Die Menschen, natürlich auch die Deutschen, werden immer größer. Galt in
den 50-er/60-er Jahren ein Mann von 185 cm Körpergröße als groß, so
gilt das heutzutage allenfalls als "mittelgroß". Als Dressman könnte er
keine Karriere mehr machen, denn da werden 190 bis 192 cm vorausgesetzt.
Die klassische Innentür mit einem Maß von 198,5 cm reicht also nicht
mehr unbedingt für jede Familie aus (Türmaß immer gemessen am Türblatt
und zwar an der Seite, die im Türfalz anschlägt). In der DIN wurde
darauf reagiert, und so gibt es ein weiteres Standardmaß, das von der
Türindustrie angeboten wird: 211 cm.
Für den Laien ist es sehr schwierig, alle Begriffe rund um die Tür
sofort richtig zuordnen zu können. Deshalb geben wir Ihnen einen
Überblick über die wichtigsten Begriffe.
Wenn Sie ein Türelement
einbauen wollen, muss ja erst einmal eine
Maueröffnung vorhanden sein. Diese nennt sich Mauerlichte, es ist aber
auch von Rohbaulichte und lichter
Breite oder Höhe die Rede. Lassen Sie sich nicht irritieren und
berechnen Sie, wenn Sie sich für ein bestimmtes Türelement entschieden
haben,
die Mauerlichte (siehe Zeichnung) nach dieser einfachen Formal:
Durchgangsbreite (Breite des Türelements) plus 8 cm
Durchgangshöhe (Höhe des Türelements, vom fertigen Fußboden aus gemessen)
plus 4 cm
Donnerstag, 29. Januar 2015
Abmessungen von Sanitärobjekten - Grundlagen für den Platzbedarf
Bewegungsflächen
Abstände und Bewegungsflächen zwischen den einzelnen
Sanitäreinrichtungen, die zur Nutzung notwendig sind, waren bislang in
der DIN 18022 festgelegt. Da die Norm ersatzlos gestrichen wurde, werden
die Abstände für Bad- und Küchenmöbel in der DIN 68935 Koordinationsmaße für Badmöbel, Geräte und Sanitärobjekte
geregelt. Darin sind jedoch nur wenige Angaben enthalten, so dass in
der Praxis weiterhin nach der „alten“ DIN geplant wird. Erforderliche
Verkehrsflächen für Rollstuhlfahrer bei Sanitärgegenständen sind nach
DIN 18040-1 und 18040-2 festgelegt.
Platzbedarf
Folgende Stellflächen können als Grundlage für den Platzbedarf verschiedener Bad und WC Einrichtungen gelten.
Folgende Stellflächen können als Grundlage für den Platzbedarf verschiedener Bad und WC Einrichtungen gelten.
Waschtische
Als Richthöhe für die Oberkante der Waschtische gelten 85 cm, es können aber bis zu 95 cm sein. In Hotels und im Industriebau gelten 90 cm als Richtmaß. Im privaten Wohnungsbau sollte auch die Größe der Bewohner berücksichtigt werden. Waschtische für Kinder sollten je nach Alter bei 55 - 60 cm (bis 6 Jahre) und 65 - 75 cm (6 - 12 Jahre) liegen. Die Maße beziehen sich auf die Oberkante Fertigfußboden/Oberkante Keramik.
Als Richthöhe für die Oberkante der Waschtische gelten 85 cm, es können aber bis zu 95 cm sein. In Hotels und im Industriebau gelten 90 cm als Richtmaß. Im privaten Wohnungsbau sollte auch die Größe der Bewohner berücksichtigt werden. Waschtische für Kinder sollten je nach Alter bei 55 - 60 cm (bis 6 Jahre) und 65 - 75 cm (6 - 12 Jahre) liegen. Die Maße beziehen sich auf die Oberkante Fertigfußboden/Oberkante Keramik.
- Einzelwaschtisch: Breite > 60 cm, Tiefe > 55cm
- Doppelwaschtisch: Breite > 120 cm, Tiefe > 55 cm
- Handwaschbecken: Breite > 50 cm, Tiefe > 40 cm
- Einbauwaschtisch mit zwei Becken und Unterschrank: Breite > 140 cm, Tiefe > 60 cm
Bade- und Duschwannen
Eine Höhe von 59 cm bei Badewannen gilt als ideal. Als Bewegungsraum zwischen Wanne und Wand sind mindestens 55 cm vorzusehen, als ideal gelten hier 105 cm.
Eine Höhe von 59 cm bei Badewannen gilt als ideal. Als Bewegungsraum zwischen Wanne und Wand sind mindestens 55 cm vorzusehen, als ideal gelten hier 105 cm.
- Badewanne: Breite > 170 cm, Tiefe > 75 cm
- Duschwanne: Breite > 80 cm, Tiefe > 80 cm
Toiletten
Toiletten werden mit einer Sitzhöhe von 40 cm als Standardmaß montiert. Beim Einbau einer Toilette unter einer Dachschräge ist zu beachten, dass die Deckenhöhe an der Stelle der Sitzposition mindestens 145 - 155 cm betragen sollte.
Toiletten werden mit einer Sitzhöhe von 40 cm als Standardmaß montiert. Beim Einbau einer Toilette unter einer Dachschräge ist zu beachten, dass die Deckenhöhe an der Stelle der Sitzposition mindestens 145 - 155 cm betragen sollte.
- WC mit Wandeinbau oder Druckspüler: Breite 40 cm, Tiefe 75 cm
- WC mit Wandeinbauspülkasten: Breite 40 cm, Tiefe 60 cm
Waschmaschine und Wäschetrockner
Die Geräte haben jeweils eine Breite und eine Tiefe von 60 cm. Zu beachten ist der zusätzliche Platz für die rückseitigen Anschlüsse.
Die Geräte haben jeweils eine Breite und eine Tiefe von 60 cm. Zu beachten ist der zusätzliche Platz für die rückseitigen Anschlüsse.
Dienstag, 27. Januar 2015
Haftung des Architekten - Haftungsrisiken
Im Verlauf der verschiedenen Leistungsphasen treffen den
Architekten die unterschiedlichsten Haftungsrisiken. Im Vordergrund
steht die mangelhafte Erbringung der vertraglichen Leistungen und die
hieraus resultierende Haftung gegenüber dem Bauherrn; der Umfang der Pflichten
des Architekten ergibt sich dabei nicht aus der HOAI, sondern aus dem
geschlossenen Vertrag (wobei man unterscheiden kann zwischen Haupt- und Nebenpflichten).
Honorarminderungen muss der Architekt nach den Vorschriften des
Gewährleistungsrechts auch dann hinnehmen, wenn er ihm übertragene Teilleistungen nur unvollständig erbracht hat.
