Als Bauzaun bezeichnet man die temporäre Umgrenzung,
Absperrung oder Absicherung eines beliebigen Ortes. In dem Fall, dass er
zur Absicherung einer Baustelle verwendet wird, gehört er zur Baustelleneinrichtung.
Die Bezeichnung „Bauzaun” oder „Baustellenzaun” ist abgeleitet vom
ursprünglichen Zweck, der Absicherungen von Baustellen. Heute kommen
meist standardisierte ca. 3,50 m lange und 2,00 m hohe verzinkte
Drahtgitterelemente mit Sockelfüßen aus Beton oder Recyclingkunststoff
zum Einsatz. Darüber hinaus sind aber auch andere Längen und Höhen
verfügbar. Dieses modulare System und die Flexibilität haben zu einer
weiten Verbreitung für fast alle temporären Absperr- und
Sicherungsmaßnahmen geführt.
Daneben werden nach wie vor Bauzäune auch individuell gemäß
spezieller Anforderungen an Sicht-, Staub- und Unfallschutz oder auch
aus gestalterischen Gründen, meist aus Holz oder Holzwerkstoffplatten,
erstellt.
Die Aufstellung von Zäunen
setzt eine entsprechende behördliche Genehmigung voraus. Die
Anforderungen an die Aufstellung und Ausführung des Bauzaun wird
zusätzlich von den für den Einsatzzweck geltenden Unfallverhütungsvorschriften geregelt.