Steht auf einem feuchten Grundstück ein Gebäude, besteht die
Gefahr, dass das Stauwasser an die Wände oder das Fundament des Gebäudes
drückt und nicht versickert. Drainrohre allein um das Haus zu verlegen
reicht hier nicht. Zur sicheren und wirkungsvollen Ableitung von
Stauwasser werden Systeme für Baugrundentwässerung eingesetzt.
Ist auf Ihrem Grundstück regelmäßig „Land unter“, schafft eine
Bodendrainage Abhilfe. Eine Drainage soll unterirdisches Wasser zum
Feuchteschutz von Bauwerken ableiten. Sie kann immer nur eine Hilfe zur
Reduzierung der Wasserbeanspruchung eines Bauwerks sein.
Eine zusätzliche Abdichtungsmaßnahme für das zu schützende Bauwerk
ist auch bei Anordnung einer Drainage immer vorzusehen. Die
erforderliche Maßnahme kann als sogenannte schwarze Wanne mit Hilfe von
bituminösen Baustoffen erfolgen. Die Anforderungen an derartige
Bauwerksabdichtung regelt DIN 18195. Alternativ kann die Abdichtung
durch wasserundurchlässig ausgeführte Betonbauteile, wie zum Beispiel
die weiße Wanne erfolgen. Für weiße Wannen wird oft auf Drainagen
verzichtet.
Achtung: Drainagen sind nicht erlaubt, wenn Grundwasser in Höhe der Gründungssohle oder darüber ansteht. Ausnahmen sind Grundwasserabsenkungen im Zuge der Baumaßnahmen oder im Zusammenhang mit einer Bodensanierung. Bei Belastung durch Grundwasser liegt dann der höchste in der Vergangenheit gemessene Grundwasserstand im Bereich der Kellerkonstruktion, also kann über der Kellersohle liegen. Eine Drainage ist bei dieser Beanspruchung ungeeignet, da diese im Grundwasser stehen würde und eine Ableitung des Wassers nicht möglich ist. Die Ableitung von Drainagewasser in den Kanal ist meistens nicht zulässig; Ausnahmen sind bei einem Mischkanal möglich.
Fazit: Die Konzeption von Drainagen zur Trockenhaltung des Gebäudes wird nur dann erlaubt, wenn es sich um versickerndes Niederschlagswasser oder extreme Spitzen von stauendem Wasser auf bindigem Boden handelt. Das ist immer mit der Behörde zu klären. Grundsätzlich sollten alle geplanten Drainanlagen mit der zuständigen Gemeinde abgestimmt werden.
Achtung: Drainagen sind nicht erlaubt, wenn Grundwasser in Höhe der Gründungssohle oder darüber ansteht. Ausnahmen sind Grundwasserabsenkungen im Zuge der Baumaßnahmen oder im Zusammenhang mit einer Bodensanierung. Bei Belastung durch Grundwasser liegt dann der höchste in der Vergangenheit gemessene Grundwasserstand im Bereich der Kellerkonstruktion, also kann über der Kellersohle liegen. Eine Drainage ist bei dieser Beanspruchung ungeeignet, da diese im Grundwasser stehen würde und eine Ableitung des Wassers nicht möglich ist. Die Ableitung von Drainagewasser in den Kanal ist meistens nicht zulässig; Ausnahmen sind bei einem Mischkanal möglich.
Fazit: Die Konzeption von Drainagen zur Trockenhaltung des Gebäudes wird nur dann erlaubt, wenn es sich um versickerndes Niederschlagswasser oder extreme Spitzen von stauendem Wasser auf bindigem Boden handelt. Das ist immer mit der Behörde zu klären. Grundsätzlich sollten alle geplanten Drainanlagen mit der zuständigen Gemeinde abgestimmt werden.
Neunzig Prozent der Bauschäden im Kellerbereich entstehen durch
Nässe, die von außen eindringt. Feuchtigkeit in Gebäudemauern lässt das
Mauerwerk erkalten. Schimmel und Schwämme befallen und zersetzen in der
Folge die Mauern, der Putz bröckelt und die Farbe platzt ab. Das modrige
Klima in den betroffenen Räumen kann die Gesundheit beeinträchtigen. Je
früher die Feuchte bekämpft wird, desto besser kann die Bausubstanz
erhalten werden.
Drückendes Wasser ist Grundwasser, das von allen Seiten einen permanenten hydrostatischen Druck auf die Wand ausübt. In diesem Fall müssen sehr umfassende Maßnahmen eingeleitet werden. Kapillarwasser ist aufsteigende normale Bodenfeuchte, die sich durch winzige Röhren im Material nach oben zieht.
Ist die Grundmauer des Hauses mangelhaft oder gar nicht gegen Wasser geschützt, dringt Wasser ungehindert in die Wand. Aber auch Pilze, starker Frost und Baumwurzeln können Risse in der Mauer verursachen, durch die das Wasser eintreten kann. Es gibt also viele verschiedene Möglichkeiten, wie Feuchtigkeit ins Haus gelangen kann. Dies sollte man klären, bevor man mit den Schutzmaßnahmen beginnt.
Drückendes Wasser ist Grundwasser, das von allen Seiten einen permanenten hydrostatischen Druck auf die Wand ausübt. In diesem Fall müssen sehr umfassende Maßnahmen eingeleitet werden. Kapillarwasser ist aufsteigende normale Bodenfeuchte, die sich durch winzige Röhren im Material nach oben zieht.
Ist die Grundmauer des Hauses mangelhaft oder gar nicht gegen Wasser geschützt, dringt Wasser ungehindert in die Wand. Aber auch Pilze, starker Frost und Baumwurzeln können Risse in der Mauer verursachen, durch die das Wasser eintreten kann. Es gibt also viele verschiedene Möglichkeiten, wie Feuchtigkeit ins Haus gelangen kann. Dies sollte man klären, bevor man mit den Schutzmaßnahmen beginnt.
Wichtig: Man muss die Feuchtigkeit dort aussperren, wo sie
eindringt, nicht dort, wo sie austritt und stört - also immer an der
Außenwand, nicht an der Innenwand!
Es ist wichtig, zu klären, mit welcher Form der Feuchtigkeitsbelastung man es zu tun hat, bevor man mit Schutzmaßnahmen beginnt. Es kann nämlich auch ein Rohr undicht sein, dann helfen alle Absperrmaßnahmen nicht, solange man das Leck nicht gefunden und behoben hat. Lassen Sie die Situation im Zweifelsfall unbedingt von einem herstellerunabhängigen Spezialisten klären, damit Sie keine falschen oder ungeeigneten Maßnahmen ergreifen.
- Gegen Bodenfeuchte, stauendes und drückendes Wasser dichtet man die Wand mit wasserdichten Materialien ab.
- Gegen aufsteigende Feuchte muss eine horizontale Sperre in die Mauer gespritzt werden.
- Sich ständig an der Wand sammelndes Wasser muss mit einer Drainage abgeleitet werden.