Aus einem Architektenvertrag oder in Zusammenhang mit diesem kann aber nicht nur eine Haftung gegenüber dem Bauherrn, sondern auch gegenüber Dritten folgen. Weiter kann der Architekt in den verschiedenen Leistungsphasen auch ganz unabhängig vom Architektenvertrag haften, insb. wenn die Gesundheit oder das Eigentum des Bauherrn oder Dritter verletzt werden, sogenannte deliktische Haftung.
Hieraus ergibt sich für die einzelnen Leistungsphasen insb.: Aufklärungs- und Beratungspflichten gegenüber dem Bauherrn sowie Koordinierungspflichten erstrecken sich über sämtliche Leistungsphasen 1 - 9. Über sämtliche Leistungsphasen erstrecken sich auch Pflichten des Architekten, Leistungen anderer Baubeteiligter zu prüfen (s.u. unter "weitere Beteiligte"). Ein in allen Leistungsphasen relevantes spezielles Haftungsrisiko stellt die Bausummenüberschreitung dar.
In den Leistungsphasen 1 - 5 schuldet der Architekt darüberhinaus eine sachgerechte und gebrauchstaugliche Planung, in den Leistungsphasen 6 und 7 eine ordnungsgemäße Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe. In den Leistungsphasen 8 und ggfs. 9 treffen den Architekten insb. Überwachungspflichten, aber auch die Pflicht zur Rechnungsprüfung sowie sonstige Pflichten. Weiter obliegen insb. dem objektüberwachenden Architekten sog. Verkehrssicherungspflichten (vgl. oben deliktische Haftung). Darüber hinaus hat der Architekt seine Leistungen rechtzeitig zu erbringen.
Neben den Haftungsrisiken in den Leistungsphasen 1 - 9 kann den Architekten auch eine Haftung wegen Verletzung vorvertraglicher Plichten sowie im Rahmen einer Gefälligkeitsleistung treffen.
In bestimmten Fällen kann die Haftung des Architekten eingeschränkt oder ausgeschlossen sein. Bevor der Bauherr den Architekten in Haftung nimmt, muss er ihm i.d.R. Gelegenheit zur Nachbesserung geben, da dem Architekten grds. ein Nachbesserungsrecht zusteht; wird dem Architekten ein bestehendes Nachbesserungsrecht verweigert, führt dies ggf. zum Haftungsentfall. Schließlich können neben dem Architekten weitere Beteiligte haften, hier kommt u.U. eine Haftungskürzung oder ein interner Ausgleichsanspruch in Betracht.
Zu beachten ist, daß auch Haftungsansprüche verjähren.
Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung verbleibt es hinsichtlich der erbrachten Leistungen grds. bei den allg. Haftungsregeln.
Wird der Architekt in Anspruch genommen hat er u.U. einen Erstattungsanspruch gegen seine Haftpflichtversicherung.
Besonderheiten gelten u.U. für Architekten als freie Mitarbeiter oder als Mitglieder einer Architektengemeinschaft, die nach außen gemeinsam auftritt (Architekten-GbR). Angestellte Architekten haften für Vertragsverletzungen grds. nicht direkt gegenüber dem Bauherrn; in Betracht kommt allenfalls eine deliktische Haftung (vgl. o.).
Die Architekten GmbH
Erhebliche und durch die
Haftpflichtversicherung nur unzureichend abgedeckte Haftungsrisiken
fördern das Nachdenken, ob die Ausübung des Architektenberufs in der
Rechtsform der Architekten-GmbH eine echte Alternative bietet.
Hintergrund
Der Architektenberuf konfrontiert mit mannigfaltigen Haftungsrisiken (vgl. allgemein unter Haftung. Die Komplexität des Planens und Bauens nimmt zu. Anspruchsdenken und Prozessfreudigkeit wachsen. Die Rechtsprechung erhöht den Sorgfaltsmaßstab. Darüber hinaus ist es den vom Architekten zu erbringenden Leistungen immanent, dass sich Schäden oft in sehr großen Volumen verwirklichen; dies gilt nicht nur für Bauschäden selber, sondern auch für mögliche Folgeschäden (z.B. Gewerbestillstand wegen Einsturzgefahr). Hinzu kommen schließlich unternehmerische Risiken, insbesondere bei größeren Büros mit angestellten Mitarbeitern (Durststrecken im Auftragsbestand, Krankheit von Mitarbeitern, Computerausfall, ect.). Die Haftpflichtversicherungen des Architekten bieten hiergegen keinen lückenlosen Schutz (vgl. allgemein Haftung / Haftpflichtversicherung). Kein Architekt vermag es heute auszuschließen, dass ein Schaden entweder schon gar nicht in den Deckungsschutz einer Versicherung fällt (z.B. Neuplanung bei vernichteten Computerdateien) oder aber durch die verschiedenen Ausschlusstatbestände der Haftpflichtversicherungs-bedingungen (insbesondere bei Kosten- und Zeitüberschreitungen sowie bei "bewusst pflichtwidrigem Verhalten", vgl. hierzu Haftung / Haftpflicht / Ausschlüsse) erfasst wird. Aus vorgenannten Gründen erscheint es - natürlich unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls - durchaus angebracht, die Rechtsform der Architekten-GmbH einmal etwas genauer zu betrachten.
Hinweis
I. Die GmbH
Die GmbH ist eine juristische Person und damit selbständiger Träger von Rechten und Pflichten. Gesetzliche Regelungen zur GmbH finden sich insb. im GmbH-Gesetz. Die GmbH entsteht durch Abschluss und notarielle Beurkundung eines Gesellschaftsvertrages sowie durch Eintragung der Gesellschaft beim Handelsregister. Der Gesellschaftsvertrag der GmbH muss gemäß § 3 Abs. 1 GmbHG mindestens enthalten:
- Die Firma und den Sitz der Gesellschaft.
- Den Gegenstand des Unternehmens.
- Den Betrag des Stammkapitals.
- Den Betrag der von jedem Gesellschafter auf das Stammkapital zu leistenden Einlage (Stammeinlage).
Das Mindeststammkapital der GmbH beträgt Euro 25.000,00. Gesellschafter einer GmbH kann auch eine andere Gesellschaft sein. Die Gründung einer Ein-Mann-GmbH ist zulässig.
Die GmbH ist als eigener Rechtsträger von ihrem Mitgliederbestand unabhängig. Sie haftet für ihre Verbindlichkeiten grundsätzlich nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen; nur in Ausnahmefällen kann es unter Umständen zu einer sog. Durchgriffshaftung auf das Privatvermögen der Gesellschafter kommen (z.B. Unterkapitalisierung, Vermögensvermischung, im Einzelnen strittig). Die GmbH hat als nach außen handelndes Organ einen oder mehrere Geschäftsführer, als willensbildendes Organ die Gesellschafterversammlung. Geschäftsführer müssen nicht unbedingt gleichzeitig Gesellschafter der GmbH sein. Die Gesellschafterversammlung ist gegenüber den Geschäftsführern grundsätzlich weisungsbefugt.
