Mittwoch, 29. Februar 2012
Mittwoch, 22. Februar 2012
Wärmeschutz-Berechnung und U-Wert
Will man den Wärmeschutz
fachgerecht durchführen, muß man sich durch einen Berg von Begriffen und
Formeln
arbeiten. Ohne ein naturwissenschaftliches Studium ist das kaum
zu bewältigen. Wir versuchen daher, hier alles auf das Wesentliche zu
reduzieren, so daß auch der Laie eine Wärmeschutzberechnung
durchführen kann.
Die Begriffe, die im Zusammenhang mit Wärmeschutz immer wieder auftauchen, lauten Wärmeleitfähigkeit, Wärmedurchlaßwiderstand, Wärmeübergangskoeffizient, Wärmedurchgangswiderstand und Wärmedurchgangskoeffizient. Sie sehen, da kann man ganz schön ins Schwitzen kommen! Aber keine Panik, nicht alles was Sie gerade gelesen haben, müssen Sie sich merken. Genaue Definitionen und Formeln ersparen wir uns an dieser Stelle zum größten Teil, denn diese irritieren den Laien höchstens. Die wichtigste Kennzahl im Zusammenhang mit dem Wärmeschutz eines einzelnen Bauteils ist der Damit Sie ein Gefühl für den Unterschied zwischen gut und schlecht gedämmten Bauteilen bekommen, sind in der nachfolgenden Tabelle Anhaltswerte für den |
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Nicht erwähnt wurden in der
obigen Liste Wände von Fertighäusern, dabei haben diese sehr
interessante
U-Werte. Außenwände von Fertighäusern neuester Generation in
Holzfachwerk- oder Holzständerbauweise kommen bei einer Dicke von nur
25 cm - 27 cm auf einen U-Wert von 0,17. Zum Vergleich: Eine
36,5 cm Massivwand aus Ziegelmauerwerk mit zusätzlich 13 cm PUR-Dämmung
kommt
gerade auf einen vergleichbaren
Die Fertighaushersteller argumentieren durchaus richtig, daß bei einer Grundfläche von 9 x 12 m für ein durchschnittliches eingeschossiges Wohnhaus die Wohnfäche bei diesem Wandaufbau etwa 9 m² größer ist, als bei der Variante Massivmauerwerk plus Dämmung. |
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Das sagt die Energieeinsparverordnung zum U-WertBei einem Neubau oder bei Änderungen an bestehenden Gebäuden müssen Mindestanforderungen an den U-Wert des Bauteils eingehalten werden. Diese Anforderungen wurden mit der neuen EnEV um etwa 30 Prozent verschärft. In den folgenden Tabellen werden die Werte für den Neubau und die Modernisierung angegeben. |
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Referenzwerte für Neubauten gemäß EnEV 2009 |
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Höchstwerte im Sanierungsfall gemäß EnEV |
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Der wichtigste Begriff im
Zusammenhang mit der Wärmedämmung ist die Wärmeleitfähigkeit. Diese ist
eine d i c k e u n a b h ä n g i g e Stoffeigenschaft, und nicht zu
verwechseln mit dem U-Wert. Die
Wärmeleitfähigkeit eines Stoffes gibt an, welche Wärmemenge (in
kWh) durch eine Baustoffläche von 100 m² und 1 m Dicke in einer Stunde
transportiert wird, wenn zwischen innen und außen ein
Temperaturunterschied von 10 Grad besteht. Wie beim U-Wert gilt: je
kleiner der Wert,
desto besser.
In Deutschland werden die Dämmstoffe in Abhängigkeit von Ihrer Wärmeleitfähigkeit in eine "Wärmeleitfähigkeitsgruppe" (Wärmeleitgruppe, WLG) eingestuft. Diese Gruppe entspricht den Nachkommastellen der Wärmeleitfähigkeit. Beispiel: Dämmung mit der Wärmeleitfähigkeit 0,030 hat die Wärmeleitfähigkeitsgruppe WLG 030. Um die Wärmedurchlässigkeit (U-Wert) eines Bauteils berechnen zu können, benötigt man auch noch den Dämmwert der einzelnen Schichten. Im Fachjargon nennt man diesen Wärmedämmwert Wärmedurchlaßwiderstand. Damit wird der Widerstand einer Schicht gegen das Durchströmen von Wärme angegeben. Zu seiner Ermittlung ist die Dicke der betreffenden Schicht (in Meter) durch die stoffbezogene Wärmeleitfähigkeit zu dividieren. Bei mehrschichtigen Bauteilen ist für jede Schicht nach diesem Rechenverfahren der Einzelwert festzustellen. Die Summe aller Einzelwerte ergibt dann den Wärmedurchlaßwert bzw. Wärmedämmwert für das gesamte Bauteil. Je größer der Widerstand, desto besser ist die Wärmedämmung. Auch r u h e n d e Luftschichten (keine strömende Hinterlüftungen) haben in Abhängigkeit von Dicke und Neigung einen bestimmten Dämmwert. Dieser Widerstand beträgt bei ruhenden Luftschichten bis 60 Grad Neigung 0,16. Ist die Schicht mehr als 60 Grad geneigt 0,18. Diese Werte müssen bei der Berechnung des Gesamtwiderstand berücksichtigt werden. |
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Komplizierter wird die Berechnung des
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Folgende Formeln zur Berechnung des Wärmeschutzes eines Bauteils ergeben sich mit den obigen Erläuterungen:
Den Dämmwert einer Schicht, genannt Widerstand (Wärmedurchlasswiderstand) berechnet man mit folgender Formel: |
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Hat das Bauteil mehrere Schichten, muß man alle Schichten (auch ruhende Luftschichten, siehe oben) zum Gesamtwiderstand (Wärmedurchgangswiderstand) addieren: |
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Die Wärmedurchlässigkeit (den U-Wert) eines Bauteils berechnet man aus dem Kehrwert des Gesamtwiderstandes: |
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Kommen Gefach und Rippe hinzu, ergibt sich folgende Formel für die Wärmedurchlässigkeit: |
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Nun müßten Sie in der Lage sein, eine Wärmeschutzberechnung selbst durchzuführen. Die Wärmeleitfähigkeit einiger wichtiger Bauteilschichten finden Sie in der nachfolgenden Tabelle. Wenn Sie Werte vermissen, schauen Sie in einschlägigen Tabellen des Bauwesens nach oder fragen Sie den Hersteller oder Lieferanten des Baustoffs. |
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Europoolpalette EN 13698-1
Eine Europoolpalette (umgangssprachlich: Europalette; in abgekürzter Form auch FP für Flachpalette) kann eine beliebige Palette aus dem Tauschsystem des Europool sein. Typischerweise (wie im Nachfolgenden) ist die durch EN 13698-1 genormte, mehrwegfähige Transportpalette
mit einer Grundfläche von 0,96 Quadratmeter und den Maßen 1200 × 800 ×
144 mm (Länge × Breite × Höhe) sowie einem Eigengewicht von 20–24 kg (je
nach Holzfeuchte) gemeint.
