Auszug DIN 18065: 2000 | ||||
Gebäudeart | Treppenart | Nutzbare Treppenlaufbreite min. in mm | Steigung2) max. in mm | Auftrittsbreite in Lauflinie3) min. in mm |
Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen 1) | Treppen, die zu Aufenthaltsräumen führen | 800 | 200 | 230 4) |
Sonstige Gebäude | Baurechtl. notwendige Treppen | 1.000 | 190 | 260 |
Alle Gebäude | Baurechtl. nicht notwendige zusätzliche Treppen | 500 | 210 | 210 |
1) schließt auch Maisonetten-Wohnungen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen ein. 2) aber nicht < 14 cm 3) aber nicht > 37 cm | ||||
4) bei Stufen, deren Treppenauftritt unter 26 cm liegt, muß die Unterschneidung mind. so groß sein, daß insgesamt 26 cm Trittfläche erreicht werden |
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Bitte beachten Sie: In der auf dieser Seite abgedruckten tabellarischen Übersicht haben wir die maßlichen Anforderungen an Treppen gemäß DIN 18065, Landesbauordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, auszugsweise zusammengefaßt. Weitere Vorschriften für besondere Nutzungen sollten Sie uns mitteilen. Da verschiedene Vorschriften unterschiedliche Anforderungen an Treppen stellen, sollten Sie uns sagen, was wir beachten müssen. Ohne Hinweis unterstellen wir, daß ausschließlich die Vorschriften nach DIN 18065 einzuhalten sind. |