Die GmbH ist bilanzierungspflichtig, eine einfache Einnahme-Überschussrechnung wie bei Freiberuflern ist nicht möglich. Gewinne der GmbH als Kapitalgesellschaft unterliegen der Körperschaftssteuer; sie werden zur Zeit mit 40 % Körperschaftssteuersatz versteuert. Nach dem z.Z. noch geltenden sog. Anrechnungsverfahren, welches eine Doppelbesteuerung von Gewinnen bei der Gesellschaft und den Gesellschaftern verhindern soll, wird im Rahmen der Besteuerung der an die Gesellschafter ausgeschütteten Gewinne die bereits von der Gesellschaft gezahlte Steuer auf die Steuerschuld der Gesellschafter angerechnet; danach ist nach der Ausschüttung von Gewinnen letztlich der persönliche Einkommenssteuersatz des jeweiligen Gesellschafters maßgebend (im Rahmen der Unternehmenssteuerreform soll das Anrechnungsverfahren durch das sog. Halbeinkünfteverfahren ersetzt werden; ob und inwieweit dieses Verfahren eine Mehrbelastung herbeiführt, ist z.Z. noch nicht endgültig abzusehen).
Die Gewinne der GmbH unterliegen darüber hinaus der Gewerbeertragssteuer; dies stellt einen wesentlichen Unterschied zu dem lediglich mit der Einkommenssteuer belasteten Gewinn eines Freiberuflers dar (es gibt allerdings nicht wenig Stimmen, die die zukünftige Ausweitung der Gewerbesteuer auf Freiberufler fordern). Zu beachten ist, dass ein an die Geschäftsführer ausgeschüttetes Gehalt den Gewinn und damit die (Gewerbe-)Steuerbelastung mindert, ebenso im Rahmen der GmbH mögliche Rückstellungen, insbesondere im Rahmen einer Altersversorgung. Sollte die Vermögenssteuer wieder eingeführt werden, wird das GmbH-Vermögen zusätzlich zu den Privatvermögen der Gesellschafter belastet. Besondere, hier nicht weiter erörterte, Regelungen gelten für die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen (s. hierzu und allg. zu Steuerfragen auch den Beitrag von Barth und Schmidt in DAB 3/98).
Die GmbH ist eine juristische Person und damit selbständiger Träger von Rechten und Pflichten. Gesetzliche Regelungen zur GmbH finden sich insb. im GmbH-Gesetz. Die GmbH entsteht durch Abschluss und notarielle Beurkundung eines Gesellschaftsvertrages sowie durch Eintragung der Gesellschaft beim Handelsregister. Der Gesellschaftsvertrag der GmbH muss gemäß § 3 Abs. 1 GmbHG mindestens enthalten:
- Die Firma und den Sitz der Gesellschaft.
- Den Gegenstand des Unternehmens.
- Den Betrag des Stammkapitals.
- Den Betrag der von jedem Gesellschafter auf das Stammkapital zu leistenden Einlage (Stammeinlage).
Das Mindeststammkapital der GmbH beträgt Euro 25.000,00. Gesellschafter einer GmbH kann auch eine andere Gesellschaft sein. Die Gründung einer Ein-Mann-GmbH ist zulässig.
Die GmbH ist als eigener Rechtsträger von ihrem Mitgliederbestand unabhängig. Sie haftet für ihre Verbindlichkeiten grundsätzlich nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen; nur in Ausnahmefällen kann es unter Umständen zu einer sog. Durchgriffshaftung auf das Privatvermögen der Gesellschafter kommen (z.B. Unterkapitalisierung, Vermögensvermischung, im Einzelnen strittig). Die GmbH hat als nach außen handelndes Organ einen oder mehrere Geschäftsführer, als willensbildendes Organ die Gesellschafterversammlung. Geschäftsführer müssen nicht unbedingt gleichzeitig Gesellschafter der GmbH sein. Die Gesellschafterversammlung ist gegenüber den Geschäftsführern grundsätzlich weisungsbefugt.
Die GmbH ist bilanzierungspflichtig, eine einfache Einnahme-Überschussrechnung wie bei Freiberuflern ist nicht möglich. Gewinne der GmbH als Kapitalgesellschaft unterliegen der Körperschaftssteuer; sie werden zur Zeit mit 40 % Körperschaftssteuersatz versteuert. Nach dem z.Z. noch geltenden sog. Anrechnungsverfahren, welches eine Doppelbesteuerung von Gewinnen bei der Gesellschaft und den Gesellschaftern verhindern soll, wird im Rahmen der Besteuerung der an die Gesellschafter ausgeschütteten Gewinne die bereits von der Gesellschaft gezahlte Steuer auf die Steuerschuld der Gesellschafter angerechnet; danach ist nach der Ausschüttung von Gewinnen letztlich der persönliche Einkommenssteuersatz des jeweiligen Gesellschafters maßgebend (im Rahmen der Unternehmenssteuerreform soll das Anrechnungsverfahren durch das sog. Halbeinkünfteverfahren ersetzt werden; ob und inwieweit dieses Verfahren eine Mehrbelastung herbeiführt, ist z.Z. noch nicht endgültig abzusehen).
Die Gewinne der GmbH unterliegen darüber hinaus der Gewerbeertragssteuer; dies stellt einen wesentlichen Unterschied zu dem lediglich mit der Einkommenssteuer belasteten Gewinn eines Freiberuflers dar (es gibt allerdings nicht wenig Stimmen, die die zukünftige Ausweitung der Gewerbesteuer auf Freiberufler fordern). Zu beachten ist, dass ein an die Geschäftsführer ausgeschüttetes Gehalt den Gewinn und damit die (Gewerbe-)Steuerbelastung mindert, ebenso im Rahmen der GmbH mögliche Rückstellungen, insbesondere im Rahmen einer Altersversorgung. Sollte die Vermögenssteuer wieder eingeführt werden, wird das GmbH-Vermögen zusätzlich zu den Privatvermögen der Gesellschafter belastet. Besondere, hier nicht weiter erörterte, Regelungen gelten für die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen (s. hierzu und allg. zu Steuerfragen auch den Beitrag von Barth und Schmidt in DAB 3/98).
II. Die Architekten GmbH
Für die Ausübung des Architektenberufs ist die GmbH als Rechtsform (inzwischen) standesrechtlich zugelassen. Allerdings ist es in den meisten Bundesländern bisher noch nicht möglich, die GmbH selbst in die Architektenliste eintragen zu lassen, eintragungsfähig sind lediglich die Architekten-Gesellschafter (vgl. z.B. Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim v. 06.10.1998 - 9 S 2652/98 -). Dies hat nach den einschlägigen Architektengesetzen der Länder u.a. zur Folge, dass die GmbH das Wort "Architektur-" oder "Architekten-" oder ähnliche Wortverbindungen nicht in ihrem Namen verwenden darf (der Name "Planungs-GmbH XY" ist zulässig). Nach einem wohl von der herrschenden Meinung abweichenden Urteil des OLG Düsseldorf soll eine GmbH, die nicht selbst in die Architektenliste eingetragen ist, dennoch die von ihr erbrachten Architektenleistungen werbend als solche bezeichnen dürfen, wenn ihre Geschäftsführer sämtlich in die Architektenliste eingetragen sind (Urteil vom 28.11.1995 - 20 U 25/95 -, OLGR Düsseldorf 1996, 81).
