Montag, 22. November 2010

Wind: Windlasten, Winddruck, Windsog - DIN1055-4

Wind: Windlasten, Winddruck, Windsog

Auf jedes Flachdach wirken Windkräfte ein. Die sogenannten Windlasten ergeben sich aus natürlichen Faktoren wie Windgeschwindigkeit oder Hauptwetterrichtung sowie aus den „Dachmerkmalen“, wie Höhe, Dachform, Maße und Oberflächen.

Diese Windlasten verursachen Druck-, Sog- und geringfügig sogar Reibungskräfte. In seltenen Fällen, z.B. bei teilweise geöffneten Gebäuden, kann sogar ein Innendruck entstehen. Reibung tritt parallel zur Dachfläche auf, Druck und Sog senkrecht zum Flachdach.

Soll ein Flachdach gegen die auftretenden Windkräfte gesichert werden, ist der Winddruck zur berechnen. Ist der errechnete Wert positiv, tritt tatsächlich Winddruck auf, kommt ein Ergebnis mit negativem Vorzeichen heraus, entsteht Windsog. Auf Flachdächern besteht meist ein wesentlich höherer Windsog als -druck, daher ist der geamte Flachdachaufbau gegen Abheben zu sichern. Gemäß den „Fachregeln für Dächer mit Abdichtungen – Flachdachrichtlinien“ müssen die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Dachabdichtung und der dazugehörigen Schichten gegen Abheben durch Windkräfte von dem Planer angegeben werden.

Einflussfaktoren

Um Windsoglasten theoretisch berechnen zu können, sind folgende Einflussfaktoren auf das Dach maßgeblich:
  • Geschwindigkeitsdruck q (kN/m²) in Abhängigkeit von der Windzone (geografischen Lage des Gebäudes), der Geländerauigkeit und der Gebäudehöhe
  • Aerodynamische Beiwerte cp in Abhängigkeit von Dachform, Dachneigung, Dachbereich und Unterlage
Deutschland ist gemäß DIN 1055-4 geografisch in vier Windzonen aufgeteilt, die auf einer Windzonenkarte grafisch dargestellt werden (siehe Abb. 1). Gültig sind die Werte bis zu einer Höhe von 800 m über NN - darüber hinaus werden sie mit einem Erhöhungsfaktor beaufschlagt. Auf der unten genannten Webseite des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) können Planer eine genaue Einteilung abrufen, geordnet nach Bundesländern und Landkreisen. Grundsätzlich gehört Süd- und Mitteldeutschland der Windzone 1 an, der Süden Bayerns und Ostdeutschland der Windzone 2, Nord- und Ostseeküste der Zone 3 bzw. direkt an der Nordsee, den Nordseeinseln, Fehmarn und Rügen gelegene Gebiete der Windzone 4.
Außerdem werden vier Geländekategorien (mit zwei zusätzlichen Mischprofilen) definiert:
  • Kategorie I: offene See und Seen mit mindestens 5 km freier Fläche in Windrichtung bzw. flaches Land ohne Hindernisse
  • Kategorie II: Gelände mit Hecken, einzelnen Gehöften, Häusern oder Bäumen (z. B. landwirtschaftliche Gebiete)
  • Kategorie III: Vorstädte, Industrie- oder Gewerbegebiete, Wälder
  • Kategorie IV: Stadtgebiete, bei denen mindestens 15 % der Fläche mit Gebäuden bebaut sind, deren mittlere Höhe 15 m überschreitet
Die Verhältnisse im Übergangsbereich zwischen den Kategorien I und II beschreibt das „Mischprofil Küste“, zwischen den Kategorien II und III das „Mischprofil Binnenland“. Liegt ein Bauwerksstandort näher als einen Kilometer bei einem Wechsel von glattem zu rauem Gelände, so ist der ungünstigeren, glätteren Geländekategorie zuzuordnen. Ist der Gebäudestandort weiter als drei Kilometer vom Rauigkeitswechsel entfernt, so darf er der raueren Geländekategorie zugeordnet werden, wenn das Gebäude niedriger als 50 Meter ist. Besondere Überlegungen, auf die hier nicht näher eingegangen werden soll, sind für Kamm- und Gipfellagen der Mittelgebirge erforderlich.

Die auftretenden Windsogkräfte auf einer Dachfläche sind unterschiedlich groß, weshalb das Dach in vier (siehe Abb. 2) bzw. bei größer als 5° geneigten Dächern in fünf  Dachbereiche eingeteilt wird:
  • Eckbereich
  • Randbereich außen
  • Randbereich innen
  • Mitten- oder Innenbereich
  • First-/ Kehlbereich bei Sattel-/ Trog-Dächern mit einer Dachneigung > 5°

Windsogsicherung durch mechanische Befestigung

Vor allem im Industriebau hat sich das System der losen Verlegung mit mechanischer Befestigung von Dachabdichtungen als ökonomisches Abdichtungssystem durchgesetzt; eine Sicherung ohne zusätzliche Auflasten ist insbesondere bei Leichtdachkonstruktionen aus statischen Gründen gefordert.

Bei der mechanischen Befestigung von Dachabdichtungen werden i. d. R. drei Befestigungssysteme unterschieden:
  • Lineare Befestigung - mit Befestigungselementen
  • Linienbefestigung - mit biegesteifen Metallprofilen
  • Feldbefestigung - mit flächig im Raster verteilten Befestigern
Die lineare Befestigung - auch Saumbefestigung genannt - wird überwiegend als Naht oder Saum mit zusätzlicher Zwischenbefestigung in der Bahnenmitte ausgeführt. Falls es aus statischen Gründen erforderlich ist, z.B. bei hohen Windsogkräften, kann eine Änderung der Bahnenbreite oder der Abstände der Befestigerreihen vorgenommen werden. Bei diesem System werden die Befestigungselemente in regelmäßigem Abstand an einem Bahnenrand gesetzt und durch die nächste Bahn überdeckt; die Abdichtungsebene entsteht durch das Verschweißen der beiden Bahnen. Beim Einbau der Befestiger durch den Verleger ist darauf zu achten, dass der Tellerrand mindestens 1 cm vor der Bahnenkante endet, denn auch bei wechselnden Verformungszuständen der Bahn unter Windlast muss der Teller vollflächig aufliegen und die Bahn am Rand zusätzlich einklemmen.

Die Lagesicherheit der Abdichtung wird bei der Linienbefestigung durch biegesteife Metallprofile hergestellt, indem zuerst die Abdichtung verlegt und verschweißt wird, um dann anhand eines Schienenplanes vom Hersteller die Befestigung vorzunehmen. Im günstigsten Fall werden so Schienenabstände bis zu fünf Metern möglich. Die unter der Abdichtung verlegte Dämmung muss ebenfalls entsprechend den Vorgaben mechanisch befestigt werden. So genannte Lastverteilplatten sind an allen freiliegenden Enden der Schienen einzusetzen: Sie federn die hier auftretenden Spitzenlasten ab und gewährleisten, dass die Schiene die Abdichtung nicht durchstößt.

