Als Bauzaun bezeichnet man die temporäre Umgrenzung, 
Absperrung oder Absicherung eines beliebigen Ortes. In dem Fall, dass er
 zur Absicherung einer Baustelle verwendet wird, gehört er zur Baustelleneinrichtung.
Die Bezeichnung „Bauzaun” oder „Baustellenzaun” ist abgeleitet vom 
ursprünglichen Zweck, der Absicherungen von Baustellen. Heute kommen 
meist standardisierte ca. 3,50 m lange und 2,00 m hohe verzinkte 
Drahtgitterelemente mit Sockelfüßen aus Beton oder Recyclingkunststoff 
zum Einsatz. Darüber hinaus sind aber auch andere Längen und Höhen 
verfügbar. Dieses modulare System und die Flexibilität haben zu einer 
weiten Verbreitung für fast alle temporären Absperr- und 
Sicherungsmaßnahmen geführt.
Daneben werden nach wie vor Bauzäune auch individuell gemäß 
spezieller Anforderungen an Sicht-, Staub- und Unfallschutz oder auch 
aus gestalterischen Gründen, meist aus Holz oder Holzwerkstoffplatten, 
erstellt.
Die Aufstellung von Zäunen
 setzt eine entsprechende behördliche Genehmigung voraus. Die 
Anforderungen an die Aufstellung und Ausführung des Bauzaun wird 
zusätzlich von den für den Einsatzzweck geltenden Unfallverhütungsvorschriften geregelt.