Die fehlende Eintragung in die Architektenliste hat weiterhin zru Folge, dass die GmbH selber nicht bauvorlageberechtigt ist. Wird über das Vermögen einer GmbH, die Architektenaufgaben wahrnimmt, das Konkursverfahren eröffnet, rechtfertigt dies nicht die Streichung des geschäftsführenden Gesellschafters dieser GmbH aus der Architektenliste (OVG Saarland, Urteil vom 08.09.1994 - 1 R 30/94 -, NJW-RR 1995, 505). Ob und inwieweit neben Architekten auch Träger anderer Berufe standesrechtlich zulässig Gesellschafter einer GmbH werden können, ist bislang noch nicht vollständig geklärt.
Wie inzwischen von der Rechtsprechung klargestellt, ist die HOAI ohne weiteres auf Architektenleistungen anwendbar, die von einer Architekten-GmbH erbracht werden. Ebenso kann eine Architekten-GmbH unproblematisch an Wettbewerben teilnehmen (vgl. Ziff. 3.2.1 Abs. 2 GRW 95, § 23 Abs. 3 VOF). Zu beachten ist, dass die GmbH nicht urheberrechtsfähig ist; das Urheberrecht für ein urheberrechtsschutzfähiges Werk verbleibt bei den Architekten, der GmbH können aber Nutzungsbefugnisse übertragen werden.
Die Architekten-GmbH kann - und muss - eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen. Die Architekten-GmbH ist grundsätzlich Pflichtmitglied der Industrie- und Handelskammer und hat entsprechende Beiträge zu leisten; diese sind unabhängig von den Beiträgen der Gesellschafter-Architekten (oder ggf. einer in die Architektenlisten eingetragenen GmbH) zur Architektenkammer. Erbringt die Architekten-GmbH Architektenleistungen gegenüber Gewerbetreibenden, so verjähren ihre Forderungen - anstatt wie sonst in zwei - in vier Jahren.
III. Zusammenfassende Beurteilung und Empfehlung
Wie eingangs erwähnt, wachsen die Haftungsrisiken von Architekten nicht unerheblich. Die Haftpflichtversicherungen bieten keinen lückenlosen Schutz. Vor diesem Hintergrund erscheint die GmbH als probates Mittel zur Haftungsbegrenzung.
Von vorherein sollte aber auch klar sein, dass die Rechtsform der Architekten-GmbH nicht ein Allheilmittel für die Ausübung des Architektenberufs darstellen kann. Auch die Architekten-GmbH vermag den Architekten nicht vor sämtlichen Haftungsrisiken zu schützen. Neben der schon erwähnten "Durchgriffshaftung" kann ein Architekten-Gesellschafter unter Umständen im Rahmen einer deliktischen Haftung (siehe ...), insbesondere bei Verletzungen von Gesundheit und Eigentum Dritter, mit seinem Privatvermögen in Anspruch gegenommen werden. Solange lediglich die Architekten-Gesellschafter bauvorlageberechtigt sind, werden sie auch einer öffentlich-rechtlichen Ordnungshaftung, u.a. aus entsprechenden Vorschriften der Landesbauordnungen, ausgesetzt bleiben. Von Architekten-Gesellschaftern der GmbH gewährte Darlehen können bei drohender Insolvenz u.U. als sog. kapitalersetzende Darlehen in Haftungs- (und damit meist in verlorenes) Kapital umqualifiziert werden. Zu beachten bleiben darüber hinaus insbesondere die nicht unerheblichen Haftungsrisiken eines GmbH-Geschäftsführers, insbesondere bei verspäteter Beantragung des Insolvenzverfahrens.
Negativ im Rahmen einer Architekten-GmbH zu berücksichtigen sind die höheren steuerlichen Belastungen. Ob und inwieweit diese Belastungen durch entsprechend hohe Geschäftsführergehälter und Pensionszusagen ect. in Grenzen gehalten werden können, muss für den Einzelfall entschieden werden. Höhere Kosten sind auch bei der Gründung der GmbH, aufgrund des etwaig doppelten Kammer-Beitrages sowie im Rahmen der Buchführung einzuplanen. Zu beachten bleibt, dass die GmbH Kaufmann im Sinne des Gesetzes ist und damit strengeren Anforderungen im rechtsgeschäftlichen Verkehr ausgeetzt ist als beispielsweise ein Freiberufler; Auswirkungen kann dies beispielsweise einmal bei der Frage haben, ob gegenüber der Architekten-GmbH verwendete Allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam sind.
Die Vor- und Nachteile der GmbH sollten mit den Vor- und Nachteilen anderer Rechtsformen, insb. der BGB-Gesellschaft, der Partnerschaftsgesellschaft und der Genossenschaft, verglichen werden. Eine Entscheidung für die Architetken-GmbH muss alle Umstände des jeweililgen Einzelfalls berücksichtigen.
Sollte die Entscheidung pro Architekten-GmbH gefallen sein, so müsste vor allem auf die durchdachte Gestaltung des Gesellschaftsvertrages geachtet werden. Die GmbH ist als Kapitalgesellschaft grundsätzlich nicht für die Berufsausübung eines Freiberuflers vorgesehen; schon insoweit bedarf es in mancherlei Hinsicht einer Anpassung. Erwähnt sei hier lediglich, dass das GmbH-Gesetz in vielen wichtigen Regelungen (u.a. Stimmrecht, Gewinnverteilung) an die Kapitalanteile der Gesellschafter anknüpft; diese Anknüfpung erscheint für eine GmbH, deren Gesellschafter im wesentlichen ihre Dienstleistungen, nicht aber Geld einlegen, unangebracht. Die Pflicht zur Einbringung der Arbeitskraft sollte im Einzelnen geregelt werden; in diesem Zusammenhang ist auch ein Wettbewerbsverbot zu erwägen. Das GmbH-Gesetz sieht ein Austritts- (bzw. Kündigungs-)Recht ohne wichtigen Grund nicht vor; hier bedarf es ggfs. gesonderter Regelungen. Die Konsequenzen des Austritts oder des Todes eines Gesellschafters bzw. die Voraussetzungen für Neuaufnahmen sollten vereinbart werden. Eine Bestimmung, nach welcher der GmbH die Nutzungsbefugnisse an Urheberrechten der Architekten-Gesellschafter zusteht, sollte aufgenommen werden.
Bei der Namensgebung der GmbH ist neben der durch das Registeramt vorzunehmenden Prüfung unter Umständen eine weitere Prüfung empfehlenswert, nämlich ob und inwieweit der Name möglicherweise marken-, wettbewerbs- oder standesrechtliche Vorschriften verletzt; hier hat es schon des öfteren unvermutete Abmahnungen durch Kammern und Wettbewerber gegeben. Ist die Zulässigkeit des Namens gesichert, sollte die Architekten-GmbH ihrerseits überlegen, eine Wort- und/oder Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen zu lassen.