Die Befestiger einer Feldbefestigung sind nach Herstellerangaben gleichmäßig im Raster unterhalb der Abdichtung oder durch die Abdichtung hindurch anzuordnen. Die optimale Verteilung der Befestiger in den jeweiligen Bereichen stellt einen Vorteil gegenüber der Saumbefestigung dar, ohne an die Vorgaben durch Bahnenbreite und Obergurtabstand bei Stahltrapezprofilen gebunden zu sein.
Die Bemessungslast in Abhängigkeit von den eingesetzten Bahnen und Befestigern ist maßgeblich für die Funktionsfähigkeit aller Systeme. Dabei werden als Standardbemessungslast (für ungeprüfte Systeme auf den üblichen Untergründen) gemäß den Fachregeln 400 N je Befestiger angegeben. Im Einzelnachweis werden jedoch häufig geprüfte Systeme mit weit höheren Bemessungslasten eingesetzt, die eine wirtschaftlichere Verlegung aufgrund der geringeren Befestigerzahlen ermöglichen.

Windsogsicherung durch Auflast

Die Verklebung der Dachabdichtung ist die am häufigsten ausgeführte Bauweise bei nicht belüfteten Flachdächern auf Betondecken (sogenannten Warmdächern). Alternativ können zur Sicherung gegen abhebende Windkräfte bei lose verlegten Abdichtungen folgende Materialien eingesetzt werden:
  • Kiesschüttungen (Körnung 16/32 mm) in einer Mindestschichtdicke von 5 cm; eine höhere Auflast kann in den Rand- und Eckbereichen erforderlich werden (dickere Kiesschüttungen oder zusätzliche Plattenbeläge)
  • Betonplatten (40/40/4 cm oder größer) als Plattenbelag auf Kies- oder Splittbett mit Schutzlage oberhalb der Abdichtung bzw. direkt auf Schutzlage (auf Stelzlagern, Mörtelsäckchen etc.)
  • Dachbegrünungsaufbau (extensiv oder intensiv); bei der Berechnung zur Sicherung gegen Windsogkräfte ist das Eigengewicht des Vegetationssubstrates im trockenen Zustand maßgebend
Das Eigengewicht von extensiven Dachbegrünungsaufbauten liegt, je nach System, bei etwa 100 kg/m² (= 1 KN/m²); dies entspricht rechnerisch einer 5 cm dicken Kiesschüttung. Bei Schüttgütern (Kies oder - insbesondere frisch aufgebrachten - Vegetationssubstraten) können in den Bereichen starker abhebender Windkräfte Verwehungen auftreten. In den Rand- und Eckbereichen ist deshalb die Verlegung von Plattenbelägen empfehlenswert. Insbesondere in der Anwuchsphase können zur Lagesicherung von Begrünungen zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden (z.B. Abdeckung durch Erosionsschutzgewebe).

Aufgrund der statischen Beschränkungen der Konstruktion können bei Leichtdächern die erforderlichen Auflasten oftmals nur in Teilflächen alleine zur Lagesicherung herangezogen werden. Ist die Auflast auf einer Teilfläche kleiner als die errechnete, abhebende Windkraft, muss die Lagesicherung des Dachaufbaus und der Abdichtung in diesem Bereich durch eine mechanische Befestigung hergestellt werden.

Widerstand gegen mechanische Beanspruchungen

Nach DIN 18531 Dachabdichtungen Teil 1 werden zwei Stufen mechanischer Beanspruchung (I und II) unterschieden. Stufe I liegt bei hoher mechanischer Beanspruchung vor z.B. bei Bewegungen der Tragschicht, die sich auf die Dachabdichtung auswirken können, bei Tragkonstruktionen aus Stahlprofilen, wenn Schalungen aus Holz oder Holzwerkstoffen als Untergrund für die Abdichtung verwendet werden, bei der Verwendung von weichen Wärmedämmstoffen, bei extensiver Begrünung sowie bei Beanspruchungen durch die Art der Lagesicherung der Dachabdichtung sowie durch Arbeiten oder sonstige mechanische Einwirkungen auf der Dachabdichtung. Stufe II liegt bei mäßiger mechanischer Beanspruchung und immer dann vor, wenn die Beanspruchungen der Stufe I nicht vorliegen oder durch geeignete Maßnahmen ausgeschlossen werden können.

Widerstand gegen stoßartige Belastung
Damit Dachbahnen mechanischen Beanspruchungen standhalten, müssen sie eine hohe Perforationssicherheit insbesondere bei stoßartiger Belastung aufweisen. Diese schützt sie vor baustellenüblichen Belastungen während der Verarbeitung bis zur Abnahme bzw. bis zum Aufbringen von Schutzschichten. Eine Bahnendicke von 2 mm und mittige Trägereinlagen reduzieren die Gefahr einer Beschädigung während der Bauzeit auf ein Minimum. Bei frei bewitterten Dachflächen sind jedoch auch die zunehmenden Unwetter zu berücksichtigen. Als Grundlage zur Bestimmung des Widerstandes gegen stoßartige Belastung von Bitumen-, Kunststoff- und Elastomerbahnen dient die Prüfung nach DIN EN 12691.

Sonntag, 21. November 2010

ColorBlender - Farbenzusammenbringer - Mischverhältnisse

Welcome to ColorBlender – your free online tool for color matching and palette design!
To get started, choose a preferred color using the color picker below, and a 6-color matching palette (a "blend") will be automatically calculated.
Using the radio buttons you may switch to Direct Edit mode to tweak or edit individual colors of your blend.
Blends can be saved for future use, and will be available whenever you return to this site from the same workstation, given that your browser accepts cookies.
For more help, please see the online help. Need some inspiration? Load a random blend!

Willkommen zu ColorBlender - Ihr freies on-line-Werkzeug für das Farbenzusammenbringen und Palettenentwurf! Um begonnen zu erhalten, beschließen Sie eine bevorzugte Farbe unter Verwendung des Farbenpickers unten und eine zusammenpassende Palette mit 6 Farben (ein " blend") wird automatisch berechnet. Unter Verwendung der Radioknöpfe, die Sie schalten können, um zu verweisen, redigieren Sie Modus, um einzelne Farben Ihrer Mischung zu zwicken oder zu redigieren. Mischungen können für zukünftigen Gebrauch gespeichert werden, und werden, wann immer Sie zu diesem Aufstellungsort vom gleichen Arbeitsplatz, vorhanden sein zurückkommen, angenommen, Ihr Browser Plätzchen annimmt. Für mehr Hilfe sehen Sie bitte die on-line-Hilfe. Benötigen Sie etwas Inspiration? Laden Sie eine gelegentliche Mischung.
http://www.colorblender.com/

Freitag, 19. November 2010

Architekt und Immobilienunternehmer „Die schönen Dinge zum Geldverdienen“

Architekt und Immobilienunternehmer

„Die schönen Dinge zum Geldverdienen“

Einerseits Architekt, andererseits Generalplaner und Immobilienberater
 
Architekt und Immobilienunternehmer. Wie passen Baumeister und Bauherr in eine Person?

