HOAI §31
(1) Leistungen der Projektsteuerung werden von Auftragnehmern erbracht, wenn sie Funktionen des Auftraggebers bei der Steuerung von Projekten mit mehreren Fachbereichen übernehmen. Hierzu gehören:
- Klärung der Aufgabenstellung, Erstellung und Koordinierung des Programms für das Gesamtprojekt,
- Klärung der Voraussetzungen für den Einsatz von Planern und anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Projektbeteiligte),
- Aufstellung und Überwachung von Organisations-, Termin- und Zahlungsplänen, bezogen auf Projekt und Projektbeteiligte,
- Koordinierung und Kontrolle der Projektbeteiligten, mit Ausnahme der ausführenden Firmen
- Vorbereitung und Betreuung der Beteiligung von Planungsbetroffenen,
- Fortschreibung der Planungsziele und Klärung von Zielkonflikten,
- laufende Information des Auftraggebers über die Projektabwicklung und rechtzeitiges Herbeiführen von Entscheidungen des Auftraggebers,
- Koordinierung und Kontrolle der Bearbeitung von Finanzierungs-, Förderungs- und Genehmigungsverfahren.
Die Leistungen des Projektsteuerers werden in 5 Projektstufen erbracht:
Projektstufe | Bewertung | |
1 | Projektvorbereitung (Projektentwicklung, strategische Planung, Grundlagenermittlung) | 26 % |
2 | Planung (Vor-, Entwurfs- u. Genehmigungsplanung) | 21 % |
3 | Ausführungsvorbereitung (Ausführungsplanung, Vorbereiten der Vergabe und Mitwirken bei der Vergabe) | 19 % |
4 | Ausführung (Projektüberwachung) | 26 % |
5 | Projektabschluß (Projektbetreuung, Dokumentation) | 8 % |
Handlungsbereiche
Innerhalb der Projektstufen werden folgende Handlungsbereiche unterschieden, in denen der Projektsteuerer tätig wird:
- Organisation, Information, Koordination und Dokumentation
- Qualitäten und Quantitäten
- Kosten und
- Termine