Im Hinblick auf die Haftpflichtversicherung ist für einen der Zahl der Gesellschafter und der Größe der Projekte angemessenen Haftpflichtversicherungsschutz zu sorgen; zu achten ist hierbei auch darauf, dass keine zeitliche Lücke im Versicherungsschutz entsteht. Auf Grund der für die Architekten-Gesellschafter verbleibenden Risiken insb. aus deliktischer Haftung, kann meines Erachtens durchaus einmal darüber nachgedacht werden, für die Architekten-Gesellschafter parallel einen angepaßten Haftpflicht-versicherungsschutz zu wahren.
Bei Vertragsschlüssen sollten die Architekten-Gesellschafter Vertragspartner ggfs. auf eine u.U. fehlende Eintragung in die Architektenliste und fehlende Bauvorlageberechtigung der Architekten-GmbH aufmerksam machen. Weiter müssen Honorarvereinbarungen, wenn keine Alleinvertretungsbefugnis vorliegt, von allen Geschäftführern unterzeichnet werden, um die Schriftform gem. § 4 HOAI einzuhalten.
Für die Gestaltung des Gesellschaftsvertrages sollte unbedingt ein Jurist und ggfs. ein Steuerberater hinzu gezogen werden. Für die GmbH-Geschäftsführer muß geklärt werden, ob sie aufgrund ihrer Anstellung bei der GmbH u.U. sozialversicherungspflichtig werden.
Architekt - Schutz der Berufsbezeichnung
Die Berufsbezeichnung "Architekt" (ebenso "Stadtplaner",
"Ingenieur", "Innenarchitekt", "Landschaftsarchitekt") wird durch die
Landesarchitektengesetze geschützt; die Berufsbezeichnung darf nur
führen, wer in die Architektenliste (Stadtplanerliste etc.) eingetragen
oder wem die Führung aus sonstigen Gründen gestattet ist. Die
Voraussetzungen, sich als Architekt in die Liste eintragen zu lassen,
werden in den jeweiligen Landesarchitektengesetzen geregelt. Wer die
jeweilige Berufsbezeichnung führt (auch in Wortverbindungen), ohne dazu
berechtigt zu sein, verstößt gegen die Vorschriften der
Landesarchitektengesetze sowie gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften.
Zu beachten ist, dass Architekten ihre (freiberufliche) Tätigkeit grundsätzlich auch in der Rechtsform der GmbH ausüben können; eine Eintragung einer Architekten-GmbH in die Architektenliste ist allerdings bisher nur in wenigen Bundesländern möglich. Soweit die GmbH nicht in die Architektenliste eingetragen ist, darf sie in ihrem Namen nicht das Wort "Architekt" verwenden. (vgl. im übrigen zur Architekten-GmbH)
An die Eintragung in der Architektenliste wird in den Ländern grundsätzlich auch die Berechtigung zur Bauvorlage geknüpft (s. hierzu beispielsweise § 70 BauO NW). Mit der Eintragung in die Architektenliste ist die Pflichtmitgliedschaft in der jeweiligen Landesarchitektenkammer verbunden sowie die Einhaltung standesrechtlicher Vorschriften.
Zu beachten ist, dass Architekten ihre (freiberufliche) Tätigkeit grundsätzlich auch in der Rechtsform der GmbH ausüben können; eine Eintragung einer Architekten-GmbH in die Architektenliste ist allerdings bisher nur in wenigen Bundesländern möglich. Soweit die GmbH nicht in die Architektenliste eingetragen ist, darf sie in ihrem Namen nicht das Wort "Architekt" verwenden. (vgl. im übrigen zur Architekten-GmbH)
An die Eintragung in der Architektenliste wird in den Ländern grundsätzlich auch die Berechtigung zur Bauvorlage geknüpft (s. hierzu beispielsweise § 70 BauO NW). Mit der Eintragung in die Architektenliste ist die Pflichtmitgliedschaft in der jeweiligen Landesarchitektenkammer verbunden sowie die Einhaltung standesrechtlicher Vorschriften.
Sonntag, 18. Januar 2015
Montag, 12. Januar 2015
Architektur und Kultur - Termine im Januar 2015 in den Regionen Stuttgart und Freiburg
VERANSTALTUNGSINDEX
Überregional:
I.01- Messe. "Bau 2015". 19. - 24.01.2015. München.
I.02- Ausstellung. "Positionen der Architekturfotografie". Bis 15.März 2015. Augsburg.
I.03- Die Plan_Tage: Inspiration für kreative Ideen. Verschiedene Veranstaltungsorte. Bundesweit.
I.04- Auslobung. "Häuser des Jahres 2015". Einsendeschluss 26.01.2015. Bundesweit.
II. Stuttgart und Umgebung:
II.01- Diverse Veranstaltungen der Universität Stuttgart (Auswahl). Stuttgart.
II.02- Diverse Veranstaltungen (Auswahl). Stadtbibliothek Stuttgart. Stuttgart.
II.03- Veranstaltungen im Literaturhaus Stuttgart (Auswahl). Stuttgart.
II.04- Kolloquium. "Städtebau Kolloquium Stuttgart". Stuttgart.
II.05- Diverse ifbau-Seminare der Architektenkammer Baden-Württemberg (Auswahl).
II.06- Ausstellung. "Stadtvisionen". Endet 15.01.2015. Stuttgart.
II.07- Jahresausstellung. "Werkschau 2014". Endet 23.01.2015. Ludwigsburg.
II.08- Ausstellung. "Ludwig Leo - Ausschnitt". Endet 25.01.2015. Stuttgart.
II.09- Vortrag. "ifag um sieben". 26.01.2015. Stuttgart.
II.10- Ausstellung. "Sichtweisen". 25. - 31.01.2015. Ludwigsburg.
III. Freiburg, Südbaden und nördliche Schweiz:
III.01- Ausstellung. "1001 Farbe der Architektur". Noch bis 09.01.2015. Freiburg.
III.02- Diverse Veranstaltungen (Auswahl) im Bürgerhaus am Seepark Freiburg. Freiburg.
III.03- Ausstellung. "Poesie der Grossstadt. Die Affichisten." Endet am 11.01.2015. Basel.
III.04- Veranstaltungen (Auswahl). S AM Schweizerisches Architekturmuseum. Basel.
III.05- Diverse Veranstaltungen (Auswahl) im Literaturbüro Freiburg. Freiburg.
III.06- Diverse Veranstaltungen (Auswahl). Vitra Design Museum. Weil am Rhein.
III.07- Ausstellung. "Regionale 15. form follows form follows form". 30.11.2014 - 25.01.2015. Basel.
III.08- Gespräch. "kunst:dialoge zu Julius Bissier". 27.01.2015. Freiburg.
