Mittwoch, 2. März 2011

Industriebau - Wärmedämmung

Wärmedämmung


Wärmedämmung auf Stahltrapezprofilen sollten aus nachfolgend aufgeführten Materialien bestehen:

•Mineralwolle (MW)

•Polyurethan (PUR)

•Polyiso-Hartschaum (PIR)

•Schaumglas (CG)

•Verbunddämmplatten

•Polystyrol (EPS)

Die Dämmplatten sind versetzt im Verband zu verlegen.



Es wird unterschieden zwischen:


•einschaligen Dächern mit mechanischer Befestigung bis 20° Dachneigung

•Mineralwolle (MW)

•Polyurethan (PUR)

•Polyiso-Hartschaumplatten (PIR)

•Verbunddämmplatten

•einschaligen Dächern mit verklebtem Dachaufbau bei Dachneigung bis 5°

•Mineralwolle (MW)

•Polyurethan (PUR)

•Polyiso-Hartschaumplatten (PIR)

•Verbunddämmplatten



Die Verbindung der Dämmstoffe mit der kaltselbstklebenden Dampfsperrbahn erfolgt mit einer Bitumen-Kaltklebemasse oder einem Polyurethan-Kleber. Die maximale Auftragsmenge der Verklebung beträgt 300 g/m2.
•einschaligen Dächern mit verklebtem Dachaufbau mit Oberflächenschutz/Auflast bei einer Dachneigung bis 3°
•Mineralwolle (MW)

•Polyurethan (PUR)

•Polyiso-Hartschaumplatten (PIR)

•Verbunddämmplatten

•Polystyrol (EPS)

•einschaligen Dächern mit Wärmedämmung aus Schaumglas bei Dachneigung bis 5°

•Schaumglas

Industriebau - Durchdringungen

Durchdringungen


Bei Durchdringungen wird unterschieden zwischen kleinen, mittleren und großen Durchdringungen.
Um die Durchdringung herum ist die Wärmedämmung in einer Fläche von mind. 1,00 m x 1,00 m aus A1-Dämmmaterial herzustellen. Die Profilhohlräume sind mit Profilfüller (Sickenfüller) abzuschotten.
Mittlere oder große Durchdringungen werden in der Regel mit Aufsetzkränzen hergestellt. Aufsetzkränze können aus verschiedenen Materialien bestehen, in verschiedenen Arten auf der Dachunterkonstruktion aufgesetzt und unterschiedlich eingedichtet werden.
Bei Holzbohlenrahmen ist an der Innenseite eine Stahlzarge anzuordnen und um den Bohlenkranz eine Wärmedämmung, A1, in einer Breite von mind. 0,50 m zu verlegen. Die Profilhohlräume sind mit Profilfüller abzuschotten. An der Innenseite ist die Holzbohle mit einem gekanteten Stahlblech, mind. 2 mm dick, zu bekleiden.
Der Anschluss der Dachabdichtung, zweilagig, ist mit einer Polymerbitumen-Schweißbahn als Oberlage fachgerecht herzustellen. Die Bahn muss die Brandprüfung BRoof (t3) nach DIN V ENV 1187, Prüfverfahren 3, bestanden haben. Sie ist in einer Breite von mind. 0,50 m herzustellen.

Wird eine Polymerbitumen-Schweißbahn, geprüft nach DIN 4102-7 (harte Bedachung) verwendet, so ist um die Durchdringung ein mind. 0,50 m breiter Kiesstreifen aus einer Gesteinsschüttung aus Kies 16/32, in einer Höhe von 0,05 m, aufzubringen

