Treppentheorie
Schrittmaß und Steigung |
Diese Grafiken zeigen die wichtigsten Maße für Steigung, Auftritt und die nutzbare Laufbreite einer Treppe. Gilt nur für Deutschland. |
2 x s + a = 59 bis 65 cm 2 Steigungen + Auftritt = Schrittmaß Das Steigungsverhältnis einer Treppe wird anhand einer Formel, der Schrittmaßregel, bestimmt. Als Schrittmaß bezeichnet man die Schrittlänge (Abstand von Fußhinterkante zu Fußhinterkante). Beim Gehen liegt dieses Maß bei einem normalgroßen Erwachsenen zwischen 59 und 65 cm, im Mittel also ca. 63 cm. Beim Treppensteigen verkürzt sich die Schrittlänge um das 2-fache der Höhe. Steigt man z.B. 10 cm hoch, beträgt die horizontale Schrittlänge nur noch 43 cm (bei 18 cm noch 27 cm). Hieraus ergibt sich ein empfehlungswertes Steigungsverhältnis 18/27 cm für Treppen. |
Wie steil dürfen Treppen überhaupt sein? Je nach Alter und Gehgewohnheit wird die bequeme Begehbarkeit einer Treppe ganz unterschiedlich empfunden. Welche Mindest- bzw. Höchstmaße bei Treppen für welche Anforderungen gelten, regelt in Deutschland die DIN 18065. |
Nutzbare Laufbreite. Für die bequeme Begehbarkeit einer Treppe ist auch die nutzbare Laufbreite von Bedeutung. Diese bemisst sich nach der Stufenbreite abzüglich von Handläufen und Geländern, die die Durchgangsbreite schmälern. In der DIN 18065 sind die Mindestmaße aufgeführt |