III.09- Lesung. "Robert Seethaler - Ein ganzes Leben". 28.01.2015. Freiburg.
III.10- Ausstellung. "gemeinsam.einsam - Neue Erkenntnisse der Denkmalpflege zur Freiburger Kartause". Bis 01.03.2015. Freiburg.
IV. Was Sie noch interessieren könnte:
IV.01- Neuerscheinung. iBook "ARCHICAD 18 für Einsteiger - Ein interaktives Tutorial".
IV.02- Architekturvideos aus aller Welt.
IV.03- Erfahrungsbericht eines ARCHICAD Umsteigers.
IV.04- Youtube. Informationen zu ARCHICAD.
IV.05- Schnupperseminar. GRAPHISOFT Center Stuttgart Freiburg.
DIE VERANSTALTUNGEN IM DETAIL
I. Überregional:
I.01- Messe. "Bau 2015". 19. - 24.01.2015. Messe München, Messegelände, 81823 München.
BAU – Weltleitmesse für Architektur, Materialien und Systeme
Die BAU ist…
...geschäftsorientiert und branchenübergreifend
Business- , Kontakt- und Informationsplattform für alle, die mit dem Planen, Bauen und dem Betrieb von Gebäuden zu tun haben
...praxisbezogen und innovativ
Material- und Produktneuheiten für den Wirtschafts-, Wohnungs- und Innenausbau im Neubau und im Bestand.
...international und bodenständig
235.000 Besucher treffen 2.000 Aussteller: in Deutschland zuhause, in Europa führend, weltweit der Maßstab
...inspirierend für Architekten und Ingenieure
die Nummer eins der Planer: 50.000 Besucher aus Planungs- oder Architekturbüros in aller Welt
...visionär und nachhaltig
Konkrete Lösungen und zukunftsweisende Ideen zur Bewältigung der globalen ökologischen und gesellschaftlichen Herausforderungen
I.02- Ausstellung. "Positionen
der Architekturfotografie". Bis 15.März 2015. Architekturmuseum
Schwaben, Buchegger-Haus, Thelottstraße 11, 86150 Augsburg.
Die Bandbreite der Architekturfotografie ist groß – von
lebendigen gebauten Räumen mit Menschen, wie sie der Niederländer Iwan
Baan zeigt, bis zu sterilen und perspektivisch zurechtgezogenen
Gebäudestrukturen mit der Ausdrucksstärke einer Mondlandschaft.
Nicht unwichtig sind dabei die Ansprüche der Bauherren,
aber auch der Architekten als Auftraggeber. Oder man macht aus der
Architekturfotografie Kunst – wie Bernd und Hilla Becher. Das
Architekturmuseum Schwaben in Augsburg zeigt in der Ausstellung
„Positionen der aktuellen Architekturfotografie“ die Vielfalt der
Möglichkeiten, heute ein architektonisches Werk abbilden und
präsentieren zu können.
I.03- Die Plan_Tage: Inspiration für kreative Ideen. Verschiedene Veranstaltungsorte. Bundesweit.
Auf den Knauf Plan_Tagen, die von Januar bis März 2015
in sechs deutschen Städten stattfinden, werden Anregungen gegeben,
Beispielhaftes gezeigt und Lösungsvarianten für kreative Ideen
entwickelt. Architekten, Innenarchitekten und Planer können hier die
vielfältige Materialkompetenz der Knauf Partnerunternehmen entdecken und
sich inspirieren lassen.
Eine beeindruckende Materialwand mit mehr als 200
Exponaten macht die umfangreiche Materialexpertise begreifbar. Anhand
der Musterflächen stellen die einzelnen Partner ihr Produktprogramm vor.
Klar gegliedert können sich die Besucher einen fundierten Überblick
verschaffen. Zusätzlich werden in zehn Inspirationsräumen aktuelle
Themen wie zum Beispiel Brandschutz, Schallschutz, Akustik,
Temperierung/Energieeffizienz, Gestaltung oder Licht aufgegriffen.
Mainz, 14. und 15. Januar 2015
Magdeburg, 28. und 29. Januar 2015
I.04- Auslobung. "Häuser des Jahres 2015". Einsendeschluss 26.01.2015. Bundesweit.
Dreimal Schweiz, zweimal Uckermark, wer ist jetzt als
nächstes dran? Das Deutsche Architekturmuseum und der Callwey-Verlag
küren nun schon zum fünften Mal ihre „Häuser des Jahres“. Gesucht werden
vorbildliche Wohnhauskonzepte aus dem gesamten deutschsprachigen Raum,
also aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Südtirol. Diese sollen
nach dem 1. Januar 2012 fertig gestellt und noch nicht in einer
Buchpublikation veröffentlicht worden sein.
Der erste Preis ist mit 10.000 Euro dotiert. Alle
Preisträger, Auszeichnungen und Anerkennungen werden im Laufe des Jahres
in einer Ausstellung im Deutschen Architekturmuseum präsentiert.
Einsendeschluss ist der 26. Januar 2015.
II. Stuttgart und Umgebung:
II.01- Diverse Veranstaltungen der Universität Stuttgart (Auswahl). Universität Stuttgart, Keplerstr. 17, 70174 Stuttgart.
13.01.2015 Vortrag
Architektur Heute - Wolfgang Jean Stock
Kupferbau der Universität Tübingen
19.01.2015 Vortrag
"112" - Raphael Zuber
Universität Stuttgart, K2
20.01.2015 Vortrag
Architektur Heute - Jürgen Engel
Kupferbau der Universität Tübingen
27.01.2015 Vortrag
Architektur Heute - Andreas Wandel
Kupferbau der Universität Tübingen
28.01.2015 Vortrag
Gated Communities
Hörsaalprovisorium
II.02- Diverse Veranstaltungen (Auswahl). Stadtbibliothek Stuttgart. Mailänder Platz 1, 70173 Stuttgart.
15.01.2015 | 19 Uhr | Max-Bense-Forum | Vortrag
Altern und Wohnen in der Stadt – Mobilität und Verbundenheit als Bedingungen für Wohlbefinden
Frank Oswald
30.01.2015 | 19 Uhr | Max-Bense-Forum | Elysée-Festvortrag
Welches Europa wollen wir? Eine Bestandsaufnahme der deutsch-französischen Beziehungen
In der Reihe: Frankreich-Schwerpunkt
II.03- Veranstaltungen im Literaturhaus Stuttgart (Auswahl). Breitscheidstraße 4, 70174 Stuttgart.
09.01.15
20.00 Uhr
Reden, bevor es zu spät ist
Madelung Eva
19.01.15
20.00 Uhr
Gescheiterte Titel - die verborgene Seite der Literatur
Annette Pehnt, Anna Katharina Hahn, Jo Lendle
22.01.15
20.00 Uhr
MyCairo
Jörg Armbruster, José F. A. Oliver, Barbara Armbruster, Hala Elkoussy, Suleman Taufiq
30.01.15
19.00 Uhr
Brennpunkt Syrien
Larissa Bender, Rosa Yassin Hassan
31.01.15
21.00 Uhr
Die Nachtigall von Tibet - Ein Konzert mit Namgyl Lhamo
Namgyal Lhamo
II.04- Kolloquium. "Städtebau Kolloquium Stuttgart". Universität Stuttgart, K1, Keplerstraße 11, 70174 Stuttgart.