Die Europalette ist UIC-genormt und entspricht den Bestimmungen der European Pallet Association (EPAL).
Europaletten werden normalerweise nicht in ISO-Containern
eingesetzt, da die Maße der Europalette nicht zu denen des
ISO-Containers passen. Dies ist durch unterschiedliche Einheitensysteme
in Amerika (Herkunft des Containers) und Europa (Herkunft der
Europoolpalette) begründet. Wertvolles und teures Transportvolumen im
Container würde so nicht optimal genutzt werden. Seit einiger Zeit hat
sich eine Kunststoffpalette mit den für Containermaße optimierten Maßen
1140 × 1140 mm auf dem Markt durchgesetzt.
Dienstag, 14. Februar 2012
Bezeichnungen, Aufzug, Plattformlift, Treppenlift - Hinweise und Zuschüsse für Aufzug und Treppenlift
Aufzug
Aufzüge sind vertikale Transportanlagen für Personen und Güter aller
Art. Ihre Anordnung muss nach bau-, brandschutz- und ablauftechnischen
Überlegungen erfolgen und den Sicherheitsbestimmungen entsprechen.
Aufzüge mit Personenbeförderung gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen laut Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV.
Die Aufzugsanlage kann in bauseits erstellten Mauer- und Betonschächten
montiert werden. Der Hersteller liefert auch selbsttragende Schachtgerüste aus
Aluminiumprofilen. Die Schächte eignen sich sowohl für den Außen- wie auch
für den Inneneinsatz. Der Schacht kann vielfältig gestaltet werden, da eine
Vielzahl von Verkleidungsmaterialien (Glas, pulverbeschichtete Aluminiumbleche,
Granitplatten usw.) eingebaut werden können.
Die Schachtgrubentiefe beträgt bei Geschwindigkeiten größer 0,2 m/s
mindestens 1.000 mm.
Bei Geschwindigkeiten bis zu 0,2 m/s kann diese unter bestimmten
Voraussetzungen deutlich verringert werden.
Beim Antrieb direkt an der Kabine wird kein Maschinenraum benötigt.
Behindertenaufzüge zum Transport von gehbehinderten Personen und Rollstuhlfahrern
Behindertenaufzüge im privaten und öffentlichen Bereich mit einer
möglichen Absturzhöhe von größer 3 m sind anzeige- und prüfpflichtig
durch den TÜV.
Es gibt die unterschiedlichsten Ausführungen: als Plattformlift,
Sitzlift oder mit nicht geschlossener Kabine. Die Förderhöhen sind meist
zwischen 1 bis 3 m, können aber auch im privaten Bereich vom Keller bis
zum Dachgeschoss reichen (bis ca. 12m Höhendifferenz). Ca. 80 % der
Behindertenaufzüge verlaufen schräg über Treppen, 20 % sind
Senkrechtaufzüge.
Aus Sicherheitsgründen haben sie eine geringe Betriebsgeschwindigkeit
(max. 0,2 m/s).
Werden Sie als Schrägaufzug im Bereich der Treppen eingebaut schränken
sie diesen durch Führungsschienen und Parkhaltestelle ein. Die
Totmannsteuerung zur Bedienung ist wärend der gesamten Fahrzeit zu
drücken, im öffentlich zugänglichen Bereich erfolgt die Nutzung über
einen Schlüsselschalter, der nur die Benutzung durch Befugte ermöglicht.
Vorteile:
- geringere Anschaffungskosten im Vergleich zu Personenaufzügen
- leichte Anpassung beim Einbau in bestehende Gebäude
Behinderten - Senkrechtaufzug
Behinderten-Senkrechtaufzüge dienen ausschließlich dem Transport von
Behinderten (Rollstuhlfahrer) und ggf. einer Begleitperson, eine
Verschlüsselung ist deshalb grundsätzlich vorgeschrieben.
Die Aufzüge werden nach der Maschinenrichtlinie (98/37/EG) errichtet
und betrieben. Ein Schacht mit Schachtabschlusstüren ist erforderlich.
Bei gleichen
Kabinenabmessungen kann der Schacht gegenüber herkömmlichen Aufzügen
jedoch
kleiner gehalten werden
Da der Antrieb am Lastaufnahmemittel (Kabine) angeordnet werden kann, wird
der sonst übliche, separate Maschinenraum eingespart. Die Kabine muss nicht
allseits geschlossen sein, was zur Einsparung der Kabinenabschlusstüren führt.
Dies ergibt eine geringere Breite und Tiefe des Schachtes. So passt sich
der Behinderten-Senkrechtaufzug leichter in ein bestehendes Gebäude ein
als ein herkömmlicher Personenaufzug.
Schachtloser Senkrechtaufzug
Für den privaten Bereich mit einer Förderhöhe bis 4200 mm und geringen Abmessungen. Automatischer Deckenverschluss.
Hebeplattform
Sie eignen sich für den senkrechten Transport von Behinderten in
Rollstühlen und Gehbehinderten. Es lässt sich eine Höhe von 300 bis 1500 bzw.
3000 mm überwinden. Für den privaten Bereich wird die Anlage mit einem
Sicherheitsbügel geliefert. Im öffentlichen Bereich wird eine
kontaktgesicherte Tür eingesetzt. Die Tragfähigkeit beträgt 300 kg.