Sehr gut. Vor etwa zehn Jahren haben Architekten ein großes Projekt für einen großen Bauträger geplant. Der Bauträger kam in eine Schieflage. Um unsere Honoraraußenstände zu retten, haben sie dem Bauträger ein  geplantes Objekt abgekauft, indem sie ihre Honorarforderungen gegengerechnet haben. So sind sie zu ihren ersten zehn Wohnungen gekommen. Als Architekturbüro werden sie immer wieder nach Konzepten und Ideen für die Bebauung eines vorhandenen Grundstückes gefragt – jedoch ohne Planungsauftrag. Der Architekt, der sich auf so eine unverbindliche Anfrage einlässt, geht ein hohes Risiko ein. Denn zu zeigen, was man mit dem Grundstück anfangen kann, ist die Kernkompetenz eines Architekten. In aller Regel läuft es dann so, dass das Grundstück mit der Idee verkauft wird und der Käufer bringt dann sein eigenes Netzwerk und seinen eigenen Architekten mit.
Liegen die Ideen erst einmal auf dem Tisch, will sie später keiner mehr bezahlen. In der naiven Hoffnung auf einen Auftrag verschleudern heute viele Architekten ihr kreatives Potenzial und werden danach zum Bittsteller. Dabei hat der Architekt das Königswissen und gibt es für lau her. So etwas macht kein Anwalt, kein Zahnarzt, kein Freiberufler. Jeder Kfz-Schlosser bekommt heute mehr für das Öffnen einer Motorhaube als ein Architekt für seinen Vorentwurf. Ich sage: Umgekehrt wird ein Schuh draus. Aus diesem Grund haben sollte man von Anfang bis zum Ende in die Wertschöpfungskette eingestellt werden.

Wie funktioniert das genau?
Man kauft Grundstücke, sichert die Kaufoptionen und behandelt die Grundstücke so wie jeder andere Immobilienkaufmann auch: Wir entwickeln Konzepte, suchen die Zielgruppe, machen Marktstudien, ermitteln einen Verkaufspreis, eine Idee für die Vermarktung oder die Art der Nutzung und gehen damit auf den Markt. Es ist ja gar nicht so schwer, ein fertiges Produkt zu verkaufen. Geld für fertige Objekte gibt es genug am Markt. Aktuelles Beispiel ist ein Wohnungsbauprojekt in Berlin-Mitte in der Bearbeitung, bei dem wir uns das Grundstück vom Eigentümer über eine notarielle Kaufoption gesichert haben. Dann haben wir eine Idee für Town- und Atelier-Häuser entwickelt und einen Bauträger gefunden. Nur über das „eigene“ Grundstück hat man als Architekt die Macht, seine Pläne auch zu verwirklichen.

Der Knackpunkt bei diesem Geschäft war das Kopplungsverbot: Laut Gesetz darf der Architekt den potenziellen Grundstückskäufer nicht zum Erwerb drängen, wenn vorher mit ihm ein Architektenvertrag abgeschlossen wurde. Ein Anachronismus im BGB. Aus diesem Grund kann man eine GmbH gründen, die mit der jeweiligen Projektgesellschaft als KG Grundstücke kauft und weiterverkauft, den Architekten beauftragt und all die schönen Dinge zum Geldverdienen machen kann, die uns als Architekten unmittelbar verboten sind. Die handelnden Personen sind die gleichen, nur die Rechtsform ist anders.
Was sagen Ihre Kollegen im BDA dazu?
Klar gibt es Kollegen, die machen große Augen und sagen: „Du kannst dich doch denen nicht zum Fraß vorwerfen.“ Aber genau das Gegenteil ist der Fall. Wir bestimmen, wo es langgeht. Wer kann besser die Projektkosten ermitteln und zusammenstellen als ein Architekt? Doch was haben wir als Architekten in Deutschland gemacht? Wir haben das Thema an Bauingenieure und selbst­ernannte Projektsteuerer übergeben und überlassen denen das Feld und die Verantwortung. Wer auf die Kasse aufpasst, wird ernst genommen. Architekten dagegen werden als Strichezieher und Fassadenkosmetiker diffamiert. Wir sind selber Schuld an dieser Misere, wenn wir nicht bereit sind, die Verantwortung auch für die Projektkosten zu übernehmen.
Über die GmbH schränken Sie auch Ihre persönliche Haftung als planender Architekt ein?
Wenn man 15 Angestellte hat, kann man nicht überall dabei sein, sodass Fehler nicht ausbleiben. Wenn man dann dafür persönlich haften soll, wird es hart. Dazu ein Beispiel: Vor Jahren wurde ein großes Bauwerk in Potsdam abgeschlossen, das von einem Generalunternehmer gebaut wurde. Das Bauwerk wurde zum zweiten Mal an einen neuen Eigentümer verkauft. Dieser hat jetzt vor dem Auslaufen der Gewährleistungsfrist Mängel gefunden. Doch weil der Generalunternehmer, der dafür verantwortlich ist, Konkurs angemeldet hat, hat sich der neue Eigentümer kurzerhand überlegt, wo er jetzt noch jemand in die Pflicht nehmen kann. Aus diesem Grund hat er unser Büro pauschal wegen Planungsfehlern verklagt. Als Architekten-GbR ist man da voll in der Haftung beziehungsweise hat Mühe, den Schaden abzuwehren. Aus meiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Schöffe beim Landgericht Berlin weiß ich, wie Bauprozesse verhandelt werden. Forderung und Gegenforderung liegen auf dem Tisch und meist heißt es dann, die Parteien sollen sich auf die Mitte einigen.
Gibt es da keinen Protest vonseiten Ihrer Auftraggeber, weil ihr Vertragspartner kein freier Architekt, sondern eine GmbH ist?
Man hat lange überlegt, man das als Architekt machen soll. Man war sich nicht sicher, wie die Bauherren das aufnehmen würden. Aber nicht einer hat sich beschwert. Die Auftraggeber haben das kommentarlos hingenommen, weil es für sie etwas Selbstverständliches war, das persönliche Haftungsrisiko zu beschränken. Und übrigens ist man nicht der Erste, die das so machen, und treibt damit nicht den Untergang der Baukultur voran.
Wie sind Sie eigentlich an Ihr ­Immobilienwissen gekommen?
Man schaut über den Tellerrand der Architektensuppe hinaus und arbeitet auch interdisziplinär mit Kaufleuten, Anwälten und Werbeleuten zusammen.
In den USA wird mit Immobilien Geld verdient. „We don´t like real estate, we like cash!“ Das sagt eigentlich schon alles: Eine Immobilie muss von Anfang an auch ohne steuerliche Anreize und Abschreibungsmöglichkeiten die gesetzten Renditeziele erreichen. Erst dann, und nur dann, wird auch gebaut! Während sich die Architekten und Planer über Städtebau, Formen und Farben auslassen, interessieren die Kaufleute vermietbare Fläche, nachhaltig erzielbare Miete, Exitstrategien, Renditen und Erlöse. Und wenn die Architekten ihre Präsentation abgeschlossen haben und den Raum verlassen haben, reden die „Erwachsenen“ über das Geld verdienen. Das hat dazu geführt, dass wir unseren Auftraggebern und inzwischen uns selbst immer den ganzheitlichen Ansatz inklusive Renditebetrachtungen mit Chancen und Risiken für ein Immobilienprojekt liefern und dabei als Partner auf Augenhöhe angesehen werden.

