Als Grundlage der Honorarermittlung lassen sich die Kosten der Kostenberechnung hinsichtlich ihrer Anrechenbarkeit gemäß § 32 HOAI unterteilen in:
1. Stets anrechenbare Kosten nach § 32 Abs.b1 HOAI: Kosten der Baukonstruktion; dies entspricht der Kostengruppe 300 nach DIN 276 (2008:12)
- 310 Baugrube: Baugrubenherstellung, Baugrubenumschließung, Wasserhaltung, Sonstiges
- 320 Gründung: Baugrundverbesserung, Flachgründungen, Tiefgründungen, Unterböden und Bodenplatten, Bodenbeläge, Bauwerksabdichtungen, Dränagen, Sonstiges
- 330 Außenwände: tragende Außenwände, nicht tragende Außenwände, Außenstützen, Außentüren und -fenster, Außenwandbekleidungen (außen), Außenwandbekleidungen (innen), elementierte Außenwände, Sonnenschutz, Sonstiges
- 340 Innenwände: tragende Innenwände, nicht tragende Innenwände, Innenstützen, Innentüren und -fenster, Innenwandbekleidungen, elementierte Innenwände, Sonstiges
- 350 Decken: Deckenkonstruktionen, Deckenbeläge, Deckenbekleidungen, Sonstiges
- 360 Dächer: Dachkonstruktionen, Dachfenster, Dachöffnungen, Dachbeläge, Dachbe-kleidungen, Sonstiges
- 370 Baukonstruktive Einbauten: allgemeine Einbauten, besondere Einbauten, Sonstiges
- 390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen: Baustelleneinrichtung, Gerüste, Sicherungsmaßnahmen, Abbruchmaßnahmen, Instandsetzungen, Materialentsorgung, zusätzliche Maßnahmen, provisorische Baukonstruktionen
2. Beschränkt anrechenbare Kosten nach § 32 Abs.2: Kosten für Technische Anlagen, dies entspricht der Kostengruppe 400 nach der DIN 276 (2008:12)
- 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen: Abwasseranlagen, Wasseranlagen, Gasanlagen, Sonstiges
- 420 Wärmeversorgungsanlagen: Wärmeerzeugungsanlagen, Wärmeverteilnetze, Raumheiz-flächen, Sonstiges
- 430 Lufttechnische Anlagen: Lüftungsanlagen, Teilklimaanlagen, Klimaanlagen, Kälteanlagen, Sonstiges
- 440 Starkstromanlagen: Hoch- und Mittelspannungsanlagen, Eigenstromversorgungsanlagen, Niederspannungsschaltanlagen, Niederspannungsinstallationsanlagen, Beleuchtungsanlagen, Blitzschutz- und Erdungsanlagen, Sonstiges
- 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: Telekommunikationsanlagen, Such- und Signalanlagen, Zeitdienstanlagen, elektroakustische Anlagen, Fernseh- und Antennenanlagen, Gefahrenmelde- und Alarmanlagen, Übertragungsnetze, Sonstiges
- 460 Förderanlagen: Aufzugsanlagen, Fahrtreppen, Fahrsteige, Befahranlagen, Transport-anlagen, Krananlagen, Sonstiges
- 470 Nutzungsspezifische Anlagen: küchentechnische Anlagen, Wäscherei- und Reinigungsanlagen, Medienversorgungsanlagen, Medizin- und labortechnische Anlagen, Feuerlöschanlagen, badetechnische Anlagen, Prozesswärme-, kälte- und -luftanlagen, Entsorgungsanlagen, Sonstiges
- 480 Gebäudeautomation: Automationssysteme, Schaltschränke, Management- und Bedien-einrichtungen, Raumautomationssysteme, Übertragungsnetze, Sonstiges
- 490 Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen: Baustelleneinrichtung, Gerüste, Sicherungsmaßnahmen, Abbruchsmaßnahmen, Instandsetzungen, Materialentsorgung, zusätzliche Maßnahmen, provisorische technische Anlagen, Sonstiges
3. Bedingt anrechenbare Kosten nach § 32 Abs.3, dies entspricht den Kostengruppen 200 und 600 nach der DIN 276 (2008:12)
- 200 Herrichten und Erschließen
- 210 Herrichten: Sicherungsmaßnahmen, Abbruchmaßnahmen, Altlastenbeseitigung, Her-richten der Geländeoberfläche, Sonstiges
- 230 Nichtöffentliche Erschließung
- 610 Ausstattung: Allgemeine Ausstattung, Besondere Ausstattung,
Sonstiges
- 620 Kunstwerke: Kunstobjekte, künstlerisch gestaltete Bauteile des Bauwerks, künstlerisch gestaltete Bauteile der Außenanlagen, Sonstiges