Es sind oft nur geringe Umbauarbeiten notwendig, da Hebeplattform
sehr leicht aufzustellen sind. Keine Schachtgrube bei Auffahrrampe erforderlich.
mobile Hebeplattform
für kurzfristige Übergangslösungen wie z.B.Veranstaltungen, Bühnen, Messen bis 1000 mm Förderhöhe
Treppenlift
Geeignet zum nachträglichen Einbau in vorhandene Treppen, ob kurvig,
gewendelt oder eckig, im öffentlich zugängigen und privaten Bereich.
Treppenlift Führungsarten
Treppen - Sitzlift
Sie sind für Personen geeignet, für die das Treppensteigen körperlich anstrengend ist, die aber ohne Hilfe in der Lage sind
auf dem Sitz Platz zu nehmen. Dieser Treppenlift besteht aus einer Fahrschiene
und einem Sitz mit der Antriebstechnik/Batterie. Er ist kinderleicht per
Knopfdruck zu bedienen, benötigt relativ wenig Platz und es fallen kaum
Umbauarbeiten an
Sitz-Lifte sind an fast jeder Treppe montierbar, vor allem auch an kurvigen und eckigen Treppen.
Ein drehbarer Sitz sorgt für einen sicheren Ein- und Ausstieg außerhalb des
Stufenbereichs. Der Sitz und das Fußbrett ist auf jede Größe höhenverstellbar.
Es kann auch im Stehen gefahren werden. Armlehnen bieten eine zusätzlichen
Halt. Beginnt die Treppe unmittelbar neben einer Tür oder einem Flur beginnen,
kann die Fahrbahn am unteren Treppenanfang mit einem manuellen oder
automatischen Klappstück ausgestattet werden. So bleiben eventuelle Durchgänge
oder Türen frei zugänglich.
Treppenplattformlift
Im privaten Bereich sind Treppenplattformlifte für Personen, die körperlich
nicht in der Lage sind auf einen Treppensitzlift umzusteigen.
Für den Einbau sind breite Treppen wichtige Voraussetzungen, da sie viel
Platz einnehmen. Eine Prüfung der Platzverhältnisse ist daher dringend
geboten.
Im öffentlich zugängigen Bereich mit beengten Treppengrundriss ist eine
Voranfrage bei der Bauaufsichtsbehörde sinnvoll. Eventuell sind
Sonderanfertigungen möglich.
Der Gesetzgeber schreibt eine Notrufschaltung vor, sowie Wartungsfristen.
Der Gesetzgeber schreibt eine Notrufschaltung vor, sowie Wartungsfristen.
Plattform- lift Länge |
Plattform- lift Breite |
Treppen- lauf- breite |
Treppen- haus- breite |
Abstand zwischen Wand und Wand | Schwenk- radius der Plattform in der Kurve (Kurvenmitte) |
750 | 680 | 900 | 2130 | 1010 | 1045 |
840* | 680 | 920 | 2165 | 1030 | 1065 |
1000** | 800 | 1060 | 2446 | 1175 | 1206 |
*Standardgröße; **Standardgröße im öffentlich zugängigen
Bereich [Quelle:ThyssenKrupp]
Fahrschiene innen 90°
Fahrschiene innen 180°
Deckenlift, Hängelift
Alternative für enge Treppenhäuser, ob Holz oder Beton. Der Rollstuhl
wird an stabilen Stahlseilen oder Ketten befestigt und schwebend über
die Treppenstufen in die gewünschte Etage befördert. Ebenso kann dieser
Lift als schienengeführter Deckenlift mit Teleskopsitz geliefert werden.
Die Liftanlage kann über mehrere Stockwerke geführt werden und beliebig
lang sein. Treppe und Durchgänge bleiben in der ganzen Breite frei. Der Ein- und Ausstieg erfolgt außerhalb des Treppenbereichs.
Schienenliftsystem
speziell für die Pflege in kleinen wie in großen Räumen entwickelt, unabhängig
von der Deckenhöhe und der Deckenbeschaffenheit. Die Hubkassetten können beim
Schienenliftsystem einfach ausgehängt werden. Das geringe Gewicht ermöglicht,
die Hubkassette in mehreren Räumen einzusetzen. Je nach Art der Behinderung
stehen verschiedene Gurt und Tragesysteme zur Verfügung. Diese können mit
einem Handgriff ausgetauscht werden. Es besteht auch die Möglichkeit einen
Fahrmotor zu nutzen. Damit ist dem Betroffenen ein selbstständiges Fahren möglich.
Die Schienen können direkt unter der Decke befestigt werden. Dabei ist die Höhe
des Raumes nicht von Bedeutung. Bei abgehängten oder verkleideten Decken ist
eine Montage von Wand zu Wand möglich, maximale Spannweite 6 m.
Sind auch die Wände nicht tragfähig, wird die Schiene auf Stützen
gestellt. Durch ein umfangreiches Sortiment an Zubehörteilen können
Einzelschienen wie auch Traversenanlagen (HForm) eingesetzt werden. Mit diesen
Traversen kann der komplette Raum genutzt werden. Auch für niedrige oder
runde Zimmer gibt es Lösungen.
Hinweise zum Treppenlift im privaten Bereich
Grundsätzlich ist die Anschaffung eines Treppenliftes eine private
Angelegenheit.
Die Krankenkassen kommen in der Regel nicht für einen Treppenlift auf, weil
er kein anerkanntes Hilfsmittel ist. Möglichkeiten zur finanzielle Unterstützung
finden Sie hier:
- Pflegeversicherung
- Hauptfürsorgestelle
- Berufsgenossenschaft
- Sozialamt
- Agentur für Arbeit
- Steuer
Die Kosten werden von der Länge der Transportstrecke, Liftführung und
Ausstattung bestimmt. Treppenlifte gibt es ab etwa 5000 Euro.
Nach § 554a Abs. 1 BGB kann der Mieter vom Vermieter die Zustimmung
zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen, die
für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder den Zugang zu
ihr erforderlich sind.
Montage/ Einbau eines Treppenlifts
Im Gespräch mit einem Monteur wird ein Aufmass der Treppe gefertigt und
die Anschlussbedingungen besprochen.