Donnerstag, 18. November 2010

Umrechnung Winkel

Der Grad ist eine Hilfsmaßeinheit für den Größenwert eines ebenen Winkels. Als Einheitenzeichen für den Grad wird ein hochgestellter kleiner Kreis (°) verwendet und ohne Zwischenraum an die letzte Ziffer des Zahlenwertes angehängt (siehe Gradzeichen). 1 Grad ist definiert als der 360. Teil des Vollwinkels, d. h. 1 Vollwinkel = 360°. Ein Grad entspricht dem „360-ten Teil eines Kreises“.
Die Angabe der Winkelweite in Grad wird als Gradmaß bezeichnet, um vom Bogenmaß abzugrenzen. Als das Gon noch als Neugrad bezeichnet wurde, benutzte man auch die Bezeichnung Altgrad für den Grad.

Der Rechner ermöglicht das Umrechnen der verschiedenen Maßeinheiten.

http://jumk.de/calc/winkel.shtml


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ArchitekturDarstellung Definition

Architekturdarstellung

Zeitgenössische Visualisierung eines Architekturprojekts mit Hilfe des Computers. Unter Architekturdarstellung versteht man die visuelle Darstellung einer gebauten oder geplanten Architektur. Während der Entwurfsphase eines Gebäudes dient die Architekturdarstellung der ästhetischen und meist dreidimensionalen Überprüfung und Präsentation der geplanten Idee. Bei dreidimensionalen Darstellungen in grafischer Form spricht man auch von Visualisierung.
Die Darstellung kann in verschiedenen Formen und Medien erfolgen. Die klassische Form ist die Architekturzeichnung und das Modell. Früher wurde beides stets per Hand angefertigt. Heute kommen jedoch immer häufiger aufwendige Visualisierungen und Computersimulationen zum Einsatz. Anfänglich wurden computergenerierte Zeichnungen auf Papier ausgedruckt, mittlerweile spielen Präsentationen digitaler Daten direkt am Computer (zum Beispiel mit Powerpoint), virtuelle Kamerafahrten und Animationen eine immer wichtigere Rolle.
Darstellungsformen

Skizzen
Das einfachste Mittel der Architekturdarstellung ist eine Skizze, eine schnelle Strichgrafik, die in einer zumeist perspektivischen Darstellung ein Projekt oder eine Idee darstellt. Wobei die Skizze oft nur zur schnellen Überprüfung der eigene Idee dient. Blei-, Filz, Kreidestift, Feder oder Kugelschreiber sind die gebräuchlichsten Zeichenmedien.

Zeichnungen
Als Architekturzeichnung bezeichnet man die zeichnerische Darstellung eines Entwurfs. Der Architekt benutzt diese Zeichnungen, um seine Ideen zu entwickeln, zu artikulieren und schließlich zu präsentieren. Eine sprachliche Umschreibung wäre sehr viel unpräziser.
Für Präsentationen werden zusätzliche, aufwändigere Darstellungsweisen verwendet: Perspektive, Zeichnung (Kunst), Collage, Malerei, Grafik und verschiedene Mischtechniken. Diese Techniken ermöglichen spezifische Aussagen hervorzuschälen und andere Eigenschaften auszublenden. Selten ist das originalgetreue Abbilden die Absicht, sondern eher eine Interpretation oder das Vermitteln eines bestimmten Ausdrucks.

Zeichnerische Visualisierungen
Wettbewerbszeichnung für das "Narkomtiazhprom"-Gebäude auf dem Roten Platz in Moskau (Perspektive)
Die Visualisierung ist schon sehr alt, denn schon immer hat es die Bauherren interessiert ihre Gebäude vor der Entstehung zu sehen. Bekannte Architekten der Moderne, welche die Darstellung revolutionnierten: z. B. von Frank Lloyd Wright, Otto Wagner und Helmut Jacoby. Einige namhafte Architekten erhoben die Visualisierung ihrer Entwürfe zu einer eigenen Ausdrucksform, die für ihr Werk charakteristisch ist. Dazu zählen unter anderen Étienne-Louis Boullée, Otto Wagner, Antonio Sant'Elia, Leon Krier, Rob Krier, Aldo Rossi und Zaha Hadid.

Computerunterstützte Visualisierungen
Siehe Hauptartikel Computergrafik
In den letzten Jahren wurden die traditionellen, analogen Illustrationsmethoden, zunehmend durch den Einsatz des Computers verdrängt. Dies bietet viele Vorteile, wie eine schnelle Verarbeitung und die Möglichkeit ein photorealistisches Bild zu erzeugen.

3D Modell
Seit den 90er Jahren kann das Modell eines Gebäudes dreidimensional im virtuellen Raum erzeugt werden. Mit Hilfe von CAD-Technik lässt sich daraus neben den Bauzeichnungen unmittelbar eine perspektivische Darstellung generieren. Siehe dazu auch Modell (Architektur)#Computermodelle.

Rendering
Die virtuellen Modelle können mit spezieller 3D-Grafik-Software weiterbearbeitet und gerendert werden. Dabei wird in der Software (z.B. Cinema 4D oder Studio Max 3D) das virtuelle Modell mit Texturen belegt. Anschließend wird eine Perspektive gewählt und diese in einer hohen Auflösung „gerendert“, also in ein zweidimensionales Abbildung konvertiert. Heute weitverbreitet ist die sogenannte "photorealistische Darstellung", bei der realitätsnahe Bilder erzeugt werden.

