Mittwoch, 13. April 2011

Treppentheorie

Treppentheorie

Schrittmaß und Steigung

Diese Grafiken zeigen die wichtigsten Maße für Steigung, Auftritt und die nutzbare Laufbreite einer Treppe.
Gilt nur für Deutschland.

DIN 18065, Treppen-ABC
DIN 18065, Treppen-ABC
Treppe


Die Schrittmaßregel:  

2 x s + a = 59 bis 65 cm
2 Steigungen + Auftritt = Schrittmaß

Das Steigungsverhältnis einer Treppe wird anhand einer Formel, der Schrittmaßregel, bestimmt. Als Schrittmaß bezeichnet man die Schrittlänge (Abstand von Fußhinterkante zu Fußhinterkante). Beim Gehen liegt dieses Maß bei einem normalgroßen Erwachsenen zwischen 59 und 65 cm, im Mittel also ca. 63 cm. Beim Treppensteigen verkürzt sich die Schrittlänge um das 2-fache der Höhe. Steigt man z.B. 10 cm hoch, beträgt die horizontale Schrittlänge nur noch 43 cm (bei 18 cm noch 27 cm). Hieraus ergibt sich ein empfehlungswertes Steigungsverhältnis  18/27 cm für Treppen.

Steigungsverhältnis & Bequemlichkeit


Bequemlichkeit                 Steigung / Auftritt


Schrittmaß

Steilste notwendige Treppe
 (eher unbequem)  s = 20 / a = 23 cm


2 x 20 + 23
 = 63 cm

Normale notwendige Treppe
 (bequem)            s = 18 / a = 26 cm


2 x 18 + 26
= 62 cm

Normale notwendige Treppe
(sehr bequem)      s = 19 / a = 27 cm


2 x 19 + 27
= 65 cm

Flachste notwendige Treppe
(unbequem)                         s = 14 / a = 37 cm


2 x 14 + 37
= 65 cm



Wie steil dürfen Treppen überhaupt sein? Je nach Alter und Gehgewohnheit wird die bequeme Begehbarkeit einer Treppe ganz unterschiedlich empfunden. Welche Mindest- bzw. Höchstmaße bei Treppen für welche Anforderungen gelten, regelt in Deutschland die DIN 18065.
DIN 18065 Treppen-ABC - Laufbreite Nutzbare Laufbreite.

Für die bequeme Begehbarkeit einer Treppe ist auch die
nutzbare Laufbreite von Bedeutung. Diese bemisst sich
nach der Stufenbreite abzüglich von Handläufen und
Geländern, die die Durchgangsbreite schmälern.
In der DIN 18065 sind die Mindestmaße aufgeführt