Der Lift wird im Werk entsprechend des Aufmasses vorgefertigt. Das Aufstellen
richtet sich nach dem Modell und der Fahrbahnlänge, sowie nach den
Gegebenheiten der Treppe und der Umgebung dieser. Für das Aufstellen des
Treppenlifts wird im Normalfall etwa ein halber Tag benötigt.
Herkömmliche Treppen-Sitzlifte sind für Personen bis etwa 130 Kilo gebaut
- also ausreichend für jeden Normalgewichtigen. Für schwerere Personen sowie
Rollstuhlfahrer sind Treppenplattformlifte geeignet, die ein Maximalgewicht bis
zu 300 Kilogramm befördern.
Die Geschwindigkeit beträgt ca. 15 Zentimeter pro Sekunde.
Treppenliftsysteme sind vom TÜV geprüft. Die Sicherheit wird gewährleistet durch Sensoren, die Hindernisse erkennen, Abrutschsicherungen oder Sicherheitsbügel bei Plattformliften. Sicherheitsgurte sind als Sonderausstattung erhältlich.
Treppenliftsysteme sind vom TÜV geprüft. Die Sicherheit wird gewährleistet durch Sensoren, die Hindernisse erkennen, Abrutschsicherungen oder Sicherheitsbügel bei Plattformliften. Sicherheitsgurte sind als Sonderausstattung erhältlich.
Die Bedienung ist ganz leicht erlernbar. Über zwei Knöpfe oder einen
Mini-Steuerknüppel wird der Lift in Gang gesetzt. Ein Schloss sorgt dafür,
dass Fremde (oder spielende Kinder) den Lift nicht benutzen können. An den
Endpunkten des Lifts sind Fernbedienungen angebracht, mit denen man ihn
herbeirufen kann.
Eine regelmäßige Wartung des Lifts ist nicht unbedingt erforderlich.
Dennoch bieten die Hersteller Wartungsverträge an, um einen stets fehlerfreien
Betrieb zu gewährleisten.
Vorschriften, Normen und Richtlinien für die Planung und den Einbau von Aufzügen
Bei der Projektierung von Gebäuden, in denen Personen, Rollstuhlbenutzer, Krankentragen und Krankenbetten befördert werden müssen, ist die richtige Auswahl und Dimensionierung von Aufzuganlagen von großer Wichtigkeit. Hierbei müssen eine Reihe von Kriterien, Vorschriften und Normen beachtet werden. Die wichtigsten Punkte werden im folgenden genannt.
Für optimale Planungsergebnisse empfehlen wir darüber hinaus den frühzeitigen Kontakt mit unseren Spezialisten schon in der Planungsphase.
Vorschriften, Normen und Richtlinien für die Planung und den Einbau von Aufzügen
DIN 15306 | Personenaufzüge für Wohngebäude: Bauma ße, Fahrkorbmaße, Türmaße |
DIN 15309 | Personenaufzüge für andere als Wohngebäude sowie Bettenaufzüge: Baumaße, Fahrkorbmaße, Türmaße |
DIN 18070 | Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen. Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum |
DIN 18040 -1 | Barrierefreies Bauen - Teil 1: öffentlich zugängliche Gebäude |
DIN 18040 -2 | Barrierefreies Bauen -Teil 2: Wohnungen |
DIN 18025 -2 | Barrierefreie Wohnungen: Planungsgrundlagen |
DIN 4109 | Schallschutz im Hochbau: Anforderungen und Nachweise |
VDI 2566 -1 | Blatt 1: Schallschutz bei Aufzuganlagen mit Triebwerksraum |
VDI 2566 -2 | Blatt 2: Schallschutz bei Aufzuganlagen ohne Triebwerksraum |
12. GPSGV | Zwölfte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Aufzugsverordnung), Umsetzung der europäischen Aufzugrichtlinie in deutsches Recht |
Richtlinie 95/16/EG |
Europäische Aufzugrichtlinie, Regelungen zum Herstellen und Inverkehrbringen von Personen- und Lastenaufzügen, einschließlich deren Sicherheitsbauteile |
Richtlinie 2006/42/EG |
Europäische Maschinenrichtlinie, Regelungen zum Herstellen und Inverkehrbringen von Güter-, Behinderten-, Fassadenaufzügen, Fahrsteigen und -treppen |
DIN EN 81-1 | Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen. Teil 1: Elektr. betriebene Personen- und Lastenaufzüge |
DIN EN 81-2 | Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen. Teil 2: Hydraulisch betriebene Personen- und Lastenaufzüge |
DIN EN 81-3 | Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von elektrisch und hydraulisch betriebenen Kleingüteraufzügen |
DIN EN 81-28 | Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen. Aufzüge für den Personen- und Gütertransport, Teil 28: Fern-Notruf für Personen- und Lastenaufzüge |
DIN EN 81-70 | Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen. Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge, Teil 70: Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen |
DIN EN 81-72 | Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen. Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge, Teil 72: Feuerwehraufzüge |
DIN EN 81-80 | Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen. Bestehende Aufzüge, Teil 80: Regeln für die Erhöhung der Sicherheit bestehender Personen- und Lastenaufzüge |
WHG | Wasserhaushaltsgesetz der Bundesrepublik Deutschland |
LBO | Landesbauordnung der Bundesländer |
Landesbauordnung der Bundesländer (LBO)
Das Bauaufsichtsrecht ist Länderrecht. Es bestehen deshalb
Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Die LBO bestimmt in
erster Linie, ob ein Aufzug in einem Gebäude erforderlich ist und wie er
unter Berücksichtigung des Transportaufkommens und eventueller
Nottransporte dimensioniert sein muss. Die LBO bestimmt ferner die
Vorsorgemaßnahmen für den Brandschutz und für die Brandbekämpfung durch
die Feuerwehr.