Bildbearbeitung
In das Foto werden mittels einer Bildbearbeitungssoftware (z.B. Photoshop) Fotos von Maßstabs-bildenden Elementen (Menschen, Autos, usw.) integriert und farblich und perspektivisch so angepasst, dass ein räumlicher Eindruck entsteht. Im Gegensatz zu den handwerklichen Illustration besteht hier die Möglichkeit der nachträglichen, einfachen Korrektur und Anpassung.

Animationen
Noch einen Schritt weiter geht die Animation, bei der auf Grundlage von CAD-Daten Filme erstellt werden. So ist es möglich, schon vor dem ersten Spatenstich virtuell durch das Gebäude zu gehen. Neben Kamerafahrten werden so auch Material- und Lichtsimulationen, indivudiuelle Energie- und Akustiksimulationen und Aufbausimulationen möglich. Die Grenzen der Darstellung sind heute nicht mehr handwerklich bedingt, sondern eine Frage des effektiven Einsatzes der richtigen Mittel und somit letztendlich auch eine Kostenfrage.
Medien

Papier
Heute werden die einzelnen Zeichnungen mit Hilfe von Layout-Software zusammengestellt, angeordnet und grafisch gestaltet, so dass schließlich ein fertiger Präsentationsplan entsteht. Dieser wird mit Hilfe von Plottern oder Druckern (Tintenstrahl- oder Laserverfahren) in Farbe oder monochrom aufs Papier gebracht.

Modell
Siehe Hauptartikel Modell (Architektur)
Besonders anschaulich wird die räumliche Konzeption eines Entwurfes durch ein Modell zum Ausdruck gebracht. Dabei werden die einzelnen Elemente aus den Bauzeichnungen maßstabsgetreu in ein geeignetes Material übertragen. Wichtig ist bei diesen Modellen nicht unbedingt eine hohe Detailtreue sondern vor Allem die Darstellung der zentralen Ideen und des Konzeptes, des Entwurfs.

Computerunterstützte Präsentation
Eine echte Alternative stellen inzwischen Beamer-Präsentationen dar. Die Zeichnungen werden dann nicht mehr ausgedruckt, sondern mithilfe eines Projektors an die Wand gestrahlt. Vorteile sind die Größe der Darstellung bei Präsentationen vor vielen Menschen und die Möglichkeit, Videosequenzen und Ton/ Musik einzubinden. Ein großer Nachteil ist dabei sicherlich die extreme Flüchtigkeit der Bildinformationen, die eine hohe Konzentration bei den Zuschauern erfordert und eine anschließende Diskussion über den Entwurf erheblich erschwert.


hier gelesen

Koppenhagen, Bildgalerie - Fisheye Optik !


schöne Bildgalerie hier gefunden

Fachliteratur Bereich Architektur


Dienstag, 16. November 2010

Download - Fachverband für Tageslicht und Rauchschutz - Richtlinien

Richtlinie 01
Nachweis von Schneelasten auf Dachoberlichtern

Diese Richtlinie gibt Hinweise, wie und in welcher Größe Schneelasten auf Lichtkuppeln, Lichtbänder und RWA-Geräten anzusetzen sind.

  DOWNLOAD (88 kb) Download Richtlinie 01

Richtlinie 02
Reparatur beschädigter Lichtkuppeln und Lichtbänder

Diese Richtlinie gibt Hinweise, wie im Falle von Beschädigungen der lichtdurchlässigen Flächen von Lichtkuppeln oder Lichtbändern zu verfahren ist.
  DOWNLOAD (1.69 Mb) Download Richtlinie 02

Richtlinie 03
Befestigungsmittel von Lichtkuppeln und Lichtbändern auf Dächern

Diese Richtlinie gibt Hinweise, wie und womit Lichtkuppeln und Lichtbänder auf Dachflächen zu befestigen sind.
  DOWNLOAD (819 kb) Download Richtlinie 03
Richtlinie 04
U-Werte von Lichtkuppeln und Lichtbändern - Berechnungsmethoden
(in Vorbereitung)



Richtlinie 05
Planungs- und Einbauanleitung für Rauchmelder in Verbindung mit natürlichen RWA-Anlagen

Diese Richtlinie gibt geeignete Planungshinweise und -vorgaben für die Auslösung von RWA-Anlagen durch automatische Rauchmelder.
  DOWNLOAD (172 kb) Download Richtlinie 05
Richtlinie 06
Sicherstellung der Wirkungsweise von beweglichen Rauchschürzen in Hallen mit Laufkränen

Diese Richtlinie legt fest, welche Maßnahmen für einen sicheren Betrieb von beweglichen Rauchschürzen in Hallen mit Laufkränen zu treffen sind.
  DOWNLOAD (189 kb) Download Richtlinie 06
Richtlinie 07
Positionierung von Bedienstellen für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

Diese Richtlinie gibt geeignete Planungshinweise und Vorgaben für den Montageort von Bedienstellen von RWA.
  DOWNLOAD (210 kb) Download Richtlinie 07
Richtlinie 08
Wartungsarbeiten an natürlichen Rauch- (NRA) und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

Diese Richtlinie beschreibt, wie, durch wen und in welchen Zeiträumen die Wartung von NRA regelmäßig durchzuführen ist.
  DOWNLOAD (412 kb) Download Richtlinie 08

Einteilung und Eigenschaften von Dämmstoffen

Einteilung und Eigenschaften von Dämmstoffen


1. Einteilung

1.1 Einteilung

Dämmstoffe können in verschiedene Gruppen, z.B. nach Lieferform (Matte, Schüttung usw.), nach chemischen Aufbau (organisch, anorganisch), nach Herkunft (natürlich, synthetisch) oder Verwenungszweck (Wärmedämmung, Trittschalldämmung), eingeteilt werden.

Materialgruppe Matten/Filze Platten Schüttungen
Mineralische Dämmstoffe - Perlite
Schaumglas
Kalzium-Silikat
Mineralschaum
Perlite
Glimmerschiefer
Blähglas-Granulat
Mineralisch-Synthetische
Dämmstoffe
Mineralfasern Mineralfasern Mineralfaserflocken
Synthetische
Dämmstoffe
Polyester Polystyrol (EPS/XPS)
Polyurethan-
Hartschaum (PUR)
-
Pflanzliche Dämmstoffe Flachs
Hanf
Kokosfasern
Baumwolle
Holzfasern
Kork
Schilf
Zellulose
Zellulose
Kork
Baumwolle
Holzspäne
Holzfasern
Tierische Dämmstoffe Schafwolle - Schafwolle


