Der Begriff Projektsteuerung wurde 1977 in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erstmals verwendet und grenzt sie begrifflich und inhaltlich klar von anderen Projektmanagementleistungenab. Das Leistungsbild der Projektsteuerung war in § 31 der HOAI definiert. Nach der HOAI-Novelle zum 11. August 2009 war das Leistungsbild nicht mehr enthalten.
Projektsteuerung im Sinne der HOAI war die Übernahme von delegierbaren Auftraggeberfunktionen, wie z. B.:
- Erstellen und Koordinieren des Programms für das Gesamtprojekt.
- Aufstellen und Überwachen von Organisation-, Termin- und Zahlungsplänen bezogen auf Projekt und Projektbeteiligte.
- Laufendes Informieren des Auftraggebers über die Projektabwicklung und rechtzeitiges Herbeiführen von Entscheidungen des Auftraggebers.
Das Honorar für Projektsteuerungsleistungen konnte laut HOAI frei vereinbart werden.
Die unklare Abgrenzung zu Leistungen, die der Architekt zu erbringen hat, führte 20 Jahre lang zu heftigen Diskussionen und sehr unterschiedlichen Auslegungen über die Honorarvorstellungen.