13.01.2015
Prof. Dr. Anke Karmann-Woessner, Leiterin des Stadtplanungsamtes Karlsruhe
„Neues räumliches Leitbild Karlsruhe - Zwischen Öffentlichkeitsarbeit und strategischer Planung“
27.01.2015
„Stadt: Planung?! Urbanistische Projekte von yellow z“
Prof. Dr. Michael Koch, Fachgebiet Städtebau und Quartiersplanung HCU Hamburg / yellow z, Zürich/Hamburg
II.05- Diverse ifbau-Seminare der Architektenkammer Baden-Württemberg (Auswahl).
14.01.2015 | Stuttgart
Brandschutzplanung im Bestand | 15201
Architektur, Innenarchitektur | Berufserfahrung erforderlich | 8 anerkannte Stunden
16.01.2015 | Stuttgart
Arbeitsschutz für SiGe-Koordinatoren | 15801
Architektur, Innenarchitektur | Berufserfahrung erforderlich | 32 anerkannte Stunden nur mit Berufserfahrung
21.01.2015 | Stuttgart
Holzbaulösungen für die Gebäudemodernisierung | 15204
Architektur, Innenarchitektur | 8 anerkannte Stunden
24.01.2015 | Stuttgart
Korrosion und Korrosionsschutz | 14880-3-11
Landschaftsarchitektur | Berufserfahrung erforderlich | 8 anerkannte Stunden
27.01.2015 | Stuttgart
Bauphysikalische Probleme bei der Altbausanierung | 15208
Architektur, Innenarchitektur | Berufserfahrung erforderlich | 8 anerkannte Stunden
28.01.2015 | Stuttgart
Barrierefreiheit im Außenbereich | 15109
Alle Fachrichtungen | für AiP/SiP geeignet | 4 anerkannte Stunden
II.06- Ausstellung. "Stadtvisionen". Endet 15.01.2015. Hochschule für Technik Stuttgart, Schellingstraße 24, 70174 Stuttgart.
Vor 100 Jahren präsentierte sich Berlin mit der
„Allgemeinen Städtebau-Ausstellung“ als Labor für städtebauliche
Visionen. Gezeigt werden Projekte aus Städten, die damals wie heute für
Aufmerksamkeit sorgten: Berlin, Paris, London und Chicago.
II.07- Jahresausstellung.
"Werkschau 2014". Endet 23.01.2015. Pädagogische Hochschule - Bild- und
Theaterzentrum, Reuteallee 46, 71634 Ludwigsburg.
Auch in diesem Jahr wird die Tradition der
Jahresausstellung fortgesetzt: Unsere Kunststudierenden präsentieren
Gemälde, Grafiken, Skulpturen, Fotografien und Videoprojekte. Die
herausragenden Werke werden mit dem Galeriepreis prämiert.
Vernissage im 3. Stock von Gebäude 1.
II.08- Ausstellung. "Ludwig Leo - Ausschnitt". Endet 25.01.2015. Architekturgalerie am Weißenhof, Am Weißenhof 30, 70191 Stuttgart.
Ludwig Leo (1924–2012) war einer der ungewöhnlichsten
Architekten im Deutschland der Nachkriegszeit. Bekannt wurde er vor
allem durch den rosa-blauen Umlauftank in Berlin (1967–74). Die
Ausstellung zeigt fünf Projekte und stellt entscheidende Themen seiner
Architektur vor: verdichtete Raumfolgen, bewegliche Einzelelemente und
die Konzeption von Räumen für temporäre Gemeinschaften.
II.09- Vortrag. "ifag um sieben". 26.01.2015, 19:00 Uhr. ifag, Universität Stuttgart, Keplerstraße 11, K1, 70174 Stuttgart.
Prof. Dr. Gerd de Bruyn, Stuttgart
Was sind die anleitenden Künste? Zur ästhetischen Verwandtschaft von Architektur und Musik
II.10- Ausstellung. "Sichtweisen". 25. - 31.01.2015, 18:00 Uhr. Kunstzentrum Karlskaserne, Hindenburgstraße 29, 71638 Ludwigsburg.
Von Kunststudierenden der Pädagogischen Hochschule
Ludwigsburg unter der Leitung von Dr. Thomas Bickelhaupt in Kooperation
mit dem Kunstzentrum Karlskaserne.
Vernissage am 25.1. um 11.00 Uhr
III. Freiburg, Südbaden und nördliche Schweiz
III.01- Ausstellung. "1001 Farbe der Architektur". Noch bis 09.01.2015. Amtsgericht Freiburg, Holzmarktplatz 2, 79098 Freiburg.
Wir laden Sie herzlich ein zur Ausstellung „1001 Farbe
der Architektur“. Eine Ausstellung in Kooperation mit dem
Architekturforum Freiburg, zu den trinationalen Architekturtagen.
III.02- Diverse Veranstaltungen (Auswahl) im Bürgerhaus am Seepark Freiburg, Gerhart-Hauptmann-Str. 1, 79110 Freiburg.
„Matto Barfuss mit Löwen durch Afrika“ Teil 1 - Multivisionsshow
10.01.2015, 16:00
Ungehobener Schatz Baltikum - Estland, Lettland, Litauen
11.01.2015, 16:00
III.03- Ausstellung. "Poesie
der Grossstadt. Die Affichisten." Endet am 11.01.2015. Museum Tinguely,
Paul-Sacher-Anlage 2, CH-4058 Basel.
Eine der radikalsten und gleichzeitig poetischsten
Annäherungen an die Realität praktizierten ab 1950 die «Affichisten»:
Francois Dufrêne, Raymond Hains und Jacques Villeglé gehörten wie Jean
Tinguely zur Künstlergruppe der «Nouveaux Réalistes». Ihr Schaffen traf
sich mit dem der Gleichgesinnten Mimmo Rotella und Wolf Vostell. Die vom
Museum Tinguely und der Schirn Kunsthalle Frankfurt gemeinsam
konzipierte Ausstellung „Poesie der Grossstadt. Die Affichisten“ hat
eine künstlerische Strömung zum Thema, die ausserhalb Frankreichs, auch
in der Schweiz und in Deutschland, bisher weitgehend unbeachtet
geblieben ist. In der Schweiz werden die Affichisten nun erstmals
überhaupt umfassend gezeigt. Die Ausstellung ist als Parcours angelegt,
der den Stadtraum als Ort vielfältiger Inspiration für Flaneure vorführt
und Begegnungsorte für die radikalen Inventionen dieser fünf Künstler
schafft; seien es Décollagen, filmische, fotografische oder auch
poetische Experimente.