1.2 Bezeichnung und Normung

Dämmstoffe werden entweder nach Normen oder aber nach bauaufsichtlichen Zulassungen produziert.
Zur Zeit werden die nationalen Stoffnormen im Zuge der europäischen Vereinheitlichung aktualisiert bzw. ersetzt.
Die entsprechenden Stoffnormen legen genau fest, welche Angaben in den Bezeichnungen von Dämmstoffen enthalten sein müssen. So wurde zum Beispiel ein Wärmedämmstoff aus Polyurethan-Hartschaum bisher folgendermaßen bezeichnet:
Wärmedämmstoff DIN 18 164 - PUR - P - WD - 025 - B2 - 100.
P bedeutet hierbei die Lieferform Platte, WD den Anwendungstyp, 025 die Wärmeleitfähigkeitsgruppe, B2 die Baustoffklasse und 100 die Dämmstoffdicke in mm.
Trittschalldämmstoffe wurden bisher folgendermaßen bezeichnet:
Trittschall-Dämmplatte DIN 18 165-2 - MW - P - T - 3,5 - 10 - 035 - A2 - 25-5.
MW bedeutet Mineralwolle, 3,5 ist die max. Verkehrslast in kN, 10 ist die Steifigkeitsgruppe und 25-5 bedeutet die Dämmdicke 25 mm und eine Zusammendrückbarkeit von 5 mm.
Nach der neuen europäischen Normung werden die Dämmstoffe aus Material, Wärmeleitfähigkeit
und Anwendungstyp wie folgt definiert: EPS 035 DAA dm
Bei dieser Flachdachdämmplatte steht EPS für Expandierten Polystyrol-Hartschaum, 035 für die Wärmeleitgruppe, DAA für das Anwendungsgebiet Außendachdämmung unter Abdichtung und dm für die mittlere Druckbelastbarkeit des Dämmstoffes.

1.3 Anwendungsgebiete

Um die Dämmstoffe entsprechend dem Einsatzgebiet, Wärmedämmung bzw. Trittschalldämmung, besser zuordnen zu können, unterschied man bisher Anwendungstypen.
Im Zuge der Vereinheitlichung der nationalen Normen auf einen einheitlichen europäischen Normenkatalog, wurden auch die Anforderungen an die Wärmedämmstoffe neu definiert.
Die neue Normung erlaubt eine bessere Zuordnung der Dämmstoffe zu den jeweiligen Einsatzgebiten und gibt gleichzeitig Eigenschaften an.
Anwendungsgebiete nach der neuen DIN 4108-10:

Anwendungs-
gebiet
Kurz-
zeichen
Anwendungsbeispiel
Dach, Decke DAD Außendämmung von Dach oder Decke, witterungsgeschützt, unter Deckung
DAA Außendämmung von Dach oder Decke, witterungsgeschützt, unter Abdichtung
DUK Außendämmung eines Umkehrdaches, der Bewitterung ausgesetzt
DZ Zwischensparrendämmung
DI unterseitige Innendämmung der Decke oder des Daches, abgehängte Decke
DEO Innendämmung unter Estroch ohne Schallschutzanforderungen
DES Innendämmung unter Estrich mit Schallschutzanforderungen
Wand WAB Außendämmung der Wand hinter Bekleidung
WAA Außendämmung der Wand hinter Abdichtung
WAP Außendämmung der Wand unter Putz
WZ Dämmung von zweischaligen Wänden
WH Dämmung von Holzrahmen- und Holztafelbauweise
WI Innendämmung der Wand
WTH Dämmung zwischen Haustrennwänden
WTR Dämmung von Raumtrennwänden
Perimeter PW Außenliegende Wärmedämmung (Perimeterdämmung) von Wänden gegen Erdreich (außerhalb Abdichtung)
PB Außenliegende Wärmedämmung unter Bodenplatten gegen Erdreich (außerhalb Abdichtung)


Produkt-
eigenschaft
Kurz-
zeichen
Beschreibung Beispiel
Druckbelast-
barkeit
dk keine Druckbelastbarkeit Zwischensparrendämmung
dg geringe Druckbelastbarkeit unter Estrich im Wohnbereich
dm mittlere Druckbelastbarkeit nicht genutzte Dachflächen
dh hohe Druckbelastbarkeit genutzte Dachflächen
ds sehr hohe Druckbelastbarkeit Parkdeck, Industrieböden
dx extrem hohe Druckbelastbarkeit Parkdeck, Industrieböden
Wasser-
aufnahme
wk keine Anforderungen Innendämmung
wf Wasseraufnahme durch flüssiges Wasser Außendämmung Wand
wd Wasseraufnahme durch flüssiges Wasser und/oder Diffusion Perimeterdämmung, Umkehrdach
Zugfestigkeit zk keine Anforderungen Hohlraumdämmung
zg geringe Zugfestigkeit Außendämmung Wand hinter Bekleidung
zh hohe Zugefestigkeit Außendämmung Wand unter Putz
Schall-
technische
Eigenschaften
sk hohe Zusammendrückbarkeit, Trittschalldämmung wenn keine schalltechn. Anforderungen
sh hohe Zusammendrückbarkeit, Trittschalldämmung unter schwimmenden Estrich, Haustrennwand
sm mittlere Zusammendrückbarkeit, Trittschalldämmung unter schwimmenden Estrich, Haustrennwand
sg geringe Zusammendrückbarkeit, Trittschalldämmung unter schwimmenden Estrich, Haustrennwand
Verformung tk keine Anforderungen Innendämmung
tf Dimensionsstabilität unter Feuchte und Temperatur Außendämmung der Wand unter Putz
tl Dimensionsstabilität unter Last und Temperatur Dach mit Abdichtung

Die bisher geläufigen alten Bezeichnungen der Anwendungstypen haben größtenteils schon
ihre Gültigkeit verloren:
Typkurz-
zeichen
Verwendung des Wärmedämmstoffes
W nicht druckbelastbar (z.B. für Wände und Decken)
WL nicht druckbelastbar (z.B. für Zwischenparrendämmungen und Balken)
WD druckbelastbar (z.B. under druckverteilenden Böden und als Aufsparrendämmung)
WS erhöhte Belastbarkeit für Sondereinsatzgebiete
WDS erhöhte Belastbarkeit für Sondereinsatzgebiete
WDH erhöhte Belastbarkeit unter druckverteilenden Böden
WV beanspruchbar auf Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene
(z.B. bei Fassaden mit Putzsystem) bzw.
beanspruchbar auf Abreiß- und Scherbeanspruchung
WB beanspruchbar auf Biegung
Typkurz-
zeichen
Verwendung des Trittschalldämmstoffes
T Trittschalldämmstoffe (z.B. unter schwimmenden Estrichen)
TK Trittschalldämmstoffe mit geringerer Zusammendrückbarkeit bzw.
Trittschalldämmstoffe mit Anforderungen an den Luft- und Trittschallschutz nach DIN 4109

1.4 Übereinstimmungszeichen

Das Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen als sogenanntes TÜV-Zeichen) gibt an, ob der Dämmstoff den betreffenden technischen Regeln entspricht und einer laufenden Kontrolle und Überwachung unterliegt.

