Die qualifizierteste und umfassendste Dienstleistung rund um das Bauen bietet Ihnen der Architekt, für ein individuelles Bauvorhaben ist dies die beste Lösung und dessen günstigste Realisierung. Die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Architektin ist gesetzlich geschützt. Wer sie führt, muss in die Architektenliste des entsprechenden Bundeslandes eingetragen sein. Eine umfassende Berufsausbildung ist Gewähr für eine besondere Qualität der Dienstleistung.
In gemeinsamen Gesprächen lernt der Architekt Ihre Vorstellungen und Ihre Möglichkeiten kennen und kann Sie aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung kompetent beraten. Er plant mit Ihnen gemeinsam das Bauvorhaben, macht Vorschläge, diskutiert und verbessert diese, bis für Sie die optimale Lösung erreicht ist. Der gemeinsam erarbeitete Vorentwurf wird soweit ausgearbeitet, dass er genehmigt und gebaut werden kann. Für die nächste Stufe der Realisierung unterstützt er Sie bei der Vergabe der Aufträge, koordiniert und kontrolliert die Ausführung der Bauarbeiten und sorgt dafür, dass Ihnen das Bauwerk mängelfrei zu den ermittelten Kosten und Terminen übergeben wird. Mit einem Architekten können Sie auf die Kosten mehr Einfluss nehmen als beim schlüsselfertigen Bauen, da hier präzise Preis- und Leistungsvergleiche durchgeführt werden können und der Architekt nicht nur auf die Kosten, sondern auch auf Qualität und Vollständigkeit der angebotenen Leistungen achtet.
Ganz wichtig: Der Architekt ist Ihr Anwalt beim Bauen, d.h. er vertritt Ihre Interessen, weil er unabhängig von wirtschaftlichen Interessen Dritter ist. Haben Sie es mit einem Architekten beim schlüsselfertigen Bauen zu tun, vertritt er im Zweifelsfalle seine eigenen Interessen oder die seiner Firma. Trotzdem müssen Sie davon ausgehen, dass auch dieser Architekt bezahlt wird - und zwar von Ihnen, indirekt und versteckt im Gesamtpreis.
Bauen ist Vertrauenssache, wählen Sie ihren Partner sorgfältig aus. Wenn Sie keinen Architekten kennen, müssen Sie einen suchen. Sie fragen vielleicht Freunde oder Bekannte, die bereits gebaut haben oder Sie klingeln an einem Haus, das Ihnen besonders gefällt. Möglicherweise schauen Sie auch in den Gelben Seiten nach. Auch über die Internetangebote der Architektenkammern lassen sich Informationen über Architektenbauten finden. So bieten einige Kammern Datenbanken mit gebauten Beispielen an und halten für Sie Büroverzeichnisse bereit, die Ihnen zu Architekturbüros und deren Tätigkeitsschwerpunkten Auskunft geben. Vielfach können Sie auch dort informative Broschüren erhalten.
Architektenvertrag
Schließen Sie mit Ihrem Architekten frühzeitig einen Vertrag ab und besprechen Sie die Honorarkosten. So vermeiden Sie anschließend Streit. Vorlagen für einen Architektenvertrag gibt es bei den Architektenkammern der jeweiligen Länder.
Tipp: Beauftragen Sie nur diejenigen Leistungsphasen, die auch wirklich bearbeitet werden sollen. Sie können den Auftrag jederzeit erweitern. Ziehen Sie Ihr Bauvorhaben zurück oder kündigen Sie dem Architekten, so hat er Anspruch auf das volle Honorar abzüglich der ersparten Aufwendungen.
