Neben der Abnahme hat der Auftraggeber im Werkvertrag eine zweite
Hauptpflicht zu erfüllen: die Vergütung der empfangenen Leistungen. Nach
der Art der Vergütung werden unter Praktikern den Bauverträgen
von vornherein schon Namen gegeben, wie z. B. »Pauschalvertrag« oder
»Einheitspreisvertrag«.
Der überwachende Bauleiter und der Bauleiter des Auftragnehmers haben
sich bei Beginn ihrer Tätigkeit über die vertraglichen Vereinbarungen
zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber auch hinsichtlich der Vergütung
kundig zu machen. In der Regel enthält der Bauvertrag Festlegungen, wie
die Höhe der Vergütung zu errechnen ist.
Vergütung von Bauverträgen
Eine Übersicht über die vier möglichen Vertragstypen enthält die Tabelle:
In den meisten Fällen ist die Feststellung der tatsächlich
geleisteten Menge die Grundlage für die weitere Berechnungsweise. Das
ist typisch beim Einheitspreisvertrag im Zusammenhang mit Mehr- und
Mindermengen, aber es kann sogar beim Pauschalvertrag von Belang sein,
nämlich wenn es darum geht, die Zumutbarkeitsgrenze auszuloten. Aber
auch beim Stundenlohnvertrag ist die Kontrolle und Bestätigung der
geleisteten Lohnstunden ein Aufmaß. Gleichermaßen muss beim
Selbstkostenerstattungsvertrag gemessen und gezählt werden.
Aufmaß und Abrechnung nach VOB/C
Aufmaßerstellung ist aber nicht nur ein preisrechtlicher und
betriebswirtschaftlicher, sondern vor allem ein technischer Vorgang.
Sofern die VOB vereinbart wurde, gelten auch die Technischen Vertragsbedingungen des Teiles C. In den DIN-Normen sind für jedes Gewerk jeweils unter der Textziffer 5 Bestimmungen über Aufmaß und Abrechnung enthalten.
Der überwachende Bauleiter muss den Fragen der Aufmaßerstellung nicht
nur wegen der bindenden Wirkung für seinen Bauherrn, sondern auch für
die Nachweisführung über seine eigene Tätigkeit große Aufmerksamkeit
widmen. Alle Festlegungen, Entscheidungen und Handlungen sollten
sorgfältig im Bautagebuch festgehalten werden.
Laser-Distanzmessgeräte erleichtern das Aufmaß
Laser-Distanzmessgeräte beschleunigen das Aufmaß, machen es präziser und sicherer. Für
die Erfassung von Bauteillängen, Innen-, Außen- und Höhenmaßen sind
Laser-Distanzmesser gegenüber konventionellen Messwerkzeugen
unbestritten im Vorteil – insbesondere über größere Distanzen hinweg.
So kann etwa im Innenbereich in den meisten Fällen auf eine zweite,
assistierende Person verzichtet werden. Außerdem können mit
Bluetooth-Geräten die digitalen Messwerte noch an Ort und Stelle
verarbeitet werden. Die praktische Marktübersicht der Zeitschrift “B+B Bauen im Bestand” hilft bei der Auswahl des geeigneten Gerätes.
(Quelle: B+B Bauen im Bestand)
(Quelle: B+B Bauen im Bestand)