Montag, 11. April 2011

Vorschriften Spindeltreppen bzw. Auszug DIN18065: 2000

Auszug DIN 18065: 2000
Gebäudeart
 
Treppenart
 
Nutzbare
Treppenlaufbreite
min. in mm
Steigung2)

max. in mm
Auftrittsbreite
in Lauflinie3)
min. in mm
Wohngebäude mit nicht mehr
als zwei Wohnungen 1)
Treppen, die zu
Aufenthaltsräumen führen
800
200
230 4)
Sonstige Gebäude
Baurechtl. notwendige Treppen
1.000
190
260
Alle Gebäude 
Baurechtl. nicht notwendige
zusätzliche Treppen
500
210
210
1) schließt auch Maisonetten-Wohnungen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen ein. 2) aber nicht < 14 cm
3) aber nicht > 37 cm
4) bei Stufen, deren Treppenauftritt unter 26 cm liegt, muß die Unterschneidung mind. so groß sein, daß insgesamt
26 cm Trittfläche erreicht werden

Auszug Landesbauordnung (LBO) NRW, andere Bundesländer können abweichende Vorschriften haben
alle Gebäude
notwendige Treppen
1.000
siehe DIN
siehe DIN
bis zu zwei Wohnungen

800
siehe DIN
siehe DIN
gilt nicht für Treppen innerhalb von Wohnungen
Für Treppen mit geringerer Nutzung können geringere Breiten gestattet werden.

Auszug Unfallverhütungsvorschriften (UVV), besondere Vorschriften abweichender Gebäude sind zu beachten
Versammlungsstätten


150 - 170
290 - 310
Verwaltungsgebäude
ohne Angaben
5)


Gewerbliche Bauten

5)
160 - 190
260 - 300
5) entsprechend Nutzungshäufigkeit - Trittflächen von Treppen müssen in Bereichen, in denen mit Rutschgefahr (Außenbereich) zu rechnen ist, rutschhemmend ausgeführt werden.

Auszug DIN 24530, Stahltreppen an Industrieanlagen
- Das Steigungsverhältnis der Treppe Steigung “s” zu Auftritt “a” soll 1,73 - 1,0 entsprechend einem
Steigungswinkel = 30° - 45° betragen.
- Die Unterschneidung muß > 10 mm sein.
- Die Podestlänge muß mind. gleich der Laifbreite und > 1 Meter sein.
- Laufbreiten von 800 bzw 1.000 mm sind zu bevorzugen.
Bitte beachten Sie:

In der auf dieser Seite abgedruckten tabellarischen Übersicht haben wir die maßlichen Anforderungen an Treppen gemäß DIN 18065, Landesbauordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, auszugsweise zusammengefaßt. Weitere Vorschriften für besondere Nutzungen sollten Sie uns mitteilen. Da verschiedene Vorschriften unterschiedliche Anforderungen an Treppen stellen, sollten Sie uns sagen, was wir beachten müssen. Ohne Hinweis unterstellen wir, daß ausschließlich die Vorschriften nach DIN 18065 einzuhalten sind.