Industriebaurichtlinie IndBauRL

Industriebaurichtlinie


Die Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau - Industriebaurichtlinie (IndBauR) - regelt die Mindestanforderung an den baulichen Brandschutz von Industriebauten. Da die Industriebaurichtlinie für ein breites Spektrum unterschiedlicher Gebäudearten und -nutzungen vorgesehen ist, kann von einzelnen Regelungen dieser Richtlinie nach § 3 Abs. 1 Satz 3 Musterbauordnung (MBO) abgewichen werden, wenn im Rahmen des Brandschutzkonzepts nachgewiesen wird, dass durch eine andere Lösung in gleicher Weise das Schutzniveau erreicht wird. Sofern in der Richtlinie nicht höhere Anforderungen gestellt oder geringere Anforderungen gestattet werden, gelten die Anforderungen der einzelnen Landesbauordnungen.
Nutzungsänderungen, z. B. infolge von Änderungen des Betriebsablaufs oder des Lagergutes, bedürfen der Überprüfung des Brandschutzkonzeptes sowie der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde.
Bedachungen (z. B. bestehend aus Dachhaut, Wärmedämmung, Dampfsperre, Träger der Dach haut u.ä.) von Brandabschnitten oder Brandbekämpfungsabschnitten mit einer Dachfläche von mehr als 2.500 m2 (die Einführungsverordnungen der Bundesländer sind zu beachten) sind so auszubilden, dass eine Brandausbreitung innerhalb eines Brandbekämpfungsabschnittes über das Dach behindert wird.



Dies gilt z. B. erfüllt bei Dächern
•nach DIN 18 234-1

•mit tragenden Dachschalen aus mineralischen Baustoffen (wie Beton und Porenbeton)

•mit Bedachungen aus nichtbrennbaren Baustoffen.

Die Anforderungen gelten nicht für erdgeschossige Lagerhallen mit einer Dachfläche bis 3.000 m2, wenn im Lager ausschließlich nichtbrennbare Stoffe oder Waren (z. B. Sand, Salz, Klinker, Stahl) unverpackt sind bzw. wenn die Verpackung und/oder die Lager-/Transporthilfen (z. B. Paletten) nicht zur Brandausbreitung beitragen.
Im Bereich von Dachdurchdringungen ist durch konstruktive Maßnahmen eine Brandweiterleitung zu behindern.
Die Anforderung nach § 30 Dächer (MBO): Bedachungen müssen gegen Flugfeuer und strahlende Wärme (harte Bedachung) widerstandsfähig sein.
Diese Anforderung gilt nicht für erforderliche Rauch- und Wärmeabzugsflächen.
Die DIN 18 234 legt brandschutztechnische Anforderungen von Dachabdichtungen, sowie Prüfungen für großflächige Dächer bis 20° Dachneigung fest. Diese Norm ist im Wesentlichen bei flachen Dächern, z. B. Hallenbauten großer Abmessungen (Industriebauten), anwendbar.
Dächer, die nach der DIN 18 234 hergestellt werden, erfüllen das Schutzziel einer Begrenzung der Brandweiterleitung. Zur Erfüllung des Schutzziels bedarf es ebenfalls eines ausreichend standsicheren Dachtragwerks und Gesamtwerks.
Dächer, die nicht nach den Vorgaben der DIN 18 234 hergestellt werden, sind nach DIN V ENV 1187 (BRoof (t1)), Prüfverfahren von Bedachungen durch Feuer von außen, oder nach DIN 4102-7 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen durch eine zertifizierte Materialprüfanstalt auf ihre Eignung als harte Bedachungen zu prüfen.
Die Mindestdachneigung soll 2 % (1,2 °) betragen.

Mittwoch, 9. Februar 2011

Allgemeine Informationen zur DIN 18232

Allgemeine Informationen zur DIN 18232
Bitte beachten Sie auch die Änderungen der neuen DIN E 18232-2, 12/01 die hier noch nicht dargestellt sind.   
Unsere Fachleute beraten Sie gerne.    Senden Sie uns Ihre gezielte Anfrage.
 
