Freitag, 1. April 2011

Energieausweis ENEV

Wichtige Infos für Vermieter und Verkäufer im Überblick.

  • Alle Gebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude) brauchen ab dem 1. Januar  bzw. 1. Juli 2009 einen Energieausweis, wenn sie neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Für Neubauten besteht die Ausweispflicht bereits seit dem 1. Januar 2002.
  • Der Energieausweis und die Modernisierungsempfehlungen müssen dem potenziellen Mieter, Käufer oder Pächter spätestens auf Nachfrage vorgelegt werden.
  • Der Energieausweis kann als Marketinginstrument zur Bewerbung einer energieeffizienten Immobilie eingesetzt werden.
  • Die Modernisierungsempfehlungen geben erste Hinweise darauf, wie der Energiebedarf bzw. -verbrauch des Gebäudes reduziert werden kann. Die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis dienen lediglich der Information. Eine Pflicht zur Umsetzung besteht nicht.
  • Alle Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.