2. Wärmeschutz

2.1 Wärmeleitfähigkeit λ

Die spezifische Wärmeleitfähigkeit ist die wichtigste Eigenschaft von Wärmedämmstoffen.
Sie gibt an, welche Wärmemenge in einer Stunde bei einem Temperaturunterschied von ΔT = 1 K durch 1 m² einer 1 m dicken Schicht eines Stoffes strömt.
Die Wärmeleitfähigkeit eines Dämmstoffen wird u.a. vom Porenvolumen, der Porengröße, dem Gefügeaufbau, der Rohdichte, der Temperatur, Feuchtigkeit und des Luftdruckes beeinflusst.

2.2 Rechnerische Wärmeleitfähigkeit λ(R)

Für die praktische Anwendung bei wärmeschutztechnischen Berechnungen wurde der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λ(R) eingeführt. Aufgrund der großen Anzahl von nur minimal unterschiedlichen Werten, wurden diese zu Gruppen zusammengefasst. Diese kennzeichnen den Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit, mit dem nach DIN 4108 gerechnet werden muss.
Der Wert λ(Z) ergibt sich aus dem Meßwert λ(10,tr) bei 10°C + einem Zuschlag Z nach DIN 52 612-2, DIN V 4108-4:1998-10 bzw. Bauregelliste A Teil 1.
Durch Rundung ergibt sich der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λ(R).

2.2 Wärmeleitfähigkeitsgruppe (WLG)

Die Einteilung der Dämmstoffe nach Wärmeleitfähigkeitsgruppen (WLG) erfolgt nach dem Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit und dient der Vereinfachung bei Berechnung und Anwendung.
Die Wärmeleitfähigkeitsgruppe ergibt sich direkt aus dem Bemessungswert λ(R):
λ(R) mit 0,040 W/(m·K) = WLG 040.


2.3 Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert)

Der U-Wert (früher k-Wert) bezeichnet die Wärmemenge, die in 1 Sekunde durch eine Bauteilfläche von 1 m² bei einem Temperaturunterschied von 1 Kelvin hindurchgeht. Zu berücksichtigen sind dabei Dicke, Material und Schichtaufbau des Materials. Je kleiner der Wärmedurchgangskoeffizient eines Bauteils, desto besser ist seine Wärmedämmung. Von der Höhe des U-Wertes hängt die erforderliche Dämmstoffdicke ab.

2.5 spezifische Wärmekapazität c

Die spezifische Wärmespeicherkapazität eine Baustoffes gibt an, wieviel Wärme ein Stoff je kg bei einer Temperaturänderung von 1 K aufnahmen kann.
Die DIN V 4108-4 enthält Rechenwerte für c.

2.6 Speicherfähigkeit ρ·c

Die Wärmespeicherfähigkeit eines Dämmstoffes ist ein wichtiger Faktor für den Sommerlichen Wärmeschutz. Dies spielt vor allem bei Leichtbaukonstruktionen eine große Rolle.
Das Produkt aus der Einbaudichte ρ [kg/m³] und der spezifischen Wärmekapazität c [Wh/(kgK)] des Dämmstoffes charakterisiert die gespeicherte Wärme.
Holzfaserdämmstoffe besitzen eine relativ hohe Wärmespeicherfähigkeit, während Mineral- und Polyesterfasern die geringsten Werte aufweisen.

2.7 Temperaturleitfähigkeit a

Die Temperaturleitfähigkeit ist der Quotient aus der Wärmeleitfähigkeit λ [W/(mK)] und die Speicherfähigkeit ρ·c [Wh/[m³·K]
a=λ/(ρ·c) [m²/h].
Dämmstoffe mit einer kleinen Temperaturleitfähigkeit eignen sich besonders gut für den sommerlichen Wärmeschutz.

2.8 Temperaturamplitudendämpfung (TAD)

Die Temperaturamplitudendämpfung ist ein Kennwert, der die Temperaturleitfähigkeit aller Baustoffschichten und deren Reihenfolge in der Konstruktion berücksichtigt.
Mit Hilfe der TAD kann eine Aussage für den sommerlichen Wärmeschutz getroffen werden. Wenn ein Bauteil vor sommerlicher Hitze schützen soll, so sollte der Wert mindestens 10 betragen.

2.9 Phasenverschiebung

Die Phasenverschiebung ist der Zeitraum zwischen dem Auftreten der höchsten Temperatur auf der Außenoberfläche eines Bauteils bis zum Erreichen der höchsten Temperatur auf der Innenseite. Sie ist Abhängig von der Wärmespeicherfähigkeit des Baustoffes.



3. Feuchtigkeitsverhalten

3.1 Feuchteschutz

Wärme- und Feuchteschutz stehen in einem engen Zusammenhang. Feuchte Dämmstoffe weisen eine schlechtere Wärmedämmung auf, da Wasser eine höhere Wärmeleitfähigkeit als die Luft im Dämmstoff besitzt.
In Gebäuden können Baustoffe infole Schlagregen, Dampfdiffusion oder Dampfkonvektion durchfeuchten. Tauwasser entsteht vor allem dann, wenn Wasserdampf nach außen diffudiert und dabei in den kälteren äußeren Bauteilschichten auf einen höheren Wasserdampfdiffusionswiderstand eines bauteils stößt. Dies kann zu Feuchteschäden, wie Schimmelpilzbefall, Korrosion und Frostschäden führen.

3.2 Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl μ

Die Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl ist eine der wichtigsten Stoffgrößen für das Verhalten von Dämmstoffen. Sie charakterisiert den Widerstand, den ein Baustoff der Dampfdiffusion entgegensetzt.

3.3 Tauwasser

Tauwasser entsteht aufgrund der Wanderung von feuchter Luft aufgrund unterschiedlicher Temperaturen und Feuchtegehalte im Innenraum und der Außenluft. Für den Wasserdampftransport sind zwei Mechanismen von Bedeutung: · Wasserdampfdiffusion und · Wasserdampfkonvektion. Durch Wasserdampfkonvektion kann leicht das 10fache an Dampf gegenüber Wasserdampfdiffusion transportiert werden. Bei der Tauwasserbildung in Dachkonstruktionen sind unterschiedliche Vorgänge möglich. Es handelt sich um · Tauwasserausfall im Belüftungsraum infolge zu großer Wasserdampfbelastung und/oder zu geringem Belüftungsstrom (Primärtauwasser) · Tauwasserausfall an der Unterseite der Dachdeckung bei Wärmeabstrahlung der Dachoberfläche in kalten, klaren Nächten (Sekundärtauwasser) · Tauwasser an der raumzugewandten Innenfläche der Dachkonstruktion, vornehmlich an konstruktiven und geometrischen Wärmebrücken · Innerer Tauwasserausfall infolge gestörten Wasserdampftransportes durch die Schichtenfolge. Ein Sonderfall des Primärtauwassers ergibt sich, wenn feuchte Luft aus dem Innenraum durch Fugen und Spalten der wärmedämmenden Schichten in den Belüftungsraum gelangt und dort auskondensiert. Hierdurch kann ein Vielfaches an Wasserdampf in den Belüftungsraum gegenüber dem Transportmechanismus infolge Wasserdampfdiffusion gelangen. Deshalb ist es enorm wichtig, rauminnenseitig eine vollflächige luftdichte Schicht einzubauen.