Leistungsphasen
Die Leistung des Architekten ist nach der HOAI (Honorarordnung für Ingenieure und Architekten) wie folgt aufgegliedert:
Leistungsphase | Prozent-Angabe | Leistung |
1. Grundlagenermittlung | 3 % | Aufgabenstellung klären, Entscheidungshilfen geben |
2. Vorplanung | 7 % | Skizzen, Kostenschätzung |
3. Entwurfsplanung | 11 % | Entwurfszeichnung M 1:100, Kostenberechnung |
4. Genehmigungsplanung | 6 % | Bauantrag, Bauanzeige |
5. Ausführungsplanung | 25 % | Ausführungsplanung M 1:50, Details |
6. Vorbereitung der Vergabe | 10 % | Leistungsbeschreibung, Massenermittlung, Angebote |
7. Mitwirkung bei der Vergabe | 4 % | Auftragsvergabe, Vertragsgestaltung, Kostenanschlag |
8. Objektüberwachung | 31 % | Bauleitung, Kostenfeststellung |
9. Dokumentation | 3 % | Zusammenstellung der Unterlagen, Gewährleistung |
Gesamthonorar | 100 % |
Honorar
Das Honorar des Architekten richtet sich nach der vom Gesetzgeber erlassenen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Das Honorar ist abhängig ...
... von den anrechenbaren Baukosten. Diese sind im Wesentlichen die Kosten für die Herstellung des Gebäudes.
... von der Schwierigkeit der Bauaufgabe. Eine komplizierte Konstruktion und Technik ist natürlich aufwendiger zu planen als ein einfaches Einfamilienhaus.
... von dem Umfang der Leistung. Diese werden in neun Phasen untergliedert und, falls Sie den Architekten nicht mit allen Leistungen beauftragen, prozentual berücksichtigt.
... von Ihrer Vereinbarung mit dem Architekten. Sie können den nach HOAI vorgeschriebenen Höchst- oder Mindestsatz oder einen Betrag dazwischen vereinbaren.
Das Honorar gliedert sich nach 9 Leistungsphasen. Um ein 100-prozentiges Architektenwerk zu erhalten, sind alle Leistungsphasen zu vergeben. Damit ist auch sichergestellt, dass das Bauprojekt vom ersten Planungsschritt bis zur Fertigstellung kontinuierlich betreut wird. Die Schwierigkeit der Bauaufgabe wird in fünf Honorarzonen berücksichtigt. Für den privaten Bauherren sind die Zonen III und IV von Bedeutung:
Honorarzone III: für Wohnhäuser mit durchschnittlicher Ausstattung
Honorarzone IV: für Wohnhäuser mit überdurchschnittlicher Ausstattung, Terrassen- und Hügelhäuser, planungsaufwendige Einfamilienhäuser mit dem entsprechenden Ausbau und Hausgruppen in planungsaufwendiger verdichteter Bauweise auf kleinen Grundstücken.
Bei Firmen, die Planen und Bauen aus einer Hand in Mischkalkulation anbieten, ist dies nicht der Fall.
... von den anrechenbaren Baukosten. Diese sind im Wesentlichen die Kosten für die Herstellung des Gebäudes.
... von der Schwierigkeit der Bauaufgabe. Eine komplizierte Konstruktion und Technik ist natürlich aufwendiger zu planen als ein einfaches Einfamilienhaus.
... von dem Umfang der Leistung. Diese werden in neun Phasen untergliedert und, falls Sie den Architekten nicht mit allen Leistungen beauftragen, prozentual berücksichtigt.
... von Ihrer Vereinbarung mit dem Architekten. Sie können den nach HOAI vorgeschriebenen Höchst- oder Mindestsatz oder einen Betrag dazwischen vereinbaren.
Das Honorar gliedert sich nach 9 Leistungsphasen. Um ein 100-prozentiges Architektenwerk zu erhalten, sind alle Leistungsphasen zu vergeben. Damit ist auch sichergestellt, dass das Bauprojekt vom ersten Planungsschritt bis zur Fertigstellung kontinuierlich betreut wird. Die Schwierigkeit der Bauaufgabe wird in fünf Honorarzonen berücksichtigt. Für den privaten Bauherren sind die Zonen III und IV von Bedeutung:
Honorarzone III: für Wohnhäuser mit durchschnittlicher Ausstattung
Honorarzone IV: für Wohnhäuser mit überdurchschnittlicher Ausstattung, Terrassen- und Hügelhäuser, planungsaufwendige Einfamilienhäuser mit dem entsprechenden Ausbau und Hausgruppen in planungsaufwendiger verdichteter Bauweise auf kleinen Grundstücken.
Bei Firmen, die Planen und Bauen aus einer Hand in Mischkalkulation anbieten, ist dies nicht der Fall.