Freitag, 25. April 2025

Kostenermittlung nach DIN 276

Die Kostenermittlung ist eine Maßnahme der Kostenplanung. Geregelt wird die Kostenermittlung in der DIN 276 "Kosten im Bauwesen". Es werden die Kostenermittlungsarten und die Normung der Kostengliederung definiert, ebenso einzelne Kostengruppen festgesetzt.

Es gibt 5 Stufen der Kostenermittlung (Ziff. 3.4 DIN 276):

  • Kostenrahmen (Ziff. 3.4.1 DIN 276)

    Der Kostenrahmen dient als Grundlage für die Entscheidung über die Bedarfsplanung und führt zur Festlegung der Kostenvorgabe. Überlegungen der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit fließen in diesen Teil der Kostenermittlung mit ein.
  • Kostenschätzung (Ziff. 3.4.2 DIN 276)

    In der Vorplanungsphase ist die Kostenschätzung für eine überschlägige Ermittlung der Kosten ausreichend. Hierbei kommt mindestens die Kostengruppe der Ebene 1 der Kostengliederung zum Einsatz.
  • Kostenberechnung (Ziff. 3.4.3 DIN 276)

    Die Kostenberechnung, Grundlage der Honorarabrechnung, wird bereits in der Entwurfsplanung erforderlich. Die Kostenberechnung ist mindestens bis zur 2. Ebene der Kostengliederung vorzusehen (Bauelemente). Dabei ist es notwendig, dass die vorgesehenen Bauleistungen mit Mengen, Beschreibungen und Orientierungspreisen dargestellt werden. Weitere Informationen wie die Kostengruppe nach DIN 276 und ein Schlüssel für die spätere Zuordnung nach Gewerken sind notwendig, damit die Kostenberechnung fortgeschrieben werden kann und eine spätere Kostensteuerung möglich ist.
  • Kostenanschlag (Ziff. 3.4.4 DIN 276)

    Beim Kostenanschlag werden die Kosten auf der Grundlage der Ausführungsvorbereitung ermittelt. Das heißt er basiert auf den Planungsunterlagen z.B. Ausführungs-, Detail und Konstruktionszeichnungen. Die Ermittlung der Kosten erfolgt nach den Kostengruppen der 3. Ebene der Kostengliederung und wird dann den vorgesehenen LVs zugeordnet. Diese "Sollkosten" können dann den Angeboten gegenübergestellt und leicht verglichen werden.
  • Kostenfeststellung (Ziff 3.4.5 DIN 276)

    Die Kostenfeststellung, die letzte Phase der Kostenermittlung erfasst die tatsächlichen Kosten des Bauvorhabens. Grundlage hierfür ist unter anderem die Schlussrechnung. Der Kostenaufstellung nach Unternehmen bzw. Vergabeeinheiten folgt die Kostenzuordnung nach Kostengruppen bis zur 3. Ebene der Kostengliederungen der DIN 276.

Arten und Formen von elastischen Bodenbelägen

Zu den elastischen Bodenbelägen gehören sehr unterschiedliche Materialien mit entsprechend unterschiedlichen Eigenschaften, Qualitäten und Einsatzbereichen. Je nach Nutzungsart und Beanspruchung kann zwischen folgenden elastischen Bodenbelägen gewählt werden:
  • Linoleum
    dazu gehören gemusterte und unifarbene Linoleum-Beläge, Linoleum mit Schaumrücken oder mit Korkmentrücken sowie Korklinoleum
  • PVC-Beläge
    dazu gehören heterogene und homogene Polyvinylchlorid-Beläge sowie Verbundbeläge und CV-Beläge (CV = Cushioned Vinyl)
  • PO-Beläge
    sind Bodenbeläge aus Polyolefin
  • Quarzvinyl-Beläge
  • Elastomer Beläge
    auch Gummi- oder Kautschukbeläge genannt, in homogener oder heterogener Ausführung, mit oder ohne Schaumstoffbeschichtung
  • Kork-Bodenbeläge
    dazu gehören Kork-Fertigparkett, Presskorkplatten und Korkmentunterlagen
  • Laminate
    bilden eine Sondergruppe innerhalb der elastischen Bodenbeläge
Am häufigsten werden elastische Bodenbeläge als Bahnenware (außer Laminat) verlegt, viele der unterschiedlichen Beläge sind auch als Fliesen- bzw. Plattenware erhältlich. Einige - z.B. Linoleum, PVC und Kork - sind ähnlich wie Laminat mit Nut und Feder ausgerüstet und können mit Klicksystemen verlegt werden.
Die Belagsarten sind in unterschiedlichen Normen beschrieben, ihre Klassifizierung ist in der DIN EN ISO 10874 Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge geregelt.