Donnerstag, 11. Februar 2016

Unterhalts- und Erneuerungsrhythmen der Bauteile. Teil- u. Gesamterneuerung Immobilien

Eine Teilerneuerung erfolgt alle 12 bis 13 Jahre, eine Gesamterneuerung alle 25 Jahre.
Folgende Bauteile werden bei einer Teil- bzw. einer Gesamterneuerung ersetzt:

Teilerneuerung
  • Apparate wie Kochherd, Kühlschrank, Backofen, Dampfabzug, Geschirrspüler, Waschmaschine, Tumbler
  • Armaturen (Hahnen)
  • Schlösser, Schliessanlagen
  • Wand- und Bodenbeläge aus Textilien und Kunststoff
  • innere Malerarbeiten
  • äussere Malerarbeiten an exponierten Stellen (äusseres Holzwerk alle fünf bis zehn Jahre)
Gesamterneuerung
  • alle Bauteile der Teilerneuerung
  • ganze Sanitär- Ver- und Entsorgung (Zu- und Abwasserleitungen) inkl. Sanitärapparate (Wanne, Schüsseln, Lavabos) und Gasleitungen
  • Küchenbauten
  • Heizanlage
  • Energietechnische Verbesserungsmassnahmen
  • Elektroinstallationen (mindestens Anpassung an neue Sicherheits- und Installationsvorschriften)
  • Gebäudehülle: Aussenanstrich, evtl. Dämmung, Flachdächer, Ziegeldächer (überholen, evtl. umdecken, Isolation der Dachräume etc.), Fenster, Spenglerarbeiten, Umgebung, Zugänge, Aussentüren und -tore