Vorschriften, Normen und Richtlinien für die Planung und den Einbau von Fahrtreppen und Fahrsteigen
DIN EN 115 | Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Fahrtreppen und Fahrsteigen |
Normen und Vorschriften für den Betrieb von Aufzügen
Betr.Sich.V | Betriebssicherheitsverordnung, Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. |
TRBS 3121 |
Technische Regeln für Betriebssicherheit - Betrieb von Aufzugsanlagen Die Technische Regel konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung (Betr.Sich.V) hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen. |
DIN EN 13015 | Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen, Regeln für Instandhaltungsanweisungen. |
Betriebssicherheitsverordnung (Betr.Sich.V): Auszüge zum Betrieb und Notruf
§ 12 Betrieb
(3) Wer eine überwachungsbedürftige Anlage betreibt, hat diese in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, zu überwachen, notwendige Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich vorzunehmen und die den Umständen nach erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.
(4) Wer eine Aufzugsanlage betreibt, muss sicherstellen, dass auf Notrufe aus einem Fahrkorb in angemessener Zeit reagiert wird und Befreiungsmaßnahmen sachgerecht durchgeführt werden.
(5) Eine überwachungsbedürftige Anlage darf nicht betrieben werden, wenn sie Mängel aufweist, durch die Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden können.
Aufzugsrichtlinie 95/16/EG: Thema Notrufsystem
Die Richtlinie über Aufzüge 95/16/EG verlangt in Anhang 1, Ziffer 4.5 bei allen Neuanlagen: Aufzüge müssen über ein in beiden Richtungen funktionierendes Kommunikationssystem verfügen, das eine ständige Verbindung mit einem rasch einsatzbereiten Notdienst ermöglicht. Weiter verlangen die Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen EN 81-1 bzw. EN 81-2 unter Ziffer 14.2.3.1: Um Hilfe von außen herbeizurufen, muss den Benutzern im Fahrkorb eine leicht erkennbare und zugängliche Einrichtung für diesen Zweck zur Verfügung stehen. Ziffer 14.2.3.3: Diese Einrichtung muss als Gegensprechanlage einen ständigen Kontakt mit der hilfeleistenden Stelle erlauben. Nach Abgabe eines Notrufes dürfen weitere Handlungen der Eingeschlossenen nicht mehr notwendig sein.
Montag, 13. Februar 2012
Aufzüge nach DIN EN 81-70
Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen
Neben den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen der Aufzugsrichtlinie enthält die DIN EN 81-70 Mindestvorgaben für die Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen.
Sie beschreibt drei Größen von Aufzügen, die unterschiedliche Grade der Zugänglichkeit für die Benutzer von Rollstühlen anbieten. Der Grad der Zugänglichkeit und Benutzbarkeit wird durch Abmessungen, räumliche und technische Kriterien bestimmt.
In der Tabelle 1 der Vorschrift werden folgende Aufzugstypen gewählt:
Aufzugstyp 1 bis 450 kg
Fahrkorbbreite: 1 000 mmFahrkorbtiefe: 1 250 mm
1 Rollstuhlbenutzer mit einen Rollstuhl nach EN 12183 oder einen elektrisch angetriebenen Rollstuhl der Klasse A nach EN 12184
Aufzugstyp 2 für 630 kg
Fahrkorbbreite: 1 100 mmFahrkorbtiefe: 1 400 mm
1 Rollstuhlbenutzer mit einer Begleitperson nach EN 12183 oder einen elektrisch angetriebenen Rollstuhl der Klassen A oder B nach EN 12184.
Rollstühle der Klasse B sind durch ihre kleinen Abmessungen/ Räder bevorzugt für den Innenraum. Die Hindernissüberwindung ist dadurch im Außenbereichen eingeschränkt. Elektrorollstühle für den Innenraum werden meist dann verordnet, wenn die Benutzung eines handbetriebenen Rollstuhls aufgrund der Behinderung nicht mehr möglich ist.
Aufzugstyp 3 für 1275 kg
Fahrkorbbreite: 2 000 mmFahrkorbtiefe: 1 400 mm
1 Rollstuhlbenutzer und weitere Personen. Hier ist das Wenden eines Rollstuhls der Klasse A oder B oder mit Gehhilfe/ Rollator möglich.
Für Rollstühle nach EN 12183 oder elektrisch angetriebene Rollstühle der Klassen A, B oder C nach EN 12184.
Rollstühle der Klasse C eignen sich vorrangig für den Straßenverkehr und zur Überwindung längerer Strecken.
Die E DIN 18040 nimmt in ihren Forderungen Bezug auf die DIN EN 81-70.
DIN 18040-1 öffentlich zugängliche Gebäude: "Aufzüge müssen Typ 2 oder 3 nach DIN EN 81-70:2005-09, Tabelle 1 entsprechen. Die lichte Zugangsbreite muss mindestens 90 cm betragen."
DIN 18040-2 Wohnungen: "Aufzüge müssen mindestens dem Typ 2 nach DIN EN 81-70:2005-09, Tabelle 1 entsprechen. Die lichte Zugangsbreite muss mindestens 90 cm betragen."
Im privaten Bereich bei Kenntnis des Krankheits- und Behinderungsbildes sowie Kenntnis der Rollstuhlart ist es durchaus möglich geringere Abmessungen zu wählen.
Leitfaden für Maßnahmen für blinde und sehbehinderte Personen
Die DIN EN 81-70 enthält im Anhang eine ausführliche Beschreibung zu Farb-/ Farbtonkontrastierung und Oberflächenbeschaffenheit, Beleuchtung, tastbaren Zeichen und Symbolen, Brailleschrift.Haltestelle
Farbe und Farbton von Schachttüren und Taster auf dem Bedienungstableau sollten sich von der Umbebung kontrastreich absetzen.Farbig oder oberflächig abgesetzter Fußboden vor den Aufzugstüren ungefähr 1 500 mm × 1 500 mm kann die Aufmerksamkeit erhöhen.
Die DIN 18040E erhebt darüber hinaus noch folgende Forderung:
Gegenüber von Aufzugtüren dürfen keine abwärtsführenden Treppen angeordnet werden. Sind sie unvermeidbar, muss ihr Abstand mindestens 300 cm betragen.
Vor den Aufzugstüren ist eine Bewegungs- und Wartefläche von mindestens 150 cm × 150 cm zu berücksichtigen. Bei einer Überlagerung dieser Fläche mit anderen Verkehrsflächen muss ein Vorbeugehen am wartenden Rollstuhlbenutzers möglich sein. Dies wird z. B. erreicht durch eine zusätzlich anzuordnende Durchgangsbreite von 90 cm.
