Montag, 26. Mai 2014

DIN 18205 Bedarfsplanung für die Berechnung des Sekundärbedarfes, der für die Erfüllung des Primärbedarfs erforderlich ist

Die DIN 18205 befasst sich mit der Bedarfsplanung im Bauwesen und beschreibt die „methodische Ermittlung der Bedürfnisse von Bauherrn und Nutzern, deren zielgerichtete Aufbereitung als Bedarf und dessen Umsetzung in bauliche Anforderungen“. In der DIN 18205 gibt es eine vorgegebene Gliederung für die einzelnen Aspekte der Bedarfsplanung. Sie stellt sogenannte Prüflisten zur Verfügung, die es ermöglichen, die Anforderungen nach ihrer Vollständigkeit zu kontrollieren. Es gibt diese Prüflisten in drei Varianten, die sich in ihrem Detaillierungsgrad unterscheiden
Bedarfsplanung
Bedarfsplanung kommt zur Anwendung, wenn bei einem Bauherren grundsätzlicher Bedarf für eine Investition besteht. Seine Vorgaben und Wünsche werden in qualitativer und quantitativer Form im sogenannten Nutzerbedarfprogramm festgehalten.
Definiert werden zum Beispiel:
  • Art und Anzahl der benötigten Flächen und Räume (Raumprogramm, Flächenbedarf in Abhängigkeit von der Funktion, notwendige Raumhöhen);
  • Qualität und Ausstattung (des Arbeitsplatzes, Beleuchtung, Geräte, Möblierung, Kommunikationssysteme);
  • Organisatorische und betriebliche Randbedingungen ( Transportwege, sonstige funktionale Bezeichnungen);
  • Technische und gesetzliche Randbedingungen (Strahlenbelastung, Schallschutz);
  • Finanzielle und terminliche Randbedingungen
Somit ist eine genaue Soll-Vorgabe geschaffen, die das Vorhaben ständig begleitet und an denen sich der Architekt bei der Entwurfsplanung wie auch der Facharbeiter orientieren kann. Die Vorgaben werden auch als Basis für Wettbewerbe eingesetzt.
Die Erstellung einer Bedarfsplanung ist nicht durch die Grundlagenermittlung nach HOAI abgedeckt und sollte deshalb vom Auftraggeber selbst dokumentiert werden. Schwierigkeiten bereiten oftmals die fehlende Kompetenz und deshalb sollte das am besten mit Hilfe eines Fachmannes geschehen.