Eine Teilerneuerung erfolgt alle 12 bis 13 Jahre, eine Gesamterneuerung alle 25 Jahre.
Folgende Bauteile werden bei einer Teil- bzw. einer Gesamterneuerung ersetzt:
- Apparate wie Kochherd, Kühlschrank, Backofen, Dampfabzug, Geschirrspüler, Waschmaschine, Tumbler
- Armaturen (Hahnen)
- Schlösser, Schliessanlagen
- Wand- und Bodenbeläge aus Textilien und Kunststoff
- innere Malerarbeiten
- äussere Malerarbeiten an exponierten Stellen (äusseres Holzwerk alle fünf bis zehn Jahre)
- alle Bauteile der Teilerneuerung
- ganze Sanitär- Ver- und Entsorgung (Zu- und Abwasserleitungen) inkl. Sanitärapparate (Wanne, Schüsseln, Lavabos) und Gasleitungen
- Küchenbauten
- Heizanlage
- Energietechnische Verbesserungsmassnahmen
- Elektroinstallationen (mindestens Anpassung an neue Sicherheits- und Installationsvorschriften)
- Gebäudehülle: Aussenanstrich, evtl. Dämmung, Flachdächer, Ziegeldächer (überholen, evtl. umdecken, Isolation der Dachräume etc.), Fenster, Spenglerarbeiten, Umgebung, Zugänge, Aussentüren und -tore