Fahrkorb
Fahrkorbbeleuchtung mindestens 100 Lux, Vermeidung von PunktstrahlernInnenwände nicht-reflektierend, zum Fußboden in Farbe und Farbton kontrastieren. Matte Oberflächen, Fahrkorbboden ähnlich wie im Haltestellenbereich.
Auch sollte wie in DIN 18030 ein Klappsitz und Spiegel zur Ausstattung gehören. Besonders in Aufzugstyp 1 und 2, muss ein Spiegel eingebaut werden, um dem Rollstuhlfahrer beim Rückwärtsfahren aus dem Fahrkorb das Erkennen von hinter ihm liegenden Hindernissen zu erkennen. Glasspiegel müssen aus Sicherheitsglas sein.
Befehlsgeber
Ausführliche Beschreibung der Befehlsgeber.Empfohlen wird die Sprachansage. So können unter anderem Angaben über Geschäfte und Büros auf dem Stockwerk bereitgestellt werden. Optische Anzeigen sind ebenfalls sinnvoll.
Mittwoch, 8. Februar 2012
Flucht- und Rettungswege
Ein Rettungsweg dient der Rettung und Flucht von Menschen in allen Gefahrensituationen. Das Löschen und schützen des Gebäudes oder der Einrichtung ist völlig sekundär.
Grundregel: Flucht-
und Notausgangstüren müssen von innen ungehindert und ohne fremde Hilfe
zu öffnen sein. Rettungswege müssen über Ausgänge in sichere Bereiche
oder unmittelbar ebenerdig ins Freie führen.
Bauordnung von RettungswegenRäume in denen sich Menschen aufhalten, müssen über mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege - nach außen (möglichst entgegengesetzt) – verfügen. Die Bauordnung unterscheidet zwischem ersten und zweiten Rettungsweg. Ein Rettungsweg kann horizontal (z.B. Gänge und Flure) oder vertikal (z.B. Treppenhäuser) verlaufen. Die Weglänge ist in den verschiedenen Bauordnungen und Sonderbauverordnung geregelt und darf in der Regel von jedem Punkt eines Raumes bis zum nächsten Ausgang ins Freie oder bis zum nächsten gesicherten Bereich 35 m nicht überschreiten.
Regelwerke, Richtlinien und VerordnungenAusgänge und Türen, sowie Rettungswege müssen der DIN 4102 entsprechen
- Teil 1: Brandverhalten von Baustoffen
- Teil 2: Brandverhalten von Bauteilen
- Teil 3: Brandverhalten von Brandwänden und nichttragenden Außenwänden
- Teil 4: Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile
- Teil 5: Feuerschutz-Abschlüsse, Abschlüsse in Fahrschachtwänden und feuerwiderstandsfähige Verglasungen
- Teil 6: Lüftungsleitungen
- Teil 7: Bedachungen
den Landesbauordnungen (LBO/BO) der Bundesländer
den Durchführungsverordnungen (DVO) entsprechend der LBO/BO
den Rechtsverordnungen (RVO) und Richtlinien für Bauten besonderer Art und Nutzung
den Eingeführten Technischen Baubestimmungen (ETB)
der Versammlungsstätten-Verordnung (VStättVO)
den Unfallverhütungsvorschriften (VBG) der Berufsgenossenschaften
PrüfungSicherheitstechnische Geräte für Flucht- und Rettungswege werden vom VdS, MPA oder TÜV geprüft und zertifiziert. Vor der ersten Inbetriebnahme von elektrischen Fluchttür-Steuerungssystemen muss von einem Sachkundigen festgestellt werden, dass die Verriegelung ordnungsgemäß eingebaut wurde und voll funktionsfähig ist.
Die Anlage muss mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Planung von RettungswegenEin Rettungsweg wird im Brandfall durch Feuer und Rauch (Brandgase) bedroht. Der Gebäudetyp (z.B. Krankenhäuser oder Lagerräume) muss bei der Planung des Rettungsweges berücksichtigt werden. Krankenhäuser benötigen zur schnellen Räumung bettlägeriger Patienten deutlich breitere Rettungswege als kleinere Verkaufsstätten. Der Rettungsweg muss den örtlichen Gegebenheiten gerecht werden und konsequent durchdacht werden.
Erster RettungswegDas ist der Weg, der im Gefahrenfall von flüchtenden Person als erstes aufgesucht wird, also der meist benutzte Verkehrsweg. Dieser Weg muss mindestens der voraussichtlichen Zeitdauer des Fliehens standhalten und darf nicht durch Raucheintritt unpassierbar werden.
Der Fluchtweg wird durch den Weg und den Brandabschnitt (z.B.
Tür oder Tor) definiert. Die baulichen Voraussetzungen sind in der DIN
4102 geregelt. Die Brennbarkeit von Baustoffen und Bauteilen im Bereich
von Rettungswegen bezieht sich auf alle Teile, also auch auf Fußböden,
Wandverkleidungen und elektrische Funktionsteile (z.B. Kabel).
Aus
Untersuchungen und Auswertungen über das Verhalten von Menschen im
Brandfall, liegen umfangreiche Erkenntnisse über das Fluchtverhalten
vor. Mit entsprechenden Computer-Programmen lassen sich – speziell für
größere Veranstaltungen – Fluchtrichtung, Fluchtgeschwindigkeit und
Stauzonen simulieren. Vereinzelt wurden die Ergebnisse in die
Bauordnungen übernommen. Danach ist in Fluren eine Stufenfolge von
weniger als drei Stufen unzulässig, nachdem man herausgefunden hat, dass
der flüchtende Mensch mindesten drei aufeinanderfolgende Stufen
erwartet. Andererseits fand die Erkenntnis keinen Zugang in die
Vorschriften, dass die Hauptfluchtrichtung bei freien Strecken meist
gegen den Uhrzeigersinn verläuft.