Die sachgerechte  Bemessung und Auslegung einer Rauch und Wärmefreihaltungs- Anlage nach DIN 18232 verlangt erhebliches Fachwissen und die Berücksichtigung vieler verschiedener Parameter. So wirkt sich z.B.  das Vorhandensein von Rauchschürzen, einer automatischen Brandmeldeanlage oder einer Werkfeuerwehr auf die erforderliche Installation und damit auf die Höhe der Investitionen aus.
Um eine identische Ausgangslage und eine spätere Vergleichbarkeit für alle Angebote sicherzustellen, empfiehlt es sich , vor der Auslegung und Bemessung alle Einflußgrößen in Form einer     Checkliste zur Auslegung nach DIN 18232   zusammenzustellen
Börner dimensioniert projektbezogen für Sie Ihre Rauch und Wärmefreihaltungsanlagen .              Unser spezielles EDV-Programm ermittelt aus Ihren Hallenabmessungen und weiteren  Randbedingungen die optimale Anzahl und Größe Ihrer Rauch und Wärmefreihaltungs-geräte (RWG).                        

Die DIN 18232 ist gegliedert in drei Teile :
  • Teil 1  : definiert Begriffe und Anwendungen 
  • Teil 2 : regelt Auslegung und Dimensionierung
  • Teil 3: bestimmt die Geräteanforderungen
eingeschossig
Die DIN 18232 gilt für übergroße Räume in eingeschossigen Gebäuden bzw. für die oberste Etage mehrgeschossiger Gebäude, d.h. üblicherweise für Räume über 200m² Grundfläche, deren Decke gleichzeitig das Dach des Gebäudes bildet. Der Anwendungsbereich der DIN 18232 erstreckt sich  sowohl auf  gewerbliche als auch auf nicht gewerbliche Gebäude. Sie gilt jedoch nicht für  Treppenräume und für  Versammlungsstätten (siehe LBO).
mehrgeschossig
Für eine Rauch und Wärmefreihaltungs-Anlage nach DIN 18232 ist die aerodynamisch wirksame Abzugsfläche (Aw ) maßgebend. Im Gegensatz zur geometrisch freien Abzugsfläche (AG ), wie sie die LBO zugrundelegt, wird die Aw-Fläche eines RWG durch die genormten Prüfungen nach Teil 3 im Windkanal ermittelt.
Dabei hat sich herausgestellt, daß strömungsverbessernde Maßnahmen, z.B. speziell geformte Aufsatzkränze oder Windleitflächen (Spoiler), zu einem günstigerem Aw-Wert führen.
Neben der Aw-Wert-Bestimmung sind umfangreiche Prüfungen - z.B. Windsog, Standsicherheit Brandverhalten - erforderlich. Diese werden vom staatlichen Materialprüfungsamt NRW in Dortmund im zusammenfassenden Prüfzeugnis (ZPZ) bestätigt.

Bezüglich der Auslegung fordert die DIN 18232 Teil 2 entsprechend der Grundfläche des Raumes :
bei einer Dachneigung von 0° bis 12°  -  mindestens ein Gerät pro 200m²  wobei die RWG möglichst gleichmäßig auf der Dachfläche zu verteilen sind;
bei einer Dachneigung über 12° - mindestens ein Gerät pro 400m²  wobei die RWG möglichst hoch anzuordnen sind.
Grundsätzlich sind mehrere kleinere Geräte wenigen großen Geräten vorzuziehen.
Folgende Abstände sind einzuhalten :
  • untereinander mindestens 5m, höchstens 20m
  • bei Dachneigungen bis 12° darf der Abstand zwischen  RWG und Dachrand 5m nicht unter-     und 10m nicht überschreiten
  • bei Dachneigungen über 12° sind die RWG oberhalb der mittleren lichten Raumhöhe anzuordnen Ihr Abstand zur Außenwand soll nicht mehr als 20m betragen.
Rauchschürze
Da kleinere Abschnitte im Brandfall leichter beherrscht werden können und um die notwendige Abzugsthermik sicherzustellen, sollen Dachflächen von Räumen über 1600m² Grundfläche durch Rauchschürzen in Abschnitte von max. 1600m² unterteilt werden.
Sind Abschnitte von <= 1600m² aus betrieblichen Gründen nicht möglich, wird nach DIN eine entsprechende Dimensionierung vorgegeben.
siehe auch : CHECKLISTE DIN 18232