotenzial mit dem Bauherrn nicht aus.
Auch die Neuregelung, die Ergebnisse jeder Leistungsphase mit dem Bauherrn zu erörtern, bedeutet zusätzliche Dokumentationsarbeit.
Unsere Experten geben Ihnen für jeden Schritt Ihrer Honorarvereinbarung, -berechnung und –stellung die rechtlichen Grundlagen sowie das praktische Rüstzeug anhand von Musterbeispielen an die Hand. Mustertexte geben Ihnen einen guten Leitfaden für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer zukünftigen Honoraransprüche aus jeder Leistungsphase mit auf den Weg. Damit steht der Durchsetzung der Architektenvergütung nichts mehr im Wege.
Teilnehmerkreis
Architekten, Bauingenieure, Fachplaner und Sonderfachleute, Projektsteuerer, Bauträger, Generalunternehmer, Bauherren, Projektmanagementgesellschaften sowie Landes- und Kommunalbauämter.
Programmübersicht
- Was ist bei der Formulierung der Honorarvereinbarungen in Verträgen zu beachten?
- Grundlagen; Rechtscharakter und Anwendungsbereich der HOAI 2009
- Formalien
- Honorarvereinbarungen innerhalb und außerhalb der HOAI 2009
- Formulierungen zur Vermeidung von Fehlern und Honorarkürzungen bei beauftragten Leistungen
- Formulierungen betreffend zukünftig zu beauftragender Leistungen
- Beispielfälle aus der Praxis und deren Auswirkungen
- Mustervertrag mit Schwerpunkt Honorarvereinbarungen; haftungsrechtliche Aspekte
- Honorarermittlung nach § 6 HOAI
- Anrechenbare Kosten; Kostenberechnungsmodell
- Ermittlung der anrechenbaren Kosten
- Bedeutung der DIN 276
- Bedeutung von Kostenanschlag und Kostenfeststellung
- Baukostenvereinbarungsmodell
- Bonus-Malus-Regelung
- Änderungen in der Abrechnungspraxis
- Beschränkung der Vorschriften über Mindest- und Höchstsätze auf Flächenplanung, Objektplanung und Fachplanung (Tragwerk und TGA)
- Honorarzonenregelungen
- Die Leistungsbilder im Überblick
- Die Regulierung der gutachterlichen Leistungen und Beratungsleistungen
- Die Bedeutung der Grund- und Besonderen Leistungen
- Pauschalhonorar und Zeithonorar
- Tafelwerte
- Zuschläge
- Nebenkosten
- Beispiele aus der Praxis
- Anrechenbare Kosten; Kostenberechnungsmodell
- Architekten- und Ingenieurrechnungen: Ansprüche und Anforderungen
- Möglichkeiten für Mehrhonorare
- Unterschreitung der Mindestsätze
- außergewöhnliche oder ungewöhnlich lange dauernde Leistungen; Überschreitung der Höchstsätze
- Erhöhungen der anrechenbaren Kosten
- Projektverzögerungen
- Möglichkeiten für Zusatzhonorare
- „andere“ Leistungen i.S.v. § 3 Abs. 2 HOAI
- Kostensenkungen
- Wiederholungen
- Zeitpunkt der Geltendmachung
- Erörterungsberichte
- Abschlagsrechnungen
- Schlussrechnungen
- Beispiele aus der Praxis
- Möglichkeiten für Mehrhonorare
- Rechtslage:
- Aktuelles zur HOAI
- Geplante Änderungen für die angekündigte nächste Novelle
8:30 Uhr | Empfang und Ausgabe der Seminarunterlagen |
9:00 Uhr - 9:15 Uhr | Begrüßung durch den Referenten und Abstimmung des Seminarinhaltes mit den Erwartungen und Zielen der Teilnehmer |
10:30 Uhr - 10:45 Uhr | Tee- und Kaffeepause |
13:00 Uhr - 14:00 Uhr | Gemeinsames Mittagessen |
15:15 Uhr - 15:30 Uhr | Tee- und Kaffeepause |
ca. 17:00 Uhr | Ende des Seminars |
Alle Teilnehmer erhalten ein Teilnehmer-Zertifikat |
Die HOAI von A-Z – Rechtssicher und erfolgreich abrechnen nach HOAI 2009
Die Tagungshotels werden mit der Seminarbestätigung rechtzeitig bekannt gegeben. Gebühr (zzgl. 19% MwSt.) pro Person inkl. Business-Lunch, Pausengetränke und ausführlicher Seminarunterlagen. Bei drei oder mehr Teilnehmern aus einer Firma erhalten der dritte und alle folgenden Teilnehmer einen Rabatt von 10 Prozent auf den Seminarpreis.
Die Tagungshotels werden mit der Seminarbestätigung rechtzeitig bekannt gegeben. Gebühr (zzgl. 19% MwSt.) pro Person inkl. Business-Lunch, Pausengetränke und ausführlicher Seminarunterlagen. Bei drei oder mehr Teilnehmern aus einer Firma erhalten der dritte und alle folgenden Teilnehmer einen Rabatt von 10 Prozent auf den Seminarpreis.
2011 | ||||||||
Leipzig | 03.05.2011 | Andreas Mally | 11HOP-513 | 275,00 Euro * | zur Anmeldung | |||
Dresden | 11.05.2011 | Andreas Mally | 11HOP-514 | 275,00 Euro * | zur Anmeldung | |||
Berlin | 25.05.2011 | Lorenz Czajka | 11HOP-515 | 275,00 Euro * | zur Anmeldung | |||
Nürnberg | 09.06.2011 | Benedikt Murken | 11HOP-616 | 275,00 Euro * | zur Anmeldung | |||
Düsseldorf | 16.06.2011 | Jutta Wittler | 11HOP-617 | 275,00 Euro * | zur Anmeldung | |||
München | 30.06.2011 | Benedikt Murken | 11HOP-618 | 275,00 Euro * | zur Anmeldung | |||
Mannheim | 30.06.2011 | Barbara Schellenberg | 11HOP-619 | 275,00 Euro * | zur Anmeldung | |||
Stuttgart | 07.07.2011 | Barbara Schellenberg | 11HOP-720 | 275,00 Euro * | zur Anmeldung | |||
Köln | 12.07.2011 | Jutta Wittler | 11HOP-721 | 275,00 Euro * | zur Anmeldung | |||
Frankfurt | 14.07.2011 | Birgit Schaarschmidt | 11HOP-722 | 275,00 Euro * | zur Anmeldung | |||
* zzgl. 19% MwSt. |