Die
Breite der Rettungswege ist von der maximalen Personenanzahl und deren
Mobilität abhängig. Innerhalb der Wege dürfen keine Einbauten und
Lagerungen vorgenommen werden, die den Fluchtweg verstellen oder zu Stau
führen würden. Die Rettungsweglänge ist unter anderem von den örtlichen
Gegebenheiten abhängig. Bei offenen Garagen liegt diese bei 50 m,
nachdem der Rauch schnell abgeführt werden könnte. Der Zeitfaktor für
Rettungswege kann positiv durch eine Belüftbarkeit und eine erhöhte
Feuerwiderstandsdauer beeinflusst werden. Ein Rettungsweg ist
gleichzeitig auch ein Zugang für die Feuerwehr und sollte so gebaut
sein, dass er wie ein „Fluchttunnel“ wirkt, wenn einzelne Bauteile
darüber einstürzen oder zusammenbrechen.
Die
Rettungsweglänge wird in nachstehender Tabelle für die
unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten am Beispiel der Bauordnung und
den Sonderbauverordnungen von Nordrhein-Westfalen aufgezeigt.
Rettungsweglängen
Bauart/Nutzung
|
Bauordnung
|
Maximale
Rettungs- weglänge |
Allgemein
|
Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes bis zum Treppenraum oder ins Freie
|
35 m
|
Hochhäuser
|
Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes bis zum Treppenraum oder ins Freie
|
25 m
|
Krankenhäuser |
Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes bis zum Treppenraum oder ins Freie
|
30 m
|
Versammlungs-räume
|
Von jedem Besucherplatz bis zum Ausgang des Versammlungsraumes
|
25 m
|
Von jedem Punkt eines Flures bis zum Treppenraum
|
30 m
|
|
Verkaufsstätten
|
Von jedem Punkt des Verkaufsraumes bis zum nächsten Hauptgang
|
10 m
|
Von jedem Punkt der Verkaufsstätte bis zum nächsten Ausgang, notwendigen Flur oder Treppenraum
|
25 m
|
|
Gaststätten
|
Von jedem Gastplatz bis zum nächsten Hauptgang
|
5 m
|
Bei mehr als 400 Gastplätzen von jedem Gastplatz bis zum nächsten Ausgang
|
25 m
|
|
Garagen
|
In geschlossenen und unterirdischen Garagengeschossen von jeder Stelle bis zum nächsten Ausgang oder Treppenraum
|
30 m
|
In oberirdischen offenen Garagen von jeder Stelle bis zum nächsten Treppenraum oder Ausgang
|
50 m
|
|
Schulen
|
Von jeder Stelle eines Unterrichtsraumes bis zum nächsten Treppenraum oder Ausgang (Luftlinie)
|
25 m
|
In Sporthallen
|
35 m
|
Zweiter RettungswegKann
der zweite Rettungsweg nicht über einen Flur oder Treppenhaus
sichergestellt werden, so muss eine Treppe nach unten errichtet werden
oder eine Auftrittfläche für ein anleiterbares Rettungsgerät der
Feuerwehr geschaffen werden. Ansonsten gelten die gleichen Anforderungen
wie für den ersten Rettungsweg.
ArbeitsstättenverordnungIn § 19 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden die zusätzlichen Anforderungen an Rettungswege, im Zusammenhang mit Arbeitsplätzen beschrieben: „Anordnung, Abmessung und Ausführung der Rettungswege müssen sich nach der Nutzung Einrichtung und Grundfläche der Räume sowie nach der Zahl der in den Räumen üblicherweise anwesenden Personen richten. Rettungswege müssen als solche gekennzeichnet sein und auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen. Bei Gefahr muß sichergestellt sein, dass die Arbeitnehmer die Räume schnell verlassen und von außen schnell gerettet werden können“.
Beleuchtung von RettungswegenDie elektrotechnische Norm für die Errichtung einer Notbeleuchtungsanlage ist die VDE 0108. Die Norm für den mechanischen und elektrischen Aufbau der entsprechenden Leuchten ist die EN 60 598-2-22 (Europa Norm). Die lichttechnischen Anforderungen von Sicherheitsleuchten werden durch die DIN 5035 Teil 5, die Sicherheitskennzeichnung durch die DIN 4844 und VBG 125 festgelegt.
Die
Aufgabe einer Sicherheitsbeleuchtung ist die Ausleuchtung des Weges und
der Richtung. Man kann davon ausgehen, dass Menschen bei Gefahr vom
Gefühl gelenkt werden und nicht vom Verstand. Etwa 80% aller
Informationen werden über das Auge aufgenommen. Der Mensch fühlt sich
ohne Licht (künstliches Licht oder Tageslicht) hilflos. Dunkelheit würde
in Zusammenhang mit einer Bedrohung zu Panik führen. Die Notbeleuchtung
soll ferner:
- Die Fluchtrichtung anzeigen (Rettungszeichenleuchten)
- Die Fluchttüre kennzeichnen
- Den Rettungsweg ausleuchten (Rettungswegleuchten)
- Hindernisse (z.B. Stiegen, Türschwellen) beleuchten
Bei
Netzausfall müssen die Rettungswegleuchten mit einer
Einschaltverzögerung von 15 sec., eine Nennbetriebsdauer von 1 Std., in
Stätten für Menschansammlungen von 3 Std., unterbrechungsfrei ihre
vorgeschriebene Funktion erfüllen. Die Mindestbeleuchtungsstärke für
Rettungswege beträgt 1 lx horizontal (0,2 m Höhe über Boden). Die
Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke muss Lmin : Lmax größer 1 : 40 sein. Für Alterung und Verschmutzung ist ein Planungsfaktor (1,25) zu berücksichtigen.
Als Rettungszeichenleuchten sind nur bestimmte Bildzeichen zulässig. Die Sicherheitsfarbe für Rettungszeichenleuchten ist grün (Kontrastfarbe: weiß).
Das Panikschloss
Das
Panikschloss für Feuerschutztüren ist ein
Profilzylinder-Einsteckschloss für Metalltüren. Nach der DIN 4102 Teil
5, sind Feuerschutzabschlüsse „selbstschließende Türen und
selbstschließende andere Abschlüsse (z.B. Klappen, Rollläden, Tore), die
dazu bestimmt sind, im eingebauten Zustand den Durchtritt eines Feuers
durch Öffnungen in Wänden und Decken zu verhindern“. Im Brandfall müssen
also diese Türen unbedingt geschlossen sein und bleiben, um ein
weiteres Ausbreiten des Feuers wirksam zu verhindern.