III.04- Veranstaltungen (Auswahl). S AM Schweizerisches Architekturmuseum, Steinenberg 7, CH-4051 Basel.
15.01.2015 und 29.01.2015
ÖFFENTLICHE FÜHRUNG DURCH DIR AUSSTELLUNG «TEXTBAU»
Dauer: 18-19.00 Uhr
Treffpunkt: Foyer
Sprache: deutsch
16.01.2015
Museumsnacht Basel
18.00 - 02.00 Uhr
Junge Schweizer Slammer tragen ihre Texte zum Thema "Architektur" vor.
III.05- Diverse Veranstaltungen (Auswahl) im Literaturbüro Freiburg, Alter Wiehrebahnhof, Urachstraße 40, 79102 Freiburg.
15.01. | 20.00 | Außer Haus | Karen Köhler: "Wir haben Raketen geangelt" | Neue Reihe: Beats & Stories | Artjamming
16.01. | 20.00 | Außer Haus | Ulrich Herbert: "Land der
Extreme. Geschichte Deutschlands im 20. Jahrhundert" | Theater
Freiburg, Winterer Foyer
16.01. | 20.00 | Außer Haus | zwischen/miete mit Malte Abraham | WG wird noch bekannt gegeben
25.01. | 15.00 | Sätzlinge | Lesewanderung | Treffpunkt wird noch bekannt gegeben
28.01. | 20.00 | Außer Haus | Förderkreis Literaturhaus Freiburg: Lesung mit Klaus Theweleit | Weinschlösschen Freiburg
III.06- Diverse Veranstaltungen (Auswahl). Vitra Design Museum, Charles-Eames-Straße 2, 79576 Weil am Rhein.
Bis 01.03.2015
Ausstellung "Alvar Aalto - Second Nature"
Zahlreiche Führungen finden im Rahmen dieser Ausstellung statt
16.01.2015, 18:00 Uhr
Special zur Museumsnacht Basel (DE)
III.07- Ausstellung.
"Regionale 15. form follows form follows form". 30.11.2014 -
25.01.2015. Kunsthalle Basel, Steinenberg 7, CH-4001 Basel.
Als trinationale Plattform für aktuelle Kunst schafft
die REGIONALE Orte des Zusammenkommens für Kunstschaffende,
Kunstinstitutionen und Publikum im Dreiländereck.
Die REGIONALE soll Spiegel der aktuellen,
gestalterischen Vielfalt der Region und der beteiligten Häuser sein. Die
Kunsthalle Basel freut sich, anlässlich der diesjährigen Regionale 15
die Gruppenausstellung form follows form follows form, mit neuen und
bestehenden Arbeiten von Jonas Baumann, Samuli Blatter, Christian
Falkner, Corsin Fontana, Andreas Frick, Lucie Gmünder, Daniel Göttin,
Gert Handschin, Emanuel Rossetti sowie Petra Soder zu präsentieren. Die
zehn Künstlerinnen und Künstler aus Basel und der Region zeigen im
Rahmen dieser, in den unteren Sälen der Kunsthalle stattfindenden
Ausstellung künstlerische Werke wie Malereien, Zeichnungen,
Installationen und Plastiken, die auf ihre ganz individuelle Art und
Weise Muster, Texturen und Strukturen aufgreifen.
III.08- Gespräch. "kunst:dialoge zu Julius Bissier". 27.01.2015, 12:00 Uhr. Museum für Neue Kunst, Marienstraße 10a, 79098 Freiburg.
Mitglieder des Fördervereins laden zum Gespräch über
den Freiburger Künstler Julius Bissier ins Museum für Neue Kunst ein. Am
Dienstag, 27. Januar, zwischen 12 und 14 Uhr stehen sie bereit und
beantworten Fragen.
Die Teilnahme kostet den regulären Eintritt.
III.09- Lesung. "Robert Seethaler - Ein ganzes Leben". 28.01.2015, 20:00 Uhr. Buchhandlung Rombach, Bertoldstraße 10 79098 Freiburg.
Als Andreas Egger in das Tal kommt, in dem er sein
Leben verbringen wird, ist er vier Jahre alt, ungefähr - so genau weiß
das keiner. Er wächst zu einem gestandenen Hilfsknecht heran und
schließt sich als junger Mann einem Arbeitstrupp an, der eine der ersten
Bergbahnen baut und mit der Elektrizität auch das Licht und den Lärm in
das Tal bringt. Dann kommt der Tag, an dem Egger zum ersten Mal vor
Marie steht, der Liebe seines Lebens, die er jedoch wieder verlieren
wird. Erst viele Jahre später, als Egger seinen letzten Weg antritt, ist
sie noch einmal bei ihm. Und er, über den die Zeit längst hinweg
gegangen ist, blickt mit Staunen auf die Jahre, die hinter ihm liegen.
Eine einfache und tief bewegende Geschichte.
III.10- Ausstellung.
"gemeinsam.einsam - Neue Erkenntnisse der Denkmalpflege zur Freiburger
Kartause". Bis 01.03.2015. Museum für Stadtgeschichte - Wentzingerhaus,
Münsterplatz 30, 79098 Freiburg.
Die 1347 gestiftete Kartause gehört zu den
bedeutendsten Klöstern in Freiburg. Die barockisierte Anlage des im 18.
Jahrhundert aufgehobenen Kart�
�userklosters war vom Ende des 19. Jahrhunderts bis zum Beginn des 21.
Jahrhunderts im Besitz der Heiliggeistspitalstiftung. Sie wurde als
Alten- und Pflegeheim genutzt. Nach dem Verkauf an die
Robert-Bosch-Stiftung begann der Umbau für das United World College, das
im Herbst 2014 eröffnen soll. Im Vorfeld fanden umfangreiche
archäologische Ausgrabungen statt, deren Ergebnisse erstmals präsentiert
werden.
IV. Was Sie noch interessieren könnte:
IV.01- Neuerscheinung. iBook "ARCHICAD 18 für Einsteiger - Ein interaktives Tutorial".
In diesem interaktiven Tutorial werden Sie Schritt für
Schritt durch ein erstes kleines Projekt geführt und können so die
Grundfunktionen von ARCHICAD 18 kennenlernen.
IV.02- Architekturvideos aus aller Welt
IV.03- Erfahrungsbericht eines ARCHICAD Umsteigers.
Andreas Huttenlocher, Inhaber des gleichnamigen
Architekturbüros in Limburg, hat sich vor zwei Jahren für den Umstieg
auf ARCHICAD entschieden. DETAIL wollte wissen, warum er die Software
gewechselt hat und welche Erfahrungen er inzwischen gemachten hat.
IV.04- Youtube. Informationen zu ARCHICAD.
IV.05- Schnupperseminar. GRAPHISOFT Center Stuttgart Freiburg.
Schnupperseminar - ARCHICAD für Neuinteressenten
Persönliche ARCHICAD Präsentation nach Terminvereinbarung
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