Mittwoch, 2. März 2011

Industriebau - Dachabdichtung bei nicht genutzten Dachflächen

Dachabdichtung bei nicht genutzten Dachflächen


Anforderungen an die Dachabdichtung müssen durch entsprechende Eigenschaften der zu verwendenden Stoffe sichergestellt werden. Sie müssen unter Berücksichtigung der Einbauart sowie der jeweiligen Beanspruchungen im Zusammenwirken mit anderen Teilen der Flachdachabdichtung und des Dachaufbaus besonders folgenden Anforderungen genügen:
•Wasserdichtheit bei den zu erwartenden Beanspruchungen

•Standfestigkeit, Dehnfähigkeit und Reißfestigkeit unter Verformungen, Temperaturen und Windbelastungen

•ausreichende Perforationsfestigkeit

•ausreichende Dimensionsstabilität

•ausreichende Widerstandsfähigkeit gegen UV-Strahlen

•genügend widerstandsfähig gegen Angriffe von Mikroorganismen

•Brandverhalten nach DIN 4102-7 oder DIN V ENV 1187 (BRoof (t1) oder BRoof (t3))

Die Nutzungsdauer der Dachabdichtung darf sich im eingebauten Zustand unter den vorgenannten Eigenschaften nicht nachteilig verändern.
Die Dachabdichtung muss gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähig sein nach DIN 4102-4 oder Prüfzeugnis nach DIN 4102-7 oder DIN V ENV 1187 Prüfverfahren 1 zur Beanspruchung von Bedachungen durch Feuer von außen.
Die Dachabdichtung ist auf dem Dachaufbau mechanisch zu befestigen. Die Befestigungselemente für die mechanische Befestigung der Wärmedämmung und der Dachabdichtung sind als Punktbefestigungen oder Linienbefestigungen herzustellen.
Bei verklebten Dachaufbauten kann die erste Abdichtungslage bei einer zweilagigen Dachabdichtung aus einer Polymerbitumen-Kaltselbstklebebahn auf geeigneter Wärmedämmung hergestellt werden.