In
größeren Objekten werden elektronisch überwachte und betriebene
Schlösser verwendet. Das Prinzip ist mit den mechanischen
Panikschlössern identisch. Bei mechanischen Schlössern befindet sich an
der Außenseite (von der Fluchtrichtung aus betrachtet) ein Knauf. Der
Schlossriegel ist 2-mal gesperrt. Somit bietet die Türe nach außen
Schutz vor unberechtigten Eindringlingen. Über die Innenseite lässt sich
die Tür durch den Türgriff oder einen Bügel jederzeit – ohne Schlüssel -
öffnen. Mit einer Drückerbetätigung werden gleichzeitig Falle und
Riegel geöffnet.
Damit
die Tür weder versehentlich, noch absichtlich offen bleibt ist ein
Türschließer erforderlich, der die Tür „selbstschließend“ zudrückt.
Damit soll Rauch und Feuer von Rettungswegen und den anderen
Brandabschnitten ferngehalten werden.
FluchttürwächterDer Fluchttürwächter ist für Fluchttüren geeignet, die nicht an zentrale Systeme angeschlossen werden müssen, deren Öffnung jedoch gemeldet werden soll.
Das
batteriebetriebene Gerät wird so unter den Türdrücker montiert, dass
eine Betätigung nur noch möglich ist, wenn der Fluchttürwächter beiseite
gedrückt wird, was allerdings zu einem Alarm führt. Er rastet in der
betätigten Schrägstellung ein und kann nicht wieder unter die Türklinke
gedreht werden, ohne mit dem Schlüssel vorher entriegelt zu werden. Der
Anschluss an eine zentrale Stelle ist bei den meisten Geräten jedoch
trotzdem möglich.
Alarmrückmeldung
Viele
Türen befinden sich an Stellen des Gebäudes, die nicht permanent auf
öffnen überwacht werden. Hier prallen zwei Anforderung aufeinander, die
es zu koordinieren gilt:
- Jederzeitige Türöffnung als Flucht- und Rettungsweg
- Durchwegs verschlossene Tür, deren Öffnung zumindest gemeldet wird
Dies erreicht man mit Elektro-Haftmagneten (elektromagnetisch) oder Elektro-Fluchttüröffner
(elektromechanisch). Beide arbeiten nach dem Ruhestrom-Prinzip. Wird
der Öffnungsvorgang ausgelöst, werden die Komponenten stromfrei
geschaltet (Relais fällt ab). Aus diesem Grund funktionieren die Geräte
natürlich auch bei Stromausfall.
NotschalterIm Gefahrenfall unterbricht der Notschalter an der Innenseite, in unmittelbarer Türnähe, die Stromzufuhr und der Haftmagnet oder Fluchttüröffner fällt ab (öffnet). Die Tür lässt sich so im Notfall jederzeit öffnen.
Es
gibt Systeme deren Auslösung über einen Druckknopf oder einen
Flächentaster erfolgt. Besonders empfehlenswert sind Geräte, die erst
nach „Einschlagen“ (eindrücken) einer dünnen Kunststoffscheibe betätigt
werden können.
Bestimmte
Türen müssen vorübergehend geöffnet werden, was durch einen
Schlüsselschalter innerhalb oder außerhalb des Notschalters erfolgen
kann. Je einfacher der Öffnungsvorgang möglich ist, desto zwingender ist
eine akustische oder optische Alarmmeldung vor Ort, bzw. an eine
zentrale Stelle erforderlich.
Kaufhäuser,
Krankenhäuser und Hotelanlagen rüsten Notausgangstüren oftmals mit
Sirenen und/oder Blitzleuchten in Türnähe und einer Zentral-Meldeanlage,
an einer ständig besetzten Stelle, aus. Ein Einsatzplan regelt das
weitere Vorgehen im Falle einer Auslösung.
In
Koppelung mit einer Brandmeldeanlage lassen sich Fluchttüren
automatisch freischalten, was den Zugang für die eintreffende Feuerwehr
deutlich erleichtert. Besonders wichtig ist dabei, dass die „Öffner“
ohne Verzögerung arbeiten.
HaftmagnetEin starker Elektromagnet hält im Normalzustand die Fluchttür geschlossen. Wird der Magnet im Gefahrenfall ausgeschaltet (z.B. Notschalter), wird die Stromzufuhr unterbrochen und die Tür sofort freigegeben. Der Magnet muss so stark sein, dass er auch bei witterungs- und montagebedingten Toleranzen einwandfrei funktioniert.
Auf
die Tür wird eine Metallplatte geschraubt, bzw. werksseitig befestigt.
Dabei gilt es die Zulassungsbestimmung von feuerhemmenden Türen zu
beachten.
In
den Türrahmen (oben) wird ein Haltewinkel angebracht, an den der
Haftmagnet aufgeschraubt wird (außerhalb des Sturzes). Ein System
besteht mindestens aus zwei Komponenten: Haftmagnet und Notschalter.
Dies würde genügen, wenn keine Überwachung erforderlich ist und man mit
einer laufenden Batterieauswechslung zufrieden wäre. Wem das zu
aufwendig ist, der benötigt zusätzlich ein Steuergerät, das über eine
Netzstromversorgung und über Steuerleitungen (12V- Ruhestrom), zum
Notschalter und zum Haftmagneten, ohne Akkus oder Batterien auskommt.
Ein Anschluss an ein Bussystem (z.B. EIB-Netz) zur Tür-Fernfreigabe oder
Alarmmeldung ist bei den meisten Geräten möglich.
FluchttüröffnerDer elektrische Fluchttüröffner funktioniert im Prinzip wie ein Haftmagnet. Die Komponenten sind, bis auf den Türöffner, identisch. Ein Notfall-Fluchtüröffner muss auch, im Gegensatz zu gewöhnlichen Türöffnern, unter Druck öffnen.
Um
einen gewissen Überblick zu behalten arbeiten die Fluchtüröffner häufig
mit Rückmeldekontakten, die über ein LED-Anzeigetableau den
Öffnungszustand anzeigen.
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