4. Brandschutz

4.1 Baustoffklassen

Bei dem Einsatz von Dämmstoffen ist eine genaue Auswahl entsprechend den brandschutztechnischen Bestimmungen zwingend notwendig. Die Norm DIN 4102 regelt die Prüfung und Beurteilung von Dämmstoffen entsprechend dem Brandverhalten in Baustoffklassen:

A 1 nichtbrennbar
A 2 nichtbrennbar
B 1 schwerentflammbar
B 2 normalentflammbar
B 3 leichtentflammbar (im Bauwesen seit 1979 nicht mehr zulässig)

Das Brandverhalten wird nicht nur vom Dämmstoff selbst, sondern auch von evtl. Bindemitteln, Klebern, Flammschutzmitteln, Beschichtungen usw. positiv oder negativ beeinflußt.

4.2 Temperaturbeständigkeit

In der Praxis ist spielt auch die Temperaturbeständigkeit von Dämmstoffen eine wichtige Rolle. Die Grenze der Anwendungstemperatur wird durch unterschiedliche Merkmale gekennzeichnet, wie z.B. der Maßhaltigkeit, Formstabilität und thermischen Zersetzung.
Zur Zeit existiert jedoch noch kein gültiges Prüfverfahren zur Bestimmung der oberen Temperaturanwendungsgrenze.



5. Schallschutz

5.1 Schallschutz

Schallschutz soll Belästigungen und Gesundheitsschäden von Benutzern und Bewohnern baulicher Anlagen Lärm und Geräusche verhindern.
Maßnahmen zur Verminderung der Schallübertragung zwischen Räumen bezeichnet man als Schalldämmung. Unter Schallabsorption versteht man die Verminderung von Schallwellenfortpflanzung innerhalb eines Raumes.
Anforderungen an die Schalldämmung werden in DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau festgelegt.
Für den Körperschallschutz wird eine elastische Schicht als Trennfläche verwendet. Gute Schalldämmung wird durch massive Bauweise bzw. Entkoppelung von Bauteilen, zum Beispiel durch Dämmstoffe, erreicht. Baustoffe mit guten schalltechnischen Eigenschaften sind z.B. Kokosfasern, Mineralwolle-Dämmstoff und Cellulose-Dämmstoff. Bei der Dämmstoffauswahl sind schalldämmende und wärmedämmende Eigenschaften immer gemeinsam zu betrachten und entsprechend zu bewerten.

5.2 dynamische Steifigkeit s'

Die dynaische Steifigkeit von Dämmstoffen beeinfußt die Trittschalldämmung und das dynaische Elastizitätsmodul. Je kleine s', um so größer ist das Trittschallverbeserungsmaß ΔL(w).

5.2 Trittschalldämmung und Steifigkeitsgruppe

Dämmstoffe zur Trittschalldämmung müssen einer Steifigkeitsgruppe zugeordnet und entsprechend gekennzeichnet werden.
Gruppe 30 bedeutet zum Beispiel s' ≤ 30 MN/m³.


6. Umwelteigenschaften

6.1 Ökologie

Eine Wärmedämmung verhindert Wärmeverluste von Gebäuden an die Umgebung. Sie ist eine der effektivsten und wichtigsten Maßnahmen, den Energieverbrauch zu verringern und damit den CO2-Ausstoß und die Energiekosten zu senken.
Die ökologischen Eigenschaften eines Dämmstoffes werden jedoch nicht nur aus seiner Dämmwirkung, sondern auch aus dem Energieaufwand bei der Herstellung, den verfügbaren Rohstoffen und evtl. Schadstoffemission bei der Herstellung bzw. gesundheitliche Auswirkungen auf den Menschen bestimmt.
Der Energieeinsatz bei der Herstellung von Wärmedämmstoffen muss sich innerhalb der Nutzungszeit amortisieren, d.h. dass bei der Produktion der Dämmstoffe nicht mehr Energie verbraucht werden darf, als später eingespart werden kann (Primärenergiebilanz). Die ist bei Dämmstoffen immer der Fall; die energetische Amortisation tritt meist nach kurzer Zeit ein.

6.2 Primärenergiebedarf

Der Primärenergiebedarf bzw. Primärenergieaufwand eines Dämmstoffes gibt an, wieviel Primärenergie zur Herstellung des Produktes aufgewandt werden muss. Die Berechnung des Primärenergiebedarfs für sythetische Hartschaumstoffe beginnt z.B. mit der Förderung des Erdöls, für Zellulosedämmstoffe mit der Sammlung des Altpapiers. Der Energiebedarf für den Einbau, Entsorgung oder Recycling ist im Primärenergiebedarf nicht enthalten.

6.3 Umweltzeichen

Umweltzeichen werden für Dämmstoffe und andere Produkte vergeben, die sich gegenüber anderen Produkten durch besonders positive ökologische Eigenschaften hervortun.
Die Einteilung erfolgt jedoch nach Unterschiedlichen Kriterien, so dass ein allgemeiner Vergleich nicht möglich ist.
Eines der bekanntesten Umweltzeichen ist der "Blaue Engel". Er wird für Dämmstoffe vergeben die zu einem überwiegendem Teil aus Altglas oder Altpapier gewonnen werden.
Das Österreichische Umweltzeichen wird nach Bestimmten Kriterien (Schadstoffgehalt usw.) auch für alternative Wärmedämmstoffe vergeben.

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Heft 19
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Wartung und Instandhaltung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Ein Ratgeber zur Sicherstellung der dauerhaften Funktion von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.

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Tipps und Hinweise für die Planung und Ausführung von Lichtkuppeln und Lichtbändern. Eine detaillierte Übersicht über Dachanschlüsse für alle am Bau Beteiligten.

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Vollständig überarbeiteter und dem Stand der Normentwicklung angepaßter Leitfaden zur Auslegung und Dimensionierung einer natürlichen RWA entsprechend den einschlägigen Regelwerken. Eine praxisgerechte Arbeitshilfe für Planung und Ausschreibung für viele gängige Anwendungsbereiche

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Heft 1
Vollständig überarbeitete und dem Stand der Normentwicklung angepaßte Basisinformation für alle Baufachleute zu Grundlagen, Aufgaben und Wirkungen von Rauch- und Wärmeabzugsgeräten.

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